Moin, moin,
ich habe noch ein weiteres Thema, welches ich gerne zur Diskussion einstelle.
Gemäß Notarvertrag zahle ich für meine Tochter (16 jahre) eine private Krankenzusatzversicherung.
Im Vertrag steht sinngemäß:
"Der Mann zahlt derzeit einen Beitrag über mtl. 14.- EUR]
Eine Neubrechnung erfolgt mit dem 18 Lebensjahr."
Jetzt erhalte ich eine Info (Kopie der neuen Police ) von meiner Ex, dass sich der Beitrag aufgrund
eines Alterssprunges meiner Tochter um mtl. ca. 3,00 EUR erhöht hat und ich diesen künftig anweisen solle.
Muss ich den neuen Beitrag aufgrund des Notarvertrages nun zahlen oder zahle ich
erst ab dem 18 Lebensjahr mehr - wenn überhaupt noch?
Gruss
Zahlmeister
Hallo,
du kannst natürlich auf den Vertrag verweisen und die Zahlung ablehnen...aber stehen Nutzen und Aufwand bei dieser Summe in Relation?
Ich kenne Deine Vorgeschichte nicht aber u.U. können 3€ den gewohnten Frieden wahren.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi zahlmeister
Der Mann zahlt derzeit einen Beitrag über mtl. 14.- EUR
Dieser Satz ist eine pure Feststellung eines bestehenden Zustandes. Eine zukünftige Anpassung wird darin nicht formuliert. Ganz im Gegenteil. Mit dem zweiten Satz wird der Eindruck erweckt, dass dies bis zum 18. Geburtstag so bleibt.
Im Zusammenhang mit dem derzeitigen Auskunftsbegehren - einfach ignorieren und auch nicht drüber diskutieren. Madam scheint wohl knapp bei Kasse zusein?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie, das muss der zahlmeister selbst bezahlen nicht die KM!
Da jetzt was gegenrechnen zu wollen halte ich, wie Papi74 auch für albern.
Das würde ich erst tun wenn die Anderen das Fas aufmachen.
Der Vertrag hat sowie an einigen Stellen lediglich beschreibenden Character, ohne auszudrücken, wie denn mit diesem Umstand umzugehen ist.
Grus Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.