Ich weiss, dass es hier kein Elterngeldforum ist, aber viele schlaue Köpfe sind ja hier vertreten 😉 Falls es im falschen Unterforum ist, dann bitte auch gern verschieben. Danke!!
Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Mutter A und Vater B sind verheiratet und erwarten zum geplanten Geburtstermin 01.06.2011 das erste Kind. Der Mutter steht nach dem Mutterschutzgesetz für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt das normale Mutterschaftsgeld in Höhe von netto 2.000€ zu. Elterngeld wird von der Mutter für 12 Monate beantragt. Das Elterngeld betragt 65% vom netto also monatlich 1.300€. Ausgezahlt wird das Elterngeld in Höhe von monatlich 1.300€ natürlich nur für 10 Monate in Summe 13.000€, da 8 Wochen Überschneidung mit dem Mutterschaftsgeld besteht. Soweit alles klar. Was passiert jedoch, wenn nach http://bundesrecht.juris.de/beeg/__6.html die Auszahlung auf 24 Monate gestreckt wird? Wird dann für die ersten 8 Wochen das Mutterschaftsgeld in Höhe von monatlich je 2.000€ gezahlt und dann 22 Monate jeweils 650€ gezahlt oder wird für 8 Wochen monatlich je 2.000€ Mutterschaftsgeld gezahlt und dann 22 Monate jeweils 590,91€ (in Summe 13.000€)
Wie sieht die Situation aus, wenn das Kind 10 Wochen als Frühchen zu früh geboren wird? Dann gibt es ja insgesamt 18 Wochen (126 Tage) Mutterschaftsgeld und anschliessend für die restlichen 34,5 Wochen (239Tage) des Jahres das Erziehungsgeld. Wie schaut dann die Berechnung aus für insgesamt 1 Jahr zu Hause bleiben alternativ für 2 Jahre zu Hause bleiben?
Irgendwo hatte ich noch etwas mit 300€ Elterngeld für "Einkommenslose" gelesen, welches wohl jeder bekommt. Wird dieses dann zusätzlich während der Zeit des Mutterschutzes auch gezahlt oder erfolgt dann wieder irgendeine Verrechnung?
Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten.
Grüße tp