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Erbschaft nach der Scheidung

 
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Mich beschäftig seit gestern eine Frage, von der ich nicht weiß, ob und wie ich sie stellen soll.

Und zwar ist es so, dass bei der Ex meines LG in absehbarer Zeit eine recht umfangreiche Erbschaft ( nach Wissen meines LG um die 120.00 EUR) ansteht.

Meine Frage ist, ob die Ex meines LG dann mit diesem Vermögen für die ehebedingten Kredite belangt werden kann, für die wir seit 2 Jahren Monat für Monat bezahlen. Kann man von ihr verlangen, dass sie die Restsumme dann auslöst?
Und wie ist das, wenn die Kredite umgeschuldet werden (sind wir nämlich eigentlihc gerade dabei), ist sie dann auch komplett aus der Pflicht genommen ( sie hat die Kredite mit unterschrieben).

Und inwiefern fließt das neue Vermögen-wenn überhaupt- in die EU Berechnung mit ein?

LG
Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2004 17:33
(@tinka)
Rege dabei Registriert

sorry, aber da ich (leider) noch keine Antwort erhalten habe muss ich das thema auf diesem weg wieder auf die startseite bringen.
Ist mir ja schon unangenehm, aber ist hier vielleicht irgendjemand, der sich auskennt?
Wäre nämlich echt wichtig für uns....

Wie gesagt, sorry
Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2004 02:16
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

bei mir war der Fall, daß der Unterhaltsanspruch der Ex die Hälfte der Verbindlichkeiten nicht erreicht. Die Differenz ist massiv (über 90% des von ihr zu tragenden Anteiles).

Tatsächlich gibt es einen Ausgleichsanspruch für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten nur im Innenverhältnis, d.h. kann ich persönlich das nur auf dem zivilrechtlichen Weg feststellen und titulieren lassen bzw. sie tituliert es mir freiwillig. Ob es dann betreibbar ist, ist die andere Frage.

Umgelegt auf deine Frage bedeutet das:

- die Erbschaft ist ein Vermögenszuwachs NACH der Scheidung und ist damit nicht eheprägend.

- die Ex muß mit diesem zusätzlichen Vermögen für die Hälfte der ehelichen Verbindlichkeiten haften, d.h. muß sie damit die Hälfte zahlen. Krieg gibt es dann in der Regel bei der Festlegung, was eheprägend und was nicht eheprägend war. Das kann sich auf dem zivilrechtlichen weg über Jahre hinweg hinziehen.

Sind die Kredite im Scheidungsurteil als eheprägend deklariert?

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2004 09:47
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo XE!
Ja, das sind sie.
Es wurden hiervon Möbel bezahlt ( die sie jetzt alle hat ), ein Auto ( das beide genutzt haben, jetzt aber kaputt ist) und gemeinsame Reisen.

Stehen unsere Chancen schlechter, wenn wir diese Kredite umschulden ( durch einen neuen Kredit, der auf unsere beiden Namen läuft auslösen) ?
Das planen wir nämlich momentan.
Oder wird das nachgehalten? In dem neuen KRedit ist exakt aufgelistet, dass die betreffenden Kredite ausgelöst werden sollen.

Danke
Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2004 16:54
(@Melly)

Hallo Tinka,

laß mal die Finger von der Umschuldung.
Solange die Ex noch mit in den Verträgen steckt, ist da nochwas zu holen.
Wenn Ihr wißt, daß sie das Geld hat, dann zahlt doch einfach die Kredite nicht und verweist auf das viele Geld der Ex.
Dann würden die da vedammt schnell anklopfen glaub das mal.
Aber naja was das für Folgen für Euch hat, weiß ich natürlich nicht.
Ich würd mal zur Bank gehen und ihnen die Sachlage schildern und klar sagen, daß Ihr 50% des Kredites zahlt, aber die Ex dann die anderen 50% übernehmen soll.
Wichtig ist, daß die Ex auch zu viel Geld gekommen ist. Das spielt auch beim Unterhalt eine große Rolle, da sie die Zinseinkünfte dieser Anlagen angeben muß.
Heißt also, sie wird so eine hohe Summe nicht einfach unters Kopfkissen legen.
Macht sie das trotzdem, wird ihr ein fiktives Zinseinkommen zu Lasten gelegt, das sollte dann die 10% für eine Neuregelung des Unterhalts übersteigen.
Fraglich ist auch, ob die Ex dann überhaupt noch Unterhalt bekommen darf, der Richter könnte auch gut sagen, daß sie sich jetzt selbst versorgen kann.

Zum Glück ist es bei Unterhaltszahlern so, daß sie große Gewinne und Erbschaften für sich behalten dürfen, da das nicht eheprägend war.
Aber die wo Unterhalt beziehen, die müssen das klar angeben.
Also Finger weg von einer Umschuldung.
Einfach mal das Gespräch bei der Bank suchen, daß sie die Ex dazu auffordern den Kredit auch mit zu tilgen.
Liebe Grüße von einer in Urlaubsstimmung befindenden Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2004 18:09
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo Melly!

Die Erbschaft ist ja noch nicht erfolgt, sie wird bloß in absehbarer Zeit ( Krankheit) ins Haus stehen.
Ich komme mir schon fast ein bißchen fies vor, mir darüber überhaupt Gedanken zu machen, immerhin steht ja auch ein Mensch dahinter ( auch wenn dieser mir nicht bekannt ist), der in absehbarer Zeit sterben wird...

Aber wie auch immer.
Uns bleibt leider nicht sehr viel anderes übrig, als umzuschulden, da wir selbst so nicht auf einen grünen Zweig kommen.
Meinst du mit der Umschuldung verspielen wir die Möglichkeit, die Hälfte des Kredites von ihr zu bekommen?

Schönen Urlaub
Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2004 19:35
(@Melly)

Hallo Tinka,

solange die Frau noch im Darlehensvertrag steht schuldet sie der Bank auch was.
Schuldet Ihr um, habt Ihr nix mehr gegen sie in der Hand.
Ich hab das zufällig in der gleichen Art mal in nem anderen Forum gesehen, deswegen rate ich Euch davon ab.
Fraglich ist doch, wie damals die Schulden bei der Scheidung berücksichtigt worden sind.
Da muß doch auch ein Wort drüber gefallen sein.
Geht doch mal zur Bank, ob die Madame nicht mal ankritzeln könnten mit der Frage, wann sie denn ihre Schulden bezahlen will.
Wenn man ne gute Hausbank hat, sollte sowas schon möglich sein.
Vielleicht lassen sie Euch dann auch aus den Verbindlichkeiten, wenn Ihr 50% davon übernehmt.
Aber wenn der Erblasser eh schon so krank ist, würde ich abwarten, denn dann habt Ihr auch was in der Hand.

Wichtig für Euch ist auch, daß die Ex freiwillig das Vermögen angeben muß, verschleiert sie es, könnte sie ihren Unterhalt verwirken*pfeif *zurdeckeguck*
Weiß das nur rein zufällig, da uns der Anwalt meines Mannes in der Richtung sehr gut aufgeklärt hat.

Also es wird sich durch die Erbschaft auch der Unterhalt verändern.

Danke für die Urlaubswünsche..hab noch etwas hin...ganze 4 Wochen aber bin schon mächtig aufgeregt 😮

Liebe Grüße
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2004 20:17
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal!

Da die ehebedingten Schulden so hoch sind, bekommt sie garkeinen Unterhalt.

Weißt du, ob sie in dem Fall auch verpflichtet ist, die Erbschaft anzugeben?
Wir vermuten nämlich, dass sie vorhat neu zu klagen, sobald wir zumindest einen Teil der ehebedingten Schulden ( so in 3-4 Jahren ) beglichen haben.
Wenn sie vorher nicht verpflichtet ist, uns in Kenntnis zu setzen haben wir natürlich auch den schwarzen Peter.

Es bestehen zwei Darlehen (ETW) aus der Zeit sowie zwei Kredite.
Uns geht es momentan darum, die kredite umzuschulden um uns monatl. zu entlasten.
Wir müssen mal durchrechnen, wie es sich verhalten würde, wenn wir tatsächlich die Zahlungen für die Kredite einstellen bzw mit der Bank sprechen.
Nicht, dass sie dann wieder Unterhalt bekommt...

mir schwirrt hier bald der Kopf
LG Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2004 20:58
(@Melly)

Hmm Tinka,

versteh ich das also richtig, daß bei der Scheidung schon klar festgelegt wurde, daß er die Schulden zahlt und sie dafür keinen Unterhalt bekommt?
Ihr dreht Euch doch im Kreis Tinka.
Entweder Ihr zahlt die Schulden, oder der Madame Unterhalt.
Gehupft wie gesprungen wie man im schönen Bayern sagt.

Du bist auf meine Frage nicht richtig eingegangen, gibt es einen gerichtlichen Vermerk, daß er Schulden zahlt und sie nix bekommt?
Wurde was Schriftliches bei den Anwälten geregelt?

Nochmal zum nachehelichen Unterhalt und der dicken Erbschaft.

Wie oben bereits geschrieben, muß sie die Erbschaft schon angeben. Sie könnte das Geld gut anlegen und Zinsen (Einkommen) erwirtschaften.
Auch könnte man ihr damit auslegen, daß sie jetzt alleine für sich sorgen kann und nicht mehr untehaltsbedürftig ist.
Sprich...sollte sie die ERbschaft verschleiern und Ihr erfahrt was davon, könnt Ihr klagen.
Dann könnte sie wegen Vereitelung ihren kompletten Unterhaltsanspruch verlieren.
Also entweder Ihr wartet bis sie sich selbst outet oder hängt sie, sobald Ihr sichere Infos habt hin und verklagt sie, daß ihr schwarz vor Augen wird.

Sollte mit den Schulden nix geregelt sein....also gerichtlich, könnt Ihr noch einen drauf setzen, und einen Titel verlangen, daß sie die Schulden jetzt aus dem Vermögen zahlen könnte.
Wobei dann wiederum das schöne viele Geld von ihr weg ist und evtl dann wieder Unterhaltszahlungen fällig wären.
Wenn der Richter ihr dann keine auf die Nase gibt, weil sie nix gesagt hat.
Aber entscheiden müßt Ihr das, ob Ihr sie vors Gericht zerrt.
Oft helfen auch schon Drohungen, daß sie selbst auf alles verzichtet und dann evtl auch ihre Schulden bezahlt.

Ansonsten würd ich das nochmal mit der Bank klären...schuldet Dein Süßer um...ist sie schuldenfrei und somit kann sie keiner mehr belangen 🙁
Liebe Grüße
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2004 00:10
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo Melly!

Hab grad nochmal die Scheidungsurkunde herausgekramt.
Da steht erstmal garnix drin, außer in der anhängigen Unterhaltsklage.
Die wurde abgewiesen, da mein LG "auf Grund der genannten Abzüge zur Zeit nicht leistungsfähig ist."
Hier wurde von meinem LG u.a. auch der Kredit angegeben, in dem sie mit drin steht.
Aber selbst ohne diese Kreditrate wäre er unter den SB gefallen.

Es existiert allerdings kein Schriftstück ( Vereinbarung o.ä.) in welchem er sich verpflichtet hat, diesen KRedit vollständig zu übernehmen.

Wie gesagt bekommt sie z.Zt. eh keinen Unterhalt, aber manchmal wird mir schon schlecht bei dem Gedanken, dass ich ( indirekt) nun ihre Möbel und ihren hohen Lebensstandart während der Ehe finanziere...
Und da wir eh vorne und hinten nicht wissen, wo wir anfangen sollen mit Schuldenberg abbauen, wollen wir halt zunächst umschulden ( auf längere Laufzeit und niedrigere monatl. Belastung), damit wir uns dann vielleicht auch bald mal Familie leisten können.

Mit Hinblick auf den Kleinen und da im Moment auch mit ihr (was den Umgang betrifft) eigentlich alles recht glatt läuft und sie den Ball flach hält, wollen wir eigentlich auch keinen neuen "Krieg" anfangen.
Da es halt bloß so ein Batzen Geld ist, würde sie die Auszahlung des Kredites locker hinkriegen,so dachte ich mir. Gerne würde sie es wohl nicht tun, allerdings vermutlich hinnehmen wenn es von seiten der Bank käme.....

ich weiß nicht, ich glaube ich schlage mir den Gedanken aus dem Kopf.
Ist halt nur, man weiß ja auch nicht, ob sie dann in absehbarer Zeit nicht vielleicht doch nochmal klagt.

Aber egal, ich danke dir für deine lieben Tipps,
LG Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2004 05:38