Hi
Ausserdem wäre es interessant, ob bei der bisherigen UH-Regelung alles nur mündl. abgesprochen wurde oder ob es gar einen privaten schriftlichen Vergleich gibt. Auch der ist nicht ohne weiteres zu kippen.
Gruss oldie
Hallo oldie,
es gibt ein schrfitliches protokoll zu dem treffen, in dem ich (nach rücksprache mit meinem RA) den zahlbeträgen ihres RA zugestimmt habe.
Ob das schon ein "schriftlicher vergleich" ist?
wolfgang
Hi 66Patchwork
Nach meinem laienhaften Verständnis handelt es sich dann um einen aussergerichtlichen Vergleich, wenn beide Streitparteien und min. ein unbeteiligter Dritter (z.B. RA) unterschreiben (mit Datum, Ort, exakter Beschreibung des Gläubigers und des Schuldners etc) und das Schreiben als Überschrift erkennen lässt, dass es sich um eine Gütevereinbarung handelt. Steht da oben z.B. "Protokoll" oder "Notiz", so hätte ich starke Zweifel, dass dies Schreiben als ein rechtsgültiger Vergleich durchkommt. Ebenso könnte man Vereinbarung, Übereinkunft oder sonst was sagen. Wichtig dabei ist, dass aus der Überschrift hervorgeht, dass hier eine "endgültige" Einigung im juristischen Sinne erzielt werden soll.
Aber wie gesagt, da bin ich Laie. Vielleicht kann jemand anders was da genauer sagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
KU nach DT 10 -minus 2 Zeilen wg. 5 Berechtigten = 325,- und 387,- = 712,- KU-Zahlbetrag.
5.000,- Minus 5% Erwerbskosten und 4%, kleinere Anlage U und fiktive Steuerklasse 1. = ca. 4.000,-
4.000,- minus 712,- minus 325,- KU3 = ca. 3.000,- minus 1/7 Erwerbsanreiz = 2.550,-
Fiktives Teilzeiteinkommen KM: 1.000,- Minus 1/7 Erwerbsanreiz = 850,- ggf. mehr.
Zusammen 3.400,- diesen Kuchen durch 3 Eltern = 1.100,- für Jeden.
Da KM schon 850,- selbst erwirtschaften kann, blieben ihr 250,- zu zahlen. Wenn überhaupt.
Wenn die Kinder 6 bzw. 12 werden verschiebt es sich noch etwas in Richtung KU.
Zahlen tust du aber vermutlich knapp 1.300,- EU.
Edit: @Tina sicher habe ich auch nicht gesagt und habe das bei dieser Rechenformel auch nicht so angenommen.
Beppo,
danke!
was sind die 4%
was meinst Du mit "kleinerer Anlage U"?
warum fiktive Steuerklasse 1?
Danke
Wolfgang
ich denke das es aichwichtig ist, ob irgenwas von vollstreckbar oder so drin steht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die 4 % kannst du in private Altersvorsorge investieren. Bis zu der Höhe sind die Abziehbar.
Das habe ich oben vergessen zu erwähnen.
Das ist allerdings keine Pauschale sondern ein Maximalbetrag. Du musst den Betrag und die Verwendung also tatsächlich nachweisen.
Kleinere Anlage U bedeutet, dass wir ja davon ausgehen, dass du zukünftig weniger EU zu bezahlen hast. Dadurch sinkt aber auch der Abzugsbetrag der Anlage U und damit dein Netto-Einkommen. Folglich kann der EU (und KU) nochmal sinken. Es ist also ein iterativer, selbstverstärkender Effekt.
Fiktive Steuerklasse 1 besagt, dass dir beim EU der Vorteil der neuerlichen Heirat nicht von deiner Exfrau abgenommen werden darf. Beim KU schon.
Deswegen müsste zur EU Berechnung dein Netto auf Basis von Stkl1. errechnet werden.
Diese Regel gilt allerdings nicht mehr unbedingt. Seit der Unterhaltsreform, und speziel seit der Rechenformel des OLG-Düsseldorf für 2 oder mehr EU Empfänger die ich hier angewendet habe zieht das nicht mehr. Ist also wackellig, kann man aber im ersten Anlauf noch so darstellen. Rausnehmen müssen es die Anderen
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
ich denke das es aichwichtig ist, ob irgenwas von vollstreckbar oder so drin steht.
Vom Prinzip her ja, doch dazu bedarf es eines gerichtlichen bzw. nortariell beglaubigten Vergleichs.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
Vom Prinzip her ja, doch dazu bedarf es eines gerichtlichen bzw. nortariell beglaubigten Vergleichs.
hier ... http://www.steuerlinks.de/lr-anwaltsvergleich.html
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi,
hier ... http://www.steuerlinks.de/lr-anwaltsvergleich.html
Gruß
babbedeckel
DANN liegt in meinem fall KEIN vergleich vor....sondern nur ein "vorschlag" des RA meiner Ex, den ich bisher einhalte. ich habe auch nix unterschrieben
Die 4 % kannst du in private Altersvorsorge investieren. Bis zu der Höhe sind die Abziehbar.
Das ist allerdings keine Pauschale sondern ein Maximalbetrag. Du musst den Betrag und die Verwendung also tatsächlich nachweisen.Kleinere Anlage U bedeutet, dass wir ja davon ausgehen, dass du zukünftig weniger EU zu bezahlen hast. Dadurch sinkt aber auch der Abzugsbetrag der Anlage U und damit dein Netto-Einkommen. Folglich kann der EU (und KU) nochmal sinken. Es ist also ein iterativer, selbstverstärkender Effekt.
Fiktive Steuerklasse 1 besagt, dass dir beim EU der Vorteil der neuerlichen Heirat nicht von deiner Exfrau abgenommen werden darf. Beim KU schon.
Deswegen müsste zur EU Berechnung dein Netto auf Basis von Stkl1. errechnet werden.Diese Regel gilt allerdings nicht mehr unbedingt. Seit der Unterhaltsreform, und speziel seit der Rechenformel des OLG-Düsseldorf für 2 oder mehr EU Empfänger die ich hier angewendet habe zieht das nicht mehr. Ist also wackellig, kann man aber im ersten Anlauf noch so darstellen. Rausnehmen müssen es die Anderen
Gruss Beppo
Danke Beppo!
wenn ich die damalige berechnung des RA noch richtig vor Augaben habe, hat er die 5% voll abgezogen und meine Berufsunfähigkeits- und privaten Lebensversicherungen wurden voll angerechnet....damit wurden wahrscheinlich
diese 4 % voll ausgeschöpft. wei gesagt, mein RA hatte gegengecheckt.
die gretchenfrage ist für mich die (nach neuem recht gesteigerte?) erwerbsobliegenheit meiner ex , ihr (fiktives) einkommen und die tatsächliche anrechenbarkeit. das kleine kind wird im februar 5...und ihr anwalt sagte (und meiner machte mir da auch keine grosse hoffnugn), dass nicht viel gehen würde, bevor, der kleine nicht 8 ist...
Wolfgang
Das klingt schon mal korrekt und fair was keineswegs die Regel ist.
Diesen Zustand sollte man jetzt nicht unnötig kaputt machen.
Insofern solltest du das Pulverhorn erstmal wieder weg legen.
Ob und wie gross man das fiktive Einkommen ansetzen kann ist jetzt die grose Unbekannte. Auch und gerade nach der Reform, die ja, zusammen mit dem BGH sämtliche Klarheiten beseitigt hat.
Dazu wäre es gut zu wissen, wieviele Stunden sie zur Zeit für ihre 200,- benötigt.
Wenn das z.B. 5 Stunden pro Woche wären, könnte man jetzt z.B. sagen, sie möge 25 Szunden arbeiten um 1.000,- € zu verdienen.
Dein Vorteil ist, dass sie an der Stelle die Darlegungs- und Beweislast hat.
Wenn sie jetzt aber darlegen kann, dass sie ja fast rund um die Uhr dafür schuften muss, der Laden aber, leider leider nicht mehr abwirft, wird das schwierig. Gerade bei Selbtständigen.
Inwieweit waren neue Frau und kleines Kind in eurer Rechnung schon enthalten? Falls nicht, könntest du ja erstmal einen friedlichen Vorstoss wegen 2 neuer Berechtigter starten.
Damit bleiben die KU Beträge wie oben und beim EU fehlen in eurem Elterntopf eben die 850,- von ihr. Dann müssten 2.600,- für 3 reichen, wobei dir 1.000,- bleiben müssen, also 1.000,- für dich und je 800,- für die Frauen.
Deine neue evtl. mehr, falls sie doch höher rangig ist, deine Ex evtl. 200,- weniger, die sie selbst verdient.
Das wäre dann auch ohne fiktives Einkommen und ohne grosse Diskussionen und Streit ein Tacken weniger.
Das könnte vielleicht ne Grundlage für ein neues, friedliches Gespräch sein.
So wie dein RA seine Rechnung geschluckt hat, könnte dein RA jetzt ne Gegenrechnung aufmachen. Mal kucken wie die reagieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ob und wie gross man das fiktive Einkommen ansetzen kann ist jetzt die grose Unbekannte.
Dazu wäre es gut zu wissen, wieviele Stunden sie zur Zeit für ihre 200,- benötigt.
Wenn das z.B. 5 Stunden pro Woche wären, könnte man jetzt z.B. sagen, sie möge 25 Szunden arbeiten um 1.000,- € zu verdienen.
Dein Vorteil ist, dass sie an der Stelle die Darlegungs- und Beweislast hat.
Wenn sie jetzt aber darlegen kann, dass sie ja fast rund um die Uhr dafür schuften muss, der Laden aber, leider leider nicht mehr abwirft, wird das schwierig. Gerade bei Selbtständigen.Inwieweit waren neue Frau und kleines Kind in eurer Rechnung schon enthalten? Falls nicht, könntest du ja erstmal einen friedlichen Vorstoss wegen 2 neuer Berechtigter starten.
Damit bleiben die KU Beträge wie oben und beim EU fehlen in eurem Elterntopf eben die 850,- von ihr. Dann müssten 2.600,- für 3 reichen, wobei dir 1.000,- bleiben müssen, also 1.000,- für dich und je 800,- für die Frauen.
Deine neue evtl. mehr, falls sie doch höher rangig ist, deine Ex evtl. 200,- weniger, die sie selbst verdient.Das wäre dann auch ohne fiktives Einkommen und ohne grosse Diskussionen und Streit ein Tacken weniger.
Das könnte vielleicht ne Grundlage für ein neues, friedliches Gespräch sein.
So wie dein RA seine Rechnung geschluckt hat, könnte dein RA jetzt ne Gegenrechnung aufmachen. Mal kucken wie die reagieren.Gruss Beppo
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...sie wird darlegen, dass sie viel schuftet und wenig bei rum kommt..sie arbeitet rd. 15 Std/ Woche, damit am ende des monates (nach abzug steuer, krankenversicherung, alterssicherung) 200€ bleiben....wie gesagt, desorganisation (noch nicht mal böser wille von ihr...)
in der "alten" rechnung des RA waren meine neue frau und mein 3. kind noch nicht enthalten.
wie meinst du das, dass bei einer neuen berechnung wegen zweier neuer berechtigter "ihre 850 im elterntopf fehlen"?
welche 850 sind das? ihr fiktives einkommen?
bitte schreib das nochmal etwas genauer auf, wie diese neue berechnung mit zwei neuen berechtigten funktioniert und warum mir mit meiner neuen familie dann mehr bleibt.
danke
wolfgang
wie meinst du das, dass bei einer neuen berechnung wegen zweier neuer berechtigter "ihre 850 im elterntopf fehlen"?
welche 850 sind das? ihr fiktives einkommen?
Genau, wenn du ihr kein fiktives Einkommen anhängen kannst, wird der zu verteilende Topf eben kleiner.
Bis dahin bleibt die Rechnung wie oben allerdings etwas korrigiert:
KU nach DT 8 -minus 2 Zeilen wg. 5 Berechtigten = 281,- und 336,- = 617,- KU-Zahlbetrag.
5.000,- Minus 5% Erwerbskosten und 4% Altersvorsorge, kleinere Anlage U (900,-) und
fiktive Steuerklasse 1. = ca. 4.000,-4.000,- minus 617,- minus 281,- KU3 = ca. 3.100,- minus 1/7 Erwerbsanreiz = 2.650,-
Jetzt eben nur plus 200,- echtes Einkommen von ihr und ggf. Elterngeld deiner Frau soweit über 300,-
Macht 2.850,-.
Wenn man jetzt diesen Topf nach Düsseldorfer Formel durch 3 teilt müssten eben 1.000,- für dich bleiben und je 900,- für Ex und aktuelle Frau.
Damit musst du an Ex 617,- KU und 900,- EU = 1.517,- bezahlen. 500,- weniger als jetzt.
Auch ohne fiktives Einkommen.
Kann man auch schon mal n Abend in die Kneipe gehen!
Wenn ich dein Netto falsch angenommen habe, z.B. weil die 5% und 4% schon vorher weg waren, müsstest du natürlich entsprechend andere Zahlen eintragen aber dürfte es nach diesem Prinzip gehen.
Mit der DT kannst du umgehen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo! 🙂
das habe ich verstanden...kaum zu glauben, dass dadurch fast 500€ differenz rausspringen....
das werde ich mal schön sauber alles aufschreiben und meiner ex vorlegen....
ich höre sie jetzt schon sagen: was habe ich damit zu tun, dass du wieder geheiratet und noch ein kind gemacht hast...ich gehe davon aus, dass mein unterhalt unverändert bleibt...blablubb
Wolfgang
Genau das ist aber definitiv der Unterschied zwischen altem und neuem Unterhaltsrecht!
Und das gilt auch für Altfälle und wird auch so angewandt!
Bis dahin gibt es kaum was zu diskutieren.
Wenn deine Neue aufgrund des kleinen Kindes auch noch vorangig wäre, wirds noch besser. Aber das müsste ich erstmal suchen.
Erst beim fiktiven Einkommen wird es richtig schwammig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Wenn deine Neue aufgrund des kleinen Kindes auch noch vorangig wäre, wirds noch besser. Aber das müsste ich erstmal suchen.
Ich glaube, hier sieht es schlecht aus. §1609 BGB ist da im Prinzip sehr eindeutig, alles andere liegt im Ermessen des Gerichts.
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:
1.
minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,
2.
Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,
3.
Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,
...
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hi oldie,
also die Ecke meinte ich auch, dachte aber, dass es da etwas deutlicher getrennt wäre.
Auf jeden Fall kein Selbstgänger.
Bestenfalls Ermessensfrage des Richters, bzw. eine Möglichkeit damit in RAttenmanier laut zu trommeln.
Ich würde in diesem Fall bei scheinbar friedfertigen RAen auch erstmal leise und konzilliant auftreten.
Bei diesem Netto ist ja die Gefahr des Verhungerns ja nicht direkt gegeben, deswegen kann man sich das mit dem fiktiven Einkommen noch bis zum 6. Geburtstag oder der Einschulung aufbewahren.
Was aber meiner Meinung trotzdem denkbar wäre, wäre die angedachte Erwerbsminderung beim TO. Zumindest solange der KU nicht betroffen ist.
Eine moderate Arbeitszeitverkürzung könnte den EU vielleicht auch senken. Da noch nix tituliert ginge das vielleicht.
Ich bitte um Widerspruch falls nötig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.