Hallo,
kann sein dass dieses Thema schon öfters hier diskutiert worden ist, aber ich habe nichts gefunden. Daher wage ich jetzt mal nachzufragen.
Es geht um die Höhe des Selbstbehaltes. Ich weiss, dass der Selbstbehalt 900 Euro ist. Darin sind Mietkosten von , glaube ich, 360 Euro enthalten.
Was ist nun mit der Höhe des Selbstbehaltes, wenn man Kinder hat, die auch mit im Haushalt leben ? So wie bei mir und meiner Ex. Zwei leben bei ihr und eine Tochter bei mir. Erhhöht sich da der Selbstbehalt, da man ja zum Beispiel eine größere Wohnung braucht ? Oder da die Kinder zu versorgen sind ?
Hi dwh,
nein der SB wird nicht erhöht.
Allerdings kann, wenn ein Elternteil keinen KU zahlt, dieser bei der Ermittlung des KU an die anderen Kinder vom Einkommen des Elternteils abgezogen werden.
Also in deinem Fall: Ein Kind wohnt bei dir. KM zahlt keinen KU.
Also wird bei der Berechnung des KU davon ausgegangen, das du allen 3 Kindern U zahlst. Im Mangelfall heißt das dann, das die Verteilmasse eben auf die 3 Kinder aufgeteilt wird.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die schnelle Antwort.
Es geht aber ausnahmsweise mal nicht um mich. Sondern um Exilein. Sie fordert einen erhöhten Selbstbehalt, da sie ja die beiden Kinder bei sich hat.
Das gibt es nicht, oder ? Weil ich ja Unterhalt bezahle für die beiden Kinder.
Hallo,
also ein Anwalt hat mir aber genau das so vorgerechnet. Ob das vor Gericht standhalten wird, weiß ich nicht.
Unser Fall:
Ex hat drei Kinder
Ich habe zwei
Die momentane Miete bei EX wurde anteilig (oder sogar ganz?) auf den Selbstbehalt angerechnet. Sie hatte so statt 900€ 1380€.
Hab leider gerade den Schrieb nicht da, aber da stand was von
"Bedürfniss mehr als ... daher erhöht sich der SB um ... auch ist er mehr als ... daher erhöht er sich um 480€"
Wie gesagt, dies schrieb ein Anwalt und die sagen bekanntlich ja viel.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Da im Unterhalt eben auch anteilig die Kosten für Miete und NK enthalten sind, würde sich mir nicht erklären, warum der SB des betreuuenden Elternteils erhöht werden wollte, wenn der andere Elternteil den vollständigen KU zahlt (also mindestens Stufe 1).
@ p4f:
RA können viel schreiben oder fordern. Was ein Richter dann darausmacht ist eine andere Sache. Und da müßte er dann in dwh Fall sehr gut begründen, warum auf der einen Seite der SB erhäht wird, auf der anderen Seite aber nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ist ja das was ich meine.
Irgendjemand wird das versuchen wollen, RA verdienen dran und das Gericht muß das letztendlich im einzelfall entscheiden
Ich glaub mein Anwalt bezog sich auf folgendes
"Eine angemessene Erhöhung des Selbstbehalts kommt in Betracht, wenn die in den jeweiligen Selbstbehalten enthaltenen Wohnkosten nach den Umständen unvermeidbar erheblich überschritten werden"
Was ist angemessen? Welche Umstände? Was ist unvermeidbar? Wieviel ist erheblich?
Und das kann man auslegen wie man will, kommt halt echt auf Anwalt und Richter an.
Bei mir dreht es sich um einen von EX geführten vier Personen Haushalt.
Gruß
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
@ Papa4Five
Ich gehe mal davon aus, dass sich der RA auf dies http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html bezieht.
Darin steht, dass der Selbstbehalt wegen der Miete manchmal erhöht werden kann.
Und wenn das so wäre, dann müsste der Selbstbehalt bei mir gewaltig heraufgesetzt werden, da ich eine 7- köpfige Familie hier habe, und dann noch 2 Kinder die 40 % des Jahres bei mir leben. Dass ich mit 360 Euro Mietkosten niemals auskommen kann, ist ja wohl klar. Und das könnte ich auch nicht durch einen Umzug oder sowas verändern.
Aber das fordere ich ja auch gar nicht (momentan zumindest ).
Ich würde es aber nicht einsehen, dass meine Ex einen erhöhten Selbstbehalt bekommt, nur weil die beiden Kinder bei ihr leben, für die ich ja Unterhalt bezahle und für die sie ja auch Kindergeld bekommt.
Kann mir nicht vorstellen, das sie damit durchkommen würde.
Aber von den Mietkosten jetzt mal abgesehen, gibt es ja keinen Grund den Selbstbehalt heraufsetzen zu lassen, oder ?
Gänge Meinung ist, glaub ich, das im KU bzw in den DDT Beträgen, ca. 20% Miete bereits mit drin sind.
So gesehen muß man schon glaubhaft nachweisen können, warum man denn mehr haben möchte bzw warum der SB erhöht werden sollte.
Das fällt aber jedem schwer.
Aber von den Mietkosten jetzt mal abgesehen, gibt es ja keinen Grund den Selbstbehalt heraufsetzen zu lassen, oder ?
Ich befürchte, das man auch was finden könnte, also gewiffte Anwälte 🙁
Fand dazu folgendes im I-Net
"Der Selbstbehalt kann auch erhöht werden, beispielsweise in dieser Konstellation: Da das Unterhaltsrecht dem Unterhaltspflichtigen nicht die Möglichkeit nehmen darf, sein Umgangsrecht zur Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung auszuüben, sind die damit verbundenen Kosten konsequenterweise unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn und soweit sie nicht anderweitig, insbesondere nicht aus dem anteiligen Kindergeld, bestritten werden können, hat der Bundesgerichtshof 2005 festgestellt. Andernfalls müsste der Unterhaltspflichtige wegen der betreffenden Kosten Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Der BGH hat aber auch entschieden, dass der Unterhaltsverpflichtete aber durch die Gewährung von Unterhalt nicht selbst sozialhilfebedürftig werden darf. Der dem Verpflichteten zu belassende Selbstbehalt wird deshalb so zu bemessen sein, dass er in die Lage versetzt wird, hiervon neben seinem eigenen notwendigen Bedarf auch die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern zu bestreiten."
Will damit sagen, das es jeweils auf die Umstände und den Einzelfall ankommt, wer, warum den SB erhöht haben will.
Wer weiß was man sich noch alles einfallen lassen kann, um dies zu erreichen.
Gruß
P45
(Der niemanden verunsichern will, aber sagt, das man kaum ne pauschal Aussage treffen kann)
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Will damit sagen, das es jeweils auf die Umstände und den Einzelfall ankommt, wer, warum den SB erhöht haben will.
Kannst damit sagen, dass es darauf ankommt, ob man ein Vater oder eine Mutter ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einer unterhaltspflichtigen Mutter, der Selbstbehalt schneller heraufgesetzt wird, als bei einem Vater.
Also mein Selbstbehalt wurde nicht heraufgesetzt, obwohl ich hohe Mietkosten habe, obwohl ich eine Fahrtstrecke von einfach ca. 130 km habe ( also monatlich ca. 1000 ) , obwohl ich täglich eine Fahrt zur Arbeit von einfach 80 km ( also monatlich sage und schreibe 3360 km) habe. Ich hab das mal kurz durchgerechnet, schon alleine das kostet mich 370 Euro im Monat. Das heisst, dass von meinem Selbstbehalt dann nur noch 530 Euro übrig bleiben. Von der erhöhten Miete mal ganz zu schweigen, und von der Tochter die bei mir lebt, für die kein Unterhalt bezahlt wird, auch keine Rede.
Geschweige denn meine Ehefrau und deren Kinder. Interessiert niemanden !
Ist eben so im deutschen Familienrecht. Zumindest wenn man ein Mann ist.
Kannst damit sagen, dass es darauf ankommt, ob man ein Vater oder eine Mutter ist.
*lol*
Ja, kann man bestimmt auch sagen.
Gruß
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.