Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt und die Bitte um eventuelle Klärung.
Ich bin seit 2006 geschieden. Meine beiden Kinder, Heute 5 & 12 Jahre alt, leben bei ihrer Mutter.
Die ersten drei Jahre habe ich zuzüglich eines Unterhalt für die KM den vollen U-Betrag gezahlt.
Nach drei Jahren ist die KM wieder arbeiten gegangen und sie hat sich mit einem um € 90,00 geminderten U-Betrag zufrieden gegeben.
Damals wie Heute ist es so das der 12jährige an den WE bei mir ist, ich somit also auch Unterhalt in Form von Betreuung und Versorgung leiste/leistete.
Nach erheblichen Problemen in der Erziehung des 12jährigen durch die KM, sind wir gemeintschaftlich zu der Entscheidung gelangt, das der 12jährige zu mir zieht, so das die KM entlastet wird und sich der Erziehung der 5jährigen widmen kann.
Um diese Entscheidung zu realisieren, war es erforderlich eine geeignete Wohnung zu finden.
Diese neue Wohnung liegt im Mietzins um € 300 höher als die Wohnung, die ich vorher alleine bewohnt habe.
Es war beiden Parteien klar, das dies nicht nur eine vorübergehende Massnahme sein kann, nicht zuletzt auch aus der Tatsache heraus, das ich bei einem Umzug des 12jährigen, zurück in die Wohnung der KM, auf Grund der weit höheren Miete, nicht den vollen Betrag des KU bezahlen kann.
Wärend der Zeit ( 03.10 bis 12:10) wurde von mir natürlich ( mit übereinstimmung der KM) kein KU an die Mutter gezahlt.
Vom ersten Monat bis Heute, war ich nie säumig in der Zahlung des KU
Ich muss erklärend hinzugeben, das wir beide augenblicklich den Prozess einer privaten Insolvenz durchlaufen.
Die rasche realisierung einer geeigneten, aber auch im Mietzins höheren Wohnung, war nur dadurch möglich, als das die Anmietung im gleichem Hause möglich war.
Der Vermieter kannte mich jahrelang als zuverlässigen Mietzahler ( Trotz denkbar schlechter Schufa, mit der sie Heute größte Schwierigkeiten haben eine Wohnung zu bekommen) und es wurde weder eine Kaution/ Maklerprov. oder etwaige Umzugskosten fällig.
Die KM arbeitete in den letzten Monaten daran den 12jährigen dazu zu bewegen wieder zu ihr zurück zu ziehen.
Im Dez 2010 war es dann soweit. Mein Sohn konfrontiere mich damit das er wieder zu seiner Mutter möchte.
Natürlich kann man ein Kind nicht gegen seinen Willen halten, so stimmte ich also zu.
Die Mutter gab mir wie auch in den Jahren zuvor zu verstehen, das sie unter Leistung von Wochenendbetreuungen durch mich, mit einen KU von € 370,00 zufrieden wäre. Dies wäre ein Betrag, den ich trotz der höheren Miete gerade noch leisten könnte.
Es ist mir auf Grund der privaten Insolvenz ( schlechte Schufa) und meiner finanziellen Situation ( kein Geld für Kaution/gegebenfalls Maklerprov./ Umzugskosten) weder kurz noch mittelfristig möglich eine günstigere Wohnung anzumieten.
Unabhängig davon, das die KM diese Mietsituation mit entschieden hat, und der Tatsache das sie sich vorläufig mit € 370,00 zufrieden geben wollte, teilte sie mir vor zwei Tagen mit, das sie nun über das JA Vorschuß auf KU beatragen wird. Es käme bei Rückzahlungsplicht ein Betrag zustande den ich, auf Grund der aktuell hohen Miete, über einen längeren Zeitraum nicht entrichten kann. Sebstverständlich bin ich, wie in der Vergangenheit auch, zahlungswillig und entrichte einen KU in Höhe von € 370,00.
Meine Fragen sind.
1) Hat die KM, trotz der Mietsituation die sie mit entschieden hat, einen Anspruch auf Vorschuß von KU für die 5jährige?
2) Werde ich trotz Zahlungwilligkeit zur Rückzahlung der Vorschüße herangezogen. bzw. kann es mir passieren das ich hierbei erneut Schulden aufbauen muss.
3) gibt es eine Anrechnung/Aufrechnung von KU in Form von Betreung/Versorgung ( WE und/oder Ferien) ?
and last but not least.....
gibt es Gerechtigkeit in dieser Welt bzw. hat jemand ein Schiesseisen :gunman: 😡 :rofl2:
Gruß
Jerushalaim
Hallo Jerushalaim
Der Unterhalts Vorschuss für eine 5 Jährige beträgt 133.-€ für 12 Jährige gibts keinen UHV mehr.
Da ich auch nur Unterhalt in höhe des UHV bezahle weis ich das du von der UHV Stelle nichts zu befürchten hast solange du mindestens diesen Betrag bezahlst.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo roselladady,
ich bedanke mich artig für die info.
Gruß
Reiner
Servus Reiner,
wie wurde eigentlich der Unterhalt für Deine Ex ermittelt? Durch ein Gerichtsurteil?
Wie lange musst Du denn an sie zahlen? Bis zum jüngsten Tag?
Wieviel verdienst Du eigentlich?
Unabhängig davon, das die KM diese Mietsituation mit entschieden hat
Mit solchen Argumenten wirst Du niergendwo Gehör finden. Wohin du ziehst entscheidest Du ganz allein. Wenn du Dich auf die "Mitwirkung" Deiner Ex einlässt, Dein Problem.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
ein Gericht brauchten wir bisher noch nicht. Es ist tatsächlich so das wir bisher alles untereinander abstimmen konnten.
Nun, wo meine finazielle Situation auf Grund der hohen Miete und die nun wieder anstehenden Unterhaltszahlungen, recht prikär ist, verlangt sie den vollen Satz von ca. € 560,00 und macht dafür den Gang zum Jugendamt.
Da meine Tochter erst 5 Jahre ist, kannst Du dir denken wie lange ich noch zu bezahlen habe.
Ich warte die jetzigen Dinge die da auf mich zukommen einfach mal ab. Es kann nur verteilt werden was vorhanden ist.
Gruß
Reiner
Hallo Jerushalaim,
Es kann nur verteilt werden was vorhanden ist.
Mach' dir da mal keine Illusionen, wir hatten schon Leute, die "durften" laut Familiengericht deutlich mehr Unterhalt zahlen als sie überhaupt an Einnahmen hatten ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Jerushalaim,
ich weiß zwar nicht wo du wohnst, aber
Diese neue Wohnung liegt im Mietzins um € 300 höher als die Wohnung, die ich vorher alleine bewohnt habe.
Das scheint mir für ein Kinderzimmer doch ziemlich teuer zu sein. Ich vermute, du hast dir eine insgesamt zu große Wohnung ausgesucht. Das kann ich zwar verstehen, aber da wirst du jetzt auf wenig Verständnis bei der KM und dem JA stoßen.
Die werden das als deine ganz private (Fehl-)Entscheidung einstufen.
Grüße
Tom
Hi,
du bezahlst aktuell Unterhalt in Höhe von 370€? Gibt es darüber einen Titel? Ist das Unterhalt für beide gemeinsam und steht das auch so auf der Überweisung?
In dem Fall hat deine Ex schlechte Karten überhaupt UVG zu bekommen. Weil ihr dann vorgerechnet wird, dass ein Kind unter 6 Jahren einen Anspruch von 133€ hat und der durch die Hälfte des Unterhalts schon gedeckt wird. Ich würde mal stark vermuten, dass sie bestenfalls ergänzendes UVG bekommt und das dann nicht in Höhe von 133€.
Stell deine Finanzielle Situation am besten hier mal ein, um eine gute Berechnung zu bekommen, mit der als Verhandlungsbasis kannst du dann nochmal mit der KM sprechen. Zumindest würde ich das versuchen bevor irgendwann jemand auf den Gedanken kommt (oder durch JA gebracht wird) eine Klage anzustreben.
LG
Nadda
Hi Nadda,
bitte habe Verständnis dafür das ich hier in einem Forum nur ungern meine exakten Einkünfte/Ausgaben darstelle.
Es ist aber tatsächlich so, das ich mit der Wohnung in der ich vorher alleine gelebt habe, ohne große Probleme die eigentliche Sume an Unterhalt von ca
€ 560,00 entrichten könnte. Da die KM nach der Trennung noch ca. 2 Jahre Baby-Pause hatte, habe ich sogar € 830,00 zahlen können.
( Ja ihr habt richtig gelesen---- die KM hat die Scheidung eingericht, da war das zweite Kind gerade ca. 7 Monate alt :exclam: )
Erst durch die Anmietung der größeren und teureren Wohnung auf Grund der bereits dargestellten Gründen, ist mir nun nach erfolgten Auszug des dreizehnjährigen, die Entrichtung des vollen Satzes von € 560,00 nicht möglich.
Den vollen Anspruch musste ich auch nachdem sie wieder arbeiten ging nie bezahlen. Die gesamtem Jahre, bis zum Einzug des dreizehnjährigen zu mir, gab sie sich immer mit € 90,00 bis € 100,00 weniger zufrieden. Bedingung war, das ich den Jungen an den Wochenenden bei mir hatte, also meinen Anteil des Unterhalt für ihn, in Form von Betreuung und Beköstigung leistete. Aber, das macht Vater doch gerne.
Nun ist sie wie ausgewechselt und verlangt auf einmal den vollen Satz von 560,00 obwohl ihr bewusst ist, das ich diesen, durch die extra für meinen Sohn angemietete Wohnung nicht leisten kann.
Durch die private Insolvenz ( Wohneigentum) und der dadurch bedingten gesamten finanziellen Situation und der denkbar schlechten Schufa, komme ich aus dieser "Hütte" auch so schnell nicht raus.
Hy Malachit,
ich wohne in D-Dorf. Für Wohnungen mit einer Größe von 72 m2 sind hier Mieten in Höhe von € 639,00 warm eher noch eine günstige Gelegenheit.
Ich schrieb ja auch schon, das ich diese Wohnung im selben Haus, also ohne Kosten wie Kaution, Maklercourtage, Umzug etc. bekommen konnte.
Die Anmietung wurde durch beide Parteien beschlossen, auf Grund des erforderlichen Zuzug meines Sohnes.
Na ja, "schaun mer Mal" würde der Ex-Libero sagen. Warscheinlich habe ich mich einfach nur zum zweiten mal F..... lassen.
Von Glückwünschen bitte ich Abstand zu nehmen.
Greez
Reiner alias Jerushalaim
Hallo Reiner,
je nachdem, ob ein Titel besteht oder wie auch immer die Unterhaltszahlungen festgelegt sind, kann sie aber nicht einfach sagen, der KU ist für das ältere Kind und für das jüngere Kind holt sie sich UHV. Unter Berücksichtigungs der durch das Alter verschiedenen Bedarfssätze wäre der von Dir gezahlte Unterhalt nach Quote aufzuteilen. Demnach müsste eine von Dir für das jüngere Kind anteilig gezahlte KU-Leistung auf die Leistungen des JA angerechnet werden.
Daher ist Naddas Hinweis wertvoll und die Überlegung, die Berechnung mal hier durchzuführen, nicht die Schlechteste.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmamma < Meine Güte 🙂
mhh.... wie weit müsste ich denn hier, öffentlichen Ortes, die Bucks runter lassen?
Ich fange mal verschämt an und Du sagt mir Bitte was Du noch unbedingt brauchst.
Netto: 2089,00
Pfändung: 211,00
Demzufolge ein zur Berechnung kommender Betrag von 1878,00
Miete: 638,00 Warm
Strom/Gas 110,00
Umlagen: KFZ etc. ca. 465,00
Eigene Verpflegung: ?? Was wird einem da zugestanden? Ich kalkuliere zw. 240,00 & 300,00
1 Kind 5 Jahre
2 Kind 12 Jahre
Zuletzt vereinbart und von mir vorerst stur weiter bezahlter Unterhalt € 370,00
Der Junge wird an den WE von mir Betreut und verpflegt.
Kosten für Freizeitgestaltung mit der Tochter unberücksichtigt
Greez
Reiner
ich vergaß: ein Titel besteht nicht. Wir sind seit 2006 geschieden. Habe bis Dato, in den ersten 2 Jahren vollen U-Halt und später den vereinbarten U-Halt gezahlt in Höhe von € 450,00
Vor Gericht waren und mussten wir bez. U-Halt noch nie. Nicht zuletzt auch deshalb, da ich zusätzlich 1-2 mal jährlich Klassen -und/oder Jugendclubfahrten finanziere.
🙂 Na dann wollen wir mal.
Ist Dein Netto ausgehend von 12 Gehältern plus Sonderzahlungen im Durchschnitt berechnet? Gehen wir davon jetzt mal aus.
Davon können in Abzug gebracht werden: 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand, zB für Fahrkosten oder (je nach dem was die Leitlinien Deines OLG sagen) tatsächlich nachgewiesene berufliche Aufwendungen. Wenn Du eine private Altersvorsorge hast, darf die in Höhe von max 4% vom Brutto ebenfalls abgezogen werden. Du schreibst aber nichts von Altersvorsorge, daher lasse ich sie mal außen vor.
Von den 2089 Euro würden also ca. 105 Euro in Abzug gebracht werden, somit würdest Du bereinigt 1984 Euro netto verdienen. Das entspricht der Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle, eine Hoch- oder Runterstufung kommt nicht in Betracht, weil Du - wie die DDT vorgibt - 2 Kindern unterhaltsverpflichtet bist.
Der Zahlbetrag für das große Kind beträgt somit 377 und für das kleine Kind 257 Euro. Zusammen wären das also 634 Euro.
Sorry aus Versehen abgeschickt. Weiter...
Bei einer Zahlung von 634 Euro verblieben Dir 1350 Euro, Dein Selbstbehalt ist also gewahrt (beträgt 950 Euro). Erst dann wird der Pfändungsbetrag berücksichtigt, weil Kindesunterhalt allen anderen Zahlungen vorgeht.
Die 950 Euro SB müssen alle Deine Kosten abdecken, da Dir aber selbst nach Berücksichtigung der Pfändung mehr als der SB verbleiben, hast Du also unterhaltstechnisch betrachtet "kein Problem".
Die UHV-Kasse wird also zu dem Schluss kommen, dass Du leistungsfähig bist, Dich zur Unterzeichnung der Titel "zwingen" und Du wirst mehr zahlen müssen.
Sieht meiner überschlägigen Berechnung nach nicht gut aus und so würde der zu zahlende UHV als Schulden auflaufen. 370 Euro sind also zu wenig, der KU für den Kleinen wird mehr, wenn er 6 Jahre alt wird.
Hoffe, das hilft weiter.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na das sieht ja nicht rosig aus. Trotzdem Danke
Gruß
Reiner
Hallo Jerushalaim
Wenn deine EX UHV beantragt hat wirst du vom JA angeschrieben, dort gibst du dann deine bisherige Zahlung an. da sie Uber dem UHV satz ist ist die UHVstelle raus aus der Sache.
Ich hab nichtmal den Fragebogen ausgefüllt sondern nur mit der JA Tante telefoniert und ihr dann die Kontoauszüge zugeschickt aus denen ersichtlich ist das ich mehr als den UHVsatz zahle.
Es steht deiner EX natürlich frei an anderer Stelle Beim Ja den normalen Unterhalt ausrechnen zu lassen und diesen dann zu fordern. Wie dann gerechnet wird hat dir ja LBM geschrieben.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo Gemeinde,
es ist tatsächlich so, das die KM für die Kleine ( 5 Jahre) kein UHV bewilligt bekommt. Das würde nur finktionieren wenn ich nichts bezahlen würde.
Da ich aber im Augenblick € 370,00 zahle ( € 556,00 wäre korrekt) gibt's gar nicht vom JA.
Das ist soweit erst mal positiv. Eine Klage der KM vor dem FG bez. des fehlenden Betrag von € 186,00 hätte zwar Mit Sicherheit Erfolg, würde aber an meiner eigenen wirtschaftlichen Situation nichts ändern. Die ist nun mal dahin gehend Fakt, als das ich auf Grund der höheren Miete nicht mehr zahlen kann. Nun muss man mal abwarten. Einen Titel wird man ihr vor Gericht mit Sicherheit zugestehen. Nur dann kann man immer noch nicht mehr holen.
Die Frage die sich stellt ist, wird die KM die "Kuh" die Sie melken will, wirklich schlachten wollen und einen noch zu erwirkenden Titel durchsetzen?
Schaunmermah....
Vieleicht lass ich mich dann locker nach hinten fallen. Mit € 950,00 kann ich genauso wenig leben wie mit € 700,00.
Nur das dann die KM lediglich € 133,00 vom JA erhält. Das wäre dann noch mal um einiges weniger als € 370,00
Du hast nen Denkfehler. Eine höhere Miete ist kein Grund für die Zahlung eines geringeren KU! Nach meiner Berechnung oben ist Dein Selbstbehalt mehr als gewahrt. Du bist sogar 400 Euro drüber. Von diesen 400-Mehreuro kannst Du "locker" eine teurere Miete bezahlen.
Ich wäre also vorsichtig, wenn Du behauptest, die Differenz wäre kein Klagegrund. Das wäre sehr wohl so und die KM würde locker mehr als den Unterhalt von 556 oder gar 370 Euro bekommen. Nämlich 634 Euro.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM
das habe ich schon verstanden. Natürlich steht ihr mehr zu. Man kann es aber hin und her rechnen wie man will. Nach Abzug aller Kosten/Verbindlichkeiten
bleiben aktuell nur €568,25 über. In der Tasche ist aktuell einfach nicht mehr drin.
Von diesen € 568,25 zahle ich ihr € 370,00 ( ein Betrag den Sie im Jan. vor dem ganzen Theater selbst ins Leben gerufen hat)
€ 198,25 erlaube ich mir für meinen eigenen Lebensunterhalt zurückzuhalten. ( Unfassbar, da ist an Altersvorsorge gar nicht zu denken)
Natürlich wird ein Gericht sagen, " Sie können an der Miete sparen" Klar, dazu gehört aber eine Kaution, vieleicht noch Geld für den Umzug und eventuel eine Maklercourtage. Dieses Geld ist aber nicht vorhanden, neben der durch der PI denkbar schlechten Schufa.
Nun kann man sich überlegen was man machen will. Unterhaltspfändungen direkt beim Arbeitgeber oder was auch immer werden dazu führen das ich an anderer Stelle aktuelle Forderungen nicht bedienen kann. Abgesehen davon wirken sich diese vieleicht negativ auf mein Arbeitsverhältnis aus. Mietausfälle z. B. führen dazu das ich meine Wohnung verliere. Was auch immer, die KM läuft Gefahr, von meiner Seite her gar nichts mehr zu erhalten und sich mit € 133,00 UHV abfinden zu müssen. Und das längstens für die nächsten 6 Jahre.
Die Frage die sie sich als rational denkener Mensch stellen sollte ist, ob sie nicht bis Ende des Jahres abwartet, dann erhält sie auf Grund bei mir auslaufender Verträge bereits schon mehr. Und Mitte 2012 wird sie aller Warscheinlichkeit nach tatsächlich den gesamten Betrag erhalten.
Ich werde zu berichten wissen.
Moin Jerushalaim,
Du machst den Denkfehler, einem Gericht zu unterstellen, es müsse sich Deiner Logik und Deinen Rechenwegen anschliessen. Muss es aber nicht; Deine Miethöhe wird dort so wenig interessieren wie eventuelle Kautionen oder Umzugskosten. Unterhaltsrelevant ist lediglich Dein Netto-Einkommen.
Deine laufende PI bzw. das damit verbundene "Wohlverhalten" schränkt Deine Gestaltungsmöglichkeiten ebenfalls ein. Insofern auch mein Rat: Befasse Dich mit der Realität des Familienrechts und nicht mit dem eigenen Wunschdenken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.