Hallo liebe Experten,
ich war bei meinen drei Kindern "a" 6 Jahre, mit der Nummer UHV eigentlich durch, nun habe ich Gestern dank des tollen Gesetz wieder einen "gelben Brief" vom Jugendamt bekommen :exclam:
Bisher musste/konnte ich nichts zahlen, weil ich leider immer so schlecht bezahlte Jobs hatte im Osten 1100€ Netto.
Nun habe ich seit einem Monat einen neuen Job, wo ich zum ersten Mal nach 16 Jahren mal wieder fair bezahlt werde. Komme so auf 2000€ Brutto was übrig bleibt Netto, weiß ich noch nicht (LSTK1).
Ich verstehe dieses "Beamten Deutsch" überhaupt nicht und benötige bitte euren Rat.
Meine Frage dazu ist, die wollen von mir 268€ pro Monat da steht, wenn ich das nicht leisten kann, soll ich mich Nackt machen für die letzten 12 Monate.
Wenn ich das richtig Verstehe steht dort dass ich einfach auch dem zustimmen kann? Dann muss ich keine Gehaltsdaten schicken usw. richtig?
Ich Vermute dass die mich sonst Knallhart auf 1150€, oder was der Freibetrag ist, runter Ziehen? Kenne mich mit dem ganzen leider gar nicht aus, eine Rechtschutzversich. habe ich auch nicht um einen Anwalt zu Fragen.
Wie verhalte ich mich richtig? Dort steht ich habe 10 Tage Zeit und wenn ich die 268€ Zahlen kann soll ich mich Zügig dort melden.
Soll ich die 268€ einfach Zahlen und habe dann erst mal Ruhe?
Wäre sehr freundlich wenn ihr mir einen Rat geben könntet :thumbup: toll ich dachte ich kann paar sachen abbezahlen und mir ein kelinen Wagen holen auf Raten, meine 20j alte Möhre ist fertig, wieder Pleite.
Meine Kinder sehe ich nie und das einzige was immer angesagt ist, ist Zahlen. Bin echt mit den Nerven zu Fuß.
LG j
Nachtrag: Ich sehe gerade dass dort steht wird ab 1.7. Bewilligt, bedeutet dass das ich gleich 3 mal 268€ Zahlen soll, das kann ich nicht!
Hallo,
wenn ich es richtig sehe ist das der UHV für 1 Kind zwischen 12 und 18. Könnten noch mehr Briefe kommen, also gibt es noch weitere Kinder unter 18 für die UHV gestellt werden könnte?
Die UHV-Kasse kann nicht mehr fordern als sie selbst zahlt und das wären diese 268 Euro.
Wenn Du die 268 Euro akzeptierst, dann wird sich die UHV-Kasse damit zufrieden geben.
Die KM muss sich damit aber nicht zufrieden geben und kann Dich zur Einkommensauskunft auffordern, dieser Aufforderung musst Du dann Folge leisten. Bei ca. 2000 Brutto ergibt Lstkl. 1 ungefähr 1400 Euro. Dieses Einkommen könnte noch um berufsbedingte Ausgaben (Kilometerpauschale) und ggf. Altersvorsorge bereinigt werden.
Bei weniger als 1500 Euro geht es aber soweiso nur noch um den Mindestunterhalt von 460 Euro minus halbes Kindergeld 96 Euro = 364 Euro Zahlbetrag.
Der Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro, es wird also eng.
Also ja, bei der UHV-Kasse genügt es zu sagen, dasss Du die 268 Euro zahlst und dann ist die UHV-Kasse raus und die KM bekommt das Geld von Dir direkt.
Es wird schwierig werden nachzuweisen, dass Du nicht für 268 Euro leistungsfähig bist.
Die KM, ihr Anwalt, das JC (bei H4) oder eine Beistandschaft des JA könnten sich aber bei Dir melden und versuchen zumindest den Mindestunterhalt zu erhalten. Ob das tatsächlich passiert kann ich natürlich nicht voraussagen. Beim Mindestunterhalt wären dann 364 Euro fällig.
VG Susi
Und in Ergänzung: ja, das Gesetz ist toll. Was glaubst du denn, wie sich deine Kinder finanzieren, von Luft und Liebe? Wenn du zahlungsunfähig bist, solltest du dankbar sein, dass deine Kinder UHV bekommen und du dafür nur ein bißchen Papierkrieg hast.
Wenn du - wie ich es verstehe - drei Kinder hast, dann wollen sie diesen Betrag von 268 Euro pro Kind und das ab Juli. Das wären dann 9 x 268 Euro.
Leistungsfähig bist du ungefähr bei 1.400 - 70 -1080 = ca. 250 Euro.
70 Euro pauschal als Werbungskosten abgezogen.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich habe Deinen Nachsatz übersehen. Du solltest Deine Lohnbescheinigungen so Du sie hast an die UHV-Kasse schicken, dann wird gerechnet werden. Alles andere ist für Dich gar nicht möglich!
Bewilligt heißt hier nur, dass die UHV-Kasse zahlt. Das bedeutet nicht, dass Du das zahlen musst. Zum Nachweis Deiner sehr eingeschränkten Leistungsfähigkeit musst Du allerdings die Auskunft geben, also die Unterlagen an die UHV-Kasse schicken.
VG Susi
Danke für die hilfreichen Antworten erst mal :thumbup:
Ok ja, ich Schicke alles ein, kann und werde keine 1072 Zahlen am ersten Oktober.
Und in Ergänzung: ja, das Gesetz ist toll. Was glaubst du denn, wie sich deine Kinder finanzieren, von Luft und Liebe? ...
Dazu ist zu sagen; Ich habe nun mal wenig Geld und da ich meine Kinder nicht mal sehen kann, ist meine Bereitschaft zu der Nummer klein, weil ich weiß wie die Frau Geld ausgibt, Tätowieren, Disko und Karren noch geringer, das sie seit 11 Jahren Trennung und insg. 15 Jahren nie Gearbeitet hat kommt noch oben drauf. Wohingegen ick mir Jahrelang auch mit Drecksjobs den Hintern aufgerissen habe und nie zu was gekommen bin, bei all der harten Arbeit, das finde ich nicht Fair.
Ich finde wenn schon so ein Gesetz, dann auch Knall hart Arbeitspflicht für Frauen und nicht die Sozialehängematte und Harz4 for life pur.
mfg
Ich finde harzen aus Prinzip auch Mist. Deine Kinder würden aber auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn ihre Mutter 3000 netto verdienen würde. Unterhaltsvorschussbedürftig sind sie, weil du nicht voll leistungsfähig bist. Lös dich von dem Hass auf deine Ex. Das bringt dich nicht weiter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
bei H4 gibts auch keinen UHV. Man muß ein Mindesteinkommen haben, um UHV beantragen zu können.
Stimmt, da auch der Gesetzgeber gemerkt hat, dass dies nur "Rechte Tasche, linke Tasche" bedeutet. In der Summe haben die ALG II Kinder ja gleiches Geld, da alles gegengerechnet wird.
Ich finde wenn schon so ein Gesetz, dann auch Knall hart Arbeitspflicht für Frauen und nicht die Sozialehängematte und Harz4 for life pur.
Wenn ich eines in den Jahren des Familienrechts gelernt habe, dann das, dass es keine allgemeine Gerechtigkeit für jeden Einzelfall geben kann. Der Eine so, die andere so ... nicht alles kann vom Staat geregelt werden und sollte es auch nicht.
Das der UHV ausgeweitet wurde, ist eine prinzipell gute Sache. Nicht weil soviele UET keinen Unterhalt zahlen, sondern weil ich denke, dass der KU für einen einzelnen insgesamt zu hoch ist. Das heißt nciht, dass ich negiere, dass Kinder kein Geld kosten, sondern dass die Verantwortung breiter geschultert werden muss. Denn wenn ich mir die KU-Sätze ansehe, in welchem Verhältnis die Einkommen dagegen stehen, ist das schon schwierig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
bei H4 gibts auch keinen UHV. Man muß ein Mindesteinkommen haben, um UHV beantragen zu können.
Ist so nicht ganz richtig. Unterhaltsvorschuss wird auch bei H4 gewährt, es wird aber auf H4 angerechnet, so dass der H4-Empfänger davon letzlich nichts hat. Trotzdem fordern die JC dazu auf UHV zu beantragen, da es die H4-Ausgaben senkt und der UHV unter Umständen beim Unterhaltspflichtigen zumindest z.T. wieder eingetrieben werden kann. D.h. die H4-Empfänger haben zwar nichts vom UHV, wenn sie ihn aber nicht beantragen erhalten sie weniger Geld.
VG Susi
Hi ihr beiden,
ihr hab beide zum Teil Recht 😉
Für Kinder unter 12 bleibt alles beim Alten.
Für Kinder zwischen 12 und 18, wird der UV, nur gezahlt, wenn:
Beschränkungen bei Hartz IV Bezug
Voraussetzung für den Bezug des Unterhaltsvorschusses zwischen dem 12 und 17 Lebensjahr ist, dass das Kind, für welches der Unterhaltsvorschuss beantragt wurde, selbst nicht im Bezug von Hartz IV Leistungen nach dem SGB II steht bzw. der alleinerziehende Elternteil – der im Hartz IV Bezug steht – selbst über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro verfügt. Für Kinder unter 12 Jahren bleibt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils weiterhin irrelevant.
Quelle:Unterhaltsvorschuss-Reform 2017 ab 01.07.2017
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke :redhead:
Also im Prinzip die Komplizierung des Rechts. Ein Gutteil der Anträge von H4-Beziehern wird also exakt daran scheitern. Trotzdem fordert das JC zur Antragsstellung auf??
VG Susi
Hi Susi,
Also im Prinzip die Komplizierung des Rechts.
Ja. Gut erkannt.
Ein Gutteil der Anträge von H4-Beziehern wird also exakt daran scheitern. Trotzdem fordert das JC zur Antragsstellung auf??
Ja. Warum auch immer. Entweder haben die Leute vom JC genau das nicht verstanden oder sie sind der Meinung, dass die Kinder durch KG und UVS aus dem H4 rausfallen. Keine Ahnung. Auf jeden Fall schein es im Moment teils ein großes Chaos zu sein. Bearbeitungen werden bis zu 4 Monaten dauern, auch wenn von vornherein klar ist, dass der Antrag abgelehnt werden wird (es muss übringes neben dem ANtrag, dann auch jeder barunterhaltspflichte ET angeschrieben werden; der andere ET muss abe rbei Antrag wohl auch nachweisen, dass er zum Unterhalt aufgefordert hat)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
vermutlich ist der Hintergrund, dass der UHV zu einem Drittel vom Bund, zu zwei Dritteln vom Land gezahlt. Inwiefern sich die zwei Drittel der Landeskosten auf die Landes- und die Kommunenebene aufteilen, bleibt dem jeweiligen Land überlassen und wird somit individuell entschieden.
Bei H4 aber der Regelbedarf einschließlich Mehrbedarfen und die Eingliederungsleistungen vom Bund getragen wird, die Kommune hingegen die Kosten der Unterkunft, die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die einmaligen Leistungen und die flankierenden Dienstleistungen übernimmt.
OK, eigentlich off topic, aber Förderalismus kann ganz toll sein.
VG Susi