Hallo,
meine Ex und ich sind dabei uns über den Verkauf von Haus/ Wohnung sowie Zugewinn zu einigen. An dem Haus (das bekomme ich, ich wohne auch drin) hängt eine FVA. Sie murmelte was dahingehend, dass der hohe Kaufpreis gerechtfertigt sei, da ich ja die Erträge aus selbiger bekäme, darauf sagte ich, ok ich kaufe Dir die zukünftigen Erträge mit ab - aber ich zahle nur einmal, sie bleiben dann aus der Unterhaltsberechnung raus. Davon will sie jetzt nichts mehr wissen.
Also werde ich die FVA verkaufen müssen.
Die Frage ist, muss ich diesen Vermögenszufluss unterhaltstechnisch verarbeiten? Ich sage nein, denn ich muss ja auch mein anderes Vermögen nicht verwerten.
Die andere Frage wäre, wie wahrscheinlich ist eine fiktive Zurechnung von Erträgen aus der FVA, wenn man bereits Stufe 8 bis 10 der DDT zahlt?
Danke im Voraus
Moin Psoidonuem,
Die Frage ist, muss ich diesen Vermögenszufluss unterhaltstechnisch verarbeiten?
Schau mal in die für dich relevanten unterhaltsrechlichen Leitlinien. Wenn da nix steht - wovon ich ausgehe - dann müssen auch nur die Kapitalerträge aus dem zusätzlichen Vermögen verwertet werden.
Die andere Frage wäre, wie wahrscheinlich ist eine fiktive Zurechnung von Erträgen aus der FVA, wenn man bereits Stufe 8 bis 10 der DDT zahlt?
Na ja, es handelt sich um Einnahmen, die gewöhnlich in die Berechnung mit einfließen. Erst ab ab 5.100€ bereinigtes Einkommen (>Stufe 10), ist laut DDT eine Einzelfallbetrachtung vorgesehen.
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Storm
When nothing goes right - go left!
Ja klar. Jetzt fließen sie ja auch mit ein. Die Frage ist, wenn ich sie jetzt verkaufe, könnte ein Schwarzkittel geneigt sein zu sagen, ich hätte mein Einkommen willkürlich verkürzt und rechnet es mir fiktiv wieder dazu?
Ist der Unterhalt denn in dieser Höhe tituliert? Wenn nicht, wäre es mir völlig egal, was ein Schwarzkittel eventuell dazu meinen könnte.
Möglich ist sicherlich Vieles, aber es handelt sich ja bei dir nicht um einen Mangelfall.
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Storm
When nothing goes right - go left!
Es gibt nur einen Beschluss aus der Eilverhandlung, da wurde nur so Pi mal Daumen gerechnet. Gierig wie sie ist, wird sie wohl demnächst auch noch ein Hauptsacheverfahren durchzuziehen versuchen.
Sie will ja nur, was ihr zusteht. Kennste, oder?
Moin Psoidonuem,
die FVA gehört doch aktuell Euch beiden, oder ?
Der logische Menschenverstand sagt: Wird mit dem Zugewinn erledigt.
Höchstrichterlich gibt es einige Entscheidungen, daß zwar Erträge aus Vermögen zu berücksichtigen sind, welches Anlagemodell zu wählen ist, kann dem UH-Pflichtigen aber nicht vorgeschrieben werden.
Gruß
United
Hi,
ich sehe die FVA als Bestandteil der Immobilie. Man kann sie zwar theoretisch demontieren und auf ein anderes Dach setzen aber das ist mit ziemlichem Aufwand verbunden, genauso wie ein Umbau der Immobilie mit ziemlichem Aufwand verbunden wäre.
Die Parallele wäre jetzt: was ist, wenn Du die Immobilie so umbaust, dass sie weniger Ertrag bringt?
Und hierzu wiederum: was ist, wenn Du über ein Sparguthaben verfügst und einen Teil davon sinnlos verprasst?
Aus meiner Sicht bleibt das folgenlos. Die Einnahmen sinken eben. Ganz besonders wenn Du die Immobilie übernimmst und in dem Zug die Anlage demontierst.
Gruss von der Insel
Danke. Deckt sich mit meiner Sichtweise. Wenn ich die Einbauküche verkaufe kann ich es auch verjubeln.