Hallo,
danke für die vielen Aufmunterungen.
Bin momentan wirklich ziemlich unten. Weil ich einfach nicht mehr weiss wie es noch weitergehen soll. Aber es geht ja immer irgendwie weiter. Das kennen wir ja alle.
Bin nur immer wieder entsetzt über die Rücksichtslosigkeit, die von der gegnerischen Anwältin und meiner Ex ausgeübt wird.
Heute kam wieder ein Schreiben der gegnerischen Anwältin. Sie ist natürlich mit dem Vorschlag des Richters nicht einverstanden. Sie will mehr. Sie will den vollen Satz. aus der DT.
Ihr ist natürlich sofort aufgefallen, dass bei dem Vergleich bei der Scheidung nur 1650 Euro als Einkommen angerechnet worden waren, und damals ein Unterhalt von 213 Euro pro Kind angesetzt worden ist. Und dass ich jetzt ja " mehr" verdiene wie damals, nämlich 1750 Euro, und deshalb kann ich ja auch mehr bezahlen.
Dass ich die ganzen Jahre zuviel bezahlt habe, ist für sie natürlich uninteressant.
Und da ich ( wie soulsister immer sagt ) manchmal ein zu vertrauensseliger Trottel bin, habe ich bisher mein Gehalt immer noch auf das Gemeinschaftskonto aus meiner Ehe laufen lassen. Meine Ex hat also volle Kontrolle über mein Einkommen.
Die Anwältin ist nun hergegangen und hat sich die letzten 7 Monate herausgesucht, ( dabei hat sie ein Monat mit ein wenig weniger Gehalt stillschweigend übergangen ), und hat sich aus diesen 7 Monaten ein Durchschnittseinkommen errechnet, das nun bei 1900 Euro liegt. Dass ich aber eben genau in den anderen Monaten nur ein Einkommen von 1600 Euro habe, das hat sie einfach übersehen.
Zu meinem Pech habe ich auch noch im November letzten Jahres eine Einmalzahlung von 500 Euro erhalten, wegen 5- jähriger Betriebszugehörigkeit. Dadurch habe ich im November ein Einkommen von 2200 Euro. Das ist aber ein absolut einmalige Sache !!! DAs kann doch nicht sein, dass sich dadurch mein Unterhalt erhöht. Soviel werde ich nie wieder verdienen. Und kann diese Anwätlin einfach hergehen und das durchschnittliche Einkommen aus 7 Monaten berechnen ? Müssen das nicht mindestens 12 Monate sein ?
Und dann wird wieder darauf bestanden, dass ich umziehe. Gut, darüber haben wir uns ja schon ausgiebig ausgelassen. Verstehe nur nicht, dass meine Ex dass ihrer Tochter antut. Sie weiss ganz genau, dass es das schlimmste ist, dass sie J. antun kann, wenn sie von ihr verlangt von hier wieder weg zu ziehen.
Aber für Geld vergisst man auch die Liebe zum Kind !
Als ich sie vor ein paar Tagen gefragt habe, die Exe, ob sie etwas dagegen hätte, wenn ich J. in eine Ganztagsklasse schicken würde ab nächstes Schuljahr, hat sie geantwortet, dass sie das nur befürworten würde, wenn J. dadurch die Schule nicht wechseln muss. Wäre ja nicht gut für das Kind, ständig seine Freunde zu verlieren.
Hä ? Keine andere Schule, aber eine andere Stadt ?? Versteht ihr das ? Anscheinend vernebelt der Gedanke an Geld ihre Gedankengänge.
Und meine liebe, ach so kluge Anwältin, will nun von mir wissen, was ICH dagegen zu tun gedenke, dass ich soviel Unterhalt zahlen soll.
Ich weiss was ich dagegen tun werde, tun muss. Ich werde den Unterhalt bezahlen. Aber ich habe dann kein Geld mehr um zu tanken. Und ohne Benzin fährt auch meine alte Schrottkiste nicht. Und so kann ich auch nicht zur Arbeit.
Ausserdem ist mein Auto kurz davor den Geist aufzugeben. Wenn es kaputt ist, dann habe ich auch kein Geld mehr zur Reparatur. Kein Auto... keine Fahrt zur Arbeit.
Folge..... Kündigung. Und dann werde ich endlich dass tun, was ich schon immer tun wollte... VIEL Zeit für meine Kinder haben.
Ach ja, die gegnerische Anwältin hat die Lösung für mein Problem gefunden, habe ich ja ganz vergessen. Ich brauche nicht umzuziehen hat sie gesagt. Ich solle nur eine Fahrgemeinschaft gründen. Ist das nicht ein gute Idee ? Denn es gibt sicher viele, viele Leute, die morgens um 4Uhr von hier aus 80 km zu meiner Arbeitstätte fahren wollen. Warum bin ich denn nicht selber auf diese hervorragende Idee gekommen ??
Hallo dadwithouthope!
Ich kann jetzt nur mal aus meiner Geschichte erzählen (Bundesland: BW)
Das ist aber ein absolut einmalige Sache !!!
Gemäß Unterhaltsrichtlinien sind Einmalzahlungen übers Jahr, Abfindungen sogar über mehrere Jahre zu verteilen!
80 km zu meiner Arbeitstätte
Kann man normalerweis auch abziehen!
kein Geld mehr zur Reparatur.
Kredit aufnehmen! Schulden sind berücksichtigungsfähig!
Also ich weiß echt nicht, was dein RA so macht!
Ich würde alles selber mal durchrechnen und dann deinem RA geben zum prüfen!
Gruß
Zauberlehrling
Hallo, alle zusammen,
da Dadwithouthope wiedermal auf Arbeit ist, wie die meiste Zeit seines Lebens ( dieses Monat waren es 276 Arbeitsstunden, und 66 Fahrtstunden ), schreibe ich wieder mal.
Dass man die Fahrtstrecke abziehen kann, dachten wir auch mal. Aber das geht nur, laut unserem Richter, wenn man kein Mangelfall ist.
( Ich glaube das Wort Mangelfall kommt von " in die Mangel nehmen " . Solche Väter werden erst recht noch ausgequetscht bis sie überhaupt nichts mehr zum Leben haben ).
Kann man einen Kredit wirklich abziehen ? Dachte immer , dass nur Kredite die aus der Ehe stammen abzugsfähig sind.
Ich finde es sowieso unmöglich, dass die andere Anwältin sich nur die 7 besten Monate herausgesucht hat zur Berechnung. Das kann doch einfach nicht erlaubt sein !!!
Diese Woche werden wir einen Termin bei der Anwältin vereinbaren und wenn sie nicht endlich einen Widerspruch einlegt, dann werden wir zu einem anderen Anwalt wechseln.
Hallo soulsister!
Aber das geht nur, laut unserem Richter, wenn man kein Mangelfall ist
Wie bitte? Das sind doch ganz klar Kosten, die entstehen, weil man arbeiten geht! Würde mal die Unterhaltsrichtlinien eures Bundeslandes anschauen, was da drin steht! Zudem würde ich bei eurem Anwalt da mal auf den Tisch hauen!
7 besten Monate herausgesucht hat zur Berechnung
Der nächste Witz! Wenn ich die Sache so berechnen kann ich alles schön rechnen! Würde auf jedenfall die letzten 12 Monate betrachten. Abfindungen sind übere mehrere Jahre zu verteilen! Einmalzahlungen übers Jahr!
So einen scheiß würde ich mir nicht gefallen lassen!
Gruß
ZL
Moin DWH,
ich sage es jetzt mal ganz deutlich: Offenbar gehörst Du zu den Leuten, die grösseres Vergnügen daran finden, Zustände lauthals und dauerhaft zu beklagen als sie zu ändern. Und lesen, was man Dir schreibt, magst Du anscheinend immer noch nicht. Deshalb nochmal zum Mitmeisseln:
- Niemand (!) zwingt Dich zum Umziehen. Wenn Du - aus rein privaten Gründen - jedoch der Ansicht bist, einen langen Arbeitsweg haben zu müssen, kann es sein, dass ein Familiengericht im Mangelfall nicht die vollen Fahrtkosten anerkennt und Dir nahelegt, aus Kostengründen näher an Deine Arbeitsstelle zu ziehen, wenn die Fahrtkosten zu hoch sind. Genausogut könntest Du beklagen, dass Dein Porsche soviel Sprit braucht - dann würde das Gericht Dir nahelegen, Dir ein sparsameres Auto zu kaufen oder Dir einen besser bezahlten Job zu suchen. Es ist NICHT Sache des Steuerzahlers, hier für Dich in Deine Unterhaltspflichten einzutreten.
- Falls Du der Ansicht bist, mit der weinerlichen Begründung "wäh, mein Auto ist kaputt, ich kann nicht mehr arbeiten!" Deinen Unterhaltspflichten zu entkommen, wirst Du erfahren, dass der Gesetzgeber auch für solche Fälle eine Antwort hat. Sie heisst: "An Deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit und Deiner Unterhaltspflicht ändert sich dadurch nichts; Du kannst nur keine Fahrtkosten mehr geltend machen."
- Jegliches Verständnis fehlt mir dafür, Dein Gehalt weiterhin auf ein Gemeinschaftskonto mit Deiner Ex überweisen zu lassen und dann hinterher hier rumzuheulen, dass Deine Ex die frei Haus gelieferten Information über Deine Zahlungseingänge oder Kontostände für ihre Zwecke nutzt. Sorry, aber soviel Dummheit gehört einfach bestraft! Vielleicht sollte man Dir raten, mit der Gegenanwältin auch noch regelmässig Kaffee trinken zu gehen und über Dein Einkommen zu plaudern...
Im Übrigen ist eine Unterhaltsberechnung der Gegenseite kein Gesetz, sondern einfach eine (am eigenen Vorteil orientierte) Berechnung, der man eine eigene entgegensetzen kann. Ganz sachlich und emotionslos nimmt man die Einkünfte und Steuererstattungen der letzten 12 Monate und teilt sie durch 12. It's so easy!
Aber ich gebe zu: Das ist aufwendiger als öffentliches Herummemmen über die Schlechtigkeit der Welt...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich wage es kaum mehr hier eine Frage zu stellen, da Brille mir ja gleich wieder unterstellen wird, dass ich meiner Unterhaltspflicht entkommen will.
Aber da ich sonst bisher nur gute Erfahrungen hier gemacht habe, frage ich nochmal nach :
Sagen wir mal, ich würde umziehen und dadurch meine Fahrtkosten senken. Bräuchte aber dann eine Tagesmutter und auch Nachtsbetreuung für meine Tochter.
Darf ich diese Kosten dann vom mit anrechnen lassen beim Unterhalt ?
Das ist eine rein theoretische Frage, um vielleicht so gegen den Richter argumentieren zu können.
Moin,
ein Umzug (er)spart Fahrtkosten. Hingegen, und ein solchen Fall hatte ich begleitet, wurden Umzugskosten, Renobierungskosten für die alte Wohnung nebst Möbelneuanschaffungen anerkannt. Es ging also nach dem Prinzip linke Tasche rein, rechte Tasche raus. Gewonnen hat monetär betrachtet niemand. Nur die Ex hat ihren Willen durchbekommen und "Ätsch!" gemacht.
Kinderbetreuungskosten sind auch in Anbetracht des Kindesalters und deiner überobligatorischen Erwerbstätigkeit (ja, ich weiß, nur die Mütter bekommen diesen Bonus) abziebar.
Wie alles im Familienrecht, da keine klaren gesetzlichen Vorgaben bestehen, kommt es auf das Wohlwollen des Unrechtsprechers an.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
grundsätzlich würde ich persönlich in dieser ungeklärten Situation auf ein Urteil bestehen. Wenn der Unterhalt für die Kinder so hoch ist, dass du noch ergänzend ALG II beantragen kannst, dann hin zur Arge und einen Antrag stellen. Gleichzeitig weiter zum OLG mit der Begründung, dass für dich durch das Urteil weniger Geld als einem ALG-II-Empfänger zur Verfügung steht und du ergänzende Leistungen von der Arge bekommst. Niemand darf soviel Unterhalt zahlen, dass er selbst bedürftig wird.
Das wäre meine Vorgehensweise. Kostet aber viel Nerven und der Ausgang ist ungewiss, zumindest kenne ich kein Urteil in solch einem Fall.
eskima
Hallo,
Wir haben nun morgen unseren Termin wegen Unterhaltsabänderung.
Nach viel Hin und Her hat der Richter nun am Freitag vormittag unsere Anwältin angerufen und ihr den Vorschlag auf einen Vergleich gemacht. Ich soll nun pro Kind 160 Euro bezahlen. Da ich ja für die Tochter die hier bei mir lebt nichts bekomme von der Mutter rechnet er für drei Kinder je 160 Euro.
Meine Anwältin will nun am Montag morgen vor der Verhandlung wissen, ob ich damit einverstanden bin oder nicht.
Was würdet ihr tun ? Wäre dann wieder ein Vergleich, kein Urteil.
Die Anwältin hat bereits Beschwerde beim OLG eingereicht, das würde sie dann natürlich zurücknehmen, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Was mich wundert ist, dass der Richter nun so plötzlich auf einen Vergleich in dieser Höhe eingehen will, nachdem wir zum OLG gehen wollen. Vorher hat für ihn kein Argument gegolten. Er hat sogar gesagt, dass es meiner Tochter zuzumuten ist umzuzuiehen, da sie ja erst seit 5 Monaten hier bei mir lebt und sie daher noch keine Beziehungen hier geknüpft haben kann.
Soll ich dem Vergleich zustimmen , oder es lieber bis zum OLG bringen ?
Moin,
Nach viel Hin und Her hat der Richter nun am Freitag vormittag unsere Anwältin angerufen und ihr den Vorschlag auf einen Vergleich gemacht.
Es ist rechtlich unzulässig, dass der Unrechtsprecher mit einer Prozesspartei spricht, ohne dass die andere Prozesspartei anwesend ist.
Ich soll nun pro Kind 160 Euro bezahlen. Da ich ja für die Tochter die hier bei mir lebt nichts bekomme von der Mutter rechnet er für drei Kinder je 160 Euro.
Und damit fällt der Vorababzug des Betreuungsunterhaltes für das bei dir lebende Kind unter den Tisch.
Was würdet ihr tun ?
Ich würde den Unrechtsprecher einen Beschluss fassen lassen. Einen Vergleich bekommst du nicht mehr vom Tisch.
Die Anwältin hat bereits Beschwerde beim OLG eingereicht, das würde sie dann natürlich zurücknehmen, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Genau. Und die Kosten hast du zu tragen.
Was mich wundert ist, dass der Richter nun so plötzlich auf einen Vergleich in dieser Höhe eingehen will, nachdem wir zum OLG gehen wollen. Vorher hat für ihn kein Argument gegolten. Er hat sogar gesagt, dass es meiner Tochter zuzumuten ist umzuzuiehen, da sie ja erst seit 5 Monaten hier bei mir lebt und sie daher noch keine Beziehungen hier geknüpft haben kann.
Der Typ ist feige und versucht nun, dir Angst zu machen resp. dir ein Lockangebot zu unterbreiten. Lehn dich cool zurück, lass deine RAin verkünden, dass der Vergleichsvorschlag des Gerichts, welcher am blabla telefonisch vom Unrechtsprecher übermittelt wurde nicht angenommen wird. Zudem soll deine RAin darauf bestehen, dass das Vorgehen des Unrechtsprechers ins Protokoll aufgenommen wird. Der Typ wird nicht glücklich sein und sich wehren und winden - denn er weiß, was er da angerichtet hat. Nicht locker lassen, das kann dir noch sehr nützlich sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich schreib euch jetzt mal wie die Verhandlung ausgegangen ist.
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Dadwithouthope zahlt 160 Euro pro Kind für die nächsten drei Jahre. Es wurde festgelegt, dass kein Antrag auf Höhersetzung gestellt werden darf, auch nicht wenn eines der Kinder in die nächtse Altersstufe kommt.
Deep wird mit Recht sagen, warum frägt er mich erst, wenn er dann sowieso das tut was er will. Aber ich muss dazu sagen, dass dadwithouthope durch die Beiträge von Brille so geschockt war, dass er Angst hatte als schlechter Vater dazustehen, der sich um seine Unterhaltszahlungen drücken will. Daher hat er zugestimmt.
Ich weiss nun zwar nicht so recht, wie es bei uns finanziell weitergehen soll in nächster Zeit. Aber wir werden es schon schaffen. Da wir im August heiraten werden, ändert sich dann ja auch die Steuerklasse von Dadwithouthope und er wird ein wenig mehr verdienen. Durch den Vergleich wurde auch verhindert, dass die Ex dann eine Neuberechnung verlangen darf.
Auch wenn sie irgendwann mal Unterhalt für J. bezahlen sollte, wird sich die Höhe des Unterhaltes in den nächsten drei Jahren nicht ändern. J. wurde meiner Meinung nach bei diesem Vergleich einfach übergangen, wie wenn sie nicht existieren würde. Aber was habe ich schon zu sagen.
Gruss
soulsister
Moin soulsister,
Aber ich muss dazu sagen, dass dadwithouthope durch die Beiträge von Brille so geschockt war, dass er Angst hatte als schlechter Vater dazustehen, der sich um seine Unterhaltszahlungen drücken will. Daher hat er zugestimmt.
Diesen Schuh werde ich mir garantiert nicht anziehen. Wie Dein LG "vor Gericht dasteht", entzieht sich meiner Kenntnis und wird auch nicht von mir, sondern nur vom Verhalten von DWH beeinflusst (mal abgesehen davon, dass in einer Familiengerichtsverhandlung ein Aktenzeichen abgearbeitet und nicht der Stab über irgendwen gebrochen wird).
Es ist wenig zielführend, für alles, was schiefläuft, aussenstehende Dritte als Schuldige zu suchen. Dein LG hat noch vor drei Tagen diese
Soll ich dem Vergleich zustimmen , oder es lieber bis zum OLG bringen ?
Frage gestellt und von Deep Thought am gleichen Tag >>>DIESE<<< kompetente Antwort bekommen. Wenn er/Ihr wider besseres Wissen trotzdem einem Vergleich zustimmt, ist das seine/Eure ureigene Entscheidung, für die nur verantwortlich ist, wer dabei mit dem Kopf nickt bzw. einen solchen Vergleich unterschreibt. Niemand ist gezwungen, die Ratschläge dieses Forums anzunehmen und umzusetzen.
Ansonsten verweise ich auf meine Postings in diesem Thread; an keiner (!) Stelle geht es darum, ob und wann irgendwer als schlechter Vater dasteht.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tja, da waren wohl drei Angsthasen im Saal: Der Richter, dadwithouthope plus dessen RAin. Letztere wird sich gar arg freuen, kann sie doch doppelt abrechnen (Prozess- und Vergleichsgebühr). Manche Motivlagen sind schnell durchschaubar.
Etwas Gutes hat es doch: Die Zukunft ist nun planbarer. Ob sie deshalb besser ist, lasse ich bewusst offen.
Deep wird mit Recht sagen, warum frägt er mich erst, wenn er dann sowieso das tut was er will. Aber ich muss dazu sagen, dass dadwithouthope durch die Beiträge von Brille so geschockt war, dass er Angst hatte als schlechter Vater dazustehen, der sich um seine Unterhaltszahlungen drücken will. Daher hat er zugestimmt.
Dann, lieber Martin tragen wir's mit Fassung und konstanieren, dass deine Auffassung höherwertiger ist als meine. 😉 :rofl2:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!