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Erforderliche Nachhilfe - Mehrbedarf gerechtgertigt?

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus miteinander!
Diesmal komm ich mal mit einem etwas kniffligem Problem; vorab mal der Hintergrund:
Unser Großer (14, lebt bei KM) hat im Halbjahreszeugnis ´ne 5 in Englisch, ist wegen einer weiteren 4 in Latein versetzungsgefährdet. KM ist der Überzeugung, der Bub braucht Nachhilfe.
Soweit, so gut und eigentlich auch in meinem Sinn.

Meine Frau und ich sind felsenfest überzeugt, dass wir die Lücken in Englisch mit dem Großen an einem oder zwei Nachmittagen in der Woche bei uns schließen könnten.
Das allerdings lehnt KM ab, da der Zeitaufwand zur An- und Abreise (S-Bahn max. 20 min einfach oder 25 km Entfernung) nicht im Verhältnis zu einem Lernnachmittag stünde.
KM lebt mit den Buben in einer BG und erhält AlgII (vermutlich ergänzend, da nach meine Infos sie auf 400 Euro-Basis arbeitet)

Nun hat sie eine Nachhilfelehrerin (ohne mit mir vorher darüber gesprochen zu haben)  und beruft sich (zusammen mit JA-Beistandschaft) auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, in dem es heisst:

„Alleinerziehende können selbst entscheiden, ob ihr Kind Nachhilfe braucht. Der unterhaltspflichtige andere Elternteil muss sich deshalb auch ungefragt anteilig an den Kosten beteiligen. Bei Nachhilfe handele es sich um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, über das der Elternteil entscheiden darf, bei dem sich das Kind aufhält.“

Und weiter als "Begründung/Erläuterung":

„1. Lässt sich absehen, dass eine für das Kind erforderliche Nachhilfe über einen längeren Zeitraum regelmäßig anfallen wird, handelt es sich nicht um Sonderbedarf, sondern um regelmäßigen Mehrbedarf, der nur unter den Voraussetzungen des § 1613 BGB rückwirkend geltend gemacht werden kann.
2. Über die konkrete Form der Nachhilfe kann der betreuende Elterteil bei gemeinsamer Sorge allein entscheiden, auch wenn sie nicht unerhebliche Kosten verursacht.
3. Am Mehrbedarf hat sich auch der betreuende Ehegatte zu beteiligen und - wenn Kindesunterhalt ab Einkommensgruppe 6 aufwärts der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist - auch das Kind in der Form der anteileigen Verrechnung mit dem regelmäßigen Kindesunterhalt.“

Diese Passagen habe ich im www gefunden, aber keine Angaben über AZ oder dergl.
Kennt Ihr dieses Urteil und seht jemand eine Chance, wie ich da aus der Nummer rauskomme? Für mich wäre OLG München zuständig.

Es geht mit nicht ums Geld, sondern darum, dass unsere Hilfe (wir arbeiten beide zu Hause und könnten dies jederzeit umsetzen) mit fadenscheinigen Begründungen von KM abgelehnt wird aber zugleich ihre gierigen Griffel nach meiner Geldbörse streckt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 13:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
auch wenn dieses Urteil mal wieder absolut haarsträubend idiotisch ist, würde ich es darauf ankommen lassen und das Angebot, die Nachhilfe selbst durchzuführen nochmal bestärken.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 14:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

ziemlich eindeutiges Urteil.

Da Exilein und Beistandschaft Dir aber vermutlich sämtliche Kosten aufdrücken wollen, gibt dieser Passus evtl. Anlass zur Hoffnung:

Das gilt erst recht, weil der Beklagte bei der gegebenen Sachlage nicht für die gesamten Kosten aufzukommen hat, ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 14:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

mit drängt sich auch gerade die Frage auf: Welche Bedeutung soll ein OLG-Urteil aus Düsseldorf für Dich am Starnberger See haben? Mal abgesehen davon, dass ein Gerichtsurteil nicht die "einzig richtige" Gebrauchsanweisung für etwas darstellt, das gemeinsam Sorgeberechtigte einvernehmlich und ohne Gericht lösen können sollten?

Dein Angebot steht; es sollte Madame schwerfallen, deswegen eine Klage anzustrengen. Hat Deine Ex-Madame darüber hinaus schon kapiert, dass "Kostenbeteiligung" etwas anderes ist als "Kostenübernahme"? Dass also die Hälfte der Kosten sowieso an ihr hängenbleibt? (Und nein: Es muss Dich nicht interessieren, wo sie die Kohle dafür hernimmt).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 14:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und Danke erst mal!

Mein Standpunkt und Argumentationsgrundlage ist, dass der Mehrbedarf für KM nicht anfällt, da ich die "Nachhilfe" übernehmen (natürlich mit allen demit verbunden Fahrtkosten, etc.) könnte.
KM vertritt dann die weitere Meinung, dass professionelle Nachhilfe erfahrungsgemäß effektiver als bei den eigenen Eltern sei.
Ich würde gerne den Beweis antreten wollen, dass das Humbug ist. Wenn sie (kann gerade die Vokabeln abfragen, bei Grammtaik keine Peilung...) meint, sie muss sich auf unbewiesene Aussagen versteifen, bin ich der Meinung, dass sie das dann selbst in voller Höhe bezahlen sollte; eben nach dem Motto, wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen.

Ich habe zwischenzeitlich auch mit dem JA geredet, die sind etwas ratlos, zumal sie auch mein Angebot kennen; tendieren aber dazu, KM "recht" zu geben, trotzdem aktenkundig ist, dass zwichen KM und mir keine Kommunikation möglich ist (weil ch eben nicht übers Stöckchen springe). Von dieser Seite habe ich also nicht wirklich Unterstüztung zu erwarten...habe ich ehrlich gesagt auch nicht

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde mich auch auf den Standpunkt stellen, dass der Unterhaltssatz heute deutlich höher ist als 2005 nämlich das doppelte des steuerlichen Existenzminimums plus KG plus Aufschläge der DT.

Damit ist es auch möglich, Nachhilfe zu bezahlen, zumal der KU laut Gesetz den gesamten Lebensbedarf umfasst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 15:01
 elwu
(@elwu)

Meine Frau und ich sind felsenfest überzeugt, dass wir die Lücken in Englisch mit dem Großen an einem oder zwei Nachmittagen in der Woche bei uns schließen könnten.
Das allerdings lehnt KM ab, da der Zeitaufwand zur An- und Abreise (S-Bahn max. 20 min einfach oder 25 km Entfernung) nicht im Verhältnis zu einem Lernnachmittag stünde.

Hallo,

gut und schön, und wie ist die Meinung des Jungen dazu? Mit 14 Jahren sollte er langsam auch mal mitentscheiden bei ihn betreffenden Angelegenheiten wie dieser, und dabei auch anders entscheiden können und dürfen als seine Mutter wünscht. Bietet ihm das doch an. Wenn er zustimmt, bei euch Nachhilfe zu nehmen statt bei einem kommerziellen Anbieter, wird seine Mutter nicht viel dagegen unternehmen können. Und wenn nicht, müsst vice versa auch ihr das akzeptieren. Ob ihr euch dann und wenn ja in welcher Höhe an den Kosten zu beteiligen habt, durfte reichlich Gelegenheit zu Diskussionen geben. Um welche Beträge geht es hier überhaupt?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 15:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich hab da noch ne ganz andere Frage. Worin bestehen denn die Lücken in Englisch? Beruhen sie darauf, das er die Grammtaik nicht richtig kann oder darauf, das er die Vokabeln nicht kann oder darauf das er die immer mehr geforderte freie Schreiberei in der Fremdsprache nicht gut genug beherrscht (das Problem kann auch entstehen, wenn die Grammatik sitzt)

Bei fehlenden Vokabeln hlift auch Nachhilfe nichts. Bei freiem Schreiben kann Nachhilfe hilfreich sein, aber da können auch kostengünstigere Alternativen gefunden werden.

Aus meiner Erfahrung kann zeitweise Nachhilfe durchaus sinnvoller sein, als die elterliche Hilfe (bei der kommt dann oft ja noch dazu, das die kleinen Großen nicht glauben das man das auch kann 😉 )

Könntest du dich, ich würde aber da doch den Jungen auch befragen, damit anfreunden die auserwählte Nachhilfe zu kontaktieren und mit ihr abzusprechen, was genau sie zu tun gedenkt? Und dan nder KM anbieten, das du die Hälfte der Kosten für 6 Monate übernimmst. Aber gegen Nachweis, das die Stunden auch genommen wurden und sie ebenfalls Stunden bezahlt hat.

Wenn sich nach 6 Monaten die Leistungen nicht wesentlich verbessert haben, wird die Nachhilfe beendet und du übernimmst. (Länger als 6 Moante soll Nachhilfe eh nicht dauern)

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 15:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um welche Beträge geht es hier überhaupt?

Gute Frage, bisher habe ich nur ihre "freundliche" Aufforderung zur Kostenübernahme erhalten!  🙂

Mit 14 Jahren sollte er langsam auch mal mitentscheiden bei ihn betreffenden Angelegenheiten wie dieser, und dabei auch anders entscheiden können und dürfen als seine Mutter wünscht. Bietet ihm das doch an.

Was den Willen des Großen anbelangt: er macht das, was Muddern ihm sagt, obwohl ich raushöre, dass er lieber bei mir das durchziehen würde (traut sich aber nicht). Wenn er bei KM nicht spurt, ist Ratfatz sein iPod oder PC-Spiel oder weiss der Geier was, weg. Ich habe schon öfter angeboten, dass ich ihn unterstützen würde, wenn er mal seine eigene Meinung durchsetzen wollte ... bisher Fehlanzeige, leider!

Ach so, Anekdote am Rande: jetzt wollte Junior auch noch zusätzlich Zeitungen austragen (scheinbar mit Segen der KM), damit er mehr Kohle zur Verfügung habe. Ich habe nur gesagt, dass er das solange vergessen kann bis seine Versetzung zu 1000% nicht mehr gefährdet sei...

@Tina:
Junior war letztes Jahr eine Woche auf Sprachreise in GB, dieses Jahr wollte ich ihn noch mal hinschicken, damit er ein bisschen mehr "Gespür" und evtl. auch ein bisschen Spass für die Sprache kriegt. Alles auf meine Kosten, bis auf das Taschengeld. Am Taschengeld ist mein Vorhaben für 2011 gescheitert.
An den Vokabeln liegt es nicht, m.E. eher an den bisherigen "Versuchen" der KM, ihm Grammatik beizubringen (wir haben manchen von KM erstellten "Merkzettel" gesehen und Junior gebeten, diese zu entsorgen, weil schlichtweg falsch).
Woran es liegt, kann ich derzeit nicht sagen (ich bemühe mich gerade um einen Termin mirt seiner Lehrerin), zumal ich keine Kopien con Schulaufgaben oder schriftl. Exen bekomme, obwohl mehrmals gegen Übernahme der Kopierkostenn erbeten.
Deine Idee finde ich prinzipiell gut und könnte mich auch damit anfreunden, wenn KM mit sich darüber reden liesse (und das ist das Hauptproblem: keine Kommunikation von ihrer Seite erwünscht). Nur würde ich das zunächst bis zu den Sommerferen beschränken...

Marco

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 15:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

solange diese Kommunikation von Seiten Deiner Ex nicht möglich ist, würde ich meinen Standpunkt schriftlich darlegen und ansonsten den Kopf schütteln. Ich kann es nämlich auch nicht leiden, wenn andere Leute mit spitzen Fingern ungefragt in mein Portemonnaie greifen. Lass Dich nicht mit irgendwelchen Anwaltsbriefen oder Gerichtsurteilen kirre machen; Ihr seid nicht vor Gericht.

Zusätzlicher Vorteil: Englisch pauken mit Dir wäre eine weitere Umgangs-Gelegenheit. Ggf. könnte Sohnemann nach den "Englisch-Mittwochen" ja auch bei Dir bleiben und am nächsten Tag direkt von Dir aus in die Schule gehen. Und was das Durchsetzen gegen Muddern angeht: Gerade da braucht er mit 14 ein väterliches Vorbild, das ihm zeigt, was ein gerader Rücken ist...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 15:39




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Martin!

Zusätzlicher Vorteil: Englisch pauken mit Dir wäre eine weitere Umgangs-Gelegenheit. Ggf. könnte Sohnemann nach den "Englisch-Mittwochen" ja auch bei Dir bleiben und am nächsten Tag direkt von Dir aus in die Schule gehen.

Ich vermute, genau hierin liegt der Hase im Pfeffer und begründet KM´s Ablehung meines Angebotes! 😉

Marco

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 15:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

ich würde argumentieren, dass sie im Falle deiner Beteiligung nichts davon hat, weil es auf ihr ALG-2 angerechnet würde. Etwas kühn, aber sehr wohl denkbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 16:34
(@nadda)
Registriert

Hallo Marco,

der Termin mit der Lehrerin ist absolut sinnvoll. Hab selber jahrelang Nachhilfe gegeben und kann aus dieser Erfahrung raus sagen, Nachhilfe macht nicht bei jedem Kind Sinn. Und beim Lehrer erfährst du unter Umständen wo das Problem liegt, kannst dir die Proben ansehen. Darauf würde ich auch sehr großen Wert legen weil du dir dann selbst ein recht gutes Bild machen kannst.

Wenn die Probleme in der Grammatik liegen macht es Sinn  mit der Nachhilfe, wobei viele Kinder besser klarkommen wenn sie Sprachgefühl entwickeln anstatt die Grammatik zu pauken. Oft hilfts das noch nicht auf deutsch erhältliche Buch gleich im Englischen Orginal zu  kaufen und zu lesen 😉
Sinn macht Nachhilfe auch, wenn Kind falsche Lernstrategien hat. Bei Faulheit ist es weitgehend sinnfrei den Nachhilfelehrer zu bezahlen.

Gute Nachhilfelehrer brauchen meiner Einschätzung nach ein paar Stunden um zu wissen wo genau die Probleme liegen. Dann sollte einige Monate lang gelernt werden und nach 2 - 3 Monaten müssten Erfolge da sein. 6 Monate halte ich persönlich für einen Gymnasiasten schon zu lange.

Selbst mit mit ihm zu lernen ist prinzipiell eine gute Idee, hat für dich und ihn Vorteile. Allerdings muss dir klar sein, dass es unter Umständen irre Nerven raubend sein kann 😉

Und dann noch was ganz praktisches: wenn du Englisch übernimmst kann die Nachhilfelehrerin sich ganz und gar auf Latein konzentrieren und in diesem Fach mehr erreichen.
Bei zwei Fächern braucht er auch locker 2 - 4 Stunden Nachhilfe die Woche, ein ziemlicher Kostenaufwand.

Die ALG-2 Frage ist dann allerdings immer noch offen, aber ich vermute sehr stark das Deep Thought mit seiner Einschätzung da absolut richtig liegt. Unterhalt muss sie ja angeben und erhöhter Unterhalt bedingt dann weniger ALG-2 Leistungen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 21:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @all!
Ich danke für Euer Feedback, ich habe zwischenzeitlich auch noch mal mit JA und mit unserem Großen gesprochen:
Nach Meinung des Großen ist die Note auch auf seinen "mangelnden Einsatz" gemeinhin auch Faulheit genannt, zurück zu führen.
Er könnte sich auch Nachhilfe bei Vaddern vorstellen, wissend, dass es bei mir keine Wii, Playstation, Nintendo oder sonst irgendwas in der Art gibt, die ihn vom Lernen "ablenken" könnten .... 😉

Daher werde ich KM erst mal schreiben, dass
- ich eine Kostenübernahme ablehne,
- ich mein Angbot wiederhole, bei mir zusammen mit Junior die Defizite gezielt abzuarbeiten,
- ich im jetzigen Stadium Jobs á la Zeitungsaustragen überhaupt nicht gut heiße bzw. ablehne, während der Umgangszeit (soll Samstag Vormittags geschehen) erst recht.

Any comments?

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2011 10:13
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Any comments?

Nur einen kurzen:  :thumbup:

Ich würd`s auch so machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 10:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

ich würde es auch so machen - das ist in meinen Augen sogar noch mehr "gelebte väterliche Verantwortung" als die Überweisung irgendwelcher Extra-Kohle an die Ex. Pubertäre Faulheit lässt sich mit Nachhilfe sowieso nicht heilen.

Eurem Vater-Sohn-Verhältnis wird das gemeinsame Lernen gut tun; vor allem, wenn die Noten sich verbessern: Das könnt Ihr beide dann Euren "Lern-Mittwochen" zuschreiben. Und was die Taschengeld-Aufbesserung angeht: Zum einen kann man Notenverbesserungen (massvoll) belohnen; zum anderen findet sich sicher auch in Deinem Büro irgendeine sinnvolle Aufgabe, die ein 14-Jähriger regelmässig und verantwortungsvoll erledigen kann, ohne bei Wind und Wetter (und auf Kosten der Umgangszeit) fremden Leuten Prospekte in den Briefkasten stopfen zu müssen.

Man(n) muss tatsächlich aufpassen, dass man nicht in das Denken rutscht wie "huch, die Alte könnte einen Anwalt beauftragen und mich verklagen, und das verliere ich dann, weil irgendwo irgendwann mal ein Richterlein was Gegenteiliges entschieden hat, also bezahle ich lieber gleich..." Man drückt auf der Strasse ja auch nicht jedem Penner gleich Geldbörse und Armbanduhr in die Hand, nur weil irgendwo schon mal jemand von einem Strassenräuber abgestochen wurde.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 10:48
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Off Topic

Unser Großer (14, lebt bei KM) hat im Halbjahreszeugnis ´ne 5 in Englisch, ist wegen einer weiteren 4 in Latein versetzungsgefährdet. KM ist der Überzeugung, der Bub braucht Nachhilfe.
Soweit, so gut und eigentlich auch in meinem Sinn.

Unser Großer (14, lebt bei KM) hat im Halbjahreszeugnis  'ne 4 in Englisch, ist wegen einer weiteren 4 in Latein zwar noch nicht versetzungsgefährdet, KM ist aber der Überzeugung, der Bub braucht keine Nachhilfe.
Begründung meiner EX:Die Halbjahreszeugnisse werden bewusst negativer ausgestellt, um den Kindern zu zeigen das sie sich mehr anstrengen müssen.
Und ausserdem ist er nur faul und könnte mehr.
Nicht ganz meine Ansicht, aber was will man(n) machen.

Ich würde es auch so machen wie du(wenn nur dürfte).

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 11:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(...) zum anderen findet sich sicher auch in Deinem Büro irgendeine sinnvolle Aufgabe, die ein 14-Jähriger regelmässig und verantwortungsvoll erledigen kann, ohne bei Wind und Wetter (und auf Kosten der Umgangszeit) fremden Leuten Prospekte in den Briefkasten stopfen zu müssen.

DANKE!! So was geisterte nicht greifbar in meinem Kopf rum, Du hast dem Ganzen einen durchführbaren Namen gegeben. Zumal hier dann auch keine festen "Arbeitszeiten" zu beachten wären, sondern den Bedürfnissen angepasst werden. Super!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2011 11:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei Wind und Wetter und feste Arbeitszeiten auch durchaus ihre Vorteile haben.  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 11:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

DANKE!! So was geisterte nicht greifbar in meinem Kopf rum, Du hast dem Ganzen einen durchführbaren Namen gegeben. Zumal hier dann auch keine festen "Arbeitszeiten" zu beachten wären, sondern den Bedürfnissen angepasst werden. Super!

das ist positive eigene Erfahrung: Meine Eltern hatten ein Geschäft und haben meinen 5 Geschwistern und mir auf diese Weise die Herkunft und den Umgang mit Geld beigebracht. Wobei ein Geschäft im gleichen Haus schon mal was anderes ist als ein Beamtenhaushalt: Geld war nicht einfach da; wir konnten aber immer sehen, wo es herkam: Die Leute trugen es zur Ladentür herein. Und abends holte mein Vater immer einen von uns zum "Kasse machen", was zu vielen Gesprächen führte. Zum Beispiel dazu, dass das jetzt noch nicht "unseres" ist, sondern davon erst einmal Gehälter, Ware, Strom, Steuern und vieles andere bezahlt werden müssen.

Wir Kinder bekamen auch "Gehalt"; wir hatten sogar jeder eine Lohnsteuerkarte: Für 50 Mark im Monat (was Anfang der 70er Jahre für 12 - 16-Jährige eine ganze Stange Geld war) mussten wir abwechselnd Strasse fegen, bei der Buchhaltung und beim Dekorieren helfen und manches andere. Dieses Geld gab es immer am Monatsersten, und es musste 30 Tage lang für alles reichen; einen Satz wie "Papa, meine Kohle ist alle" hätte sich keiner von uns zu sagen getraut. Irgendwann kam noch die Info dazu, dass es nur zwei Dinge gäbe, für die ein Erwachsener einen Kredit aufnehmen dürfe: Ein Geschäft oder ein Haus.

Man lernt auf diese Weise früh, dass Geld mit Arbeit und Leistung zu tun hat. Und dass man es erst verdienen muss, bevor man es ausgeben kann. Keines von uns 6 Kindern hatte bis heute jemals ernsthafte Geldprobleme. Die Methode scheint also funktioniert zu haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 11:52




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