Hallo,
nachdem ich vor ca. 8 Wochen die gemeinsam bewohnte Wohnung verlassen habe, bekam ich Anfang April Post von Ihrem Anwalt. Ich war zum Glück durch diverse Scheidungserfahrere auf dieses einschneidene "Erlebnis" vorbereitet doch bevor ich jetzt selbst einen Anwalt konsultiere würde mich gerne mal Eure Meinung zu meinem Fall interessieren, weil mir der Betrag für den Unterhalt meiner Frau sehr hoch vorkommt, der für meinen Sohn halbwegs korrekt.
Im Brief von Ihrem Anwalt geht zunächst mal um den Trennungsunterhalt.
Hier die Fakten:
- Verheiratet seit 1996, ein gemeinsames Kind, Alter 16
- Mein Bruttoeinkommen 2008 ca. 98000 Euro, inkl. Bonuszahlungen, die 2009 aber wahrscheinlich entfallen werden, wegen der Wirtschaftslage des Arbeitgebers. Im Bruttogehalt ist der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen enthalten
- Ihr Einkommen: 400 Euro pro Monat.
- Kindergeld: bekomme momentan noch ich: 154 Euro
- Vermögen: Nichts
- Sonstige Einkünfte: Ca. 300 Euro Miete für eine Immobilie die vermietet ist
- Steuerklasse 3,1 / katholisch
Ausgaben, die momentan noch alle von meinen Konto gehen (monatlich):
- Miete für die gemeinsame Wohnung: ca. 1100 Euro warm
- Zins und Tilgung für die (fremdvermiete) Immobilie: 770 Euro
- Verwaltungskosten Immobilie: 100 Euro
- Zins und Tilgung für einen Ratenkredit: ca. 300 Euro (läuft 2010 aus)
- Diverse Nebenkosten wie Strom, Telefon, Handyverträge, Versicherungen: ca. 300 Euro
Ihr Anwalt berechnet jetzt einen Unterhalt von 543 für meinen Sohn (damit kann ich leben) und knapp 1300 für sie (damit kann ich weniger leben). Der Unterhalt wurde vom Anwalt für zahlbar ab März 09 festgelegt. Der Brief selber erst zum 31.3. datiert.
Interessanterweise wurde die Miete die ich weiterhin zahle bei der Berechnung des "bereinigten Nettoeinkommens" zuerst vom Nettolohn abgezogen, dann der Unterhalt berechnet.
Ist der Unterhalt in dieser Höhe korrekt berechnet?
Danke im Voraus!
Buddy4711
Hallo Buddy,
zunächst mal erscheint es mir wichtig, einige Dinge bei zu entzerren, die gerade zwischen TU und EU Unterschiede machen.
1. Ändert eure Steuerklassen auf 4/4 oder ggf. 1/2.
Das hat in der Summe beim Jahresausgleich keine Nachteile, da es dabei nur auf die, dieses Jahr mögliche Zusammenveranlagung ankommt, senkt aber schon mal dein sichtbares Netto.
Anderenfalls suggeriert das ein zu hohes Netto bei dir und weckt Begehrlichkeiten.
2. Lass das KG direkt an deine Frau auszahlen. (Ich überspringe mal die Frage, ob euer Sohn nicht auch bei dir leben könnte!) Sonst zahlst du zuviel KU und hinterher das KG zurück!
3. Regel das mit der Miete für die Wohnung und mache ihr klar, dass sie sie in kürze selbst bezahlen muss und dafür Vollzeit arbeiten muss.
4. Etwas heikel erscheint mir die vermietete Wohnung 870,- Kosten bei 300,- Einnahmen ist sowohl steuerlich (Liebhaberei), als auch Unterhaltsrechtlich ein Problem.
Verluste werden da, zumindest nach der Trennung kaum anerkannt.
Trenne mal Tilgung und Zinsen, denn werden getrennt berücksichtigt.
Zinsen sind Gewinnmindernd und Tilgung als Altersvorsorge bis zu 4% anerkannt.
5. Du solltest dein Gehalt mal durch einen Nettorechner jagen und für Steuerklasse 1 berechnen und das Ergebnis nochmal reinsetzen.
Die 543,- KU kommen mir komisch vor. Das entspricht einem Netto von unter 3.900,- aber ohne Abzug des halben KG.
Hat er nichts vom "auskehren" des KG geschrieben?
Normalerweise bekommt der das KG, bei dem das Kind lebt, der Andere kann dafür den KU um das halbe KG kürzen.
Er hätte also entweder das halbe KG drauf schlagen oder abziehen müssen. Aber so ist es seltsam.
Er geht scheinbar auchh von einem Netto von unter 3.900,- aus, was mir wenig vorkommt.
Kennt er dein Einkommen nicht oder resultiert das aus der vorher abgezogenen Miete?
Ganz entscheidend is t bei euch, dass deine Ex möglichst bald einen vollwertigen Job annimmt um ihrer gesteigerten Eigenverantwortung durch das neue Scheidungsrecht gerecht zu werden.
Je mehr TU du jetzt bezahlst, desto weniger wird sie sich damit beeilen.
Insofern relativiere ich meinen Punkt 3. etwas. Möglicherweise ist es taktisch klüger, die Miete zu bezahlen und dafür keinen TU.
Gleiches gilt für die Versicherungen.
Und natürlich die ober übersprungene Frage, wie sicher euer Sohn bei ihr leben möchte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ihr Anwalt berechnet jetzt einen Unterhalt von 543 für meinen Sohn (damit kann ich leben) und knapp 1300 für sie (damit kann ich weniger leben). Der Unterhalt wurde vom Anwalt für zahlbar ab März 09 festgelegt. Der Brief selber erst zum 31.3. datiert.
Klappern gehört zum Handwerk.
Die Datumslogik ist üblich. Weil er kann Dich Ende März damit für einschliesslich März in Verzug setzen. Ob dafür das Datum des Schreibens reicht oder das der "Zustellung" wäre noch zu prüfen.
In Verzug setzen heisst einfach, dass ab diesem Zeitpunkt Ansprüche durchsetzbar sind.
Zur Höhe:
Deinem Firmenwagen entsprechen doch bestimmt auch Fahrtkosten in ähnlicher Höhe? Ich zieh' da mal 7000€ vom Brutto ab und rechne mit 91000€. Also 4890€ in Steuerklasse III. Mit dem Wackel-Bonus ist so ein Problem, aber tendenziell Dein Problem, so war es zumindest bisher, aber vielleicht ist die Wirtschaftskrise ja mittlerweile bei den Gerichten angekommen. Wenn Du Banker bist ist es ja sogar schon im öffentlichen Bewusstsein, dass es edel ist, keinen Bonus zu bekommen.
Beppo widerspreche ich insofern, als für die TU Berechnung, zumindest solange noch Zugewinngemeinschaft gilt, die Sinn- oder Unsinnigkeit von Kostenstrukuren erstmal keine Rolle spielt. Also ist das mit der defizitären Mietwohnung erstmal o.k. Genauso ist es ja auch o.k., dass sie nur 400€ verdient, obwohl bei dem Alter des Kindes für eine EU-Berechnung Vollzeiterwerbsobliegenheit gelten würde.
Also ist Deine Einnahmsitualtion:
4890€ + 164€ (KG) - 543€ (KU) - 82€ (KG/2) - 1100€ (Mietwohnung ) - 780€ ( Mietwohnung2) + 300€ (Miete) = 2759€.
Und ihre:
400€ (Einkommen) + 700€ (angemessener Wohnwert) = 1100€
Also TU = 3/7 der Differenz = 3/7*(2759-1100) = 711€
Von diesen 711€ musst DU dann noch abziehen was von den "sonstigen Kosten" auf ihre Kappe geht, angenommen, das wären 150€, dann also TU= 711-150 = 561€
Insgesamt zu zahlen also KU = 543 + KG/2 = 82€ + TU = 561€ = 1186€
Natürlich nur grob geschätzt mangels genauer Daten, aber die Foderung der Gegenseite ist wie üblich nur ein Kriegstanz.
Hallo Pappasorglos,
Danke für Deine erste Einschätzung :thumbup:
Der von Dir überschlägig ermittelte Betrag ist interessanterweise ziemlich genau der Betrag den ich meiner Frau angeboten habe als ich das Schreiben von Ihrem Anwalt bekommen habe. Leider hat sie abgelehnt.
Jetzt werden die Anwälte wahrscheinlich einige Runden fliegen müssen. Ich hätte es mir gerne erspart.
Frohe Ostern noch!
Hallo,
diese 300 € für Strom, Handy etc. - wofür sind die genau?
Den Strom für das Haus in dem deine Exfrau wohnt kann sie allein bezahlen, ebenso ihre Handykosten, es sei denn, dass diese Verträge auf dich laufen.
Da solltest du ihr das Angebot machen die Verträge zu übernehmen, ansonsten würdest du die Verträge ändern bzw. sperren lassen.
Deine Nebenkosten deiner Wohnung sind natürlich nicht abzugsfähig.
Sophie
4. Etwas heikel erscheint mir die vermietete Wohnung 870,- Kosten bei 300,- Einnahmen ist sowohl steuerlich (Liebhaberei), als auch Unterhaltsrechtlich ein Problem.
Verluste werden da, zumindest nach der Trennung kaum anerkannt.
Hallo,
es kommt natürlich darauf an, ob die Wohung im Alleinbesitz des Unterhaltsverpflichteten ist oder beiden gehört. Ich hatte bereits vor der Ehe ein Appartement gekauft. Das Ding hat über all die Jahre Verluste produziert. Wurde aber sowohl vom Finanzamt wie auch beim Trennungsunterhalt voll anerkannt. Sogar vom gegenüber unterhaltsverpflichtenden Vätern nicht im Ruch der Freundlichkeit stehenden IV. Senat das OLG München bei der von der Ex angestrengten Revision zum TU. Mieteinnahmen, Tilgung, Zinsen, Verwalterkosten, Versicherungen uswusf., der resultierende (negative) Saldo wurde gegen den vehementen Widerstand der Gegenseite berücksichtigt. Meine Begründungen
1) die Kosten waren stets eheprägend (bestanden ja sogar bereits vor der Ehe), das Geld stand also nie zum Verbrauch zur Verfügung
2) die Ex wird an einer Wertsteigerung der Bude im Rahmen des damals bereits eingeklagten Zugewinnausgleichs profitieren (allerdings hatte das Ding keine Wertsteigerung sondern einen horrenden Verlust. Das wussten die auch und wollten daher die Bude samt Hypotheken aus dem ZGA ausgeschlossen haben, dieses durchsichtige Spielchen hat der Richter allerdings nicht mitgemacht).
Nach der Scheidung, also für den nachehelichen Unterhalt, sieht das dann regelmäßig anders aus. Da dann hirnrissigerweise argumentiert wird, dass die Kosten einseitig das Vermögen des Unterhaltsverpflichteten steigern. Es wird ab dann also so gerechnet, als hätte das Geld während der Ehe zum Verbrauch zur Verfügung gestanden :mestupid:
Mittlerweile ist meine Bude mehr wert als die Resthypotheken, und die Mieteinnahmen übersteigen die Zinsen plus Nebenkosten. Den aufgelaufenen Gesamtverlust kann und will ich gar nicht ausrechnen, aber eins ist sicher, der ist sehr, sehr viel geringer als das, was ich Ex über die Jahre an Unterhalt rüberschieben musste. Und: der Unterhalt ist weg für nichts, die Bude wirft inzwischen Gewinn ab. Was sagt uns das? *g*
/elwu
Moin,
Was sagt uns das? *g*
Das sowas klappen kann aber nicht klappen muss und dass die Wege des Herrn (Richters) unergründlich sind.
Auf jeden Fall muss so etwas gut argumentiert werden.
Buddy, wie hast du denn bisher das Fiamt von deiner ernsthaften Gewinnabsicht überzeugt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
meist enthalten solche Verluste noch die AfA. Durch die ist es oft quasi unmöglich überhaupt Überschüsse zu produzieren. Wichtigstes Kriterium ist, ob die Kaltmiete sich pro qm im Rahmen des Mietspiegels bewegt. Ist das der Fall und die anderen Werbungskosten sind schlüssig, gibt es auch kein Problem mit Liebhaberei.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
AfA wird von den meisten OLG gar nicht anerkannt, da die ja ihre eigenen Gesetze machen.
Die Fiämter sind ja meist auch mit einer längerfristigen Verlustphase einverstanden. Die Famgerichte, zumindest beim EU nicht.
@pappasorglos, ich denke auch nicht, dass wir da einen Widerspruch haben.
Im ersten Jahr geht wohl durch aber dann wird es schwieriger. Deswegen der Ansatz, das möglichst zügig zu bereinigen oder argumentativ zu untermauern.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
meist enthalten solche Verluste noch die AfA. Durch die ist es oft quasi unmöglich überhaupt Überschüsse zu produzieren. Wichtigstes Kriterium ist, ob die Kaltmiete sich pro qm im Rahmen des Mietspiegels bewegt. Ist das der Fall und die anderen Werbungskosten sind schlüssig, gibt es auch kein Problem mit Liebhaberei.
Hallo,
korrekt. Hier ist für den Unterhalt noch zu beachten, dass die AfA nur dann mit berücksichtigt wird, wenn vom Gericht das Nettoeinkommen gemäß Jahressteuerbescheid oder aber per Monat (Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen) als Grundlage herangezogen wird. Wird vom Gericht vom Brutto aus gerechnet, wie es fast ausnahmslos der Fall ist, fällt die AfA unter den Tisch.
/elwu
Hallo Zusammen,
die Immobilie wurde bereits von der Eheschliessung von meiner Frau und mir erworben. Ob das im Zuge der Berechnung von TU/EU eine Rolle spielt vermag ich nicht zu sagen. Steuerliche Probleme mit "Liebhaberei" sind bisher nicht aufgetreten. Bisher wurden die aufgelaufenen Verluste inkl. AfA voll akzeptiert.
Nach all den Jahren kann ich nur sagen: Nie wieder diese Art von "Kapitalanlage".
Nie wieder diese Art von "Kapitalanlage".
Gehört sicher nur am Rande hierher aber wie alle anderen Kapitalanlagen auch hat sie natürlich Vor- und Nachteile.
Es hängt sicher von den persönlichen Randbedingungen und der "guten Gelegenheit" ab.
Im Rahmen einer Scheidung ist eigentlich jede (sichtbare) Investition fragwürdig, da man die Verluste alleine tragen muss, die und den Gewinn als Unterhalt abführen.
Auf die Art wird natürlich jegliche Investition unsinnig.
Eine der vielen Glanzleistungen des deutschen Unterhaltsrechts, das in allen Bereichen nur verbrannte Erde zurück lässt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
die Immobilie wurde bereits von der Eheschliessung von meiner Frau und mir erworben. Ob das im Zuge der Berechnung von TU/EU eine Rolle spielt vermag ich nicht zu sagen.
Hallo,
aber ich vermag das zu sagen: ja, spielt sie, sogar eine erhebliche. Beim KU nicht zwingend, aber sicher beim TU, beim EU und beim Zugewinnausgleich.
/elwu
Hallo,
Ich möchte euch nicht von eigentlichem Thema ablenken, habe aber eine kurze Zwischenfrage.
Vor einigen Monaten wurde mir hier im Forum gesagt, dass während der Trennungszeit keine gesteigerte Eigenverantwortung in Bezug zu einer Aufnahme eines vollwertigen Jobs besteht sondern dies erst nach der Scheidung in Betracht käme. In meinem Fall - KM verdient 170 Euro monatlich, Tochter ist ganztags betreut bis 17:00 (Schule/Hort). Hat sich mittlerweise was geändert ?
@Buddy4711:
Einen Rat habe ich für dich. Versuche den Bonus nicht in die Unterhaltsrechnung mit einzubeziehen und biete der KM an, dass wenn für dieses Jahr einer ausgezahlt würde, du ihr ihn dann Anteilig auszahlst. Mir wurde auch per Rechtsanwalt gedroht den Bonus mit einzubeziehen, ansonsten würde man gegen mich gerichtlich vorgehen. Mein Anwalt hat dem gegnerischen Anwalt das von mir beschriebene Angebot mitgeteilt und ist hartneckig geblieben. 2 Monate später folgte ein Rückzieher meiner Ex. Scheinbar hatte Sie keine Aussichten auf Erfolg, insbesondere wg. der aktuellen Wirtschaftskrise.
Gruß
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi Leute,
Wie Ihr oben lesen könnt hatte ich eine Zwishenfrage, aber irgendwie scheint sie untergegangen zu sein, daher nochmals diese Erinnerung. 😉
Danke im Voraus und Grüße,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Nullkommnix, stelle deine Fragen doch bitte in deinem Thread sonst wird er der Thread von buddy4711 zerbröselt.
Ausserdem kann man dann auch was über den Hintergrund der Frage finden, ohne lange suchen zu müssen.
So ist die Frage, ob sich was geändert hat nicht zu beantworten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.