EU bzw. TU herab se...
 
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EU bzw. TU herab setzen?

 
(@neuezeit)
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Hallo an alle,

Vorgeschichte kurz:

Trennung (offiziell): 1/06. Probleme/Fragen ausreichend über Mediation geklärt. Ergebnisse bis heute gültig bzw. im jeweiligen Einverständnis abgeändert (nur mündlich). Bis heute keine RAs im Spiel. Ich zahle TU und KU. Kein Mangelfall. Ein Titel existiert ebenfalls nicht. Ich habe die Zahlungen regelmäßig geleistet. Ex ist seit ca. 10/05 neu liiert. Kinder sehe ich regelmäßig (auch schon mal zusätzlich), keine Boykottversuche. Scheidung noch nicht eingereicht. Ex arbeitet seit dem halbtags (ca. 800-900.-)

Mein Ziel: TU möglichst auf 0 bringen. Da ich nicht weiß, wie Ex reagiert wollte ich mal nach Meinungen zur möglichst besten Vorgehensweise fragen, damit bei einer evtl. Eskalation meine Vorgehensweise begründet nachvollziehbar bleibt.

Meine Fragen:

1. Ich würde im Gespräch als Begründung nur die eheähnliche Gemeinschaft angeben. Ok? Erstmal kein Ausweichen auf neues UHR.

2. Ich würde ihr anbieten, nur schrittweise in den nächsten Monaten (also zB bis Jahresende) herab zu setzen.

3. Wenn TU = 0, folgt für mich andererseits, dass ich beim KU eine Stufe höher gehe. Sollte doch so korrekt sein, da sie ja nicht mehr berechtigt ist (s. Beppo´s Thread). Auch dies würde ich parallel Stufenweise anbieten.

4. Und ich bin immer noch nicht sattelfest: Wann isses TU und wann EU? :redhead:

Danke für Meinungen.

neuezeit

So ist das Leben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 12:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin neuezeit,

die Definition ist ganz einfach: Bis zur Rechtskraft der Scheidung isses TU; danach EU (sofern entsprechend ausgeurteilt).

Solange Ihr miteinander reden könnt, lässt sich prinzipiell alles geräuschlos und einvernehmlich regeln. Insofern ist der Vorschlag, sich aus dem TU "auzuschleichen", sicher sinnvoll. Würde das Ganze gerichtlich beurteilt, würde ein Anspruch mit einiger Wahrscheinlichkeit sowieso verneint. Also: Einfach das Gespräch suchen und vorschlagen. Man ist ja nicht schon 2,5 Jahre mit einem neuen Partner zusammen, um noch vom alten abhängig zu sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 13:04
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille007,

danke.

Meinungen zu 1.?
Bevor ich mich in dem TU-Zusammenhang in den Details der neuen, noch nicht präsenten Rechts(?)sprechung verheddere, wollte ich mich da an ner klaren Linie bewegen. Ich habe relativ lange mit dem Vorstoß gewartet, da sie zwar oft zusammen sind (WE- bzw. Wochenweise), aber nicht zusammen wohnen (größere Entfernung). Ich wollte es "gefestigt" sehen. Wie auch ihr Job, den sie seitdem ausübt. Das wäre dann aber bei "Widerstand" der letzte Schritt, ggf. gerichtlich gebündelt mit "eheähnlich" und neuem Recht (Eigenverantwortung, fkt. seit 3 Jahren mit Job) vorzugehen.

Meinungen zu 3.?

Info: Die 2 kids (6/9) sind in der Schule, dort bis 16.00 betreut und gehen dann alleine nach Hause, was wir nicht als Problem sehen. Normaler Weise sind sie dann nicht mehr als max. 30 Min. alleine.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 15:13
(@Angel26)

Hi neuezeit,

habe mich in letzter Zeitviel mit dersog. "eheähnlichen Gemeinschaft" beschäftigt und kann dir vielleicht weiterhelfen.
Generell ist es eine Frage der Beweislast, es gilt nämlich:

- gemeinsames, öffentliches Auftreten (Feste,Unternehmungen etc.)
- gemeinsames Wirtschaften (fällt bei getrenntem Wohnen vermutlich weg)
- wirtschaftliches sowie soziales "Füreinandereinstehen"
- eine Dauer von 2-3 Jahren (wichtigster Punkt!)

Wie du siehst ist vieles eine Definitionsfrage. Aber auch wenn sie nicht zusammen wohnen kann das Verhältnis als eheähnlich gesehen werden, da der Maßstab ja dem Wortlaut gemäß an der "Ehe" gemessen wird und es gibt viele Ehepaare, die aus persönlichen Gründen auch nicht zusammen wohnen!

Wichtig ist, dass die Beziehung offensichtlich ist, auch für Außenstehende!
Hast du Beweise dafür? Oder gesteht sie es selber ein? Das wäre natürlich das Beste, denn dann fühlt sie sich auch nicht angeggriffen, wenn du es als Argument verwendest!
Mein LG will seinen EU ebenfallsauf 0 setzen, da seine Ex vor mittlerweile 3 Jahren zugegeben hat, dass sie mit ihrem "Vermieter" (sein Haus, sie wohnt oben mit drin) eine Beziehung hat, damals zählte das nochnicht, da war die Beziehung noch zu frisch.
Sie will sich zwar auch jetzt noch rausreden (Wortlaut vom Anwalt: Die Beziehung hat sich seitdem (also seit 2 Jahren) NICHT weiter verfestigt  :rofl2:) und wird damit vor Gericht definitiv scheitern.

Übrigens, es ist egal, ob ihr neuer LG für sie aufkommen kann oder wieviel er im Verhältnis zu ihr verdient, das zählt nicht! Also auch wenn der LG deiner Ex arbeitslos wäre, wäre das nicht dein Problem sondern seins bzw. ihrs!

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen!

Angel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 16:09
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Neuezeit,
ein paar Anmerkungen.

Warum hast Du noch keine Scheidung eingereicht?
Eine Sache, die Manche oft verdrängen ist der Scheidungsantrag. Der ist aber gar nicht so unwichtig, da ab diesem Zeitpunkt die Zugewinngemeinschaft endet. Sollte morgen deine reiche Erbtante aus den US versterben oder Du im Lotto gewinnen, gibst du die Hälfte ab. Auch die Rentenanwartschaften teilst Du weiterhin.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert 0,5 Jahre. Du solltest dich also langsam dieses Thema annehmen. Dass sie zurückkommt musst Du ja nicht befürchten.

EU ist nicht der TU nach rechtskräftiger Scheidung. Die Rechtshintergründe unterscheiden sich nämlich leicht. Grob gesagt, hat Mausi mehr Rechte bei TU als beim EU. Der TU läuft also durch die Scheidung aus und in dem Scheidungsbeschluss befinden sich, wenn nicht schon zuvor geregelt, die Details zum EU. Das sind 2 paar Schuhe.

Zur eheähnlichen Gemeinschaft
Ich würde versuchen mit Mausi darüber zu diskutieren, ob sie sich nicht auch monetär ihrer neugewählten Lebenssituation anpassen würde. Das mit dem Nachweis der eheähnlichen Beziehung ist m.E. ein dreckiges Geschäft. Besser man findet einen geld- und nervenschonenderen Weg im Konsens. Daher ist deine Idee wohl vernünftig.

Mit den Neuerungen im Unterhaltsrecht zu argumentieren, ist übrigens gefährlich. Das wird noch Jahre dauern, bis die Idee sich auch in der Rechtssprechung durchgesetzt hat. Und weiterhin wird ein Richter nicht dich, sondern seinen Arbeitgeber schadlos halten.

Und noch eine (ketzerische) Frage:
Wie fühlt man sich eigentlich, wenn man Zeit mit seinen Kindern eingekauft hat? Anders kann ich deine Freizügigkeit verstehen und ich gehe davon aus, dass Du sie auch nicht anders siehst.
Ich weiß nicht, ob dein Weg schlechter ist, als meiner (kein EU aber Probleme mit Umgang), aber ich weiß ernsthaft nicht, was ich in deiner Situation denken würde, wenn ich am Monatsende am PC säße und die Überweisung fertig machen würde.
Wahrscheinlich sind beide Wege falsch. "Es gibt nichts Richtiges im Falschen." (Adorno)

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 16:38
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für Eure weiteren Anregungen.

@Angel26,

Ich habe ja die ganze Zeit gehofft, dass die Beziehung andauert. Bingo. Da sie nicht zusammen wohnen, war ich bisher nicht aktiv, um auch die "erforderlichen" 2-3 Jahre sicher zu erreichen.

Beweise? Ich schätze sie 1. nicht so ein, dass sie ihre Beziehung verneinen würde und 2. denke ich, ja, ich würde Zeugen bekommen. Wohlgemerkt, ich gehe eigentlich von einer relativ problemlosen Aktion aus, wollte aber hints sammeln für den Fall, dass...

Danke für Deine Hilfe.

@Weisnich,

ich ahnte ja fast, dass da einer kommt und tiefer bohrt... :wink:.

Also, die Scheidung ist noch nicht eingereicht, weil... es so eben scheinbar einfacher/bequemer ist. Deine Argumente pro Scheidung habe ich einfach verdrängt. Und ein Lottogewinn ist möglich, da ich da auch spiele. Geringe Zuwächse beim Zugewinn sind aber zu vernachlässigen, da uns das Haus noch an der Backe hängt und der Verkauf mit einem Verlust behaftet wäre. Zugewinn mache ich mir nicht so den Kopf. Eher die Rentenanwartschaften... Also danke für den deutlichen Hinweis.

Danke auch für die Erläuterung zur weiteren Differenzierung EU/TU.

Ja, neues Recht. Darauf möchte ich - wie Du ja auch begründest - eigentlich nicht zurück greifen wollen. Allerdings hat sie Fakten geschaffen, indem sie seit der Trennung arbeiten geht. So einfach kann sie deshalb nicht kündigen, die kids sind gut betreut.

Ich glaube nicht, dass ich mir die Zeit mit den kids gekauft habe. Ich denke, dass sie auch ohne TU/EU nicht boykottieren wird. Ich habe nur lange "still" gehalten, damit sie Fakten schaffen kann, die heute von ihr nicht mehr aus der Welt zu diskutieren sind (mein Ziel war/ist es, den TU zu streichen oder wenigstens nahe an die Null zu bringen). Und parallel habe ich daran gedacht und werde das bei vermindertem TU auch umsetzen, nahe (auch jetzt bin ich nicht sehr weit weg) an die kids zu ziehen, so dass sie auch mal selbst kommen können, wenn sie wollen...

Wie immer hier offene Worte. 🙂

neuezeit

So ist das Leben

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Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 17:03
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

So,

wollte das Ergebnis des Gespräches hier kurz berichten, auch wenn einigermaßen "normal" ablaufende Geschichten hier leider eher selten zu treffen sind...

Ich hab mich noch etliche Tage vor dem Gespräch "gedrückt", bis ich dann innerlich so weit war.

In Kurzform Tenor ihrerseits: Neuer LG hat damit nix zu tun, wohnt hier nicht, zahlt mir nix. Beim RA habe ich mich beraten lassen, Du (also ich) müsstest mir eher mehr bezahlen, RA (aha, anscheinend jetzt doch?) sieht da gute Aussichten. Aber ich will Dir nicht auf der Tasche liegen, nur benötige ich im Mom noch Geld von Dir (Standard für die kids halten war eines der Argumente).

Mein Tenor: Im Gegensatz zu Ihrer Rechtsberatung bleibe ich selbstbewußt auf meinem Standpunkt, dass ich EU = 0 für die wahrscheinlichere Variante als Gerichtsergebnis halte. Ich signalisiere aber kompromissbereitschaft, was das Finanzielle angeht. Ich mache deutlich, dass ich die Argumentationsschiene über die kids für nicht besonders "passend" finde.

Ergebnis des insgesamt konstruktiv verlaufenden Gespräches: Es liegen verschiedene Varianten vor, die sie auf die für sie beste prüfen wird. Ich kann mit allen "leben", auch wenn ich mein selbst gestecktes Kompromissziel - wenn auch nur sehr knapp - verfehlt habe. Die dann gewählte Variante soll zunächst für einen bestimmten Zeitraum gelten. Neu gesprochen werden soll vor Ende des gewählten Zeitraums nur bei offensichtlichen, gravierenden Änderungen (z. B. Einzug LG, Arbeitslosigkeit, ...)

Umgangsboykott, Wegzug o.ä. war kein Thema und sehe ich auch nicht nach dem Gespräch *durchatme*.

Der "ruhige" Verlauf der - mittlerweile schon längeren - Trennungszeit bisher, die beidseitige Einhaltung der Vereinbarungen (ohne RAs, teilw. Mediation, später persönlich/mündlich nur wir), der erkennbare (und erfolgreiche!) Wille  ihrerseits, im Job aufzustocken lässt mich auch mit einem Kompromiss leben. Was die Zeit nach dem jetzt gewählten Zeitraum angeht: Mal sehen...

Zum Thema "Standard für die kids halten": Was nicht geht, geht eben nicht. Aber, da ich weiß, wofür und dass für die kids Geld fließt und es eben nicht in z.B. Schuhgeschäften landet, kann ich mit einem finanziellen Kompromiss leben, der letztlich auch den kids dient.

Weggelassen habe ich die "kleinen Nicklichkeiten" im Verlauf des Gesprächs, und natürlich war bisher während der Trennungszeit nicht alles sachlich und friedlich/freundlich. Aber im Vergleich zu Euren Geschichten hier dann doch.

neuezeit,

in der Hoffnung, dass RA-Beratung Ex nicht unnötig auf andere Ideen bringt...

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 14:39