Elternunterhalt
 
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Elternunterhalt

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

da mein Scheidungsverfahren wohl noch nicht reicht, kommt nun Elternunterhalt auf mich zu, da meine Mutter nicht mehr selbst für sich sorgen kann und ins Heim muss.

Neben Ehegattenunterhalt und Kindsunterhalt zahle ich zukünftig wohl noch Elternunterhalt. Ich bin der Zahlmeister der Nation.

Meine Frage: Wie sieht es eigentlich mit diesem Elternunterhalt aus? Wird mein Nettoeinkommen um diesen Elternunterhalt bereinigt zur Berechnung von Kindsunterhalt und Ehegattenunterhalt ?

Mit anderen Worten: Wie wird eigentlich die Leistungsfähigkeit berechnet ?

Dass Eltern im Rang ganz zuletzt kommen, sagt § 1609 BGB.

zyn

Wenn jemand Unterhalt braucht, wegen Bedürftigkeit und so, kann er sich gerne bei mir melden...ich geh doch gerne für andere arbeiten..

/zyn

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 20:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn jemand Unterhalt braucht, wegen Bedürftigkeit und so, kann er sich gerne bei mir melden...ich geh doch gerne für andere arbeiten..

Ich!

Nein, bevor Deine Mutter etwas bekommt, wird erstmal der ganze Rang: Kinder - Ex abgearbeitet. Was dann über bleibt, kann für Deine Mutter aufgewendet werden. Aber hier kommt Dir ein neues Gesetz zu Gute (ich kenne keine Details), dass Einkommen unter 100.000 Euro anrechnungsfrei bleiben.

Mit der Baustelle musst Dich noch nciht so sehr auseinandersetzen. Vermutlich kommt eine Auskunft auf Dich zu.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 21:06
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hier ein paar Info´s zum Elternunterhalt.

https://www.familienrecht.net/elternunterhalt/#wie-hoch-liegt-der-selbstbehalt-beim-elternunterhalt

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 21:24
(@inselreif)
Moderator

Wichtig ist, bei der Berechnung des KU die weiteren Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 21:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

(...) Aber hier kommt Dir ein neues Gesetz zu Gute (ich kenne keine Details), dass Einkommen unter 100.000 Euro anrechnungsfrei bleiben.

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Elternunterhalt_(Deutschland)#Unterhaltsanspruch_nach_Familienrecht : "Im August 2019 kündigt die deutsche Regierung an, der Elternunterhalt für pflegebedürftige Eltern soll nur noch für Kinder gelten, die ein Jahreseinkommen über 100.000 Euro haben."

Dieses Angehörigen-Entlastungsgesetz ist inzwischen beschlossen und gilt seit Jahresanfang 2020.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2020 21:36
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Also mein Einkommen liegt deutlich über 100.000 Euro. Also darf ich löhnen, und nur ich, da meine Geschwister deutlich darunter liegen. Meine liebe Schwester hat zB in ihrem Leben bisher nicht mehr, als vom KU und Ehegattenunterhalt diverser Ehemänner zu leben, zustande gebracht. Deutschland ist auf diesem Planeten für Frauen doch mit Abstand das geilste Land zum Leben !!

Entweder zahlt Papa, der Ehemann, oder der Sohn. Toll. Die Frau als Baby vor dem Gesetzgeber, das immer rundum alimentiert wird.

Wichtig ist, bei der Berechnung des KU die weiteren Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen!

Aha. Wie weit geht man eigentlich in der DDT runter mit 4 Unterhaltsberechtigten (2 Kinder, eine ex-Frau, eine Mutter) ??

Aber bitte nicht falsch verstehen. Der Unterhalt für meine Kinder und meine Mutter ist für mich ok. Das ist meine Familie. Nur der Unterhalt für meine Ex geht mir grundsätzlich und insbesondere bei so einer miesen **tsts - ID 5** wie meiner Ex (die Insider hier wissen, wieso ich das so sehe ...) total gegen den Strich.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 22:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo SLAM,

Also mein Einkommen liegt deutlich über 100.000 Euro.

Verstanden; dann wird dir das Angehörigen-Entlastungsgesetz wohl nichts nützen, und somit sind wir wieder beim Regelwerk der Düsseldorfer Tabelle.

Das Grundsätzliche war schon geklärt, d.h. in der ersten Runde wird der Kindesunterhalt anhand des bereinigten Einkommens gerechnet, und bei vier Unterhaltspflichtigen geht es normalerweise um zwei Zeilen runter - wobei du bei deinem Einkommen schon "jenseits der DT" bist, d.h. jenseits von Zeile 10. Allerdings, bei dem, was du jetzt an den Hacken hast, wäre eine Zeile mehr oder weniger in der DT ohnehin fast schon die Abteilung "Portokasse", und alles, was du hier sparen könntest, würde größtenteils in den nächsten beiden Runden verbraten werden.

In der zweiten Runde wird der Kindesunterhalt als vorrangige Unterhaltspflicht von deinem bereinigten Netto abgezogen und mit dem verbliebenen Betrag der Unterhalt für die Ex berechnet; auch das kennst du schon.

In der dritten Runde wird auch noch der Unterhalt für die Ex abgezogen, und der verbliebene Betrag ist dann die Eingangsgröße für den Elternunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle äußert sich in dieser Hinsicht irgendwie nur recht sparsam, nämlich in Abschnitt D "Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB":

Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 2.000 EUR (einschließlich 700 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. (...)

Wenn ich das richtig verstehe, dann heißt das: Dir bleiben wenn's dumm läuft 2.000 Euro, plus die Hälfte der Differenz zu jenem Betrag, den du ohne Elternunterhalt nach Abzug von Kindes- und Exenunterhalt noch übrig hättest. Oder, andersherum formuliert: bereinigtes Nettoeinkommen minus Kindesunterhalt minus Exenunterhalt minus 2.000 Euro und das Ergebnis geteilt durch Zwei ist das, was dir im schlimmsten Fall als Elternunterhalt blüht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2020 00:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo SLAM,

ich wollte noch ergänzen, dass das Thema "Elternunterhalt" nicht gerade die Kernkompetenz dieses Forums ist (z.B. ich selbst hatte damit bislang zum Glück nichts zu tun, und werde eben aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wohl auch nichts mehr damit zu tun haben).

Ich hab' aber mal ein bisschen gestöbert: 

https://www.familienrecht-heute.de/forum/thread/3478-berechnung-elternunterhalt-bei-mehreren-geschwistern/

Über dieses Forum "familienrecht-heute" kann ich nix sagen, aber das obige Thema scheint recht genau um einen Aspekt deiner Situation zu gehen: mehrere Geschwister, und nur eines davon jenseits der 100.000-Euro-Grenze.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2020 00:20
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder, andersherum formuliert: bereinigtes Nettoeinkommen minus Kindesunterhalt minus Exenunterhalt minus 2.000 Euro und das Ergebnis geteilt durch Zwei ist das, was dir im schlimmsten Fall als Elternunterhalt blüht.

Danke Malachit. Das ist doch etwas, womit ich was anfangen kann, und auch die Antwort auf meine Frage.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2020 00:27
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum
Hallo slam

Bei dem Gehalt wenn ich 100000 durch zwölf teile wird es schwer dies einzuschätzen ob du zahlen musst, komme aus dieser Branche, aber es kommt darauf an was dir übrig bleibt, weil die Zuzahlung der Heimkosten natürlich auch danach gehen was du zum leben hast und hier wird etwas großzügiger gerechnet wie beim Unterhalt. Des weiteren wird geschaut ob man Familie hat in deinem Fall Unterhalt. Es gibt Einkommensgrenzen wo man nichts Zuzahlen muss, diese sind etwas verbessert worden seit diesem Jahr, aber wie gesagt dein Einkommen ist halt hoch.

MFG
ML1

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2020 19:17




(@lima65)
Rege dabei Registriert

Sorry, out of scope, aber Mann, du hast es echt nicht leicht in diesem Leben...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2020 23:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Verbraucherzentrale hat sich <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892>hier</a>" bemüht die Situation zu erläutern.
Bei mehreren Geschwistern wird zunächst der Anteil eines jeden Kindes bestimmt und dann geprüft, ob ein Einkommen über 100000 Euro vorliegt. Nur in diesem Fall ist zu zahlen.

Man sollte dabei aber auch bedenken, dass eigenes Einkommen und Vermögen des Pfegebedürftigen, die Pflegeversicherung (in Abhängigkeit vom Pflegegrad) und ggf. Ehepartner mit Einkommen und Vernögen Vorrang vor den Kindern haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 00:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke, dass bei den bekannten Summen, der kommenden Unterhaltsverpflichtung und der vermutlichen Steuerklassenänderung unter der Reißmarke von 100.000 bleibt. Selbst wenn er drüber liegt, dürfte der Betrag nicht all zu hoch sein. Meiner Meinung nach.

Ändern kannst Du es derzeit eh nicht, daher würde ich das auf mich zukommen lassen.
Sei froh das es diese Gesetzesänderung gibt, ansonsten käme dies Dich in der Tat teuer zu stehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 01:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Ich denke, dass bei den bekannten Summen, der kommenden Unterhaltsverpflichtung und der vermutlichen Steuerklassenänderung unter der Reißmarke von 100.000 bleibt.

Halt - das Angehörigen-Entlastungsgesetz legt als Reißmarke ausdrücklich ein Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro fest!

Also haben wir bei diesem Gesetz offenbar die absurde Situation, dass man bei einem Brutto-Monatseinkommen von 8.333 Euro noch völlig ungerupft davonkommt, während man bei einem Brutto-Monatseinkommen von 8.334 Euro ggf. bereits mit einem deutlich vierstelligen Monatsbeitrag zur Kasse gebeten wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 02:33
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das ist korrekt. Auch Beamte, die keine Sozialabgaben zahlen, haben Netto wesentlich mehr in der Tasche als Angestellt bis sie zahlen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 14:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="https://www.finanztip.de/elternunterhalt/>" hier </a> ist unter "Was müssen Kinder tatsächlich zahlen eine excel-Tabelle abrufbar mit der man Elternunterhalt berechnen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 14:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ok, dann entschuldige ich mich, dass wusste ich nicht.

Also haben wir bei diesem Gesetz offenbar die absurde Situation, dass man bei einem Brutto-Monatseinkommen von 8.333 Euro noch völlig ungerupft davonkommt, während man bei einem Brutto-Monatseinkommen von 8.334 Euro ggf. bereits mit einem deutlich vierstelligen Monatsbeitrag zur Kasse gebeten wird.

Ist das wieder eines dieser unausgegorenen Gesetzte, dass man - sobald man die Reißmarke erreicht - alles zahlen muss und nicht nur Anteilig zu seinem überstehenden Einkommen einen Anteil?

Das wäre ja wieder ein durchdachtes Instrument.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 14:48
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Jo, danke Susi.

Ich bin fällig, und zwar in der vollen Höhe der Unterdeckung.

Dann warte ich mal, bis das Auskunftsbegehren des Sozialamts kommt. Bis dahin sind noch viele andere Dinge zu regeln. ZB ihre Mietwohnung kündigen etc.

Wer kümmert sich eigentlich um all die Sachen bei Leuten, die kinderlos geblieben sind ?

Ihr kennt ja den Spruch: Seid nett zu euren Kindern, die suchen später mal euer Heim aus. Tja, bei uns ist es tatsächlich so.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2020 14:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nur mal so: hast du keinen Kontakt zu deiner Mutter, oder warum bist du da nicht involviert? In meinem Bekanntenkreis haben die Eltern mit Wohnungen für ausländische Pflegekräfte vorgesorgt, um zu Hause zu bleiben. Geht das nicht auch bei dir?

Ja, die Annahme ist, dass eine Person unter 100.000 EUR verdient und damit nicht zahlen muss. Fragen die doch ab und du liegst nur einen Euro darüber bist du fällig.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2020 15:00
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur mal so: hast du keinen Kontakt zu deiner Mutter, oder warum bist du da nicht involviert? In meinem Bekanntenkreis haben die Eltern mit Wohnungen für ausländische Pflegekräfte vorgesorgt, um zu Hause zu bleiben. Geht das nicht auch bei dir?

Ich bin involviert. Meine Mutter wollte eben so lange es geht autonom in ihrer Wohnung leben. In den letzten Jahren kamen mehr und mehr häusliche Pflegeleistungen hinzu, bis hin zu einer Tagespflege, die sie seit einem Jahr besucht. Also morgens hin, abends zurück und nachts sowie am WE in ihrer Wohnung, wobei Samstags und Sonntags jemand vom ambulanten Pflegedienst kam. Die Leute haben uns in den letzten Monaten darauf hingewiesen, dass es eigentlich kein Zustand mehr ist, der so weiter gehen kann. Aber was willst Du machen, wenn die Mutter sich weigert in eine Heim zu gehen. Gut, jetzt ist sie im Krankenhaus und danach kommt sie in eine sogenannte Kurzzeitpflege. Und danach muss man schauen.

Mein Bruder und ich haben zwei Heime ausgesucht. Die Unterdeckung wäre rund 500 bzw. 800 Euro. Aber falls sich die alte Dame wieder stur stellt, ...? ... mal schauen wie das weiter geht.

Meine Schwester hält sich frauentypisch aus dem Thema fein raus. Die Verschwendet ihre Energie und das Geld des Steuerzahlers (VKH) darauf, dass ihr 3. Ehemann, von dem sie getrennt lebt, auch ja genug Trennungsunterhalt zahlt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2020 15:18




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