Die EX hat neu geheiratet und dann natürlich keine Anspruch mehr auf Unterhalt für sich.
Sie will den vollstreckbaren Titel nicht herausgeben, muss ich jetzt wieder zum Anwalt?
Wer würde dann die Kosten für den RA übernehmen? Müsste sie das?
Ich bin durch die jahrelangen hohen Unterhaltszahlungen finaziell am Ende, da werde ich auch noch lange brauchen wieder einigermaßen klar zu kommen.
Kennt sich da einer aus?
Hallo wanda,
Die EX hat neu geheiratet und dann natürlich keine Anspruch mehr auf Unterhalt für sich.
Soweit richtig. Mache mal eine Flasche Schampus auf und freue dich!
Sie will den vollstreckbaren Titel nicht herausgeben, muss ich jetzt wieder zum Anwalt?
Wer würde dann die Kosten für den RA übernehmen? Müsste sie das?
Du musst eine Abänderungsklage einreichen und gleichzeitig Voillstreckungsschutz beantragen. Theoretisch muss sie, falls sie die Klage verliert (und die wird sie verlieren), die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
In der Praxis werden bei Familienrechtsstreitigkeiten die Kosten oft gegeneinander aufgehoben, sprich: Jeder zahlt seinen Anwalt; die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Wie das Gericht die Kostenteilung festlegt, liegt völlig in dessen Hand.
Vermutlich wird es aber so laufen, dass wenn du die Abänderungsklage einreichst, "Ex" dann plötzlich den Titel herausgibt, die Klage somit gegenstandslos wird und du dann zumindest auf deinen Anwaltskosten sitzenbleibst.
Um dich zu trösten: Das ist dann (hoffentlich!) das letzte Mal, dass du vor Gericht musst wegen Ehegattenunterhalt und somit das letzte Geld, welches du "versenkst".
Ich bin durch die jahrelangen hohen Unterhaltszahlungen finaziell am Ende, da werde ich auch noch lange brauchen wieder einigermaßen klar zu kommen.
Du solltest dich trotz der derzeitigen Situation freuen. Du hast jetzt die Chance, wenigstens in ein paar Jahren wieder finanziell besser dazustehen.
Gruß
Martin
P.S. Du bist weiblich und hast eine "Ex"? Eingetragene Lebenspartnerschaft oder wie sollen wir das verstehen :puzz:?
Eine Abänderungsklage wurde schon eingereicht - und richtig sie hat dann gekniffen und natürlich auf Unterhalt verzichtet - ergo muss ich wieder die Anwaltkosten tragen.
Im Moment findet sie es wohl richtig wegen der Herausgabe rum zu zicken. Wenn der RA dann wieder dem Gericht schreibt wird sie wohl ganz plötzlich eine Sinneswandlung durchmachen und den Titel herausgeben. Sie wird wohl wissen das ich dann wieder Anwaltskosten habe.
Was mir noch einfällt: Kann ich persönlich dem Gericht schreiben das sie den Titel nicht herausgibt?
Hallo (männliche???) wanda,
natürlich kannst du selbst dem Gericht schreiben. Was dann daraus wird, gleicht dem Lesen aus einer Glaskugel.
Die "Revoluzzer-Variante" wäre (da du ja ein Schriftstück hast, dass sie auf Unterhalt verzichtet), dies als "Titelherausgabe" zu werten und einfach abzuwarten, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und diesem dann dieses Schriftstück zu zeigen.
Du zahlst mittlerweile hoffentlich keinen Ehegattenunterhalt mehr für deine "Ex" (aus eingetragener Lebenspartnerschaft :puzz:)?
Gruß
Martin
Seit zwei Monaten muss ich durch Beschluss vom Gericht nicht mehr zahlen.
Und zur Erklärung: Meine LG hat sich hier mal angemeldet und ich bin jetzt so "dreist" das ich auch unter ihrem Namen schreibe. Ich hoffe das macht nichts.
Und zur Erklärung: Meine LG hat sich hier mal angemeldet und ich bin jetzt so "dreist" das ich auch unter ihrem Namen schreibe. Ich hoffe das macht nichts.
Hi Wandas LG,
besser wäre es, wenn ihr beide einen eigenen Account hättet. Das tut nicht weh und hilft uns 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
O.K.
Dann mach ich das beim nächsten mal.
Hallo LG von wanda,
Seit zwei Monaten muss ich durch Beschluss vom Gericht nicht mehr zahlen.
Reicht dir das nicht? Was steht denn in dem Beschluss, dass sie den Titel auch herausgeben muss?
Gruß
Martin
Ich kenne meine Ex.
Wenn es ihr in den Kram passt haut sie eine Kontopfändung raus und das kann sie ja solange sie diesen Titel hat.
Klar kann man dann wieder eine Vollstreckungsgegenklage einreichen. Aber das dauert und das Konto wäre dann erstmal wieder gesperrt.
Wenn es ihr in den Kram passt haut sie eine Kontopfändung raus und das kann sie ja solange sie diesen Titel hat.
Eine weitere "Spielart" wäre (da du ja den / die Gerichtsvollzieher schon kennst und schon einschlägige Erfahrungen hast), dem / den Gerichtsvollziehern und der Bank vorsorglich(!) schon mal eine Kopie des Gerichtsurteils zukommen zu lassen und sie darauf hinweisen, dass weitere Pfändungen aus diesem Titel rechtswidrig sind.
Zudem haftet derjenige für die Folgen & Kosten, der eine rechtswidrige Pfändung einleitet. Das kannst du "Ex" schriftlich mitteilen; ob es wirkt ist fraglich. Ansonsten bleibt als letztes Mittel nur noch eine erneute Klage zur Titelherausgabe. Ich persönlich würde aber erst mal das Gericht anschreiben und die Reaktion abwarten.
Gruß
Martin