Hallo liebe Kollegen,
nach einigeer Zeit und ständigem Mitlesens melde ich mich hier mal wieder und brauche euren Rat.
Es ist einiges geschehen seitdem ich mich das letzte mal hier meldete. Seit April bin ich nun geschieden. Bevor ich meine Fragen stelle anbei kurz die wesentlichen Fakten:
Trennung August 2008, EX war am studieren. Damals TU 900 Euro (vom Gericht endgültig im Juli 2009 festgelegt, vorher hatte ich ein bischen weniger bezahlt). Bei der Scheidung vor Gericht im April 2010 haben wir uns auf 1000 Euro EU geinigt (habe mich vom Richter überzeugen lassen müssen) bis Ex ihr Studium erfogreich beendet hat und einen Job gefunden hat. sie hat das Studium jetzt im Juli beendet. Schon vor der Trennung bis heute arbeitet sie stundenweise (minijob ca 300 Euro Monat) als Verkäuferin. Im Urteil steht, dass dieser EU zu zahlen ist, bis EX eine Arbeit, nach ihrem erfolgreichen Studium in mindestens einer 1/2 Stelle aber eher einer 3/4 Stelle gefunden hat. Ich habe eine Tochter, 8 Jahre alt, sie lebt bei der Mutter und ist in Schule und Hort ganzagsbetreut.
Jetzt hat mir Ex 2 Bewerbungen für August zugeschickt, worauf ich ihr gesagt habe, dass es schon mehr sein sollten. Stimmt es, das man 20 bis 30 Bewerbungen im Monat erwarten kann ? Ist das rechtlich so festgelegt ?
Anderseits habe ich erfahren, dass Ex schon seit kurz nach der Scheidung im Aprill so ganz nebenbei in ihrem jetzt durch das vollendete Studium erlernten Beruf tätig ist (Einkommen unbekannt). Davon hat Sie mir nichts mittgeteilt. Wie gehe ich hier weiter vor ?
Vielen dank für hilfreiche Tipps,
Gruß
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Es gibt keine feste Anzahl an Bewerbungen, die z.B. auch von der ARGE eingefordert werden kann. Vielmehr ist das von Vermittler zu Vermittler unterschiedlich. Manche fordern 2/Woche, 1/Tag etc. pp.
Der Sache mit dem Job würde ich an deiner Stelle aber ganz hurtig nachgehen! Ich würde sagen: Ab zum Anwalt und der wird dir schon sagen, was man genau machen kann.
LG
das Schwarzwaldmädel
Morgen,
im Unterhaltsrecht wird vom Pflichtigen verlangt das er zwischen 20- 30 Bewerbungen pro Moant vorlegen kann, bzw. nachweist, das er sich im zeitlichen Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung um ein Arbeitstelle bemüht, um den KU zahlen zu können.
Ob man das auch im umgekehrten Fall auf den Berechtigten anwenden kann wird mal wieder vom schwargekleideten Staatsdiener abhängen.
IMO ist der Vergleih den ihr geschlossen hat einfach Bockmist. Der besagt nämlich das du ein Leben lang zahlst, wenn Mami keine Stelle findet oder finden will.
Anderseits habe ich erfahren, dass Ex schon seit kurz nach der Scheidung im Aprill so ganz nebenbei in ihrem jetzt durch das vollendete Studium erlernten Beruf tätig ist (Einkommen unbekannt). Davon hat Sie mir nichts mittgeteilt. Wie gehe ich hier weiter vor ?
Ist im Vergleich festgehalten, das sie dir das mitteilen muß oder darf zu zuverdienen? Im Zweifelsfall wirst du ihr nchweisen müssen das sie arbeitet.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, vielen Dank für eure Antworten,
Ich weiß halt nicht wie ich jetzt weitermachen soll.
Um einen besseren Überblick zu verschaffen und nicht groß drum herum zu reden hier der Auszug aus der gerichtlichen Vereinbarung zum Thema Unterhalt:
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"Der Antragsgegner (ich) verpflichtet sich an die Antragstellerin bis zur Arbeitsaufnahme ducrh die Antragstellerin einen monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von insgesamt xxxx Euro zu leisten. Hierin sind xxx Euro Altersvorsorgenunterhalt entahlten.
Ab August 2010 verpflichtet sich die Antragsstellerin sich umfassend zu bewerben, um eine Arbeitsstelle zu erlangen und fem Antragsgegner unaufgefordert sämtliche Bewerbungsschreiben samt eventueller Absagen vorzulegen."
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Ex hat im Juli das Studium als Dometscherin/Übersetzerin erfolgreich abgechlossen. Sie hat zwar keine feste Stelle in einer Firma, arbeitet aber anscheinend in diesem Gebiet seit einigen Monaten indem sie immer wieder Aufträge sei es als Dolmetschrein bzw Übersetzungen die sie Zuhause erledigen kann annimmt.
Wenn sie jetzt schon Einkommen aus ihrem erlernten Beruf hat, welches in diesem Beruf bestimmt nicht zu vernachlässigen ist, dann hat das doch Auswirkungen auf den Unterhalt, oder ?
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi
Bei der Scheidung vor Gericht im April 2010 haben wir uns auf 1000 Euro EU geinigt (habe mich vom Richter überzeugen lassen müssen) bis Ex ihr Studium erfogreich beendet hat und einen Job gefunden hat. sie hat das Studium jetzt im Juli beendet. Schon vor der Trennung bis heute arbeitet sie stundenweise (minijob ca 300 Euro Monat) als Verkäuferin. Im Urteil steht, dass dieser EU zu zahlen ist, bis EX eine Arbeit, nach ihrem erfolgreichen Studium in mindestens einer 1/2 Stelle aber eher einer 3/4 Stelle gefunden hat.
Wie wurde denn der EU nun festgelegt - per Vergleich oder Urteil? Und was steht da exakt drinne?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
Muss ein bischen weiter ausholen, nähmlich da kommt noch etwas dazu. Da Ex schon seit kurz nach der Trennung bis heute einen Freund hat und in eheänlicher Gemeinschaft mit ihm lebt wollte ich eine Unterhaltsminderung erwirken. Der Richter meinte das noch keine 2 Jahre vergangen sind (das war im April) und dies höchstwahrscheinlich nicht berücksichtigt wird. Der Rest war dann ziehmlich einfach. Der Richter zeigte uns wo der Hase lang läuft indem er sagte, dass der Unterhalt, wenn es zu einem Urteil kommen sollte, zwichen 800 und 1200 liegen würde. Dann gab er uns 15 Minuten um uns zu einigen und wir haben uns in der Mitte getroffen. Lange Rede kurzer Sinn, der Richter brauchte nicht Urteilen, somit ist es ein Vergleich, oder ?
Was wortwörtlich zum Thema Unterhalt drin steht hattte ich ja schon geschrieben. Das Dokument zur Scheidung, welches ich bekommen habe, läuft unter dem Namen Beschluss und der Unterhalt wird weiter hinten im Protokoll erläutert.
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo oldie,
Ist die zusätzliche Info von mir ausreichend oder fehlt noch etwas ?
@ an alle...
Ich möchte versuchen den Anwalt so spät wie möglich einzuschalten oder dies sogar vermeiden. Leider bin ich mir unsicher welcher nächster Schritt der richtige wäre. Soll ich schon jetzt eine Unterhaltsänderung beantragen oder soll ich warten bis Ex eine feste Stelle hat ?
Eigentlich sollte es doch egal sein ob sie selbsständig arbeitet oder irgendwo fest angestellt ist. Fakt ist, dass sie schon jetzt Einkünfte aus ihrem erlernten Beruf erzielt.
Mhh... sehe gerade das ich beim "Betreff" ein bischen daneben liege :redhead:
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo,
Der Antragsgegner (ich) verpflichtet sich an die Antragstellerin bis zur Arbeitsaufnahme ducrh die Antragstellerin einen monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von insgesamt xxxx Euro zu leisten. Hierin sind xxx Euro Altersvorsorgenunterhalt entahlten.
Ab August 2010 verpflichtet sich die Antragsstellerin sich umfassend zu bewerben, um eine Arbeitsstelle zu erlangen und fem Antragsgegner unaufgefordert sämtliche Bewerbungsschreiben samt eventueller Absagen vorzulegen.
Der Vergleich ist nicht völlig übel, weil er eine (wenngleich nicht optimale) Endklausel beinhaltet. Daran gebricht es den meisten anderen Vergleichen. Nach Arbeitsaufnahme entfällt der Unterhalt komplett. Und es ist nicht näher spezifiziert, dass das eine ganze Stelle oder nur stundenweise sein muss. Zu den Bewerbungsunterlagen würde ich sie anschreiben, aber erst Anfang bis Mitte September
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Anrede
für August erhielt ich von dir nur Kopien für X Bewerbungen. Ich weise darauf hin, dass im Unterhaltsrecht generell gefordert ist, so viel Zeit für Bemühungen um einen Arbeitsplatz aufzuwenden, wie für eine Arbeit. Das entspricht nach ständiger Rechtsprechung 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat.
Ich wünsche dir baldigen Erfolg bei deinen Bemühungen.
Gruß
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Das mit den freiberuflichen Jobs würde ich mir als Munition aufheben. Arbeit ist auch damit aufgenommen.
/elwu
Hi elwu,
Im Urteil steht, dass dieser EU zu zahlen ist, bis EX eine Arbeit, nach ihrem erfolgreichen Studium in mindestens einer 1/2 Stelle aber eher einer 3/4 Stelle gefunden hat.
Naja ganzso "rosig" sehe ich das nicht. Wen sie argumentiert wegen des Kindes nicht mindestens ne Halbtagstelle zu finden ann sie kanppdrutner arbeiten und als Übersetzer durchaus gut verdienen und bekommt trotzdem vollen Unterhalt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tina, Elwu,
Danke für eure Unterstützung. Ich werde Sie anschreiben so wie von elwu beschrieben. Zusätzlich werde ich nachfragen ob Sie schon freiberuflich als Dolmetscherin/Übersetzerin arbeitet und somit Einkünfte erzielt. Dann habe ich etwas verwertbares. Ich lese immer wieder, dass der Unterhaltsberechtigte verpflichtet ist solche Änderungen sofort anzugeben.
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Naja ganzso "rosig" sehe ich das nicht. Wen sie argumentiert wegen des Kindes nicht mindestens ne Halbtagstelle zu finden ann sie kanppdrutner arbeiten und als Übersetzer durchaus gut verdienen und bekommt trotzdem vollen Unterhalt.
Hallo,
in dem zitierten Auszug steht nichts von einer Stundenzahl, 3/4 Stelle, halbe Stelle etc., darauf habe ich mich bezogen.
/elwu
Zusätzlich werde ich nachfragen ob Sie schon freiberuflich als Dolmetscherin/Übersetzerin arbeitet und somit Einkünfte erzielt. Dann habe ich etwas verwertbares.
Hallo,
nein, dann hast du sie gewarnt und dir selbst eine potentiell wichtige Waffe aus der Hand geschlagen.
/elwu
Hi elwu,
dann ist die Frage ob der Passus mit der 1/2 oder3/4 Stelle auch im Urteil steht oder nur eine Interpretation von nkn ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Elwu,
wieso gewarnt ? Die Waffe ist doch schon vorhanden. Wenn sie jetzt schon freiberuflich arbeitet kann ich doch jetzt schon eine Unterhaltsänderung anstoßen. Bis wir vorm Gericht sitzen vergeht doch eh wieder einige Zeit. Zuviel gezahlten Unterhalt sieht man doch eh nie wieder und schließlich geht es um einen vierstelltigen Betrag.
Tina,
Es steht im Vergleich. Von Ex wird erwartet, dass sie nach ihrem erfolgreichen Studium Arbeit in "mindestens einer 1/2 Stelle aber eher einer 3/4 Stelle" sucht.
Ich wollte eigentlich, dass sie zu einer Gantagsstelle verpflichtet wird, da meine Tochter schon immer ganztagsbetreut war und ist (z.Z. Schule und Hort) Tochter kommt sehr gut damit zurecht. Aber der Richter meinte das so etwas dem Kind nicht zumutbar ist darum der Beschluss 1/2 bis 3/4 Stelle. Ex hat während dem Gerichtstermin schon angekündigt, dass sobald sie eine Stelle gefunden hat (1/2 oder 3/4) sie Betreuungsunterhalt beantragen wird.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Wenn du sie jetzt fragst, ob sie schon arbeitet, dann unterstellst du ihr zum Einen indirekt, dass sie es schon tut und es nicht gemeldet hat und außerdem scheuchst du sie unnötig auf.
Ich würde eher mal versuchen Hinweise darauf zu finden, dass sie tatsächlich arbeitet bzw. ob sie z.B. ihre Dienste im Netz anbietet etc. pp. Allerdings wäre ich sehr vorsichtig und würde mich mit weiterführenden Aktionen wohl eher an einen Anwalt wenden, gerade wenn es um nicht unerhebliche Beträge geht.
LG
das Schwarzwaldmädel
Hallo und vielen Dank,
Ich vertraue in eurer Erfahrung und werde euren Ratschlägen folgen.
Es bleibt mir aber aber immer noch ein komisches Gefühl im Bauch. Ich bediene weiterhin die Unterhaltszahlungen bis EX eine Stelle gefunden hat. Das kann noch Monate dauern kann. In der Zwischenzeit arbeitet sie freiberuflich und hat Einkünfte in nicht zu vernachlässigender Höhe. Rein rechtlich gesehen zahle ich damit Monat für Monat zuviel Unterhalt, denn ich nie wiedersehe. Vielleicht sagt der Richter im Nachhinein, dass sie es hätte füher melden sollen aber dabei bleibt es dann auch. Irgendwie geht doch hier die Rechnung nicht auf insbesondere wo Elwu schon meinte, dass wenn sie freiberuflich unterwegs ist, dieses auch als eine Arbeitsaufnahme betrachtet werden kann.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Es sagt ja keiner, dass du sie munter in die eigene Tasche wirtschaften lassen sollst ohne dass sie darüber ein Sterbenswörtchen verlauten lässt aber du sollst sie nicht aufscheuchen und damit Gelegenheit geben, das alles irgendwie zu vertuschen.
Ich denke, das es Mittel und Wege gibt, heraus zu finden, ob sie damit etwas verdient, schließlich wird sie nicht mit Bargeld oder Naturalien bezahlt werden oder? Und wenn du schon davon ausgehst, dass sie dich schröpfen wird, dann wirst du um ein Gerichtsverfahren, meiner Meinung nach, nicht rum kommen. Also warum nicht doch sobald als möglich einen Anwalt einschalten?
LG
das Schwarzwaldmädel
Hallo,
Und wenn du schon davon ausgehst, dass sie dich schröpfen wird, dann wirst du um ein Gerichtsverfahren, meiner Meinung nach, nicht rum kommen. Also warum nicht doch sobald als möglich einen Anwalt einschalten?
Schröpfen tut sie mich schon seit kurz nach der Trennung. 😉 Auf ein Gerichtsverfahren wird es zu 100pro kommen, da führt meiner Einschätzung auch kein Weg drum herum. Wenn ich den Anwalt einschalte wird der auch nichts anderes tun als Auskunft von ihr zu verlangen, so wie ich es auch machen wollte.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo,
ich habe noch eine zuätzliche Frage.
Mal ganz abgesehen von den den freiberuflichen Tätigkeiten meiner Ex nehmen wir mal an, dass sie eine feste Anstellung, ab z.B. dem 1. Oktober, findet.
Unter Berücksichtigung folgendem Wortlaut im Beschluss:
"Der Antragsgegner (ich) verpflichtet sich an die Antragstellerin bis zur Arbeitsaufnahme durch die Antragstellerin einen monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von insgesamt xxxx Euro zu leisten. Hierin sind xxx Euro Altersvorsorgenunterhalt entahlten.
Wie müsste ich dann Vorgehen ?
a) Ich stelle die Unterhaltszahlung (EU) sofort ein (inkl. Oktober) da die Vorraussetzung für eine evtl. Pfändung nicht mehr gegeben ist.
b) Ich zahle weiterhin den vollen EU aber reiche ein Abänderungsklage ein.
c) Ich teile Ex mit, dass ich im Folgemonat den EU einstellen werde.
d) keine der voherigen Antworten :knockout:
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo,
Auch wenn mein Nutzername Nullkommanix lautet, heißt das nicht, dass ich Nullkommanix antworten erwarte. 😉
Scherz beiseite, ich denke meine Frage ist nicht so trivial. Ich weiß wirklich nicht wie ich das was im Beschluss steht am besten zu meinen Gunsten nutzen kann. Ich habe einen Beschluss in der Hand und der ist, wie Elwu schon betonte, gar nicht mal so schlecht, weiß aber nicht was ich damit machen könnte/sollte wenn Ex eine Arbeitstelle findet.
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.