Hallo,
Als ich vor kurzem gehört habe, dass das KG auf 250€ pro Kind erhöht wird, hatte ich mich schon gefreut, dass für 2023 bestimmt keine große KU Erhöhung kommen wird. Gestern schaute ich dann mal in die neue Tabelle und mir hat es echt die Sprache verschlagen.
Wie kann es zu so einer enormen Erhöhung kommen? Ja ich weiß, alles ist teurer geworden, Mehrbelastung etc...
Welcher Erbsenzähler vergisst aber dabei, dass auch die KU zahlenden mit diesen Mehrbelastungen konfrontiert sind und schafft somit eine noch größere Belastung. Ich muss ab 2023 ca. 40€ mehr pro Monat berappen. Zusätzlich bekommt die KM noch einheitlich 250€ KG pro Kind. Ich verstehe es nicht!
Vielleicht kann man ha auch besser damit umgehen, wenn das Verhältnis zur KM gut ist, aber das kenne ich leider nicht.
LG und Frohe Weihnachten
Hallo @99Problems,
wir haben genau dieses Thema bereits seit einiger Zeit hier im Forum; schau insbesondere mal hierhin: https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/ddf-tabelle-2023/
Ich muss ab 2023 ca. 40€ mehr pro Monat berappen.
Ich weiß nicht, ob es für deinen Fall relevant ist, aber auch der Selbstbehalt und (soweit bei "deinem" OLG anwendbar) die Bedarfskontrollbeträge wurden erhöht. Insbesondere bei eher niedrigem Einkommen und mehr als einem Kind sollte man auch mal auf diese Größen schauen, ob sich nicht daraus eine Begrenzung des Zahlbetrags ergeben könnte.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
sei froh das es nur 40,-€ sind. Muss jetzt direkt mal 130,- mehr zahlen für drei Kinder.
Mutter 1 hat jetzt für das Kind 820,-€ im Monat und Mutter 2 1300,-€
das verstehe wer will. Und dann heißt es vom großen, Mutter hat kein Geld für Klamotten usw.
Bei uns war es bisher so, dass ich seit mehreren Jahren für den mittlerweile 12 Jährigen einen damals ausgemachten Betrag zahle, ohne Anpassung. Jetzt hat Madame sicherlich aus den Medien mitbekommen, dass ein ordentlicher Sprung erfolgt ist und mir eine Nachricht geschrieben hat, dass ich doch mal checken soll, ob der Sohnemann denn auch den richtigen Betrag bekommt. Es sind ca. 60€ mehr/Monat, allerdings wurde ja das Kindergeld um 31€ erhöht. Meine Idee ist jetzt, bei Anrechnung des erhöhten Kindergeldes einfach 45€ mehr zu überweisen, um keine schlafenden Hunde zu wecken und eine offizielle Berechnung mit allem nach sich zu ziehen. Ich habe mit meiner Freundin aktuell eine 4 Jährige Tochter, die ja theoretisch auch (oder nicht) in die Unterhaltsberechnung des Sohnemanns aus erster Ehe mit einfließt, richtig? Ich habe das Gefühl, dass die Ex es nicht wirklich darauf anlegt, eine offizielle Berechnung erolgen zu lassen.
Meinungen dazu?
Hallo Klaus,
Ich habe mit meiner Freundin aktuell eine 4 Jährige Tochter, die ja theoretisch auch (oder nicht) in die Unterhaltsberechnung des Sohnemanns aus erster Ehe mit einfließt, richtig?
Ja, aber das wirkt sich nur an zwei Stellen aus:
- Da du mit der vierjährigen Tochter eine weitere Unterhaltspflicht hast, darf es jetzt keine Heraufstufung um eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle mehr geben. Das ist für dich also nur dann relevant, wenn bei der damaligen Berechnung tatsächlich so eine Heraufstufung erfolgt ist, denn das würde bei einer Neuberechnung entfallen.
- Wenn du mit der Unterhaltspflicht für beide Kinder zusammengenommen unter deinen Selbstbehalt (bzw. je nach Oberlandesgericht unter den Bedarfskontrollbetrag) rutschst, dann sollte das dazu führen, dass der Erhöhung des Zahlbetrags für das ältere Kind eine Grenze gesetzt wird.
Du kannst ja mal nachrechnen (gerne auch mit unserer Hilfe), was bei einer offiziellen Berechnung ungefähr herauskommen würde.
Unabhängig davon - du und deine Ex, ihr könnt euch selbstverständlich auch ohne Jugendämter, Anwälte, Richter usw. auf jeden beliebigen Betrag einigen, der euch allen beiden recht ist. Wenn und solange das funktioniert, ist das selbstverständlich der einfachste Weg.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit Danke dir. Unter Selbstbehalt bin ich nicht, das hatte ich schon mal ausgerechnet. Ich glaube am einfachsten wäre es, ihr einfach 45€ (60€ mehr abzgl. halbes Kindergeld) zukünftig mehr zu überweisen. Das wäre für alle Beteiligten wohl am besten ohne großen Aufwand.