Hallo, alle zusammen,
es ist eine Beistandschaft.
Ich habe das beantragt, weil ich keine Lust habe mich mit meiner Ex wegen dem Unterhalt, den sie an mich zu zahlen hat herumzustreiten. Das macht jetzt das JA.
Ich verstehe aber trotzdem nicht was der Ergänzungspfleger soll.
Ich habe Abänderungsklage eingereicht, weil J. jetzt bei mir lebt. Daher muss ich den Vergleich ja abändern lassen. Aber warum braucht J. da eine Ergänzungpflegschaft und warum gegen mich ? Sie lebt bei mir und komme für ihren Unterhalt auf. Wenn sie jemand braucht, dann jemand der versucht von ihrer Mutter Unterhalt für sie zu bekommen. Und dazu habe ich ja das JA eingeschaltet. Was soll das dann alles ?
Irgendwie ist die Welt verkehrt.
Hallo DWH,
das was Till meint ist, dass Du gegen eine Vereinbarung klagst, das heißt so wie ich es verstanden habe "gegen Deine Tochter". Du bist aber nach den §§ 1626 ff BGB" sorgeberechtigt. Das heißt, Du vertrittst Deine Tochter, weil sie minderjährig ist. Wenn Du als DWH gegen Deine Tochter klagst, würdest Du gegen Dich als Vertreter Deiner Tochter klagen. Da das gesetzlich verboten ist (Selbstkontrahierungsverbot), braucht Deine Tochter einen Ergänzungspfleger, der diesbezüglich ihre Interessen vertritt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok. Das verstehe ich jetzt.
Ich zahle zwar Unterhalt an meine Tochter, weil sie ja bei mir lebt, muss aber trotzdem gegen sie klagen, weil ich keinen Unterhalt mehr zahlen will.
Aber warum ein Ergänzungspfleger, wenn das JA die Beistandschaft hat ?
Huhu,
der Ergänzungspfleger bekommt sein "Mandat" nur für diese eine Angelegenheit. Die Beistandschaft des JA ist nur für den allgemeinen Verfahrensablauf gedacht, sprich, dass das Kind (von welchem Elternteil auch immer) seinen Unterhalt bekommt und setzt diese Forderungen dann für J. durch. Nimmt also Dir diese Arbeit ab. Ich weiß nicht, inwiefern das JA überhaupt tätig werden kann, solange diese Unterhaltsvereinbarung noch Bestand hat. Vielleicht schließt das Eine das Andere auch aus, das weiß ich nicht genau.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo dwoh,
hat deine RAin wirklich eine "Rumbrumsberichtigung" erbeten, nachdem sie die Falsche verklagt hat?
Oder hat sie vielleicht aus Versehen ein "r" zuviel eingefügt? :rofl2:
Also die Alte solltest du wirklich als erstes in die Wüste schicken, sonst wird aus dir nie ein dwh.
Die hat euch schon so dermaßen in die Sch* geritten und hat anscheinend von nix ne Ahnung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo !!
Dringende Frage !
Welches Gericht ist eigentlich zuständig in meinem Fall ?
Das Gericht in meinem Wohnort oder in dem meiner Exfrau ?
Boah,
bei dir schwieriger zu beantworten. Es geht ja nach Wohnort der Kinder. Also würde die Antwort sowohl als auch lauten.
Ich kann es dir nicht sagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Huhu,
m. W. können/müssen laufende Verfahren dort begonnen werden, wo sie begonnen wurden. Das heißt, wenn es um die bei Dir lebende Tochter geht in Deinem Wohnort, wenn das Verfahren nach ihrem Umzug zu Dir ins laufen kam.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Es geht um alle drei Kinder. Um die Tochter die bei mir lebt und um die beiden Kinder die bei meiner Ex leben.
Könnte ich beantragen, dass das Verfahren hier ist ? Meine Anwältin hat die Klage an das Gericht bei meiner Ex geschickt. Ich bin damit aber absolut nicht glücklich.
Hallo,
gestern kam folgender Beschluß vom AG bei mir an :
BESCHLUß
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er beantragt, die Zahlungsverpflichtungen aus dem Vergleich vor dem AG Regensburg abzuändern wie folgt :
( Dann kommt sein Vorschlag, der genauso ist, wie ich ihn hier schon eingetragen habe, weiter oben, nur zusätzlich noch mit der Berechnung für die nächsten zehn Jahre. Also die Erhöhungen für die Kinder wenn sie 12 Jahre werden )
Der weitergehende Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Soweit dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, wird ihm Rechtsanwältin... für die 1. Distanz als Prozessbevollmächtigte zugewiesen.
Die der Prozessbevollmächtigten zu erstattenden Kosten beschränken sich auf die Kosten, die entstanden wären, wenn der Kläger einen im Gerichtsbereich ansässigen Anwalt beauftragt und Frau Rechtsanwältin... als Verkehrsanwältin beauftragt hätte, höchstens die tatsächlich anfallenden Kosten und auslagen.
---------------------------
Als Hauptgrund gibt er dann wieder an, dass mir ein Umzug in eine der Arbeitsstätte nahegelegene Wohnung zumutbar ist.
Ich hab jetzt mal zwei Fragen. Erstensmal kann er die Prozesskostenhilfe einfach so ablehnen ? Das ist doch ERpressung ?
Und zweitens nochmal zum Umzug. Wieso darf mir einfach zugemutet werden, dass ich umziehe ? Ich habe eine feste Partnerschaft. In unserem Haushalt leben 5 Kinder. Kann man mich zwingen meine Partnerschaft einfach aufzugeben ? Und kann man uns zwingen umzuziehen mit all den Kindern ?
Warum wird meiner Exfrau nicht nahegelegt umzuziehen, damit sie eine Arbeit findet ? Da heisst es immer man kann den Kindern einen Umzug nicht zumuten . Warum aber mir und meinen Kindern ? Meine Ex ist doch auch unterhaltspflichtig ?
Moin DWH,
Ich hab jetzt mal zwei Fragen. Erstensmal kann er die Prozesskostenhilfe einfach so ablehnen ? Das ist doch ERpressung ?
Er lehnt sie doch gar nicht ab; er beschränkt sie lediglich auf den erfolgversprechenden Teil des Verfahrens und auf die dafür üblichen Kosten. Wenn Du also einen Staranwalt (oder gleich mehrere davon) beauftragen willst, die für Dich die Entbindung von sämtlichen Unterhaltspflichten durchklagen sollen, kannst Du das selbstverständlich trotzdem tun - allerdings auf eigenes Risiko und nicht auf Kosten des Steuerzahlers. Nach meiner Erinnerung wurde Dir das aber bereits (mindestens) einmal erklärt. Das als "Erpressung" zu bezeichnen ist Polemik, die Dir nicht weiterhilft.
Und zweitens nochmal zum Umzug. Wieso darf mir einfach zugemutet werden, dass ich umziehe ? Ich habe eine feste Partnerschaft. In unserem Haushalt leben 5 Kinder. Kann man mich zwingen meine Partnerschaft einfach aufzugeben ? Und kann man uns zwingen umzuziehen mit all den Kindern ?
Es geht hier nicht um "all die Kinder", sondern nur um Deine; die anderen Kinder sind in diesem Verfahren nicht relevant. Niemand zwingt Dich zum Umziehen oder zur Aufgabe Deiner Partnerschaft; Du wirst unterhaltstechnisch lediglich so gestellt, als würdest Du näher an Deiner Arbeitsstelle wohnen. Das wurde ebenfalls schon erörtert, und auch hier ist Polemik ein schlechter Ratgeber.
Warum wird meiner Exfrau nicht nahegelegt umzuziehen, damit sie eine Arbeit findet ? Da heisst es immer man kann den Kindern einen Umzug nicht zumuten . Warum aber mir und meinen Kindern ? Meine Ex ist doch auch unterhaltspflichtig ?
Da wir hier keine Glaskugel haben: Warum fragst Du das nicht einfach das angerufene Gericht?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die netten Worte.
So, hallo nochmal alle zusammen,
heute morgen war ich etwas betroffen von den Worten von brille007.
Es geht mir wirklich nicht darum, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Ich habe nun jahrelang für meine drei Kinder bezahlt, und mir blieb niemals mehr als 600 Euro zum leben und Miete.
Wenn ich meine LG nicht gehabt hätte, dann hätte ich in den letzten Monaten meine Kinder nicht mal mehr holen können, da ich es mir nicht mehr leisten hätte können.
Aber darum geht es jetzt doch gar nicht mehr.
Rechnet doch mal mit mir mit. Der Richter erlaubt mir und meiner Tochter ca. 1100 Euro zum leben. Davon soll ich 400 Euro für meine Fahrtkosten aufbringen, bleiben also noch 700 Euro. Damit soll ich meine Miete für mich und J. bezahlen. Das sind für mich und J. ein Mietanteil von 300 Euro hier bei meiner LG. Also bleiben uns noch 400 Euro zum leben. Davon soll ich dann noch zweimal im Monat meine anderen Kinder zu holen ( 150 km einfach ), das macht also ca. auch nochmal 100 Euro im Monat . Bleiben mir also mit meiner Tochter im Monat genau 200 Euro für Essen, Schule, Strom, Versicherungen, und noch vieles mehr.
Ich habe also nur zwei Möglichkeiten. Entweder ziehe ich näher zur Arbeit und gebe meine Tochter zu ihrer Mutter zurück, weil ich ja keine Betreuungsmöglichkeit habe
oder
ich suche mir eine andere Arbeit hier wo wir jetzt wohnen. Aber da werde ich sicher nicht eine Arbeit finden, bei der ich soviel verdiene wie jetzt. Ich möchte das auch nicht tun,da ich einen sehr sicheren Arbeitsplatz habe, den ich ungern aufgeben würde.
Es ist absolut nicht so, dass ich alles tue um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich arbeite 275 Stunden im Monat und habe einen Fahrweg zur Arbeit von 1,5 Stunden. Das heisst ich bin 15 Stunden am Tag wegen Arbeit abwesend.
Meine Kinder sind mir sehr wichtig, und ich würde gerne mehr zahlen für sie. Aber ich muss ja wenigstens das Geld haben um zur Arbeit fahren zu können und die Tochter, die hier bei mir lebt ernähren zu können.
Ich habe oft in den letzten Jahren tagelang nur Brot mit Margarine gegessen, weil ich einfach kein Geld mehr hatte und meine letzten Cent aufgespart habe um meine Kinder am Wochenende zu mir holen zu können.
Daher finde ich es nicht besonders nett von Brille mir zu unterstellen, dass ich einen Staranwalt suche um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Das stimmt einfach nicht.
Ich wünsche mir nur etwas Gerechtigkeit und die Möglichkeit wenigstens noch existieren zu dürfen, mit den Menschen die ich liebe. ist das so schlimm ?
Mensch dwoh,
du bist wirklich in eine der tiefsten Latrinen gefallen, die das Fam.Recht zu bieten hat.
Ich kann deine Verzweiflung wirklich verstehen, weiss aber leider auch keinen Weg da raus.
Die Kombination aus Obera.. als Richter und unfähiger RAin, zusammen mit, kein Geld ist wirklich fatal.
Du wirst vermutlich die kleinen Schritte gehen müssen, die dir vorgegeben wurden, d.h. Abänderungsklage mit der RAin für deine Tochter.
Ob du irgendwann mal an diesem Drecks... von Richter vorbeikommst, weiß ich auch nicht. Vielleicht kannst du dem ja mal was ins Essen rühren.
Ich fürchte auch, dass das Material noch nicht für das OLG reicht, zumal du ja deiner Hinrichtung letztes Mal zugestimmt hast.
Bleib aufrecht!.
Nimm dir ein Beispiel an Uli, der auch Jahrelang mit allem Möglichen beworfen wurde und am Ende doch gewonnen hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin DWH,
offensichtlich neigst Du ein wenig dazu, Dinge in Äusserungen Dritter hineinzuinterpretieren, die diese nie gesagt haben. Das hier
Daher finde ich es nicht besonders nett von Brille mir zu unterstellen, dass ich einen Staranwalt suche um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Das stimmt einfach nicht.
ist eines davon: Ich habe lediglich versucht, Dir klarzumachen, dass es keine "Erpressung" von seiten des Richters ist, die PKH auf einen bestimmten Sachverhalt zu begrenzen - und dass es Dir trotzdem freisteht, zu versuchen, mit Hilfe von Staranwälten den KU komplett wegzuklagen - dann aber eben auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
Lies einfach noch einmal, was ich in Sachen PKH geschrieben hatte:
Er lehnt sie doch gar nicht ab; er beschränkt sie lediglich auf den erfolgversprechenden Teil des Verfahrens und auf die dafür üblichen Kosten. Wenn Du also einen Staranwalt (oder gleich mehrere davon) beauftragen willst, die für Dich die Entbindung von sämtlichen Unterhaltspflichten durchklagen sollen, kannst Du das selbstverständlich trotzdem tun - allerdings auf eigenes Risiko und nicht auf Kosten des Steuerzahlers.
Es gilt sogar als "Forumsmeinung", dass PKH nicht für unsinnige Gerichtsverfahren gewährt werden sollte. Wenn Du Anwaltsschriftsätze und Gerichtsbeschlüsse aber ebenso "gefiltert" liest wie die Postings hier, wundert mich ein Teil Deiner Probleme nicht wirklich. Auch Dein Richter hat in seinen Beschluss erheblich andere Dinge hineingeschrieben als Du herausgelesen hast.
Dasselbe gilt für die Aufzählung Deiner aktuellen Finanzen und Deiner/Eurer Lebenssituation: Du musst endlich anfangen, das Ganze juristisch zu sehen und nicht so, wie man es in der Familie oder am Stammtisch diskutieren würde. Unter diesem Aspekt ist Deine Partnerschaft mit "soulsister" ein "Hobby", das Du Dir leisten können musst; juristisch und unterhaltstechnisch ist es ohne Belang, dass sie Kinder hat, die in Eurem Haushalt leben. Wenn Du beschlossen hast, da zu wohnen, wo Ihr wohnt, spielt das unterhaltstechnisch nur insofern eine Rolle, dass ein Gericht Deine Fahrtkosten nicht voll anerkennt, weil es (zu Recht!) argumentiert, dass Du als AE-Vater und Unterhaltsverpflichteter ja auch näher an Deinen Arbeitsort ziehen und damit Deine Fahrtkosten vermindern könntest.
Natürlich kannst Du Dich hier auskotzen, aber wenn Du so vor Gericht argumentierst wie hier, wirst Du mit Pauken und Trompeten untergehen. Da kriegst Du nämlich nicht den Kopf getätschelt, sondern einfach ein Urteil, das sich ausschliesslich an juristischen Fakten orientiert. Alles andere würde dem Richter spätestens in der nächsten Instanz um die Ohren fliegen; die Bedürfnisse von neuen Lebenspartnern und deren Kindern sind im Zusammenhang mit Deinem Fall nicht vorgesehen.
Versuche mal, Dich beim Lesen einen Meter neben Dich selbst zu stellen; das hilft manchmal. Und danach zu unterscheiden zwischen Dingen, die Du ändern kannst und solchen, die Du eben hinnehmen musst. Es hilft nämlich herzlich wenig, Erstere zu vernachlässigen, weil man dauernd damit beschäftigt ist, Letztere zu beklagen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, Brille,
jetzt muss ich dir aber auch mal was sagen. Vielleicht liest du nicht richtig.
Ich habe nicht gesagt, dass ich wegen soulsister und ihren Kindern nicht wegziehen kann. Natürlich ist das auch ein Grund.
Aber der Hauptgrund ist MEINE Tochter. Sie ist erst seit Weihnachten hier, sie musste in den letzten drei Jahren wegen ihrer Mutter viermal die Schule wechseln und ich habe ihr versprochen, dass sie das nun endlich nicht mehr tun muss und endlich einen Platz gefunden hat, an dem sie für die nächsten Jahre ihres Lebens auch bleiben darf.
Darum geht es mir. Deshalb kann ich nicht umziehen. Verstehst du das jetzt endlich ?
Selbst wenn ich dann 400 Euro mehr zum leben hätte, das kann und will ich meiner Tochter nicht antun.
Und ausserdem hätte ich ja dort auch niemand der sie betreut. Wie soll das dann gehen ? Ich müsste sie dann zu ihrer Mutter zurückschicken. Und das wäre das Schlimmste was ich diesem Kind antun könnte.
Verstehst du jetzt endlich um was es geht ?
Danke für deine Worte. Ich habe momentan auch das Gefühl, dass ich der letzte A... bin.
Ich weiss einfach nicht mehr was ich noch tun soll.
Meine Anwältin hat nun Beschwerde eingelegt gegen den Beschluß, mal sehen was da so draus wird. Vielleicht hat der Richter ja ein Herz mit meiner Tochter. Was ich aber stark bezweifle.
Umziehen werde ich nicht. Wir werden es schon irgendwie schaffen. Soulsister macht mir immer wieder Mut, sie sucht sich eine andere Arbeit und wird mich eben wieder unterstützen wie bisher auch.
Die Ärmsten sind meiner Meinung nach nicht wir Väter, sondern die Frauen die bereit sind unsere Leben zu teilen.
Moin DWH,
jetzt muss ich dir aber auch mal was sagen. Vielleicht liest du nicht richtig.
Da ist das von mir beschriebene Problem - leider - schon wieder (oder immer noch). Ich lese SEHR richtig; ich versuche nur, Dir zu vermitteln, dass Deine Argumente sämtlich nicht justiziabel sind: Wenn Du damit vor Gericht aufschlägst, wirst Du mit Pauken und Trompeten untergehen, denn für ein Familiengericht ist vollkommen irrelevant, was Du Deiner Tochter versprochen hast oder was Du ihr ersparen möchtest. Es ist (rein juristisch!) dasselbe als würdest Du sagen "Ich kann da nicht wegziehen, denn da ist mein Kegelclub oder Schrebergarten". Denn dann müsste die Allgemeinheit Deine persönlichen Versprechen aus Steuergeldern finanzieren.
Man würde Dir vor Gericht daher schlicht antworten: Solche Versprechen muss man sich leisten können. Deshalb - wie ich schon schrieb - zwingt Dich niemand zum Umziehen; sehr wohl werden aber Deine (zu) hohen Fahrtkosten dann eben nicht komplett anerkannt.
Versuche doch bitte nicht ständig, Dich hier über Zustände zu beklagen, die dieses Forum weder zu verantworten hat noch abstellen kann; das wird Dich keinen Schritt weiterbringen. Es gibt ein indianisches Sprichwort, das Du Dir zu eigen machen solltest: "Wenn Du einen Bär fangen willst, musst Du denken wie ein Bär". Was auf Deinen Fall übertragen bedeutet: Mit Anheulen wirst Du ihn eher nicht fangen...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi DWH, Brille will dir wirklich helfen. Ich habe den Eindruck, du denkst er wäre gegen dich, oder als würde er deine Argumente nicht verstehen. Das ist aber m.E. nicht so. Er führt dir nur vor Augen "wie ein Bär denkt" - um bei seinem Sprichwort zu bleiben. Ich denke keiner denkt hier selbst so, aber viele haben Erfahrungen weil ihnen diese Denkart um die Ohren flog.
Weiterhin viel Kraft.
Und einen guten Anwalt, der weiß was er tut.
LG ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo DWH
Du bist in einer üblen Lage, zerissen zwischen Verantwortungsgefühl für alle Menschen um dich herum und der Hilflosigkeit gegenüber einem Rechtssystem, welches kaum einer wirklich versteht und noch weniger ändern können. Ich habe vollstes Verständnis für deine Lage und die daraus resultierenden Probleme.
Aber genau hier liegt dein, momentan, größtes Problem = Du siehst alles emotional belastet und fokusiert.
Sieh das Gericht wie einen Feind, man schätzt ab, welche Waffen er hat, wie stark er ist und versucht herauszufinden, wie und unter welchen Umständen er seinen Angriff starten wird. Danach plant man seine Taktik und in dieser Taktik ist kein Platz, sich ein Taschentuch zu nehmen und Tränen darüber zu vergießen, dass man keine Mittel hat um einen Luftangriff abzuwehren, sondern man macht sich Gedanken, wie man seine Truppen schützt.
Du mußt von der Emotionalen wieder auf die Reale und kühl berechnende Schiene runter kommen.
Ich gebe dir ein Beispiel, was ich damit meine und wo vor Gericht schädliche Gefühlsregungen anfangen:
In meiner Anhörung wegen ABR bekamen wir am Anfang einen Schriftsatz von der Seite meiner EX, mit der Begründung, da müsse es wohl Probleme mit der Zustellung gegeben haben. Ich habe also während der Anhörung nebenbei diesen Schriftsatz angesehen. Da stand soviel lächerlicher Müll drin, dass ich mir ein Grinsen und ein leises raunen in Richtung meines Anwaltes nicht verkneifen konnte. Ich sagte nur, dass ist ja unglaublich. Von meinem Anwalt kam dann leise aber verärgert: "Ruhe, dass geht sie alles garnichts an, verhalten sie sich, als würden sie auf den Bus warten"!
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World