Guten Morgen,
ich blick jetzt wirklich bald nicht mehr durch bei dem ganzen Durcheinander.
Kurze Zusammenfassung :
- seit februar 08 leben zwei meiner Kinder bei Ex und meine Tochter ( 12 ) bei mir.
- habe bisher für alle drei Kinder 654 Euro Unterhalt bezahlt , wurde bei der Scheidung per Vergleich so festgelegt
- wollte dann nachdem J. zu mir gezogen ist pro Kind 218 Euro weiterhin bezahlen, nur für J. nichts mehr, da sie ja bei
mir lebt.
- KM forderte aber nun durch ihren Anwalt pro Kind 268 Euro, da ich ja für J. nichts mehr bezahlen müsse.
- KM ist nicht leistungfähig für Unterhalt für J. , da sie Hartz 4 bekommt.
- meine Anwältin macht der Gegenanwältin den Vorschlag, ich solle nur noch 117 Euro pro Kind bezahlen, und dafür verzichten wir auf Unterhalt für J.
- gegnerische Anwältin geht nicht darauf ein, sondern fordert eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches bei Gericht an
- daraufhin beantragt meine Anwältin Vollstreckungsschutz und klagt auf Unterhaltsänderung .
- wir beantragen eine Unterhaltspflegschaft beim JA für J.
Das war der Stand bis heute. Heute nun kommt ein Schreiben vom Familiengericht, das man uns für J. einen Ergänzungspfleger beistellt.
Was ist das überhaupt ? Warum wird das gemacht ? Es geht doch in dieser Verhandlung überhaupt nicht um J. Sie lebt doch bei mir und ich bin ihr gegenüber doch nicht mal barunterhaltspflichtig ?
Könnt ihr mir mal erklären, was da vor sich geht. ? Da ich mit diesem Familiengericht und diesem Richter schon so schlechte Erfahrungen gemacht habe, traue ich dem überhaupt nicht mehr.
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Anm.: Realnamen entfernt
Moin,
da werde ich aber auch 'n bisserl tüdelig.
Zunächst: Wenn das JA in Unterhaltssachen eingeschaltet wird, heißt das eigentlich "Beistandschaft". So dies gemacht wurde, kann nicht mehr über einen RA auch noch der KU geltend gemacht werden. Die Beistandschaft ist dann, wenn du so willst, der RA. Hingegen musst du anwaltlich gegen den bestehenden Titel per Abänderungsklage angehen. Hierfür ist dann auch nur ein RA zuständig.
Da du keinen KU erhältst, kannst du dein Einkommen und den KU gem. DT Stufe 6 reduzieren. Ein Unterhalztsverzicht ist übrigens nicht statthaft.
Was der Ergänzungspfleger soll und welche Rolle er einnehmen soll, ist mir gänzlich unklar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Salut,
das Gericht muss ja erklären, welchen Teil der elterlichen Sorge der Ergänzungspfleger wahrnehmen soll. Wie hat sich der Richter denn dazu geäußert?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Der Richter hat sich überhaupt nicht geäußert. So wie schon damals nicht als er uns eine Verfahrenspflegerin aufgehalst hat.
Er hat nur heute ein Schreiben an meine Anwältin geschickt, in dem er mitteilt, dass er mir Vollstreckungsschutz gewährt, aber nur ab der Höhe von 186 Euro pro Kind. Das heisst dass er jetzt schon beschlossen hat, dass ich 186 Euro pro Kind bezahlen muss. Er schreibt an meine Anwältin, dass er meine erhöhten Fahrtkosten nicht gelten lässt, da ich ja näher an meine Arbeitstätte heranziehen könne. Dass ich eine Lebensgefährtin habe , die vier Kinder hat und ich auch noch eine Tochter die bei mir lebt, scheint absolut uninteressant zu sein. Uns ist ein Umzug zumutbar, den Kindern ein Schulwechsel zumutbar. Aber meiner Ex und meinen beiden anderen Kindern ist ein Umzug nicht zumutbar, damit sie eine Arbeit findet und mir Unterhalt zahlen kann. Da stimmt doch was nicht ?
Der Ergänzungspfleger ist angeblich deshalb gestellt, weil ich ja meine Tochter bei Gericht nicht gegen mich selber als Kläger vertreten kann. Aber deshalb habe ich ja das JA eingeschaltet und dort eine Unterhaltsbeistandschaft gemacht.
Nun wurde mir heute auch noch eröffnet,dass meine Ex momentan die Möglichkeit hat mich auch für den Unterhalt für J. pfänden zu lassen, solange bei Gericht nichts anderes entschieden worden ist. Das ist doch wohl der Hammer, oder ? Das Kind lebt bei mir, sie zahlt keinen Unterhalt, kann mich aber für Unterhalt für dieses Kind pfänden lassen ? In was für einem Staat leben wir eigentlich ?
Nach der momentan Berechnung von meiner Anwältin für Unterhalt bleiben mir für mich und J. genau 977 Euro zum leben. Wenn ich aber nun 186 Euro bezahlen muss, dann blieben mir für mich und das Kind noch 836 Euro zum leben und Miete. Da ich ja vom AA auch noch als " eheähnliche Gemeinschaft" für mich und Soulsister gelte, könnt ihr euch sicher vorstellen, in was für einer Lage wir momentan stecken. Soulsister und ihren Kindern wurde das Hartz 4 gestrichen, weil ja ich für sie zahlen soll und ich habe nicht mal genug Geld für mich und meine eigenen Tochter.
Hallo ,
kann mir jemand sagen, ob der Richter mich wirklich zum Umzug zwingen kann ? Bin schon den ganzen Tag ziemlich verzweifelt.
Denn wenn ich umziehen müsste, dann könnte ich ja auch meine Tochter nicht mehr versorgen, da sie ja nur bei uns leben kann, weil meine LG sich um sie kümmert.
Ich verstehe die Welt nicht mehr !!
Nein, zum Umzug zwingen nicht, aber finanziell so tun, als seist du umgezogen!
Siehe hier: http://vatersein.de/Forum-topic-12860-start-msg133190.html#new
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, ganz kurz eine Frage
kann mir jemand sagen was § 11 Abs. 2 Nr. 8 SGB II sein soll ?
Soll irgendetwas mit Unterhaltslasten zu tun haben.
Kann es sein, dass mein Richter da die Nr. 7 meint ?
Habe heute meine " vorläufige" Berechnung für den Unterhalt bekommen. Werde sie dann mal reinstellen, vielleicht könnt ihr mir das dann besser erklären.
Moin,
Da stimmt doch was nicht ?
Absolut! Sieh den Termin am AG als durchlaufenden Posten. So wie der Unrechtsprecher drauf ist, wirst du eh zum OLG ziehen. Also gar nicht drüber aufregen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich schreib euch jetzt mal rein, was in dem heutigen Beschluss steht.
Vielleicht könnt ihr mir erklären, was das soll und ob das auch wirklich alles so sein darf.
wegen Kindesunterhalt
erläßt das Amtsgericht V. durch den Richter ohne mündliche Verhandlung am 18. April 2008 folgenden
Beschluß
Die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich, protokolliert durch das AG Regensburg am...., wird einstweilig eingestellt, sofern die Beklagte die Vollstreckung aus dem Vergleich für die Tochter J. betreibt und soweit die Beklagte die Vollstreckung aus dem Vergleich für die Kinder G. und B. wegen eines den Zahlbetrag von 183 Euro monatlich übersteigenden Betrages betreibt.
Im übrigen wird der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen.
Gründe
(Hier kommen eine Menge Gründe, die euch sicher nicht interessieren.)
dann kommt
Durchschnittliches Nettoeinkommen des Klägers 1765,50 Euro
hiervon in Abzug zu bringen sind 5% berufsbedingte Aufwendungen. ( er berechnet mir ungefähr 80 Euro, obwohl ich über 400 Euro Fahrtkosten habe
von einem Abzug in Höhe weitergehender konkreter Fahrtkosten sieht das Gerich ab.
Ist der unterhalspflichtige nicht dazu in der Lage, auch nur den Mindestbedarf gemeinschaftlicher minderjähriger Kinder sicherzustellen, kommt regelmäßig kein über den Abzug 5 % berufsbedingter Aufwendungen hinausgehender Abzug in Betracht. Insoweit ist dem Unterhaltspflichtigen zuzumuten, ggfs. die Kosten durch einen Umzug o.ä. Maßnahmen zurückzuführen.
Das Gericht berücksichtigt Darlehensbelastungen wie vom Kläger vorgetragen in Höhe von monatlich 46,66 Euro und weiteren 150 Euro.
Unterhaltspflichten für die Lebensgefährtin des Klägers und deren Kinder berücksichtigt das Gericht nicht. Insoweit bestehen von Rechts wegen keine Unterhaltspflichten, da weder die Lebensgefährtin noch Kinder, mit denen der Unterhaltspflichtige nicht verwandt ist vor den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern berücksichtigungsfähig sind.
Vielmehr werden darauf beruhende Unterhaltslasten vorab von der Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stehenden Einkommen in Abzug gebracht (§11 Abs. 2 Nr. 8 SGB II )
Gründe
Und die sind?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tschuldigung, habe zu früh aus Knöpfchen gedrückt gehabt.
ich schreibe jetzt hier weiter, wollte nur erstmal abspeichern, da ich vorhin schon mal alles geschrieben habe und dann alles irgendwie wieder weg war.
Die Berechnung folgt in 5 Minuten. schreib gleich.
Also, weiter dann...
Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende zu zahlende Unterhaltsbeträge
Grunddaten
Berechnungsstichtag 17.04.2008
Name der Variante I: MUEN0801
gültig im Bezirk des OLG München , (ich wohn aber im bezirk Nürnberg
erster Gültigkeitstag 01.01.2008
Name der Variante II: WEST0801
gültig in den alten Bundesländern und Berlin( West ).
erster Gültigkeitstag 01.01.2008
Namen der nur unterhaltspflichtigen Partner
dadwithouthope
Namen der Kinder
J.
G.
B.
Unterhaltspflichtig
dadwithouthope
Einkommen von d. 1765,50 Euro
abzüglich pauschaler berufsbedingter Aufwendungen -88,28 Euro
Schulden, Belastungen -196,66 Euro
----------------------
unterhaltsrechtliches Einkommen 1.481,00 euro
Kinder
J.
Geburtsdatum von J.
Alter 12Jahre
Der erste Elternteil ist Dadwithouthope
J. lebt bei Dadwithouthope
D. erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung
D. erhält das Kindergeld von 154, 00 Euro
B.
Geburtsdatum von B.
Alter von B. 8 Jahre
Der erste Elternteil ist D.
G. lebt beim anderen Elternteil
Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung
Der andere Elterteil erhält das Kindergeld in höhe von 154, 00 Eu[
Unterhaltspflichten
aus dem Einkommden von D. in höhe von 1481,00 euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ( DT ), Stand ab 1.1.08
Gruppe 1: -1500
gegenüber J.
wegen Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils
Tabellenunterhalt DT 1/3 365,00 Euro
abzüglich Kindergeld -77,00 Euro
------------------
288,00 Euro
dazu Kindergeld für das Kind zu verwenden 77,00 Euro
gegenüber G.
Tabellenunterhalt DT 1/2 322,00 Euro
abzüglich Kindergeld -77,00 Euro
---------------
245,00 Euro
gegenüber B..
Tabellenunterhalt DT 1/2 322,00 Euro
abzüglich Kindergeld -77,00 Euro
---------------
245,00 Euro
----------------------
778,00 Euro
gleich gehts weiter.
Prüfung der Leistungsfähigkeit
Dadwithouthope
D. bleibt 1481 -288- 245-245 = 703,00 Euro
Das ist weniger als der notwendige Selbstbehalt von 900,00 Euro
Defizit 900-703= 197,00 Euro
Daher ist zu kürzen
vorrangiger Kindesunterhlat 288 + 245+245 = 778,00 Euro
verfügbar 778-197= 581,00 Euro
Mangelquote 581/778*100 74,679%
J. 288*74,679% 215,00 Euro
G.245*74,679% 183,00 Euro
B.245*74,679% 183,00 Euro
Das Resteinkommen erhöht sich damit auf
703 +73+63+63 900 Euro
Unterhaltskorrektur bei Geschwistertrennung
Die minderjährigen Kinder von D. wurden getrennt.
Bedarf des minderjährigen Kindes bei d. 288,00Euro
Unterhalt des minderjährigen Kindes bei D. 215,00 Euro
Bedarf der nicht bei D. lebenden minderjährigen Kinder 778,00 Euro
Unterhalt der nicht bei D. lebenden minderjährigen Kinder 581,00 Euro
Mangelquote( 215 +581)(288+778)= 74,67%
J. erhält 288*74,67% = 215,00 Euro
D. trägt davon 215 -215 = 0,00 Euro
J. erhält nur 288*74,67% 215,00Euro
G. erhält nur 245*74,67 % 183,00Euro
B. erhält nur 245*74,67 % 183,00Euro
Dadwithouthope bleibt 685,00 Euro
Verteilungsergebnis
Dadwithouthope 762,00 Euro
davon Kindergeld 77,00 Euro
J. 292,00Euro
davon Kindergeld 77,00 euro
G. 260,00 Euro
davon Kindergeld 77,00 Euro
B. 260,00 Euro
davon Kindergeld 77,00 Euro
--------------------------------------------------
insgesamt 1574,00 Euro
Zahlungspflichten
dadwithouthope zahlt an
G. 183,00 Euro
B. 183,00 Euro
Guten Abend,
kann mir jemand das alles mal erklären ?
Versteh das alles nicht.
Uff, dwh,
die Berechnung muß ich mir mal ganz genau anschauen. So ganz durchgestiegen bin ich da auf die Schnelle nicht.
Scheint aber so zu sein das nach Berechnung des Richters in Zukunft je Kind bei der KM 183 € zu zahlen sind. Das mit der Pfändung hatte ich dir ja opben schon geschrieben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
das mit der Pfändung verstehe ich schon. Das passt auch einigermaßen, hoffe nur dass meine Ex so klug ist, nicht zu pfänden denn dann bin ich meinen Arbeitsplatz los. Aber mal sehn.
Aber bei der anderen Berechnung blicke ich absolut nicht durch. Bis "Unterhaltskorrektur bei Geschwistertrennung " komme ich ja noch einigermassen mit, aber dann irgendwie nicht mehr.
Ausserdem, müsste mir nicht für J. ein höherer Betrag angerechnet werden ? Deep hat mal was davon geschrieben, dass da Stufe 6 DT angesetzt werden müsste. Gibt es da eine Rechtsgrundlage dafür ?
Bedarf der nicht bei D. lebenden minderjährigen Kinder 778,00 Euro
Unterhalt der nicht bei D. lebenden minderjährigen Kinder 581,00 Euro
Das stimmt doch auch nicht, oder ?
und wieso bleiben mir 685 Euro ? müssen mir nicht 900 Euro bleiben ?
Ich versteh gar nichts mehr.
Soweit ich´s verstanden hab richtet sich der Abzug für J. auch nach ihrem Alter.
Ja die 685 haben mich auch gestört. Wie gesagt ich muß mirdas wirklich nochmal durchlesen. Werde ich ber wohl eher morgen machen, heute krieg ich die Zahlen nicht mehrauf die Reihe.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke, Tina, das ist sehr nett von dir.
Hi dwh,
diese zwei Dinge sind mir auch aufgestossen. Habe die Vermutung es handelt sich um Fehler, die aber keine Auswirkung auf Dich haben.
Heißen müßte es: Bedarf aller minderj. Kinder bzw Unterhalt aller minderj. Kinder
Warum er Dir den Unterhalt für J. gleich zweimal abzieht (ohne es zu merken) ist mir auch unverständlich. Vor allem verstehe ich nicht, was das hier mit Geschwistertrennung zu tun hat.
Fakt ist: 1481(ber. EK) - 183(G) - 183 (B) = 900 (SB) + 215 (J)
Habe dazu aber eine Frage. Es wird doch immer von Betreuungsaufwand gesprochen. Den vermisse ich hier. Findet der keine Anwendung im Mangelfall ?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.