ETF BGH Urteil gesu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ETF BGH Urteil gesucht

 
(@jonathanm)
Schon was gesagt Registriert

Servus Miteinander,

hier wird ja hin und wieder ein BGH Urteil angebracht, dem gemäß der Unterhaltsverpflichtete bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens einen monatlichen betrag den in ETF geht zum Abzug bringen kann. Hat jemand einen Link oder Aktenzeichen zu diesem Urteil.

Es gibt da scheinbar zwei Meinungen zum ETF, ja es geht und ist höchstrichterlich entschieden oder die anderen meinen dass man nachweisen müsse, dass der ETF für das Alter ist. Aber dann könnte ich ja auch mein Sparkonto anbringen, an das Geld komme ich auch nur tranchenweise ran, da ist der ETF schneller aufgelöst. Wo findet man hierzu eine sichere Quelle?

 

Grüße Jon

In dieser Welt kann man auf zwei Arten reich sein, entweder hat man viel Geld oder viele Freunde, aber nie beides.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2022 13:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vermutlich meinst Du dieses Urteil: BGH, Urt. v. 30.08.2006 - XII ZR 98/04 .Trotzdem gibt es Gerichte, die davon abweichen, wenn die Geldanlage als spekulativ anzusehen ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2022 16:39
(@jonathanm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi, Danke!! für die schnelle Antwort.

Wenn es einer der MSCI USA/World etc. ETFs ist, wäre das meiner Meinung nach nicht spekulativ und spezielle ETF für die Rente gibt es meines Wissens nicht.

Gibt es da irgendwoch noch mehr zum Nachlesen für eine ETF und sonstige Argumentation. In den Unterhaltsrichtlinien des zuständigen OLG steht halt diesbezüglich nichts verwertbares.Und ich weiss, das es Richter gibt, die hier Zweifel haben und mündlich bemerken andere Finanzprodukte anzuerkennen.

ETF sind eh was langfristiges für 15+ Jahre daher sollte es auch jedem klar sein, dass es in etwa vergleichbar zu einem fondbasierten Produkt der Versicherungen ist.

 

Danke Jon

 

In dieser Welt kann man auf zwei Arten reich sein, entweder hat man viel Geld oder viele Freunde, aber nie beides.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2022 20:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dieses Urteil

OLG Stuttgart Beschluß vom 15.2.2018, 11 UF 229/17, setzt sich mit den Anlagemöglichkeiten sehr dezidiert auseinander, auch wenn es hier um eine andere Frage als KU geht.

Ansonsten kann man auch mit "mündelsicher" argumentieren. Der BVI sagt dazu

"Investmentfonds sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich als mündelsichere Anlageform genannt. Allerdings können Fonds für die Anlage von „Mündelgeldern“ zulässig sein, wenn ein Vormundschafts- bzw. Betreuungsgericht dies im Einzelfall ausdrücklich genehmigt. Das ist bereits in zahlreichen Fällen geschehen."

Mehr habe ich dazu leider nicht gefunden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2022 08:13