Hallo SLAM,
wenn sich die Mutter stur stellt und ein Verbleiben in der Wohnung nicht möglich ist, dann wird man Dir (bzw. Deiner Schwester) nahelegen beim Betreuungsgericht eine Betreuung Deiner Mutter zu beantragen. Sprich Deine Mutter wird entmündigt.
Es ist wichtig, dass dabei ein vertrauenswürdiger Betreuer bestellt wird. Denn diese Person hat dann alle Rechte über Deine Mutter zu verfügen. Es wäre deshalb sinnvoll wenn Du oder Deine Schwester diese Rolle übernehmen würden und das Betreuungsgericht dem auch zustimmt.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass der Wille nicht ins Heim zu ziehen mit fortscheitendem Alter und fortschreitenden Erkrankungen in aller Regel abnimmt. Trotzdem muss geklärt werden ob es verantwortbar ist Deine Mutter in die Wohnung zurückkehren zu lassen. Gerade in Zeiten von Corona ist das aber ein besonderes Problem jemanden in einem Heim unterzubringen, kläre unbedingt wie Deine Mutter besucht werden kann.
Kurzzeitpflege ist besser ausgestattet als die normale Pflege. Solange kein Heimplatz für Deine Mutter existiert, kann sie dort vermutlich bleiben bis einer gefunden wird. Allerdings sind die Kosten einer Kurzzeitpflege in aller Regel höher.
VG Susi
Noch was zur Ergänzung: Bei ungleich verdienenden Kindern wird nach der Leistungsfähigkeit gequotelt, nicht nach Kopf.* Erst dann kommt die 100.000 Euro Grenze ins Spiel. Die Leistungsfähigkeit berechnet sich so, wies Malachit angegeben hat.
Es wird also geschaut, wieviel MÜSSTE jeder zahlen. Und wer über 100.000 im Jahr verdient (brutto) muss diesen Anteil tatsächlich zahlen. Bei einer Leistungsfähigkeit von zB 1:4 muss derjenige, der über 100.000 Euro liegt, 80% der Unterdeckung aufbringen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Das ist korrekt, wird dir aber doch nichts bringen, wenn ich deine familiäre Situation mit deiner Schwester richtig sehe.