Hallo liebe Gemeinschaft,
habe Fragen zur Sättigungsgrenze. NRW / Düsseldorf
Nach meinem Verständnis und nach den Leitlinien des OLG Düsseldorf liegt diese bei 2550 €
EX erwirtschaft ca 1750 € netto zahlt kein Kindergeld für 13 und 16 Jährige Söhne die bei mir wohnen. Zudem lebt Sie auf 190 qm ohne ein Endgeld dafür zu zahlen und zahlt auch keine Nebenkosten. ( ca 1500-1750 € )
Mein Netto lässt sich schwer greifen liegt vermutlich bei 3500-4000 netto.
vereinfacht gerechnet 2550-1750 = 800 € , somit verbleiben 800 € Unterhalt rechnet man nun noch die Miete dagegen ergibt sich 800-1500 = -700 € die Sie an mich zu zahlen hätte.
1750+3500 = 5250 € gesamt netto beider
Der Lebensstandard während der Ehe war niedriger könnte durch das gemeinsame Konto belegt werden.
Gibt es eine Staffelung der Sättigungsgrenze oder muss man speziell vortragen argumentieren das die maximale Sättigungsgrenze nicht greifen kann und darf ?
Oder hat das Gericht das Recht einfach stumpf die Sättigungsgrenze festzulegen ?
Wer kennt sich damit aus ?