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Erhöhter Selbstbehalt wegen Miete möglich?

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(@robertk)
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Vorgeschichte:
Meine EX hat Post von der ARGE bekommen, um gegen mich Unterhalt geltent zu machen, wir leben seit knapp einem Jahr getrennt. Vier Kinder sind aus der Ehe entstanden (9, 11, 12 und 15). Der 15jährige lebt bei mir.

Daraufhin sind wir gemeinsam zum Jugendamt gegangen um den Unterhalt ausrechnen zu lassen.
Das Ergebnis:
Frau nicht leistungsfähig wegen ALGII
Mein bereinigtes Netto 1415,00
Nachdem ganzen hin- und hergerechne kommt die SB zu folgendem Ergebnis:
Kind 12 Jahre - 144 Euro
Kind 11 Jahre - 116 Euro
Kind 9 Jahre - 110,00
Macht zusammen 370,00 Euro

Für den 15jährigen bei mir - 144 Euro
Selbstbehalt 900,00
Verbleiben für uns beide 1044,00 plus 164,00 Kindergeld = 1208,00 Euro
Auf meine Frage wie das bei einer Miete von 580,00 plus 60,00 Euro Heizkosten klappen soll, sagte die SB, dass grundsätzlich nur 360,00 Euro Warmmiete vorgesehen sind. Hier in der Umgebung gibt dafür noch nichtmal eine 2-Zimmerwohnung. Im günstigsten Fall würde ich bei einer 3-Zimmerwohnung knapp 450 plus Heizkosten zahlen. Die meisten Genossenschaftswohnung hier sind sehr großzügig bemessen (keine 3-Zimmerwohnungen unter 75 qm - meist um die 80 qm - ortsüblich zwischen 4,90 bis 5,50 Euro/qm). Sie widerum, dass Problem ist bekannt, aber die Düsseldorfer Tabelle würde ihr keinen Ermessenspielraum lassen bzgl. erhöhten Selbstbehalt wegen der Miete. Ich wohne im Bezirk des OLG Hamm.
Ich sollte auf jeden Fall den Unterhalt titulieren lassen, sonst würde auf meiner Frau evtl. das ALGII gekürzt, sie müsste Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieses werde ich mir aber erstmal verkneifen!

Sollte ich bedürftig werden, wegen des Unterhaltes könnte ich ja auch ergänzend zum Einkommen ALGII beantragen, so die SB.

Wo liegt in diesen Blödsinn der SINN?
Der Unterhalt wird ja eh voll angerechnet auf das ALGII.
Bisher hatte ich immer wieder etwas gegeben (habe die Kleidungskosten und Mittagessen in der Schule übernommen), damit es bei den Kindern auch ankommt und nicht im HartzIV-Topf einer Behörde landet.

Das Dumme an der ganzen Sache ist, das zur Zeit unklar ist, ob ein weiteres Kind zu mir zieht, da es zur Zeit in der Kinderpsychatrie ist (Probleme mit Mama und den zwei anderen Geschwistern evtl. ADS). Deswegen kann ich zur Zeit garnicht umziehen in eine etwas kleinere Wohnung. Zur Zeit habe ich eine 4-Zimmerwohnung mit 90 qm.

Hat jemand einen Rat?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 22:59
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie widerum, dass Problem ist bekannt, aber die Düsseldorfer Tabelle würde ihr keinen Ermessenspielraum lassen bzgl. erhöhten Selbstbehalt wegen der Miete. Ich wohne im Bezirk des OLG Hamm

Dann erklär doch der Dame, dass nicht die Düsseldorfer Tabelle die Leitlinien sind, sondern das OLG Hamm die selber veröffentlich und drucke ihr diesen Abschnitt aus:

"21.5 Anpassung des Selbstbehalts
Eine angemessene Erhöhung des Selbstbehalts kommt in Betracht, wenn z.B. die in den jeweiligen Selbstbehalten enthaltenen Wohnkosten nach den Umständen unvermeidbar erheblich überschritten werden "

( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1617.html )

Wo liegt in diesen Blödsinn der SINN?

Na immerhin hat diese Dame einen Arbeitsplatz, Du musst globaler denken...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 23:25
(@robertk)
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Auf die Leitlinien des OLG-Hamm habe ich die Dame bereits hingewiesen per E-Mail, darauf prompte Rückantwort per Email

Nach den Angaben in meiner Berechnungssoftware verfügen Sie über ein durchschnittliches Monatseinkommen in Höhe von XXXX,00 EUR. Die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihren drei Kindern, die nicht bei Ihnen leben betragen zusammen 370,00 EUR, wenn die Kindesmutter jeweils das Kindergeld erhält.

Grundsätzlich ist es so, dass in dem notwendigen Selbstbehalt die angemessene Wohnkosten (Warmmiete) enthalten sind. Mehrkosten bleiben an dem Unterhaltspflichtigen "hängen".

Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Raum für eine Verringerung der Unterhaltszahlungen.

Das Jugendamt war im Rahmen der Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen für Sie bzw. Ihre Frau tätig. Die vorgenommene Berechnung gibt Ihnen Auskunft über die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder nach der geltenden Rechtslage. Sie regelt jedoch nicht verbindlich die höhe der Unterhaltszahlungen. Sie können daher durchaus mit Ihrer Frau einvernehmliche (!), abweichende Regelungen treffen. Dies ist aber nur so lange möglich, wie die Unterhaltsansprüche nicht auf eine Behörde, wie die ARGE oder eine Unterhaltsvorschusskasse  übergehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 23:32
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Jugendamt war im Rahmen der Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen für Sie bzw. Ihre Frau tätig.

Immerhin nicht gelogen, da steht ja nicht, dass das Jugendamt Euch unterstützt hätte.

Sie findet also den richtigen Button in ihrere Software nicht. Eigentlich würde ich jetzt Spekulationen über ihre Haarfarbe anstellen, aber ich formulier es mal politisch korrekt so, dass gemessen an der Schwierigkeit der Beratungsaufgabe das kostenlose Angebot des Jugendamts möglicherweise ungenügend ist.

In der Rechnung ist ja noch ein grober Fehler. Der KU-Betrag für den 15-jährigen soll nicht Teil der Mangelrechnung sein, sondern in Höhedes Mindestunterhalts vorweg abgezogen werden.

Rechne es doch einfach selber aus und teile das der Arge so mit und sag dazu, dass am JA die Beratung an der Blondheit scheitert. Sollen die halt klagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 00:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

In der Rechnung ist ja noch ein grober Fehler. Der KU-Betrag für den 15-jährigen soll nicht Teil der Mangelrechnung sein, sondern in Höhedes Mindestunterhalts vorweg abgezogen werden.

Bist du sicher?
Werden die Kinder nicht gleich behandelt?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 18:27
(@robertk)
Zeigt sich öfters Registriert

Auf jeden Fall habe ich vorsorglich schonmal formlos einen Antrag auf ergänzendes ALGII gestellt. Mal schauen wie die reagieren, bei dem hin- und hergerechne. Laut Auskunft von meiner Ex soll ich ja den Unterhalt direkt an die ARGE zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2010 20:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,Bist du sicher?
Werden die Kinder nicht gleich behandelt?

Nein, war wohl etwas voreilig.

Dennoch gibt es sowohl in der DDT als auch in den Hammer Leitlinien mindestens 2 Ansatzpunkte, den Schwachsinn zu beenden, einmal über erhöhte Wohnkosten und einmal über einen Betreuungsbonus.

Und ich wäre relativ guter Hoffnung, dass ein Familienrichter sein Hirn einschalten würde.

Diese fatale Mechanik des Wahnsinns gibt's nur bei den kleinen Sesselpupsern.

Aber gut, wenn der RobertK kein Poblem hat mit einem ALGII Antrag, also keine zu schlachtenden Lebensversicherungen oder ähnliche Instrumente der Menschenverachtung, kann er bei diesem Karussell ja ruhig mitmachen - ist ja nur ein *Angebot* von ihm, das Leben zweier Menschen eigenverantwortlich zu stemmen, aber wenn irgendwelche Leute der Meinung sind, man braucht dazu einen riesigen Wasserkopf und mehrseitige Formulare mit doppeltem Durchschlag - bitte -  finanziell fährt RobertK damit besser.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 23:16
(@romyh)
Registriert

Hallöchen,

naja, ich weiß ned, ist der Dame bewusst dass ein Kind bei Dir lebt? 360 € lassen nämlich darauf schließen, dass sie stillschweigend nur von einer Person ausgeht...Da könnte man ja mal das SGB II danebenlegen und gucken, was das Euch beiden an Miete zugestehen würde...

Des Weiteren: Du bekommst sicher keinen Unterhalt. Müsste man Dir dann nicht auch einen Teil auf Dein Netto "aufschlagen", Betreuungsbonus o.s.ä.? Hatte da was im Kopf von Ulis Geschichte...

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 10:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Romy,

hat die Dame ja. Aus der mangefallberechnung ging hervor ,das dem bei ihm lebenden Kind 144 € zustehen und die hat sie ihm dann noch auf die 900 € draufgepackt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 11:39
(@romyh)
Registriert

Hallöchen,
stimmt, hatte ich übersehen.

Dennoch, es kann nicht sein dass ihm als Unterhaltspflichtigen letztlich nur 360 € zugestanden werden für die Miete, während, wäre er im ALGII Bezug, er mehr ausgeben dürfte.

Er müsste spaßeshalber mal durchrechnen, ob ihm bei der Höhe der Miete, die er jetzt hat, nicht noch ergänzend ALG2 zustehen würde. Wenn das so ist, darf er den errechneten Unterhalt nicht zahlen, da niemand soviel zahlen muss und dadurch dann selbst bedürftig wird.

Hmmm...mal ne Proberechnung:
RS er 359 €
RS Kind 287 €
All.zuschlag: 42 €
Miete: 580,00 €
HK: 60,00 €
1328,00 € Bedarf

Dagegen das Einkommen:
164,00 € Kindergeld
1415,00 € (Netto)
1579,00 €

Vom Einkommen abzuziehen sind:
Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit: 310,00 €
zu leistender Unterhalt: 370,00€
zusammen: 680,00

1579,00
- 680,00
anrechnungsfähig sind 899 €

Bedarf: 1328,00 - Einkommen:899 € = 429,00 € ergänzendes ALG2 !!!!

Da würde es dann linke Tasche - rechte Tasche heißen....

Was du Ihr zahlst, kriegtste vom H4 Amt wieder  :knockout:

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 18:13




(@robertk)
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Deswegen habe ich ja den ALGII-Antrag gestellt. Es fehlen noch Versicherungspauschale 30 Euro. Ich hatte mal alles in den ALGII-Rechner geschmissen, der sagte ähnliches aus. Und die Miete ist erstmal 6 Monate gesichert und der evtl. Umzug auch, den könnte ich mir jetzt garnicht leisten.

Das ganze Sozialsystem ist nunmal  :knockout:  so!
Das SGB ist mit den ganzen Regelungen nicht untereinander abgestimmt. Noch verwirrter wird das ganze bei den Kosten der vorübergehenden Unterbringung bei einer Gastfamilie §§ 91 ff. SGBVIII. Da klage ich gerade gegen das Jugendamt vor dem VG. Dazu demnächst mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 18:31
(@romyh)
Registriert

Versicherungspauschale 30 € ist in dem Fall im Erwebstätigenfreibetrag drin. Die 30 € gelten nur bei sonstigem Einkommen, bspw. Renten oder KiGe bei volljährigem Kind.

Die Arge "akzeptiert" aber nur Unterhaltszahlungen, die aufgrund eines Titels geazhlt werden. Zahlt man ohne Titel raten die einem "einfach nicht zu zahlen"! Selbst erlebt  :knockout:

LG Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 18:55
(@robertk)
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Hallo Romy,

tituliert ist der noch nicht. Aber ich möchte halt das blöde Gesicht der SB sehen, da die ja meine EX aufgefordert haben Unterhalt geltent zu machen. Die Titulierung verkneife ich mir derzeit noch und ich verweigere die Titulierung der 370 Euronen. Hinterher heißt es noch von der ARGE "Sie sind selber schuld, an ihre Lage". Meine Ex ist im Moment ziemlich verunsichert was sie machen soll. Ich hatte ihr vorgeschlagen Titel nur mit berücksichtigter Miete (150 Euro) Doch sie hat Angst das die ARGE ihr quer kommt und die Leistung kürzt. Ich warte jetzt mal ab wie die mir antworten und was die mit meiner Ex vor haben. Ich habe ja keinen Streit mit ihr. Wir tauschen den aktuellen Stand der Dinge sofort aus.

Wegen ein Kind ist im Moment ehe noch genug Theater mit dem JA (Klage vor dem VG habe ich eingereicht). Da wurde die Miete (Härtefallregelung § 92, Abs. 5 SGBVIII) nicht berücksichtigt bei der Kostenfestsetzung für die vorübergehende Unterbringung meines 11jährigen.  Dieses ist aber eine andere Baustelle.

Werden Kostenfestsetzungen gemäß § 91 ff SGBVIII, denn beim ALGII mit berechnet. Hier gehts um 250,00 Euro.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 19:10
(@romyh)
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Das ist doch Quatsch dass sie ihr das Geld streichen! Machen die nich, dürfen die nich! Deine Ex hat ihre Bemühungen um Eintreibung des UH geleistet, da reicht das Einschalten der Beistandschaft aus. Alles weitere kann sie nicht beeinflussen.
Was sollen denn die Exen machen, deren Exe total mittellos weil auch arbeitslos sind? Da geht das bemühen des JA gleich gegen null, streichen die da auch das Geld? Na na, noch sind wir ein sog. "Sozialstaat"...

Gruß Romy

P.S: Verstehe ich das richtig dass das 11-jährige Kind fremduntergebracht ist? Warum?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 19:22
(@romyh)
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PS: "Schuld an der Lage"... das Kind hat ja das Recht auf einen Titel, von daher hast du keine Schuld an deiner Lage, UH ist nunmal gesetzlich geregelt, da kann die Arge sich querstellen wie sie will.

Letztlich, in letter Konsequenz entscheidet das Gericht über Höhe des zu zahlenden UH, und die Are muss es dann von deinem Einkommen absetzen, wenn du bedürftig bist. Auch das ist Gesetz. Punkt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 19:25
(@robertk)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist doch Quatsch dass sie ihr das Geld streichen! Machen die nich, dürfen die nich! Deine Ex hat ihre Bemühungen um Eintreibung des UH geleistet, da reicht das Einschalten der Beistandschaft aus. Alles weitere kann sie nicht beeinflussen.
Was sollen denn die Exen machen, deren Exe total mittellos weil auch arbeitslos sind? Da geht das bemühen des JA gleich gegen null, streichen die da auch das Geld? Na na, noch sind wir ein sog. "Sozialstaat"...

Gruß Romy

P.S: Verstehe ich das richtig dass das 11-jährige Kind fremduntergebracht ist? Warum?

Er leidet wohl doch sehr unter der Trennung und hat sich zuletzt nur noch mit seinen Geschwistern und meiner EX gestritten und das ziemlich heftig, dass er zur Gefahr wurde. Ich wollte ihn eigentlich zu mir nehmen, aber der Familiendienst vom Landschaftsverband meinte es wäre besser, bis ein Platz in der Klinik für ihn frei werde. Er hat sich nicht mehr unter Kontrolle! Er bekommt solange ein Medikament, welches ihn ein wenig kontrollierter macht. Seit Ende November ist er fremduntergebracht (sechs Hausnummern neben mir). Wir dürfen ihn aber regelmäßig zu uns nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass er letztendlich zu mir zieht. Deswegen möchte ich auch unter keinen Umständen in einer kleineren Wohnung ziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 19:38
(@romyh)
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hm,verstehe.
Umso weniger verstehe ich warum dann der Titel für seinen KU über die Beistandschaft für Ex erstellt werdens soll? Das muss dann der Träger veranlassen. Wenn, dann kann Ex nur für die beiden anderen Kinder KU fordern. Und sie ist dem 11-jährigen gegenüber nun auch u-pflichtig.

Tut mir echt leid für den Kleinen. Meine Stiefis haben sich gut im Griff. Die Große (auch 11) allerdings, verspürt anscheinend mehr und mehr den Wunsch beim Papa zu leben. Mein LG hat seine Töchter am Samstag zurück gebarcht, und das erste was L zu Mama sagte: Hallo Mama, wollte nur Hallo sagen, ich fahre gleich wieder zurück nach Berlin, damit Du's weißt! KM hat blöd geguckt und was von Schule geredet und mein LG hat seine große Tochter herzzerreißend weinend zurückgelassen....
Mal sehen was die Zukunft bringt.

LG aus Berlin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 19:56
(@robertk)
Zeigt sich öfters Registriert

Versicherungspauschale 30 € ist in dem Fall im Erwebstätigenfreibetrag drin. Die 30 € gelten nur bei sonstigem Einkommen, bspw. Renten oder KiGe bei volljährigem Kind.

Die Arge "akzeptiert" aber nur Unterhaltszahlungen, die aufgrund eines Titels geazhlt werden. Zahlt man ohne Titel raten die einem "einfach nicht zu zahlen"! Selbst erlebt  :knockout:

LG Romy

Hallo Romy,
also ixbeliebigen Betrag titulieren lassen?

oder wie meinst Du das?

Gruß

Robert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 20:04
(@romyh)
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nein nein! Erstmal warten was dir die anderen hier raten.
Ich wollte dir nur zeigen, dass sich die Katze in den Schwanz beißt.

1. Das Kind hat Recht auf Titel
2. Man darf nie soviel zahlen, dass man selbst bedürftig wird
3. Wenn Kind im H4 Bezug, versucht ArGe soviel wie möglich rauszuholen --> dadurch wird man selbst bedürftig
4. ArGe zieht KU nur dann vom Netto ab bei der Berechnung des eigenen H4, wenn er aufgrund eines Titels gezahlt wird.

Verstehst du den Unsinn darin? Völlig plem plem  :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 20:08
(@robertk)
Zeigt sich öfters Registriert

hm,verstehe.
Umso weniger verstehe ich warum dann der Titel für seinen KU über die Beistandschaft für Ex erstellt werdens soll? Das muss dann der Träger veranlassen. Wenn, dann kann Ex nur für die beiden anderen Kinder KU fordern. Und sie ist dem 11-jährigen gegenüber nun auch u-pflichtig.

Tut mir echt leid für den Kleinen. Meine Stiefis haben sich gut im Griff. Die Große (auch 11) allerdings, verspürt anscheinend mehr und mehr den Wunsch beim Papa zu leben. Mein LG hat seine Töchter am Samstag zurück gebarcht, und das erste was L zu Mama sagte: Hallo Mama, wollte nur Hallo sagen, ich fahre gleich wieder zurück nach Berlin, damit Du's weißt! KM hat blöd geguckt und was von Schule geredet und mein LG hat seine große Tochter herzzerreißend weinend zurückgelassen....
Mal sehen was die Zukunft bringt.

LG aus Berlin

Hat das JA auch gemacht in Höhe des Kindergeldes (Mindestkostenbeitrag bei der Unterbringung gesetzlich so vorgeschrieben im SGBVIII).  Der Unterhalt wurde kurz vor der Fremdunterbringung ausgerechnet.
Der Kleine wird sich schon wieder einkriegen, war halt ein wenig viel für ihn mit all den Weibern (entschuldige den Ausdruck).  Hoffe ich zumindest! Auf den Klinikplatz warten wir schon etwas länger, soll jetzt im Januar endlich geschehen.

Gruß

Robert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 20:17




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