Hi
Variante a) oder c) halte ich für geeignet, wobei erstere exakt den Beschluss widerspiegelt und letztere charmanter ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke oldie,
Variante a) hätte ich jetzt nicht erwartet. Ist aber eine gute Nachricht :thumbup:
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo an alle,
kurzer Zwischenbericht und Frage.
Ich bin euren damaligen Ratschlägen nachgekommen und habe der Ex geschrieben, dass laut ständiger Rechtsprechung zwischen 20 und 30 Bewerbungen von ihr zu erwarten sind. Das hat was gebracht und es sind zwar nicht so viele geworden aber im Durchschnitt waren es dan doch um die 15 monatlich.
Jetzt hat Ex mir geschrieben, dass sie eine Anstellung ab dem 6. Dezember hat und das ihre Anwältin auf ihre erste Gehaltsauszahlung im Januar wartet um eine Neuberechnung des Unterhalts durchzuführen.
Laut Gerichtsbeschluss muss ich den damals vereinbarten Unterhalt zahlen bis sie eine Arbeit gefunden hat. Zitat aus dem Beschluß (steht auch am anfang dieser Beiträge):
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"Der Antragsgegner (ich) verpflichtet sich an die Antragstellerin bis zur Arbeitsaufnahme ducrh die Antragstellerin einen monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von insgesamt 1000 Euro zu leisten. Hierin sind xxx Euro Altersvorsorgenunterhalt entahlten"
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Somit kann ich die Unterhaltszahlung ab Januar erst einmal einstellen, richtig ?
Wie verhalte ich mich jetzt ? Sie ist anscheinend nicht Gesprächsbereit denn sie hat ja sofort wieder ihren Anwalt eingeschaltet.
(So nebenbei.....EX hat mir am 1 Dezember, kurz vor Zahlung des Unterhalts für diesen Monat, noch 2 Bewerbungen geschickt, dabei denke ich, dass sie diese feste Anstellung zu desem Zeitpunkt schon in trocknenen Tüchern hatte. Naja, auch wenn ich das verrechnen könnte , zurück bekäme ich eh nichts.)
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi,
auch wenn ich in Threads mit Gericht und Urteilen auf Grund mangelnder eigener Erfahrung (zum Glück) und fehlender Fachkenntnisse eher nicht poste, so würde ich(!) an Deiner Stelle jetzt wohl mit Variante c) agieren (ab Januar nix mehr) und ihre RA mal entspannt machen lassen, da es ja das Urteil gibt.
Aber ich lasse mir da durchaus von den Erfahrenen anderes erzählen.
neuezeit
So ist das Leben
Moin 0,0,
Jetzt hat Ex mir geschrieben, dass sie eine Anstellung ab dem 6. Dezember hat und das ihre Anwältin auf ihre erste Gehaltsauszahlung im Januar wartet um eine Neuberechnung des Unterhalts durchzuführen.
ich würde mich da auch ganz entspannt zurücklehnen; vor allem, wenn Deine Ex Dir das schriftlich samt Datum mitgeteilt hat, kannst Du den (ja immer im Voraus zu zahlenden) Unterhalt zum Januar 2011 einstellen. Ich wüsste auch nicht, was die Anwältin da "neu berechnen" möchte; "kein Unterhalt" sind "null Euro".
Und wenn in diesem Gerichtsbeschluss nicht steht, dass Deine UH-Pflicht wieder auflebt, falls sie diese Arbeit wieder verliert oder hinschmeisst, würde ich auch entspannt bleiben: Dann ist mit der Arbeitsaufnahme die Unterhaltskette nämlich auch für die Zukunft unterbrochen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und wenn in diesem Gerichtsbeschluss nicht steht, dass Deine UH-Pflicht wieder auflebt, falls sie diese Arbeit wieder verliert oder hinschmeisst, würde ich auch entspannt bleiben: Dann ist mit der Arbeitsaufnahme die Unterhaltskette nämlich auch für die Zukunft unterbrochen.
Moin Martin,
ich bin in der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr so sattelfest. Als ich mich damals in eigener Sache damit beschäftigte, ging man in den Kommentierungen von 1 Jahr Latenzzeit aus. Das würde bedeuten dass sie die Anstellung schon ein Jährchen halten sollte.
LG, Uli
Hallo,
@neuezeit & Martin: Ihr habt Recht, der Unterhalt wird für Januar eingestellt.
@Martin: Das was du schreibst ist Musik in meinen Ohren, aber wenn es wirklich so einfach wäre. Anwaltin von Ex hatte damals schon angekündigt, dass wenn Ex eine Arbeit hat, sie Betreuungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt beantragen wird. Wie sich die vielen unterschiedlichen Formen von Unterhalt errechen ist mir ein Rätsel (im Internet gibt es viele unterschiedliche Vorgehensweise) und ich weiß nicht was auf mich zukommt, daher hält sich meine Entspannung in Grenzen :puzz:
Ja, Sie hat es mir es schriftlich (per mail) mittgeteilt. 😉
Das mit dem Aufleben des Unterhalts falls sie ihre Arbeit verliert steht im Beschluss nicht drin.
Was meint ihr ? :question:
Gruß,
Nullkommanix
EDIT: Ups Uli war schneller, danke auch für deine Anmerkung.
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Moin,
ich bin in der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr so sattelfest. Als ich mich damals in eigener Sache damit beschäftigte, ging man in den Kommentierungen von 1 Jahr Latenzzeit aus. Das würde bedeuten dass sie die Anstellung schon ein Jährchen halten sollte.
das ist der bekannten "Spielraum", den es in der Familienrechtssprechung immer wieder gibt (ich erinnere nur an den gerade heute diskutierten nachehelichen Unterhalt für ein nicht mehr vorhandenes Reitpferd.)
In jedem Fall muss für Unterhalt dann eine bessere Begründung erfolgen als "ich bin das eben so gewohnt". Auch der grund für den Jobverlust könnte dann eine Rolle spielen. Mit einem abgeschlossenen Studium sollte "frau" schliesslich in der Lage sein, sich selbst zu ernähren (sofern sie nicht gerade Sozialpädagogik oder Opernregie studiert hat...).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
(sofern sie nicht gerade Sozialpädagogik ...).
Eine schöne Voraussetzung für eine Tätigkeit im Jugendamt! 🙂
Hallo,
In jedem Fall muss für Unterhalt dann eine bessere Begründung erfolgen als "ich bin das eben so gewohnt". Auch der grund für den Jobverlust könnte dann eine Rolle spielen. Mit einem abgeschlossenen Studium sollte "frau" schliesslich in der Lage sein, sich selbst zu ernähren (sofern sie nicht gerade Sozialpädagogik oder Opernregie studiert hat...).
Bedeutet das, dass ein möglicher Unterhaltanspruch sich nicht mehr nach den ehelichen Verhältnissen richten würde bzw. die übliche Differenzmethode zur Errechnung des Unterhalts hier keine Anwendung mehr finden würde ?
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi
Das kann Dir niemand hier beantworten, da es ausschliesslich vom Tatrichter abhängt. Im Moment gibt es aber nur diesen Beschluss, und dieser enthält eine Deadline: die Arbeitsaufnahme. Bisher habe ich bei Dir nichts gelesen, was über diesen "Zeitpunkt" hinausgeht. Freilich kann es einen weiteren UH-Anspruch geben, allerdings müssten jetzt vermutlich neue Spielregeln aufgestellt werden. Ob das ein Richter ebenso sieht steht in den Sternen. Der gegn. RA versucht hier aber, den im Beschluss definierten UH-Betrag fortzuschreiben - doch davon ist im Beschluss keine Rede.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
.....Im Moment gibt es aber nur diesen Beschluss, und dieser enthält eine Deadline: die Arbeitsaufnahme. Bisher habe ich bei Dir nichts gelesen, was über diesen "Zeitpunkt" hinausgeht. Freilich kann es einen weiteren UH-Anspruch geben, allerdings müssten jetzt vermutlich neue Spielregeln aufgestellt werden. Ob das ein Richter ebenso sieht steht in den Sternen. Der gegn. RA versucht hier aber, den im Beschluss definierten UH-Betrag fortzuschreiben - doch davon ist im Beschluss keine Rede.
Das der gegnerische Anwalt einen Neuberechnung machen wird hängt bestimmt in Zusammenhang mit der Klausel im Beschluss, wonach Ex keine Vollzeitstelle sondern mindestens eine 1/2 aber eher eine 3/4 Stelle nachgehen muss. So eine Teilzeitstelle hat sie dann wahrscheinlich auch angenommen. Einzelheiten über ihr neues Arbeitsverhältniss wurden mir (auf Anfrage) bisher nicht beantwortet.
Danke für eure Ratschläge. Wichtig ist erst einmal, dass ich den Unterhalt ab Januar einstellen kann ohne "rechtliche Kosequenzen" befürchten zu müssen.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.