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Erlischt ein Unterhaltstitel automatisch bei Umzug des Kindes zum Vater?

 
(@papi1)
Schon was gesagt Registriert

Hi

ich zahle seit vielen Jahren freiwillig Unterhalt und will nun ebenfalls freiwillig einen Unterhaltstitel beantragen. (Grund: Kinderzuschlag)

Was passiert mit dem Titel, wenn meine Tochter eines Tages zu mir ziehen wird? Kann man ihn so gestalten, daß er nur bis zu einem eventuellen Umzug gilt, oder erlischt er dann automatisch?

Eine andere Variante wäre eine Befristung, z. B. immer nur für ein Jahr, aber das ist wohl schwierig durchzusetzen.

Vielen Dank!

Papi1

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 13:21
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

wo willst du denn titulieren lassen, Notar oder Jugendamt?

Von einer Befristung, die auf den Wohnort des Kindes zielt, habe ich zwar noch nie gehört, aber grundlegend sollte sowas möglich sein (Schuldanerkenntnis solange Kind und Mutter unter derselben Meldeadresse leben, höchstens bis zum 18ten Lebensjahr).

Wenn du beim Notar titulieren lässt, kann der dich beraten, was alles möglich ist und was nicht. Ein Titel ist ja ein einseitiges Schuldanerkenntnis. Aber die Mutter muss sowas nicht akzeptieren, sie kann auf einen unbefristeten, dynamischen Titel Klagen und wird meistens wohl Recht bekommen. Beim Jugendamt hört man immer wieder, dass selbst die Befristung auf das 18te Lebensjahr schwierig durchzuboxen ist.

Die Frage, die sich mir stellt, ist warum du bereits den Umzug der Tochter einplanst. Wenn der gerade akut ist, würde ich jetzt sicher nicht titulieren. Wenn nicht, kannst du versuchen bis 18 titulieren zu lassen und im Zweifel bei einem Umzug die Herausgabe des Titels, hilfsweise eine Erklärung, dass aus dem Titel nicht mehr vollstreckt wird, verlangen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 13:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich verstehe nicht wieso man für einen Kinderzuschlag einen Titel braucht.

Ein Titel ist eine vollstreckbare Urkunde, d.h. man unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung.
Das Kind (!!) hat Anspruch auf einen dynamischen und unbefristeten (darüber kann man streiten) Titel, der die Pfändung des titulierten Unterhalts ohne weitere Prüfung sofort gestattet.

Sollte sich das Kind nicht in der Obhut der KM mehr befinden, dann kann die KM aus dem Titel nicht mehr vollstrecken, da das Kind Inhaber des Titels ist.
Andererseits macht es Probleme nachzuweisen in wessen Obhut sich das Kind befindet. Deshalb sollte der Titel beim Umzug (Änderung des Lebensmittelpunkts) der Titel herausgegeben werden.

Prinzipiell sollte ein Titel nicht ohne Auffoderung erstellt werden, es lebt sich leichter ohne.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 13:51
(@papi1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich verstehe nicht wieso man für einen Kinderzuschlag einen Titel braucht.

VG Susi

Für die Einkommensbereinigung bei der Kinderzuschlagbeantragung kann der Kindesunterhalt als nettoeinkommensmindernd abgesetzt werden, allerdings nur, wenn er tituliert ist.

Wenn ich nun den Unterhalt von meinem Einkommen nicht abziehen kann, bekomme ich weniger oder keinen Kinderzuschlag.

Daher will ich ihn freiwillig titulieren auch wenn Du hiermit

Prinzipiell sollte ein Titel nicht ohne Auffoderung erstellt werden, es lebt sich leichter ohne.

zweifelsohne Recht hast.

Ich möchte das beim Jugendamt machen.

Der Titel läuft ja auf das Kind mit einer bestimmten Wohnanschrift. Wenn sich diese nun durch Umzug ändert, erlischt er dann automatisch? Das wäre natürlich die einfachste Lösung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 14:28
(@inselreif)
Moderator

Nein, das auf gar keinen Fall.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 14:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst einen Titel auch beim Notar erstellen lassen (siehe MaxMustermann) und eine Befristung z.B. auf 5 Jahre oder bis zum 18. Geburtstag reinschreiben lassen.
Dann könnte zwar die KM als Verteterin des Kindes dagegen vorgehen, wenn bisher aber pünktlich gezahlt wurde, kann sie es auch einfach akzeptieren.

Ansonsten ist die Wohnadresse des Kindes irrelevant.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 15:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Falls Deine Tochter mal zu Dir ziehen sollte, dürfte ein bestehender UH-Titel das kleinste aller Probleme sein.

Gruss oldie

PS: Es gibt keine freiwillige Unterhalts-Zahlung. Es sei denn, der Betrag oberhalb der gesetzlichen Pflicht ist gemeint.  😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2019 17:36
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

wenn es einen Titel gibt und danach ein Aufenthaltswechsel erfolgt, dann bleibt der Titel bestehen.

Wenn Kind zu dir zieht /und der andere Elternteil sonst das geld für Kind bekommen hat), dann mußt du a) Herausgabe des Titels und b) Forderungsverzicht verlangen.
Danach wäre eine Pfändung aufgrund des Titels, nachdem du deine Zahlungen eingestellt hast, zwar rechtsmißbräuchlich. Dieses interessiert aber den Gerichtsvollzieher nicht, du kannst das Geld dann nur zurückklagen, was nix bringt, wenn der andere es nicht mehr hat.
Daher hab ich das so gemacht, dass ich die Zahlungen eingestellt habe in Verbindung mit a) und b) oben und der Ankündigung, notfalls sofort mit besten Aussichten eine entsprechende Forderungsschutz- und Abänderungsklage einzureichen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2019 15:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Der Titel erlischt nicht, aber Inhaber des Titels ist immer das Kind. Das Kind wird bis zur Volljährigkeit durch denjenigen Elternteil vertreten, der es in Obhut hat. Erfolgt also ein Obhutswechsel von der KM zum Vater, dann kann die KM aus dem Titel nicht mehr vollstrecken.
Trotzdem ist eine Herausgabe des Titels sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2019 20:54
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Richtig.
nur, wer den Titel hat, der kann daraus vollstrecken (lassen) und später auf Rückzahlung verklagen ist manchmal schwierig, wenn der Verklagte nix hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2019 22:02




(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

Dein Ansinnen in aller Ehren.
Weiss jetzt nicht, wie alt Eure Tochter ist, aber warum willst Du das machen?
Es wird niemals zu Deinem Vorteil sein.

Wenn Du "freiwillig" ( siehe Kommentar Oldie) zahlst und alle zufrieden sind, ist doch gut.

Da kann sich in den nächsten Jahren einiges ändern, eventuell auch in eine Richtung, die Dir vielleicht nicht so recht ist.
Aber einen Titel freiwillig in die Wege leiten?
Auf keinen Fall.

Und Finger weg vom Jugendamt!

Gruß
Jo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2019 10:46