Moin
@MaxMustermann1234
Und? Was wird jetzt beleuchtet, was nicht bereits dargestellt wurde? Oder ist die Unterscheidung zw. BET und Meldeadresse ein Widerspruch in sich für Dich? Zumal, das WM hatte ich expliziet gesondert erwähnt. Anscheinend nicht expilziet genug für Dich. Nix für ungut.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen Oldie,
also, die Kinder sind bei mir gemeldet, Ein Kindergeld erhalte ich, das andere die Mutter.
Sehe das dies ein Komplexes Thema wieder ist, sollte die Mutter nicht einlenken, werden die Kosten wieder mal bei mir hängen bleiben.
Gruß Hamsterchen
Hallo oldie,
es gibt halt nicht "das WM". Hamsterchen hat ein quasi WM, wie ich auch. Und in solchen Fällen ist die Meldeadresse nicht das Papier wert auf dem sie vermerkt ist. Meine Kinder sind auch nur bei mir gemeldet, damit sie in die Schule gehen können in die meine Ex und ich sie schicken wollen. Und auch im Residenzmodell hat Meldeadresse mit Essensgeld nichts zu tun. Es soll ja auch Väter geben, die ihre Kinder einfach zu sich ummelden, weil sie meinen im Sorgerechtsverfahren bessere Karten zu haben. Eine Zahlungspflicht für das Essensgeld entsteht dadurch nicht.
Deshalb zur Klarstellung: Essensgeld ist vom betreuenden Elternteil zu zahlen und im Barunterhalt enthalten. Im WM ist es somit quotal zu teilen und anschließend (was meine Ex leider nicht wahrhaben will) vom Bedarf der Kinder abzuziehen.
Moin,
also, die Kinder sind bei mir gemeldet, Ein Kindergeld erhalte ich, das andere die Mutter.
Sehe das dies ein Komplexes Thema wieder ist, sollte die Mutter nicht einlenken, werden die Kosten wieder mal bei mir hängen bleiben.
da du der Bet bist und die Kids bei dir gemeldet sind würde ich als erstes mal das 2. KG beantragen. KM hat da keinen Anspruch drauf.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp