Hallo,
ich hatte weiter unten bereits eine sehr hilfreiche Abklärung zu EU Rente / Unterhalt erhalten.
Leider geht es jetzt weiter.
Ich habe EU Rente 1.210,00 Euro netto.
Vermögen habe ich nicht.
Die Tochter ist ab Q2/2021 nicht mehr unterhaltsberechtigt.
Zudem bin ich leistungsunfähig da der Selbstbehalt dann bei 1.400 Euro liegt und eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit nicht besteht.
Irgendwann in den vergangenen Jahren sind zwei Titel gegen mich erwirkt worden.
Einer wegen Unterhalt und einer wegen Gerichtskosten.
Beide Titel in Papierform befinden sich eigentlich im Besitz der KM.
Die KM hat diese möglicherweise mal ins Altpapier getan...
Zu diesen Titeln gibt es jetzt natürlich emotionale Reibungsflächen.
Zudem hat sich jetzt auch die Unterhaltsvorschusskasse gemeldet.
Die wollen von mir Geld zurück haben.
Was wäre hier eine korrekte Lösung ?
Möglichst ohne Anwalt und ohne Gericht.
Hallo,
hast du denn keine Ausfertigung des Titels? Der Titelinhaber, jetzt wohl die berechtigte Tochter, kann schriftlich erklären, dass sie auf den Titel verzichtet. Tut sie das nicht, bleibt nur der Gang zum Gericht.
Der andere Titel muss bedient werden, wenn du dafür leistungsfähig bist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der andere Titel muss bedient werden, wenn du dafür leistungsfähig bist.
LG LBM
Gibt es eine Grenze der Leistungsfähigkeit ?
Ich habe nur 1.210,00 Euro monatlich netto.
Und kann die Unterhaltsvorschusskasse dann noch von mir Geld fordern ?
Ich habe nur 1.210,00 Euro monatlich netto.
Und kann die Unterhaltsvorschusskasse dann noch von mir Geld fordern ?
Fordern ja, aber ob sie einen Durchsetzungsanspruch hat. Nein.
Ist denn von der UHV Kasse Deine Leistungsfähigkeit überprüft worden? Wenn dein Einkommen seinerzeit schon so niedrig war, dann müsste sie eigentlich einen Nullbescheid, wegen nicht Leistungsfähigkeit, erstellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich wäre da vorsichtig mit leistungsfähigkeit zu argumentieren: erstens ist der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei 960 EUR, also deutlich unter den 1210 EUR und zweitens gibt es ja schon ein Urteil, wo einem Erwerbsunfähigkeitsrenter gesagt wurde, er könne einen Nebenjob unter 3 Stunden am Tag annehmen (Erwerbsunfähigkeit sagt ja nur, dass man nicht 3 Stunden am Tag arbeiten kann), sodass fiktives Einkommen generiert wurde.
Ich behaupte mal, dass die Forderung an Kindesunterhalt auf die UVK übergegangen ist. Also wirst du diese wahrscheinlich abstottern müssen. Was schreiben die denn genau?
Gerichtskosten ist eine andere Sache. Solange sich niemand meldet, kannst du das aussitzen. Aber der Titel hat 30 Jahre Bestand.
Ich wäre da vorsichtig mit leistungsfähigkeit zu argumentieren: erstens ist der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei 960 EUR, also deutlich unter den 1210 EUR und zweitens gibt es ja schon ein Urteil, wo einem Erwerbsunfähigkeitsrenter gesagt wurde, er könne einen Nebenjob unter 3 Stunden am Tag annehmen (Erwerbsunfähigkeit sagt ja nur, dass man nicht 3 Stunden am Tag arbeiten kann), sodass fiktives Einkommen generiert wurde.
Ich behaupte mal, dass die Forderung an Kindesunterhalt auf die UVK übergegangen ist. Also wirst du diese wahrscheinlich abstottern müssen. Was schreiben die denn genau?
Gerichtskosten ist eine andere Sache. Solange sich niemand meldet, kannst du das aussitzen. Aber der Titel hat 30 Jahre Bestand.
Es bestehen zwei Titel, welche im Besitz der Mutter sind.
Desweiteren kommt das Amt wegen Rückzahlung UHV.
Eine optimale Lösung für den ganzen selbsverursachten Mist wäre es, wenn ich die Titel der Mutter zu erst abzahlen könnte und das Amt sich hinten anstellen muss.
Geht das ?
Dann wäre das Geld nicht ganz verloren und käme hoffentlich der Tochter zu Gute.
Hallo,
rechtlich muss die UHV-Kasse das Geld von Dir fordern, wenn Du zum Zeitpunkt der Zahlung leistungsfähig warst.
Hat die UHV-Kasse denn Dein Einkommen geprüft? Hat sie mit Dir Ratenzahlung vereinbart?
Laufender Unterhalt sollte Vorang haben, bei den weiteren Schulden wird es schwierig.
VG Susi
Hallo Westfale
Goggle mal nach Rückzahlung des Unterhaltsvorschuß und dann geh mal auf die Seite der Justiz. Da wird erklärt das Du den geleisteten Unterhaltsvorschuss nur zurück zahlen musst wenn Du zu dem Zeitpunkt der Gewährung selber leistungsfähig gewesen wärst. Früher hat das im Faltblatt für den Unterhaltsvorschuss unter Nummer 7 gestanden. Ich schaue mal ob ich den Link hierfür noch finde.
LG der Frosch
aber ist es nicht so, dass auch ohne leistungsfähig zu sein weiterhin Schulden auflaufen? Muss man da nicht den Titel abändern lassen?
Mein Ex hat H4 beantraht, Titel liegt beo der Beistandschaft und lt. denen laufen trotzdem Schulden auf.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo Wasserfee
Meines Wissens ist das Jugendamt( UVG Kasse) verpflichtet einen Bescheid zu erstellen aus dem sich Ergibt das keine Leistungsfähigkeit besteht. Dann laufen auch keine Schulden auf. Wenn Dein EX ALG II bezieht besagt meiner Meinung nach allein schon der Bescheid über den Bezug von ALG II die nicht Leistungsfähigkeit. Ich denke mal das da die Beistandschaft auf dem Holzweg ist.
LG der Frosch
Ich sehe das auch so. Ein Titel ist ein einseitiges Schuldanerkenntnis aus dem gepfändet werden kann ohne dass es einer weiteren Prüfung bedarf. Die Leistungsunfähigkeit muss doch festgestellt werden und auf Basis dieser müsste man den Titel abändern lassen. Wie soll man denn rückwirkend Leistungsunfähigkeit feststellen?
In der Forderung der UVK müsste drin stehen, dass die Unterhaltsansprüche der Mutter auf die UVK über gegangen sind, oder nicht? Also wäre das deine erste Baustelle.
Hallo,
die Ansprüche der Mutter sind mit Sicherheit auf die UHV-Kasse übergegangen. Die einzige Frage, die steht ist die ob Leistungsfähigkeit vorlag und die UHV das akzeptiert.
Maßgeblich sind die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__7.html>§" 7 UHV Gesetz</a> und <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__7a.html>§" 7a UHV Gesetz.</a>
<a href="https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/#r%C3%BCckzahlung>Hier</a>" wird erklärt, was das bedeutet:
".... So regelt § 7 UVG beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.
Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. ..."
Deshalb ist es wichtig zu wissen, was die UHV-Kasse wirklich will und wie sie es begründet.
VG Susi
Moin,
es ist alles richtig was hier geschrieben wurde, allerdings sehen wir dieses Phänomen gerade bei Väter immer wieder.
Die Nicht-Leistungsfähigkeit muss schriftlich festgestellt werden. Daher sollte man immer auf diesen Null-Bescheid bestehen. Ich erlebe am eigenen Leib wie unterschiedlich mit Vätern und Müttern umgegangen wird. Die KM meiner Kinder hat bereits vor jähren von der Beistandschaft die Nicht-Leistungsfähigkeit bescheinigt bekommen, dabei hat die denen nicht einmal eine Einkommensauskunft gegeben. Andere Fälle, in denen unterhaltspflichtigen Müttern ein Freibetrag von über 2000 Euro eingetragen wird, und sie rechnerisch nicht mal den Kindesunterhalt zahlen können. Das sind dann die Punkte bei denen man den einmal vorhandenen tiefen Glauben an den demokratischen Rechtsstaat verlieren kann.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob man die Nicht-Leistungsfähigkeit rückwirkend feststellen lassen kann. Du hast doch seinerzeit bestimmt mal Dein Einkommen nachgewiesen? Haben die darauf geantwortet?
Ich würde jetzt noch beantragen, dass sie aufgrund deiner Einkommensverhältnisse die Nicht-Leistungsfähigkeit formal feststellen.
Noch eine Frage.
Aus welchem Zeitraum besteht die Forderung der UHV-Kasse? Wie lange ist das her?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.