Elternzeit - wenige...
 
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Elternzeit - weniger Unterhalt zahlen

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(@66patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Tag an das Forum 🙂

ich bin 42, habe 3 kinder (11,5, 8M), davon 2 aus einer früheren Ehe, und bin wieder verheiratet.

Ich überlege derzeit, für 9-12 Monate in Elternzeit zu gehen (Reduktion Wochenarbeitszeit von derzeit 50 auf 30 Std.), um mehr für mein jüngstes Kind da zu sein.

Neben dem KU für meine Kinder aus erster Ehe zahle ich auch noch einen nicht unerheblichen Betrag an EU.

Meine Frage: Wenn sich durch die Elternzeit mein Nettoeinkommen verringert, verringert sich dann "automatisch" anteilig der EU an meine Ex-Frau??
Falls nein, habe ich keine Chance auf Elternezit, da das dann schlicht nicht finanzierbar ist

Danke
Wolfgang

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 11:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolfgang,

Herzlich willkommen auf der Seite der Entrechteten.

Und tatsächlich hast du als Unterhaltspflichtiger nicht das Recht die Arbeit einzustellen oder zu reduzieren.
Im Gegenteil hast du alles zu tun um dein Einkommen auf dem gewohnten Niveau zu halten.

Dennoch wäre es aber vielleicht an der Zeit, den EU mal in Frage zu stellen.

Ihr jüngstes Kind scheint 8 Jahre alt zu sein, du hast zusätzliche Unterhaltspflichten.
Wann ist denn das letzte mal über EU gesprochen worden?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 11:54
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Beppo

Ich verstehe es eher so:
Ein Kind 11 Jahre
Ein Kind 5 Jahre

Das Kind wegen welchem er in Elternzeit gehen will 8 Monate.
Oder deute ich das falsch ?

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:04
(@66patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Dennoch wäre es aber vielleicht an der Zeit, den EU mal in Frage zu stellen.

Ihr jüngstes Kind scheint 8 Jahre alt zu sein, du hast zusätzliche Unterhaltspflichten.
Wann ist denn das letzte mal über EU gesprochen worden?

Gruss Beppo

Hallo Beppo,
danke für deine antwort

das jüngste kind meiner ex ist nicht 8 sondern wird 5 jahre alt! (das habe ich missverständlich geschrieben)
ehedauer 10 jahre; trennung frühjahr 2006; scheidung juni 2007 (nach altem unterhaltsrecht); EU ist nicht tituliert sondern basiert auf einer rechnung ihres RA's, die mein RA gegengecheckt hat;

Siehst du eine realistische möglichkeit, den bisherigen EU jetzt in frage zu stellen??

über EU spreche ich sie immer wieder an und fordere sie auf, verstärkt eigenverantwortung zu übernehmen...sie arbeitet stundenweise (sogar mit eigener parxis), aber wg. desorganisation usw. kommt einfach nichts dabei rum.

Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 12:07
(@66patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Ich verstehe es eher so:
Ein Kind 11 Jahre
Ein Kind 5 Jahre

Das Kind wegen welchem er in Elternzeit gehen will 8 Monate.
Oder deute ich das falsch ?

hallo jemmy,
das siehst du genau richtig!
Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 12:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äähh, ich hatte das 8M für 8 Jahre Mädchen gehalten.  :redhead:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo patchwork,

Am KU ist ja trotz Elternzeit nichts zu rütteln. Unklar ist mri der EU, dieser wurde weder tituliert noch in der bisherigen Höhe im Scheidungsurteil genannt? Wenn dem so ist könnte man ja ohne Gefahr einer Pfändung den EU reduzieren.

Noch eine Frage zur Elternzeit? Diese ird ja nur für 14 Moante vom Staat "finanziert" also noch max 6 Moante, wie finanzierst du den Rest?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also zumindest ne Neuberechnung wegen mehr Unterhaltsempfängern.
Dein neues Kind und ich glaube auch die Mutter eines Kleinkindes geht da vor. Das wirkt sich sowohl auf KU als auch EU aus.

Und das neue Scheidungsrecht gilt für alle. Auch für Altfälle.

Gerade wenn der EU nicht tituliert ist sollte das deinen Kampfgeist wecken. Erst recht, wenn es für den mangelnden Arbeitseifer von Ex keinen zwingenden Grund gibt.

Hol schon mal das Pulverhorn und liefer ein paar Zahlen, damit wir was zum Rechnen haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:16
(@66patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Noch eine Frage zur Elternzeit? Diese ird ja nur für 14 Moante vom Staat "finanziert" also noch max 6 Moante, wie finanzierst du den Rest?

Tina

Hallo Tina,

es ist etwas komplizierter.
ich habe mich erst jetzt entschlossen, über Elternzeit nachzudenken.
Meine Frau bezieht (bisher) Elterngeld, welches noch bis Februar 2009 läft.

Ich war bisher davon ausgegangen, dass ICH für meine Elternzeit überhaupt nichts mehr vom Staat bekomme, d.h. den Einkommensverlust für die 9-12 Monate voll selber trage.....

hm..
Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 12:29
(@66patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Also zumindest ne Neuberechnung wegen mehr Unterhaltsempfängern.
Dein neues Kind und ich glaube auch die Mutter eines Kleinkindes geht da vor. Das wirkt sich sowohl auf KU als auch EU aus.

Und das neue Scheidungsrecht gilt für alle. Auch für Altfälle.

Gerade wenn der EU nicht tituliert ist sollte das deinen Kampfgeist wecken. Erst recht, wenn es für den mangelnden Arbeitseifer von Ex keinen zwingenden Grund gibt.

Hol schon mal das Pulverhorn und liefer ein paar Zahlen, damit wir was zum Rechnen haben.

Gruss Beppo

Nettoeinkommen (Steuerklasse III; inkl. Vorteile aus Ankage U): 5000€
EU +KU: 2000€
Ex hat angabegemäß eigene monatliche Einkünfte von 200€ (absurd, ich weiss);
meine neue Frau hat derzeit keinen bezahlten Job und studiert "nebenbei"; sie erhält Elterngeld auf Basis ihres letzten Verdienstes bzw. ALG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 12:34




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hm,

also zuerst mal klären, ob es in irgendeiner Form eine pfändbare Vereinbarung über den EU gibt. Dann auch mal nachrechnen, ob der KU, wenn du nichts bekomsmt, weitergezahlt werden kann.

Nächste Überlegung:

Nach dem neuen Recht stehen die 3 Kinder gleichberechtigt im 1. Rang, danach beide Mütter (im Gegensatz zu Beppo bin ich mir nicht sicher, ob die "jüngere" Mutter vorgeht)

Also erstmal nachgucken, ob nach deinem derzeitigen ber. netto nach Abzug des KU noch was zu verteilen übrig bleibt, dann mit der Zahlung an die Ex vergleichen und damit, was deiner jetztigen Fraueigentlich zustehen würde. haut das nicht hin weitere Schritte prüfen.

Erstmal evtl. eine Neuberechnung des KU aufgrund des 3. Kindes und dann die Überprüfung des EU/BU für Alt- und Neufrau.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Machen wir es mal grob!

KU nach DT 10 -minus 2 Zeilen wg. 5 Berechtigten = 325,- und 387,- = 712,- KU-Zahlbetrag.

5.000,- Minus 5% Erwerbskosten und 4%, kleinere Anlage U und fiktive Steuerklasse 1. = ca. 4.000,-

4.000,- minus 712,- minus 325,- KU3 = ca. 3.000,- minus 1/7 Erwerbsanreiz = 2.550,-

Fiktives Teilzeiteinkommen KM: 1.000,- Minus 1/7 Erwerbsanreiz = 850,- ggf. mehr.

Zusammen 3.400,- diesen Kuchen durch 3 Eltern = 1.100,- für Jeden.

Da KM schon 850,- selbst erwirtschaften kann, blieben ihr 250,- zu zahlen. Wenn überhaupt.

Wenn die Kinder 6 bzw. 12 werden verschiebt es sich noch etwas in Richtung KU.

Zahlen tust du aber vermutlich knapp 1.300,- EU.

Das ist schon ein kleines Gefecht wert.

Würde ich mir mal einen freundlichen Brief schreiben, dass du demnächst, z.B.1.Januar oder mit der nächsten Altersstufe den KU erhöhen und den EU einstellen.
Dann muss sie sich rühren wenn sie glaubt noch was durchsetzen zu können.

Gruss Beppo

Edit: @Tina sicher habe ich auch nicht gesagt und habe das bei dieser Rechenformel auch nicht so angenommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*staun* Beppo, wie kamst du auf diese Zahlen doer war das einfach mal ne Annahme?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 12:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einfach nur ne sehr saloppe Schätzung.

Fragwürdig ist z.B. die Annahme der Steuerklasse 1, bei gleichzeitiger Anwendung des EU Rechenmodells des OLG Düsseldorf.

Die 3 Eltern einfach in einen Topf zu werfen und durch 3 zu teilen vereinfacht die Düsseldorfer Formel natürlich auch stark.

1.000,- fiktives Einkommen geht vo Teilzeitjob aus und hat sonst keine Grundlage.

Da werden sicher noch Fehler und falsche Annahmen dri stecken, ist aber erstmal ne grobe Grundlage.

Welche Zahl erstaunt dich besonders?

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AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das du DDT 10 angenommen hast. Aber ich sehe, du bist da vom wohl worst case ausgegangen.

Wer erreicht denn heuzutage schon Stufe 10?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jeder der 5.000,- Netto verdient, so wie der TO!

Wobei das alleine durch Wegfall der Anlage U sicher eine Stufe runter geht.

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AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ah jetzt hab ichs gesehen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wolfgang, kannst du die Rechengrundlage von RA noch in Stichworten hier rein setzen,, vielleicht gibt es da noch ein paar Ansatzpunkte.

Ganz so ein simpler Durchmarsch wird das warscheinlich nicht aber eine Senkung, insbesondere nach Wechsel der Altersstufen sollte schon drin sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@ beppo
Auch bei KU erfolgt zuerst die Bereinigung des Netto-EK und dann erfolgt die Einstufung.

Ausserdem wäre es interessant, ob bei der bisherigen UH-Regelung alles nur mündl. abgesprochen wurde oder ob es gar einen privaten schriftlichen Vergleich gibt. Auch der ist nicht ohne weiteres zu kippen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

oldie, du hast natürlich wieder mal Recht.
Irgendwann erwische ich dich aber auch mal!  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 13:44




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