Hallo in die Runde,
habe mal ne Frage in die Runde, wo ich nicht weiter komme!
Wir sind immer noch in der Scheidung, es wird fleißig hin und her geschrieben, seit fast einem Jahr!!. Die alte Anwältin meiner EX hat das Essensgeld ( Hort) für beide Kinder bei mir abgezogen in der Berechnung ( von meinem Einkommen)
Im Frühjahr hat dann die liebe Ex Ihre Anwältin gewechselt. Nun wird mir in der Berechnung das Essensgeld nicht mehr abgezogen ( Begründung wenn Sie beide bei mir zu Hause sind müsste ich es auch bezahlen, klingt logisch), Problem ist aber, dass ich das Essen für die Mäuse auch bezahle wenn Sie bei der Mutter sind!!
Die kosten sind nicht klein, pro Monat sind es 85€ x 12 Monate x 2 Mäuse = 2040€ x fast 2 Jahre = ca. 4000€. Sie hat einen Betreuungsanteil von 40%, also reden wir von ca. 1600€ die ich ihr theoretisch bezahle.
Habe ich eine Chance an das Geld zu kommen??
Gruß vom Hamsterchen, und vorab Danke für die Hilfe!!
Hallo hamsterchen,
um welche Berechnung dreht es sich zur Zeit? Welche Forderung steht den im Raum?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hi Hamster,
die entscheidende Frage ist: wann sind die Kinder bei der Mutter?
Bei 40% Betreuungsanteil haben wir noch kein Wechselmodell. Der Umgang der Mutter beginnt erst nach dem Kindergarten, damit bist Du auch für das Essen zuständig.
Anders könntest Du nur an Tagen argumentieren, an denen die Mutter die Kinder morgens bringt und mittags wieder holt.
Gruss von der Insel
Es geht um Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
Hallo Inselreif,
wir haben ein kompliziertes Modell ( kam vom Richter)
1. Woche:
Montag die Mutter bringt sie in die Schule, am Abend bei mir
Dienstag komplett bei mir
Mittwoch komplett bei mir
Donnerstag bringe ich sie in die Schule, die Mutter holt sie ab
Freitag bei der Mutter
Samstag bei der Mutter
Sonntag bei der Mutter
Montag bringt sie die Mäuse wieder in die Schule
2. Woche, wie die erste
3 Woche komplett bei mir, ohne Mutter
Moin,
bezahlt die KM Kindesunterhalt?
Grundsätzlich ist es so, dass der KU auch das Verpflegungsgeld für KiGa beinhaltet. Aber, wenn Du keinen KU bekommst, dann kannst Du zwar den UHV beantragen, aber auch den kompletten KU bei Dir vom einkommen abziehen. Damit sinkt Dein anrechenbares Einkommen erheblich.
Weiterhin steht der KM nichts in Wege einer vollen Erwerbstätigkeit nachzugehen, da Du die Hauptlast der Kinderbetreuung trägst, ihr somit keine Nachteile entstehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Februar 2018 bis November 2018 KM macht eine Ausbildung, wir haben das Wechselmodel 50:50, Sie bekommt KU von mir
November 2018 bis Juli 2019 KM macht eine Ausbildung, kann kein KU bezahlen , UVK beantrag, wurde abgelehnt, Wiederspruch eingelegt und auch abgelehnt Begründung es sind nur 60% ich müsste über 66% die Mäuse oder mehr haben, KM entlastet mich ja!! ( Was ich denke, über das Jugendamt möchte ich hier nicht schreiben, es würde nicht gut ausgehen)
Juli 2019 bis heute, das sind wir noch am verhandeln, aber bei einem Netto Einkommen von ca. 1600€ bleibt nicht viel übrig für KU
KU bekommt ein Kindergeld und hat ein Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte
Hallo Hamsterchen, ich habe nicht nachgerechnet, aber wenn sie nur 40% hat, habt ihr kein WM. Warum zahlst du ihr dann Unterhalt. Aber selbst im WM ist sie erweitert erwerbspflichtig. Womit begründet sie denn ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn du die Kinder überwiegend betreust?
Moin,
Es geht um Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
da kein KU gezahlt wird würde ich von folgendem Scenario ausgehen:
Dein SB (1200,-€)wird um den KU für die 2Kids und um den erhöhten Betrag der Warmmiete (akt. Warmmiete - 430,-€ Anrechnungsbetr.) erhöht.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ich verstehe es so, da ich ja mehr verdiene, so bekommt sie anteilig Geld davon! Kindes Unterhalt hat Sie nur in der Zeit bekommen , wo wie ein Wechselmodell hatten (50:50), nun erhält Sie natürlich keinen Kindesunterhalt mehr!
Juli 2019 bis heute, das sind wir noch am verhandeln, aber bei einem Netto Einkommen von ca. 1600€ bleibt nicht viel übrig für KU
wer hat 1600,-€
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
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Sturkopp
Moin,
da kein KU gezahlt wird würde ich von folgendem Scenario ausgehen:
Dein SB (1200,-€)wird um den KU für die 2Kids und um den erhöhten Betrag der Warmmiete (akt. Warmmiete - 430,-€ Anrechnungsbetr.) erhöht.
Das ist richtig lieber sturkopp, so wird es bisher auch gemacht, Leider ( oder zum Glück) habe ich aber dann noch zu viel Geld, und von diesem will sie dann noch etwas. Wenn ich aber das Essensgeld für die Kinder bezahle ( wenn die Mäuse bei Ihr sind), dann möchte ich dieses Geld von Ihr haben, oder es wird bei meinen Ausgaben angerechnet!!
Bisher trage ich es alleine, und von Madame kommt gar nichts
wer hat 1600,-€
Die Liebe Exfrau hat 1600€ Netto Einkommen, seit Juli 2019, Ihre Ausbildung ist abgeschlossen
Hallo,
Die Liebe Exfrau hat 1600€ Netto Einkommen, seit Juli 2019, Ihre Ausbildung ist abgeschlossen
na dann bleiben ja noch 520,- für KU übrig.
Da dir das JA ja nicht geholfen hat würde ich sie jetzt zwingen und eine Beistandschaft einrichten.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ja, Theoretisch gebe ich Dir Recht, aber Sie kann ja Ihr Einkommen ja noch bereinigen.
Und dann kommen wir von den 520€ ganz schnell runter........wenn ich es noch richtig im Kopf habe, war in den letzten Schreiben von den Rechtsanwälte eine Summe von 200-250€ für beide Kinder!!
Hi,
aber Sie kann ja Ihr Einkommen ja noch bereinigen.
Und dann kommen wir von den 520€ ganz schnell runter......letzten Schreiben von den Rechtsanwälte eine Summe von 200-250€ für beide Kinder!!
naja, Anwälte sind ja erfinderisch. Gerichte sehen das beim Mindestunterhalt schon etwas enger, da kommt dann die gesteigerte Erwerbsobliegenheit ins Spiel.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo Hamsterchen,
ich glaube, dass du zwei Baustellen hast:
- An den Kindesunterhalt zu kommen. Frag doch mal deinen Anwalt, ob hier nicht ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll wäre, um den Mindestunterhalt titulieren zu lassen. Wenn sie dafür nicht genug verdient, kann sie noch einen Nebenjob annehmen. Und nein: bereinigen wird schwer, wenn der Mindestunterhalt nicht gedeckt ist. Da werden oft selbst berufsbedingte Aufwendungen gestrichen.
- Abwehren des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Um Trennungsunterhalt wirst du nicht herumkommen, aber für Ehegattenunterhalt hast du noch keine Grundlage genannt. Wie alt sind denn deine Kinder? Ich frage, weil Betreuungsunterhalt in Frage kommt, wenn sie ganz klein sind.
Hallo Hamsterchen,
ich glaube, dass du zwei Baustellen hast:
- An den Kindesunterhalt zu kommen. Frag doch mal deinen Anwalt, ob hier nicht ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll wäre, um den Mindestunterhalt titulieren zu lassen. Wenn sie dafür nicht genug verdient, kann sie noch einen Nebenjob annehmen. Und nein: bereinigen wird schwer, wenn der Mindestunterhalt nicht gedeckt ist. Da werden oft selbst berufsbedingte Aufwendungen gestrichen.
- Abwehren des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Um Trennungsunterhalt wirst du nicht herumkommen, aber für Ehegattenunterhalt hast du noch keine Grundlage genannt. Wie alt sind denn deine Kinder? Ich frage, weil Betreuungsunterhalt in Frage kommt, wenn sie ganz klein sind.
In der Tat hast Du recht, es sind 2 Baustellen
zu 1. Dies ist alles in einem Verfahren: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Scheidung und Kindesunterhalt. Es kam halt immer mehr dazu. Angefangen hat es mit der Scheidung, der Rest wurde daran gehängt.
zu 2 Die Mäuse sind 7 + 9 Jahre alt. Betreunungsunterhalt gibt es da nicht mehr, aber wir sind dabei eine Verwirkung des Anspruches zu erwirken. Aber das Problem ist wie immer in Deutschland.....zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten!!
Seit einem Jahr glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit!!!
Moin
Mal allgemein: Essengeld ist von dem ET zu leisten, in dessen Haushalt die Kinder gemeldet sind und somit i.d.R das KG gezahlt wird. Bei einer laufenden Scheidung kann dies durchaus zu Problemen führen. Wird hingegen trotz laufender Scheidung ein WM gelebt, dann wird nach Einkommen gequotelt.
Hier hilft keine emotionale Entscheidung, sondern die Auslegung nach Recht und Gesetzt ist da zielführender.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Essengeld ist von dem ET zu leisten, in dessen Haushalt die Kinder gemeldet sind und somit i.d.R das KG gezahlt wird.
Hallo Oldie,
Essensgeld ist vom betreuenden Elternteil zu zahlen. Im WM gibt die Meldeadresse auch keinen Aufschluss darüber wie die tatsächlichen Verhältnisse sind.
Gruß
Max