ich habe eine frage zum thema erwerbstätigenbonus.
die suche in diesem forum habe ich schon bemüht, allerdings habe ich keine antwort gefunden.
zunächst ganz kurz zu meiner situation, falls erforderlich gehe ich natürlich auf alle fragen ein.
ich bin verheiratet und habe einen 15 jährigen sohn mit meiner ehefrau.
seit oktober letzten jahres habe ich ein uneheliches kind, für das ich auch unterhalt zahle.
nun geht es um die berechnung des betreuungsunterhaltes für die mutter dieses kindes.
wird bei diesem betreuungsunterhalt der erwerbstätigenbonus abgezogen / berücksichtigt oder gilt dieser "bonus" nur bei einem unterhalt nach einer scheidung ?
Moin,
der Erwerbstätigenbonus als Anreiz für fortwährende Erwerbstätigkeit wird nur bei TU/EU/BU einkommensmindernd eingebracht. Voraussetzung ist, dass kein Mangelfall vorliegt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke !
wenn ich BU als betreuungsunterhalt (wie in meinem fall) hoffentlich richtig ansehe, dann muss ich wohl nochmal mit der arge reden... die haben es nämlich in keinster weise berücksichtigt, als sie den unterhalt berechneten.
ich vermute, dass es sich erheblich finanziell bemerkbar macht.
zum glück laufen die verhandlungen zwischen der arge und mir noch.
Du musst schon Grossverdiener sein, um mit zwei Frauen und 2 Kindern nicht zum Mangelfall zu werden, und im Mangelfall spielt der Erwerbstätigenbonus keine direkte Rolle, der steckt dann schon im Selbstbehalt drin.
Wenn Du hier Zahlen nennst (zu Deinem Einkommen und dem Deiner Frau), kann ich Dir mehr sagen.
ein mangelfall dürfte wohl nicht vorliegen.... (sagt auch die arge)
mein bereinigtes einkommen beträgt 1996 €
das meiner ehefrau beträgt 950 €
von meinem einkommen wird von der arge
mein 15 jähriger sohn mit 442 €
mein "neuer" sohn mit 290 €
und mein selbstbehalt von 995 €
abgezogen.
werden mehr zahlen benötigt ?
ein mangelfall dürfte wohl nicht vorliegen
....
und mein selbstbehalt von 995 €
Doch Mangelfall, das meint ja gerade, dass der Selbstbehalt greift. (Und dann spielt Erwerbstätigenbonus keine Rolle, soweit korrekt).
Ich würde aber vermuten, dass Deine Frau, trotz eigenem Einkommen, auch einen Unterhaltsanspruch hat, und nach geltendem Recht sogar vorrangig. (Das ist ja gerade Gegenstand der aktuellen Diskussion, dass die Mutter Deines Babys gleichrangig berechtigt werden soll, aber noch, nach geltendem Recht, hat Deine Frau den Vorrang, und daran hat sich die Arge zu halten.)
Die Zahlen für den KU kann ich auch nicht nachvollziehen. 290 für das Baby wäre Stufe 7, also zu viel, die 442 für den grossen stehen so nirgends in der Düsseldorfer Tabelle (oder ist es die Berliner Tabelle?).
Für eine genaue Berechnung wäre vielleicht noch relevant, auf welche Steuerklassen sich Eure Einkommen beziehen (müsste man nach IV/IV umrechnen, wenn es III/V ist?)
Vielleicht gibt es gar keinen BU Anspruch, auf jedenfall ists aber falsch, Deine Frau ganz aus der Rechnung rauszulassen.
Moin
und halt, stopp!
So wie ich es lese, wird Duras von der Arge angeschrieben, nicht vom Jugendamt. Die Arge hat andere Maßstäbe als das Jugendamt. Wenn die Arge 290 Euro schreibt, dann meint sie garantiert nicht, dass Duras das hälftige Kindergeld abziehen darf, was beim JA aber schon der Fall wäre. Ebenso darf für das JA das Einkommen der Ehefrau keine Rolle spielen, für die Arge schon, weil die nur gegenrechnet, dass die Familie nicht selbst bedürftig wird. Da ist aber noch Spielraum, so wie ich es überschlagsweise empfinde.
Fazit: ich empfehle einen Gang zum Familienrechtsanwalt, weil hier Sozialrecht und Familienrecht vermischt werden und tippe auf eine Investition, die sich lohnen könnte 😉
Gruß
eskima
edit: es wäre auch zu überlegen, beim JA eine Urkunde über 135% KU zu unterschreiben und diesen Unterhalt dann auch pünktlich auf das Konto der KM zu überweisen, um einen eventuellen Streitwert für einen möglicherweise folgenden Prozeß gering zu halten.
Moin,
es wäre auch zu überlegen, beim JA eine Urkunde über 135% KU zu unterschreiben
In Anbetracht des kommenden Unterhaltsrechtes würde ich allerhöchstens nach 100% titulieren. Der Zahlbetrag der Stufen 1 bis 6 ist (nahezu) identisch,
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
weil hier Sozialrecht und Familienrecht vermischt werden
Mag sein, dass Die Arge da was vermischt, aber die Ansprüche der Arge an Duras sind rein die familienrechtlichen Unterhaltsansprüche, die von der KM auf die Arge übergegegangen sind, da gelten alle Reglen von Kindergeldanrechnung bis Mangelfallberechnung genau so, wie wir sie kennen.
Was anderes wäre es, wenn Duras mit der KM zusammenwohnen würde, also eine Bedarfsgemeinschaft bilden. So hab ichs aber nicht verstanden.
Hallo pappasorglos,
ich hab grad mal die DT angeschaut und da steht, dass ein Unterhaltsbetrag von 290 Euro in der ersten Altersklasse 142% sind und bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2300 bis 2500 Euro geleistet werden müssen.
Dieses Einkommen erwirtschaftet Duras aber gar nicht. Ich vermute mal, dass die Arge die Einnahmen der Ehefrau mit dazugerechnet hat, um auf diese Summe zu kommen?
Deshalb empfahl ich einen RA.
Und ich schließe mich der Meinung von DeepThought an, dass die 100%-Titulierung beim JA ausreichend wäre.
@ Duras
hat die Arge dir eine nachvollziehbare Berechnung geschickt? Wäre vielleicht hilfreich, wenn du hier reinschreiben würdest, wie die Arge auf diese Zahlen kommt.
Gruß
eskima
Dieses Einkommen erwirtschaftet Duras aber gar nicht. Ich vermute mal, dass die Arge die Einnahmen der Ehefrau mit dazugerechnet hat, um auf diese Summe zu kommen?
oder sie haben das unbereinigte Netto, vor Abzug der Werbungskosten genommen ? Wie auch immer, passt alles nicht zusammen, und ich stimme ja zu, Duras sollte sich nicht über den Tisch ziehen lassen und ein Anwalt wäre hier wohl gut investiertes Geld.
hallo leute,
vielen dank für die vielen anworten und fragen!
ich werde jetzt mal versuchen alles aufzuschlüsseln, damit licht in die berechnung kommt 😉
die arge hat mich und meine frau in die steuerklasse vier gepackt für die berechnung. eigentlich sind wir in drei und fünf aber lt. arge darf meine steuerklasse drei nur meiner ehefrau zugute kommen. also beide in vier. meine ehefrau arbeitet teilzeit 20 std.
meine bereinigtes nettoeinkommen nach allen abzügen (vwl, fahrkosten, versicherungen, usw) liegt bei 1996euro.
das bereinigte nettoeinkommen nach allen abzügen ( vwl, fahrkosten, versicherungen, usw) meiner ehefrau liegt bei 950 euro.
für die berechnung unseres gemeinsamen kindes (15 jahre) hat die arge unser familieneinkommen zugrunde gelegt, weil wir beide angeblich gegenüber unserem gemeinsamen minderjährigen sohn unterhaltspflichtig sind.
also gemeinsames familieneinkommen 2947 euro, davon muss ich 442,70 euro zahlen und meine ehefrau 23,30 euro.
zusammen also 466 euro für unseren gemeinsamen sohn lt.dt
dann muss ich für meinen kleinen sohn 290 euro kindesunterhat bezahlen lt. dt.
also berechnet die arge mein bereinigtes netto von 1996, minus 442,70 euro, minus 290 euro, minus mein selbsbehalt 99euro bleibt ein betreuungsunterhaltsbertrag von 265 euro.
unser rechtsanwalt meinte, dass die arge den erwerbstätigenbonus bei mir vergessen hat abzuziehen. wenn das noch abgezogen wird, dann müsste ich nur 88 euro zahlen.
wir wissen nur nicht, ob das richtig ist. darf der erwerbstätigenbonus noch abgezogen werden??????
ich hoffe ihr könnt es jetzt richtig berechnen :redhead:
ich wäre euch dankbar für eine antwort
vielen dank
duras
Au-Weija. Mit dem Taschenrechner kann der Arge-Mensch umgehen, mit dem Familienrecht nicht, das mit der Anwendung der DT fuer eine Summe von Einkommen muss seine Erfindung sein.
Ich rechne mal ganz normal, nehme Stufe 6 fuer die KU's (spielt nicht wirklich eine Rolle), also 276 fuer den Kleinen und 393 fuer den grossen. Bleiben Dir 1996 -276-393 = 1327. Deine Frau hat 950, also einen EU-Anspruch von (1327-950)*3/7 = 162.
Nach EU an Deine Frau hast Du also noch 1327-162 = 1165, nach Abzug Selbstbehalt kannst Du also 1165-995 = 170 Euro an BU zahlen. Zusammen mit dem ums halbe Kindergeld reduzierten KU zahlst Du also 170 + 276 - 77 = 369 Euro.
Klar ist das unklar, wer von Euch beiden den grossen nun betreut und wer barunterhaltspflichtig ist, spielt aber keine Rolle, Dir bleibt, als Basis fuer die BU-Berechnung, einfach die Hälfte vom, um Kindesunterhalt reduzierten "Familieneinkommen", plus bisschen Erwerbstätigenbonus.
Hallo Papasorgos,
das jugendamt hat den kindesunterhalt von 290 euro für de kleinen errechnet. dort hatte ich ein anderes bruttogehalt, weil das jugendamt noch die stuererrückerstattungeder letzte drei jahre mit angerechnet hat.
ich kam dann in gr. 6 und dann einmal höher um eine stufe in gr.7 =142% wegen nur zwei Unterhaltspflichtigen.
diesen kindesunterhalt von 290 euro hat auch die arge genommen. die arge schrieb, desweiteren kann der unterhalt für ihren sohn lt.urkunde in höhe von 290 euro berücksichtig werden,
man hat uns gesagt, das meine frau aus der unterhaltsberechnung rausfällt. das hat der rechtsanwalt gesagt und auch die arge.
hat meine frau nicht ein selbsbehalt von 680 euro, wenn sie mit mir zusammen wohnt?
dann würde sie ja schon mit ihrem einkommen drüber liegen. wie kommt denn 1327 euro zu stande?
dasist jetzt schon der vierte betrag fürden bu :knockout:
wer soll da noch durchsteigen!
vielen dank für die antwort!!
hat meine frau nicht ein selbsbehalt von 680 euro, wenn sie mit mir zusammen wohnt? dann würde sie ja schon mit ihrem einkommen drüber liegen.
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, weil ich diesbezüglich die Rechts-Praxis nicht kenne, aber mir scheint der Fall klar:
Deine Frau hat einen Unterhaltsanspruch (und dazu muss sie sich nicht erst von Dir trennen), und der bemisst sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, der bemisst sich nicht am Selbstbehalt.
Und dieser Unterhaltsanspruch ist vorrangig zu dem BU Anspruch der KM, d.h. erst wird der Anspruch Deiner Frau bedient, und zwar ungekürzt, und wenn dann was übrig bleibt, dann der BU Anspruch.
Wenn es längst so wäre, dass eine Ehefrau durch Unterhaltsansprüche der Next Lebensstandard einbüssen soll, wäre ja auch das konservative Geschrei der letzten Wochen unverständlich wegen der Unterhaltsreform, die genau das wollte und jetzt nicht darf.
Aber wie gesagt, ich will nicht schlauer sein, als Dein Anwalt, nur wenn er anderer Meinung ist, kann er das doch bestimmt belegen durch entsprechende Vergleichs-Urteile?