Hier ein Fall, der mich mal interessieren würde:
Angenommen, ein KV verstirbt und das einzige Kind ist noch unter 18. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt ja das Kind zu 100%.
Ist es richtig, dass die KM (als Vertreterin des Kindes u. Inhaberin der Vermögenssorge) dann plötzlich uneingeschränkten Zugriff auf das Erbe hat?
Wie stellt man sicher, dass das Erbe auch wirklich beim Kind ankommt?
MfG
christian1
Moin Christian,
Ist es richtig, dass die KM (als Vertreterin des Kindes u. Inhaberin der Vermögenssorge) dann plötzlich uneingeschränkten Zugriff auf das Erbe hat?
Grundsätzlich ja.
Wie stellt man sicher, dass das Erbe auch wirklich beim Kind ankommt?
Meines Wissens ist es möglich, als Erblasser einen Vermögensverwalter zu bestimmen, der darüber wacht, dass vor dem 18. Geburtstag niemand anderer an das Erbe herankommt. Sinnvollerweise sollte man dann aber nicht allein den Tag der Volljährigkeit als "Bezugsberechtigung" hineinschreiben; man kann beispielsweise auch verfügen, dass das Erbe zunächst für die Berufsausbildung eingesetzt wird. Schon allein, um zu verhindern, dass ein junger Mensch - je nach Grösse des Erbes - mit seinem unverhofften Reichtum gleich am 18. Geburtstag einen Porsche kauft und kurz danach neben seinem Vater auf einem Friedhof liegt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich stehe gerade vor dem gleichen Problem.
Es ist richtig, dass ein Vermögensverwalter eingesetzt werden kann, dies ist auch nicht auf das 18.te Lebensjahr beschränkt. So kann auch verfügt werden, dass das Kind erst ab dem 25sten Lebensjahr über das Vermögen verfügen kann. Dies ist nicht das schlechteste Mittel, gerade um höhere Vermögenswerte vor einer "gefühlt" verantwortungslosen Mutter in Sicherheit zu lassen.
Ich erinner mich an ein Urteil, welches bereits einige Jahre her ist, da hat eine KM 2 Mio DM von Schadensersatzgeldern ihrer behinderten Kinder für eigene Zwecke verwendet. Sie wurde letztendlich zwar vom BGH zur Rückzahlung verurteilt, allerdings wie soll eine KM mit einer Durchschnittsasbildung jemals diese Summe zurück zahlen? Ich meine mich auch erinnern zu können, dass die KM die Kinder zum Vater gegeben hat, wie das Geld aufgebraucht war, das weiß ich aber nicht mehr.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das Viech nennt sich Testamentsvollstrecker.
Solche Konstruktionen macht man am Besten beim Notar und wird dann auch professionell beraten, was geht und was sinnvoll ist. Zur ebenfalls sinnvollen Hinterlegung im zentralen Testamentsregister braucht man den Notar sowieso.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,er
darüber mache ich mir auch schon länger Gedanken.
Was passiert z.B. mit dem Hausstand, den ich mit meiner LG (nicht verheiratet) zusammen aufgebaut habe. Wie verhindere ich, dass KM (als Vormund unserer minderjährigen 3 Kinder) nach meinem Ableben durch die Wohnung pflügt und zu plündern beginnt? Da wäre selbst der Putz an der Wand der Mietwohnung nicht sicher....
Der KFZ-Brief liegt z.B. sicher Verwahrt bei meinen Eltern.
Es ginge im Falle eines Falles nicht um hohe Werte, jedoch um unangenehme Auseinandersetzungen für meine LG.
Grüssilies
ToPS
Hallo,
auch in diesem Fall durch ein sinnvolles Testament. Deine Kinder müssen nicht alles erben, den Hausstand kann auch Deine LG erben. Wenn es sich nur um Einzelstücke handelt, dann kann es auch eine Zuwendung sein.
Aber da die Dinge an sich kompliziert sind, hilft nur ein notarielles Testament, dass nach sinnvoller Beratung aufgesetzt wird. Das Geld für den Notar sehe ich hier nicht als Verschwendung an.
VG Susi
Hi,
die Ex kann gar nicht durch die Wohnung pflügen! Die Wohnung steht unter grundgesetzlichem Schutz. Deine LG muss sie nicht herein lassen und keine Instituion würde ihr dabei helfen, in die Wohnung zu gelangen.
Außerdem ist auch der Herausgabeanspruch von Sachen nicht so einfach. Gem. § 985 BGB kann der Eigentümer (= die Kinder) die Herausgabe der Sachen vom Besitzer (= die LG) verlangen. Allerdings muss man das Eigentum nachweisen. Wer will also beweisen, dass die Kommode im Flur DEINE Kommode war?
Daher ganz entspannt bleiben. 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin ToPS,
Was passiert z.B. mit dem Hausstand, den ich mit meiner LG (nicht verheiratet) zusammen aufgebaut habe. Wie verhindere ich, dass KM (als Vormund unserer minderjährigen 3 Kinder) nach meinem Ableben durch die Wohnung pflügt und zu plündern beginnt? Da wäre selbst der Putz an der Wand der Mietwohnung nicht sicher....
das verhinderst Du - leider - gar nicht. Wenn es kein Testament gibt, gehört Deiner LG im Zweifelsfall nicht einmal das Salz im Salzstreuer Deiner Wohnung; Deine Kinder sind dann Alleinerben. Und Deine Ex als deren allein Vermögenssorgeberechtigte könnte natürlich auch allein darüber bestimmen, was mit Deinem bisherigen Eigentum geschieht.
Wenn Du sicher bist, dass Deine LG auch Deine LG bleiben wird, kannst Du einen Erbvertrag mit ihr machen. Der reicht im Zweifelsfall allerdings ziemlich weit; fast genauo gut könntest Du Deine LG auch heiraten. Wenn Du NICHT sicher bist, dass Deine LG die Frau Deines Lebens ist, wäre das ein bisschen wie die Wahl zwischen Pest und Cholera: Du müsstest dann entscheiden, ob Deine Ex oder Deine Vielleicht-Irgendwann-Ex-LG nach Deinem Ableben mehr Zugriff auf Dein Vermögen hat.
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich der bereits angesprochene Vermögensverwalter, der so lange auf Dein Erbe aufpasst, bis Deine Kinder volljährig oder 25 oder selbst Eltern oder wasauchimmer sind; auf jedem Fall der Kontrolle und Fremdbestimmung durch Deine Ex entzogen. Darüber hinaus könnt Ihr künftig natürlich sehr konsequent alle Anschaffungen, die einen gewissen Wert darstellen, auf Deine LG laufen lassen: Du zahlst die Miete und fällst den Kühlschrank, sie kauft die Möbel. Den Kfz-Brief könnt Ihr ebenfalls auf sie umschreiben (ist zwar keine 100-prozentige Eigentumsurkunde, aber dagegen zu argumentieren wird schwer).
Mitte der 90er hatte ich einen Chef, der mit einer Frau zusammenlebte, mit der er nicht verheiratet war. Kinder hatte er keine, ein Testament gab es auch nicht; nur einen nicht unterschriebenen Entwurf. Eines Tages fiel er in einem Münchner Nobelhotel mit einem Hirnschlag vom Barhocker. Das Nachlassgericht machte nach über einem Jahr entfernte Verwandte von ihm aus, die dann mit einem Rollkommando fast die ganze Wohnung - darunter eine wertvolle Bücher - und Uhrensammlung - leerräumten. Keine schöne Vorstellung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mitte der 90er hatte ich einen Chef, der mit einer Frau zusammenlebte, mit der er nicht verheiratet war. Kinder hatte er keine, ein Testament gab es auch nicht; nur einen nicht unterschriebenen Entwurf. Eines Tages fiel er in einem Münchner Nobelhotel mit einem Hirnschlag vom Barhocker. Das Nachlassgericht machte nach über einem Jahr entfernte Verwandte von ihm aus, die dann mit einem Rollkommando fast die ganze Wohnung - darunter eine wertvolle Bücher - und Uhrensammlung - leerräumten. Keine schöne Vorstellung.
Wie gesagt, so einfach geht das (eigentlich) nicht. Eine staatliche Stelle darf nicht einfach in die Wohnung einmarschieren und wie gesagt, man muss auch nachweisen können, dass xy im Eigentum des Erblassers steht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
Wie gesagt, so einfach geht das (eigentlich) nicht. Eine staatliche Stelle darf nicht einfach in die Wohnung einmarschieren und wie gesagt, man muss auch nachweisen können, dass xy im Eigentum des Erblassers steht.
das war natürlich die extrem verkürzte Variante; de facto war das Ganze erheblich komplizierter und erstreckte sich auf insgesamt drei Wohnsitze. Aber am Ende sass seine Partnerin nach 19 gemeinsamen Jahren in einer ziemlich leeren Wohnung - und auch die gehörte ihr nicht; sie musste bald danach ausziehen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe gerade seit ein paar Wochen ähnliche Probleme durch Überschreibung einer Immobilie.
Eine Pauschallösung habe ich noch nicht parat - aber ich gedenke dies notariell zu machen. Ziel muss sein: Für mein Kind: ja. Für meine (mütterliche und väterliche) Familie wie Geschwister: ja. Für meine Exe: nein.
Schnabel24
Kann ich da als Vermögensverwalter oder Testamentsvollstrecker einsetzen wen ich will?
Und brauche ich unbedingt einen Notar dafür oder nicht, ist mir nicht so klar.
Als Vermögensverwalter/Testamentsvollstrecker kannst du einsetzen wen du willst. Das ganze sollte aber von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden und dann auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Das ist wichtig, damit automatisch bemerkt wird, dass ein Testament besteht und vor allem wird sich bei minderjährigen automatisch das Familiengericht miteinschalten 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ganze sollte aber von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden und dann auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Es gibt seit einigen Jahren das Zentrale Testamentsregister (ZTR), das im Sterbefall schon vom Einwohnermeldeamt automatisch eingeschaltet wird, egal wo das Testament hinterlegt wurde und egal ob man einen Erbschein benötigt oder nicht.
Das funktioniert aber nur, wenn der Notar die Hinterlegung dort registriert.
Gruss von der Insel
Ah, danke inselreifer,
wieder was gelernt. Ich seh schon, ich sollte mein TEstament mal erneuern 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen