hallo ich habe heute mal ne frage in eigener bzwsache meines lg :wink:.
also wie ich schon ein paar mal berichte hab,ist mein LG seit 2003 geschieden hat 2 kids jetzt11 und 14.davon leb sein sohn 11 bei der mutter ,die tochter 14 bei uns.
er hat für den sohn einen statischen titel von 209 euro (wie der zustande kam keine ahnung) der natürlich regelmäßig bedient wird. mutter zahlt für tochter natürlich nix.
mein LG war nach der scheidung nie unterhaltspflichtig da km sich selbst versorgt hat. bzw noch krasser sie hat sozialhlife bezogen ,die mein LG zurück zahlen sollte er konnte aber nachweisen ,das sie schwarz neben bei gearbeitet ha tund er hat vom sozialamt alles wieder bekommen.
sie hat auch unterschriten gefälscht usw. dann hat sie offizell gearbeitet und somit auch keinen anspruch mehr auf unterhalt gehabt.
dann ist sie von ihrem damaligen LG schwanger geworden,und hat im 7. Monat gekündigt oder sie hatte nur einen Zeitvertrag wissen wir nicht. und war dann wieder ARGE abhängig. der LG hat nie offizelldort gewohnt ,nach angaben der Km obwohl mein LG mit zeugen und Dedektiv dasgegenteil beweisen konnte.
der KV des Neuen kindes hat aber nie unterhalt noch betreuungsunterhalt gezahlt ,da er noch studiert hat ...... :gunman:
so dsa war im jahr 2005. (geburt des kindes juni2005)
letztes jahr im ami kam dann ein schrieb von der arge ,mein LG möchte sein einkommen offen legen ,denn sie wollten die ausgaben von ihm wieder haben ,da der kerl eben noch studiert hat ...inzwischen sind sie auch getrennt und er hat sich ins ausland abgeseilt.
nach auskunf seines anwalt muß er auskunft geben ,aber zahlen könnte sich nicht vorstellen.
okay also eingereicht ,darauf kam eine völlig irwitzige berechnung ,in der sowohl derunterhalt für den sohn aufgeführt war (deraberunter dem titel lag und seit wann darf die arge KU berechnen?????????) ,für die tochter war die selbe summe angesetzt ,obwohl bei uns lebt,noch stimmte irgendeine der anderen rechnungen :knockout:
er hat wiederspruch mit hlfe seines anwalts eingelegt...danach war 11 monate ruhe
mit einem mal wieder ein schrieb,aufforderung sofort 6000 euro zu zahlen ,ohne berechung einfach so ne summe für 2006 und 2007 :mad:. und nochmal aufforderung erneut sein einkommen offen zulegen ,wegen neuem unterhaltsgesetz
.
er hat über seinem anwalterklärt ,das er erst vor einem jahr auskunft erteilt hat und zahlen braucht er auch nicht ,da nicht zuständig.
darauf 4 wochen ruhe und dann der hammer,er kommt ein schrieb..."wie gestern telefonisch besprochen ,schicken wir ihnen den beantragen stundungsauftrag und antrag zu raten zahlung,bite geben sie uns an wie sie die ausstehenenden 6000euro zahlen möchten.."
hallo..mein LGhat weder mit denen telefoniert,nohc hat er irgendwas beantragt...
wieder zum anwalt ,der nochmal einen schrieb aufgesetzt ,von wegen..nicht telefon und erist nicht bereit zu zahlen usw.
der anwalt meint ,jetzt sind die am zug und müssen klagen...
das war vor 2 monaten ...
so nun meine fragen ..hat jemand erfahrung ,ob die klagen?
wie lange dauert es bis sie klagen?
wie seht ihr seine changen...?weil er legt,brav jeden moant geld zurück,das wir anders echt dringend brauchen können.
hab ihr noch ideen ,wie weiter vorgehen?
die kleine ist jetzt übrigens 3 und bekommt angeblich keinen kigaplatz....obwohl die km ja so gerne wiederarbeiten möchte ,ja ne is klar...
danke fürs lesen.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Wichtig ist dass du dem Amt freundlich gegenüber auftrittst! Dann aber mit Bestimmt klar machen dass das Geld was sie (an KM) zahlen sehr wahrscheinlich erschlichen ist, weil sie ihren Pflichten zum Jobsuchen (i.d.R. 8 Std. am Tag) nicht nachkommt.
Für den ganzen Kram musst du natürlich auch ein paar Beweise haben, wie z.B. dass es Kiga Plätze gibt und dass es im Beruf der KM Jobangebote gibt auf die sie sich zumindest mal bewerben kann! 😉
Ob und wann sie klagen weiss ich nicht, die Unterhaltsvorschusskasse lässt mich seit Jahren damit in Ruhe, weiss nicht ob da nochwas nachkommt?
Gruß Ingo
hi ingo ,es ist ja eine sache ,was jetzt ist ...kiga plätze gibt es nur nicht da wo km willl.......
und da sie ungelernt ist ..tja..also jobs gebe es genug ...aber da ist ja wieder der kiga platz ..ein schälm der böses dabei denkt...
es geht ja vorrangig um diese 6000 euro,weil erstens fiktive summe und zweitens bereuungsunterhaltspflichtig in der zeit war ja wohl der KV des neuen kindes ... aber wie man weiß versuchen die zu holen wo was zu holen ist...vielleichtwert sich der jenige ja nicht und zahlt brav...
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
mein LG war nach der scheidung nie unterhaltspflichtig da km sich selbst versorgt hat [...] dann ist sie von ihrem damaligen LG schwanger geworden [...] der anwalt meint ,jetzt sind die am zug und müssen klagen...
Hallo,
der Anwalt hat recht. Wartet doch einfach in Ruhe ab ob da überhaupt was kommt. Und selbst wenn: bei der Vorgeschichte würde ich einer Klage gelassen entgegensehen, deren Erfolgsaussichten dürften gegen Null gehen.
/elwu
hi ewlu ,im grund können wir echt gelassen abwarten ,wenn da nicht zwei dinge wären
1. mein LG möchte endlich ein klares ende
2. könnten wir eben das geld was er sicherheitshalber zurück legt echt gut gebrauchen
naja solange habenwir ein nettes sparschwein 😉
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Auf Deine Frage im anderen Fred, soetwas gab es bei mir nicht.
Hi Lupina,
selbst wenn die Erfolgsaussichten der ARGE respektive des Sozialamtes gegen null tendieren, dürfte es "sie" nach meinen Erfahrungen von einer Klage im Zweifel nicht abhalten. Warum? Ganz einfach: Das "Amt" (welches auch immer) beschäftigt hauseigene (Halb-)Juristen. Die werden bezahlt, ob sie klagen oder nicht. Außerdem hat das "Amt" meines Wissens auch keine Gerichtskosten zu begleichen. Heißt unter'm Strich: Klagen kostet nicht.
Bei meinem Ex-LG war es auch so, dass das "Amt" (zuständig war das Sozialamt) sich monatelang Zeit mit allem gelassen hat, dann aber plötzlich brannte der Kittel...
Nebenbei: In unserem Fall ist das "Amt" übrigens mit wehenden Fahnen untergegangen. Die Ex vom Ex-LG hat aber auch das sprichwörtlich Blaue vom Himmel gelogen... Und der Richter war irgendwann nicht mehr geneigt, der Lügenbaronin Glauben zu schenken. Unser Glück...
Ich drück dir/euch fest die Daumen
Samadhi
2. könnten wir eben das geld was er sicherheitshalber zurück legt echt gut gebrauchen
naja solange habenwir ein nettes sparschwein 😉
Liebe Lupina,
von dem Geld, das ich für den Unterhalt letztes Jahr zurücklegte, habe ich mir dann ein (gebrauchtes) neues Mopped gekauft (und es blieb noch was übrig) - hat also auch was Gutes 🙂
Ich weiß garnicht, ob die ARGE selbst klagen kann. Bei mir ging das auch nicht. Meine Exe musste sich selbst vertreten, da sie die Anspruchsberechtigte im Erfolgsfalle gewesen wäre. Ihre Ansprüche gegen mich wären dann auf die ARGE übergeleitet worden. So war es bei mir auch schon 2006 beim OLG. Das heißt, im Zweifel werden die die Ex nötigen müssen, gegen Deinen LG zu klagen.
LG, Uli
hi ulli ,ja die ansprüche sind auch auf die arge übergeleitet worden.
hm ,ich hab keine ahnung ,ob die klagen...die ex wird sich jedenfalls hüten ,denn sie hat genug dreck amstekcen ,und mein Lg hat genug dinge gegen sie in der hand die den unterhalt für immerverwehren
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]