Hallo zusammen !
Hat hier jemand Erfahrungen wie denn Steuerrückzahlungen bei der Berücksichtigung als Einkommen in der Praxis gehandhabt werden?
Ich hatte für 2010 eine sehr erhebliche Rückzahlung aus folgenden Gründen:
- Realsplitting
- Doppelte Haushaltsführung
- Zusammenveranlagung mit meiner neuen Ehefrau
- Arbeitszimmer meiner Frau
- Kinderbetreuungskosten meiner Frau
Nun, Realsplitting wurde im Unterhaltsurteil bereits eingerechnet - kann ja also nicht nochmal eingerechnet werden.
Die Steuerersparnisse meiner Frau sind ja wohl auch kaum mir zuzurechnen, genau so wenig wie die Zusammenveranlagung
Auch die Doppelte Haushaltsführung ist ja nicht Eheprägend für die Ex-Ehe, sondern für die neue. Die entsprechenden Kosten sind ja auch nirgends senkend berücksichtigt.
Soweit zum gesunden Menschenverstand - der ja mit (Un)Rechtsprechung nicht immer viel gemeinsam hat.
Wie läuft das denn in der Praxis ?
Gruß
Habakuk
Hi,
das OLG Düsseldorf meint dazu in seinen Leitlinien genau das, was Du schon sinngemäss geschrieben hast:
1.7
... Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht.
Ich würde mich darauf berufen und vorneweg eine fiktive Steuerberechnung aufmachen, in der all diese Aufwendungen nicht enthalten sind. Wobei dann noch die Frage ist, ob KU oder EU errechnet werden soll. Beim KU zählt der Splittingvorteil mit, beim EU in der Regel nicht.
Gruss von der Insel