EU für Exfrau?
 
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EU für Exfrau?

 
(@Bunjaba)

Hallo,

mein Freund und ich sind seit 1 1/2 Jahren zusammen, er lebt momentan noch in Trennung (Trennungsjahr ist um, Scheidung läuft). Seine Noch-Frau hat unsere neue Beziehung bisher gebilligt, sie hatten sich in Freundschaft getrennt, Trennungsunterhalt hat er gezahlt, EU hatte sie zunächst nicht gewollt.

Jetzt erwarten wir beide ein Kind. Nachdem er ihr das erzählt hat, hat sie es sich jetzt anders überlegt und möchte Ehegattenunterhalt von ihm haben. Die beiden waren ca 4-5 Jahre verheiratet und kinderlos. Sie hat während der gesamten Beziehung im selben Job gearbeitet wie jetzt auch.

Kann unserer Beziehung das jetzt doch gefährlich werden? Ich freue mich auf unser Kind und würde gerne die
Vergangenheit irgendwann abschließen ohne Angst zu haben, dass seine alte Ehe wie ein Damokles-Schwert über
und hängt. Ist jemand in eine ähnlichen Situation oder weiß Rat, was die Rechtslage angeht?

Danke schonmal für eventuelle Antworten 🙂

Zitat
Geschrieben : 28.04.2008 19:59
(@kisscologne)
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Hallo bunjaba,

herzlich Willkommen im VS!

Ich bin zwar noch nicht lange hier im VS, habe mir inzwischen aber schon so einiges angelesen.

Du kannst mal selber im "Lexikon Familierecht" im Hauptmenü links nachlesen, da findet man sehr viel Nützliches!.

Prinzipiell ist es m.E. so, dass der EU nur zum Tragen kommt,. wenn der Antragsteller/in  nicht in der Lage ist, für den  eigenen Unterhalt zu sorgen, z.B. weil er/sie Kinder zu betreuen hat, oder wegen eigenener Krankheit.oder oder oder. Aber es müssen schon triftige Gründe sein, auf Larifari kann sich niemand berufen.

Das eigene Einkommen der Ex wird natürlich mit angerechnet, d.h. der Betrag, den dein Freun d u.U. zahlen müsste, verringert sich.

Und eine zeitliche Begrenzung der Zahlungen, wenn sie denn erfolgen müssen, gibt es auch.

Ich glaube auch, dass die Versorgung eures kommenden  Kindes nach den neuen Gesetzen von 2008 Vorrang hat vor der Ex.

Du kannst sehr Viel nachlesen zu dem Thema Unterhalt  und Weiteres unter
http://www.finanztip.de/tip/home/0familie.htm

Ich hoffe sehr, dass ich dir ein wenig die trüben Gedanken vertreiben konnte!?

Und ich bin ganz sicher, dass mich hier sofort jemand berichtigen sollte, falls ich "verkehrt gesprochen habe" :

Bin lernwillig!

LG  :thumbup:

Heidrun

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:19
(@kisscologne)
Zeigt sich öfters Registriert

Schon wieder!?  😉

Habe das Wichtigste vergessen:  :knockout:

Du findest hier irgendwo im VS  ( z.B. unter downloads) auch die Düsseldorfer Tabelle mit Änderungen von 2008, und vor allem auch mit Erläuterungen!!!!

Very important!

Wenn du dir ein bißchen Ruhe und Zeit nimmst, ist das durchaus verständlich, was da drin steht.
Und hilfreich alle male!  :exclam:

Manchmal ist es ja schon gut zu wissen, was man sich bieten lassen muss und welche an den Kopf geworfenen Argumente  man gleich durch besseres Wissen entkräften kann.

Nur Mut und nicht verzagen!

LG

Heidrun

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nimm mal lieber die DT unter "Urteile", die ist aktueller.  😉

Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Zahlung von TU. Sind die EInkommensunterschiede so hoch?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bunjaba,

Die Rangfolge der Berechtigten ist wie folgt:

- Kind
-Mutter
-Ex-Ehefrauen ohne Kind, Eltern...

Bei der Berechnung kommt zuerst das Kind, dann alle anderen Erwachsenen. Da die Ex kein Kind mit ihm hat dürfte durch das neue Unterhaltsrecht kein Unterhalt mehr für sie drin sein. Denn zum einen wird dieser begrenzt, zumanderen klargestellt, das die Eigenverantwortung steigt. Allenfalls könne ein Aufstockungsunterhalt drin sein, was aber auch eher unwahrscheinlich ist, das sie ihn ja bisher nie verlangt hat und sich ja wohl selbst versorgen konnte. Wäre den der Einkommensunterschied zwischen den beiden groß?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:35
(@Bunjaba)

Hey,

vielen Dank erstmal für die vielen (und schnellen) Antworten, bin gerade schon dabei, mir die Tabellen etc durchzulesen.
Gehaltsunterschied ist schon ziemlich groß, etwas über 1000 netto (Frau) gegen ca 4000 (-4500) netto (Mann).

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da die Ex kein Kind mit ihm hat dürfte durch das neue Unterhaltsrecht kein Unterhalt mehr für sie drin sein.

Naja, hängt halt von den Zahlen ab. Klar ist, dass Du "Vorrang" hast (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html ). Könnte jetzt natürlich sein, dass Dein "Bedarf" nur 770€ sind, wenn Du zur Zeit nicht arbeitest oder nur wenig verdienst, und Dein Freund ein Big-Shot ist mit paar Mille auf der Gehaltsabrechnung, dann reicht es auch noch für den "dritten Rang".

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann unserer Beziehung das jetzt doch gefährlich werden?

Würde es das?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:42
(@Bunjaba)

@beppo: sorry, hab ich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Unserer BEZIEHUNG würde das auf
keinen Fall gefährlich werden, wir sind glücklich und werden das auch bleiben, falls trotzdem größere Ansprüche der
Exfrau bestünden.

Ich meinte vielmehr tatsächlich, ob und in welcher höhe sie ansprüche durchdrücken könnte, wenn es hart auf hart kommt und das nicht nur eine drohung war. Natürlich wäre das nicht das ende der Welt (momentan verdiene ich auch, ca 800 netto, weil studentin und daher nur teilzeit) - aber schöner wäre es schon, die neue Familie unbeschwert genießen zu können.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bunjaba,

entgegen gelegentlich zu hörender, anderslautender Ansichten ist nachehelicher Unterhalt keine Strafzahlung für entgangenes Eheglück oder "vertane Jahre", sondern schlicht zum Ausgleich ehebedingter Nachteile gedacht: Wenn eine Ehefrau beispielsweise jahrelang nicht oder nur in geringem Umfang selbst erwerbstätig sein konnte, weil sie gemeinsame Kinder betreut hat, Männe Wert auf ein repräsentatives Heim gelegt hat oder einfach für sein Ego den Satz brauchte "Meine Frau muss doch nicht arbeiten!", liegt es auf der Hand, dass die bislang nicht arbeitende Ehefrau ihre Eigenversorgung nicht von heute auf morgen selbst sicherstellen kann.

In Eurem Fall wird unter anderem zu prüfen sein, welches Einkommen die Frau VOR der Ehe hatte. Wenn es nicht höher war als heute, hat sie auch keine ehebedingten Nachteile erlitten. Denn der frühere Grundsatz "Einmal Arztgattin, immer Arztgattin" gilt in dieser Form heute nicht mehr.

Ein Einkommen von 1.000 EUR (das ist in etwa das, was einem Unterhaltszahler als Selbstbehalt bleiben muss) deutet eher auf eine Teilzeit-Tätigkeit als auf eine 40-Stunden-Woche hin. Ggf. muss Madame ihre Arbeitszeiten eben ausweiten; ihr Tag hat genauso 24 Stunden wie für jeden anderen auch.

Wenn sie EU möchte, wird sie diesen einklagen und begründen müssen. Das solltet Ihr ganz gelassen abwarten. Nachdem die Scheidung inzwischen läuft, dürften bald entsprechende Schreiben eintrudeln. Möglicherweise kommt - je nach Sichtweise - auch noch das Faktum "Kurzzeit-Ehe" zum Tragen. In jedem Fall lohnt es sich nicht, in vorauseilender Resignation bereits jetzt einzuknicken. Wenn Anwaltsbriefe eintrudeln: Anonymisieren und hier einstellen; dann sehen wir schon.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:49




(@Bunjaba)

Dankeschön, das macht mir zumindest erstmal Mut.  🙂
Bin relativ konfliktscheu und hatte direkt angst vor schlammschlachten etc.

Bin auf jeden Fall jetzt schon viel beruhigter als vorhin  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 20:52