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Ex Frau weigert sich 100% zu arbeiten

 
(@whayne)
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Meine Ex Frau und ich haben einen gemeinsamen Sohn, der im September mit 5 Jahren und 9 Monaten eingeschult wurde. Mittlerweile ist er 6 Jahre alt und damit ist meine Ex Frau eigentlich verpflichtet eine Vollzeitstelle anzutreten. Im Moment arbeitet sie aber nur 80%

Sie begründet dies folgendermaßen:

Unser Sohn wird täglich bis 17 Uhr im Hort betreut. Wenn meine Frau Vollzeit arbeiten würde. müsste sie jeden zweiten Donnerstag im Monat bis 20 Uhr arbeiten, da die Behörde aus Bürgerfreundlichkeit bis 20 Uhr geöffnet hat.

Mein Lösungsvorschlag. Eine andere Mutter aus dem Hort fährt unseren Sohn nach Hause und wenn ich gegen 18:15 Uhr aus der Arbeit komme gehe ich zu meiner Ex Frau nach Hause und kümmere mich um den Jungen bis die Mutter gegen 20:20 von der Arbeit kommt.

Meine Frau hält das für keine gute Idee, denn sie ist der Meinung dass ein 6 jähriger nicht abends eine Stunde allein zu Hause bleiben kann. Außerdem gibt es in dem Hort keine warme Mittagsmahlzeit und es sei dem Jungen nicht zuzumuten bis nach 18 Uhr zu warten bis er das erste Mal etwas warmes in den Magen bekommt. Zumal meine Ex Frau wohl Angst hat, dass ich mich auch noch am vorgekochten bediene.

Meine Frau gibt zudem den Einwand, dass im Hort keine Hausaufgabenbetreuung gäbe. Die Kinder würden zwar dazu angehalten die HA zu machen aber ob sie diese tatsächlich machen kontrolliert keiner. Sie sagt, es sei schon schwer den Jungen abends gegen 18 Uhr nach dem sie mit ihm Abend gegessen hat und die Küche sauber sei zur HA Kontrolle zu bringen und fehlendes zu ergänzen, wenn ich dann mit ihm gegen 19 Uhr so weit wäre sei der Junge zu müde.

Zudem beklagt meine Frau, dass sie als Beamtin in Hessen 42 Stunden Vollzeit arbeiten müsste. Das würde sie z.B. gegenüber anderen arbeitenden Mütter genachteiligen die nur 39 Stunden in der Woche arbeiten müssen.
Sie hätte bei 42 Wochenstunden einen unerträglichen Stress. Arbeit, den Jungen vom Hort abholen, essen, Hausaufgaben, Schultasche packen, etwas die Wohnung putzen oder vorkochen...
Sie sagt sie hätte dann mit ihrem Sohn keine "Qualitätszeit" mehr weil sie ihn z.B. abends öfter mal vor dem Fernseher parken müsste um noch schnell den Haushalt zu erledigen.
Sie meint sie bräuchte abends die Zeit um mit dem Jugen zu spielen, mit ihm zu lesen oder einfach nur Zeit mit ihm zu verbringen.
Zudem hätte sie dann gar keine Freizeit mehr und könnte unter der Woche keinen Sport mehr treiben oder sich sonst um sich selbst kümmern da sie bei Vollzeitarbeit zu müde dafür wäre.

Sie wirft mir vor, dass ich abends nach Feierabend frei hätte und mich nur um mich selbst kümmern müsse während sie die ganze Arbeit am Hals hätte.

Wie ist das bei euch? Sind euche Exen auch mit allem so überfordert oder bekommen die es hin?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2014 19:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Ex Frau und ich haben einen gemeinsamen Sohn, der im September mit 5 Jahren und 9 Monaten eingeschult wurde. Mittlerweile ist er 6 Jahre alt und damit ist meine Ex Frau eigentlich verpflichtet eine Vollzeitstelle anzutreten. Im Moment arbeitet sie aber nur 80%

Wer hat sie dazu verpflichtet? Zahlst du EU?

Der Gesetzgeber sieht für Mütter mit Kindern im Grundschulalter "nur" eine Teilzeiterwerbstätigkeit vor, mit Beendigung der Grundschule wäre eine Vollzeitstelle drin

Unser Sohn wird täglich bis 17 Uhr im Hort betreut. Wenn meine Frau Vollzeit arbeiten würde. müsste sie jeden zweiten Donnerstag im Monat bis 20 Uhr arbeiten, da die Behörde aus Bürgerfreundlichkeit bis 20 Uhr geöffnet hat.

Das kann durchaus ein Problem sein.

Mein Lösungsvorschlag. Eine andere Mutter aus dem Hort fährt unseren Sohn nach Hause und wenn ich gegen 18:15 Uhr aus der Arbeit komme gehe ich zu meiner Ex Frau nach Hause und kümmere mich um den Jungen bis die Mutter gegen 20:20 von der Arbeit kommt.

Naja, sie muss dich ja nicht ihn ihrem Haushalt dulden. Schlag ihr doch vor, dass du an diesem Tag euren Sohn aus dem Hort holst( also auch mal etwas früher von der Arbeit gehst), ihn zu dir nimmst, ihn mit Essen versorgst und seine Hausaufgaben kontrolliert, ggf. mit ihm machst und ihn dann am nächsten morgen von dir aus zur Schule bringst.

Meine Frau gibt zudem den Einwand, dass im Hort keine Hausaufgabenbetreuung gäbe. Die Kinder würden zwar dazu angehalten die HA zu machen aber ob sie diese tatsächlich machen kontrolliert keiner. Sie sagt, es sei schon schwer den Jungen abends gegen 18 Uhr nach dem sie mit ihm Abend gegessen hat und die Küche sauber sei zur HA Kontrolle zu bringen und fehlendes zu ergänzen, wenn ich dann mit ihm gegen 19 Uhr so weit wäre sei der Junge zu müde.

Naja, sie wird das ja noramlerweise auch irgendwie hinkriegen. Aber ich würde an ihrer Stelle das auch nicht in meinem Haushalt wollen, sondern in deinem Haushalt.

Sie wirft mir vor, dass ich abends nach Feierabend frei hätte und mich nur um mich selbst kümmern müsse während sie die ganze Arbeit am Hals hätte.

Naja so ganz unrecht hat sie damit ja auch nicht. Du kannst dich um dich und deinen Haushalt kümmern, sie hat zu diesen Dingen eben zusätzlich noch euer Kind zu versorgen

Also was spricht dagegen ,wenn du dich mehr in die Betreuung einbringst (und das in deinem Haushalt). Evtl. musst du dazu eben deine Arbetiszeiten auch ein wenig anpassen, um euren Sohn alle 2 Wochen mal um 17 Uhr vom Hort abholen zu können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 19:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bin Beamtin mit 40-Stunden Woche und habe meinen Sohn mit knapp sechs Jahren auch nicht alleine gelassen.

Entweder du bringst dich entlastend in das alles ein und verlangst nicht so einen Harakiri von deiner Ex oder du lässt sie sich das so organisieren, dass sie ihren 80% Job, der ja immerhin knapp 34h beträgt schafft, UND auch noch einem Erstklässler gerecht werden kann.
Deine Sicht der Dinge wirkt auf mich egoistisch,  selbst deinem Sohn gegenüber. Darüber kann man in zwei, drei Jahren noch mal reden.

Schaff du zwei freie feste Nachmittage,  an denen du verbindlich für deinen Sohn da bist, für ihn kochst und Hausaufgaben machst. Dann kannst du mitreden und Forderungen stellen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 19:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann mich den beiden Vorschreiberinnen nur anschliessen: Eine "Arbeitspflicht" ist in Deutschland nicht vorgesehen, und eine Duldung des Ex-Partners im eigenen Haushalt ebenfalls nicht. Da man beides nicht einklagen kann, lohnt es sich nicht, sich darüber aufzuregen.

Über die Mutter eines Grundschulkindes, die eine 80-Prozent-Stelle bekleidet, würden sich hier im Forum (und natürlich auch draussen im real life) allerdings tausende von unterhaltszahlenden Vätern freuen; da gibt es nämlich genügend Damen, die sich mit der Betreuung eines Einzelkindes bereits als fulltime beschäftigt betrachten und hierfür eine Rundum-Versorgung durch Ex-Partner oder den Steuerzahler erwarten.

Was spricht denn dagegen, eine Verhaltensänderung nicht durch Forderungen, sondern durch Angebote herbeizuführen. Etwa nach der Devise "Hey, Schnuckiputzi, ich hole Junior zusätzlich jeden Mittwoch von der Schule ab und bringe ihn donnerstagmorgens wieder hin; dann hast Du einmal in der Woche Zeit für einen Haushalts- oder Freizeit-Nachmittag und -abend." Alles andere ergibt sich im Lauf der Zeit - oder auch nicht. Aber immerhin hast Du viel Zeit mit Eurem Sohn und bist nicht nur Wochenend-Spasspapa.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 20:08
(@whayne)
Schon was gesagt Registriert

Mir ist es leider nicht möglich früher nach Hause zu gehen da die Warenausgabe in der ich beschäftigt bin bis 17 Uhr geöffnet und besetzt sein muss. Danach muss ich noch ca 45 Minuten mit dem ÖPN zu mir nach Hause fahren, das Auto holen und zu meiner Ex fahren.
Dass der Junge nach dem Hort zu mir geht und dort auf mich wartet ist nicht möglich da sich meine Ex erdreistet hat vom gemeinsamen Wohnort 7 km weit weg zu ziehen. Auch mit dem Hinweis dass sie dort einen Hortplatz für das damals noch Kindergartenkind gefunden hätte.

Nach einer kleinen Erbschaft hat sie sich dort auch noch noch eine 3,5 Zimmer Eigentumswohnung zugelegt und damit die räumliche Trennung von meine Sohn zementiert. Wenn es nach mir gegangen wäre wäre sie in unserem Dorf geblieben. Ich hätte damals klagen sollen.
Zumal die Erbschaft nachehelich war und damit sich meine Unterhaltverpflichtung nicht verringerte. Ich hätte es Anständig von ihr gefunden wenn sie nach der Erbschaft  immerhin 25.000 Euro auf den Betruungsunterhalt verzichtet hätte. Aber mit Anstand ist meiner Frau und ihrem Rechtsverdreher nicht zu kommen.

Ich weigere mich meinen Sohn an den Vaterwochenenden von dort abzuholen und hinzubringen. Wenn meine Frau wegzieht muss sie lernen, dass das Konsequenzen hat und sie fahren muss. Ich finde, dass auch hier im Forum sich die Männer viel zu sehr auf der Nase herum tanzen lassen. Wir müssen unseren Frauen klare Kante geben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2014 20:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das klärt immer noch nicht die Frage wer deine Ex dazu verpflichtet hat ab der 1.Grundschulklasse Vollzeit zu arbeiten und ob und wieviel du EU zahlst.

Gibt es ein Urteil o.ä. woraus sich ergibt bis wann und unter welochen VOraussetzungen du Unterhalt für siezahlen musst?

Entschuldige 7 km sind doch wohl ein Witz. Damit ist weder eine räumliche Trennung zementiert, noch hätte ihrein Gericht den Umzug verboten, wenn du geklagt hättest.

Ich weigere mich meinen Sohn an den Vaterwochenenden von dort abzuholen und hinzubringen. Wenn meine Frau wegzieht muss sie lernen, dass das Konsequenzen hat und sie fahren muss.

Schön, wenn sie das mitmacht. Eigentlich obliegt dir das holen und bringen und bei dieser Entfernungwürde kein Gericht das anders sehen.

Mir ist es leider nicht möglich früher nach Hause zu gehen da die Warenausgabe in der ich beschäftigt bin bis 17 Uhr geöffnet und besetzt sein muss. Danach muss ich noch ca 45 Minuten mit dem ÖPN zu mir nach Hause fahren, das Auto holen und zu meiner Ex fahren.

Tja, wenn du es nicht auf die Reihe kriegst, solltest du dich nicht darüber beschweren, dass deine Ex "nur" 80 % arbeitet. Sie tut damit mehr, als ihr der Gesetzgeber "abverlangt"

Ich denke du benimmst dich im Moment wie ein bockiges Kind, das der Ex gerne eins auswischen will und dem dabei die Belange eures Kindes völlig egal sind.

Nochmal die Frage, die du auch dir selbst beantworten musst, aufgrund welcher Tatsache müsste deine Ex nun 100 % arbeiten?

P.S.: Mein Mann hat eine Ex die nach wie vor 0 Stunden arbeitet, obwohl das jüngste Kind 15 ist und das ältere einen Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen hat. SIe wird von keinem Amt oder Gericht gezwungen auch nur 1 Stunde zu arbeiten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 20:32
(@whayne)
Schon was gesagt Registriert

Der nette Mann vom Jugendamt war damals eingdeutig. Er hat damals meiner Ex streng in die Augen geschaut und gesagt:
Sehr geehrte Frau... Sie haben die Pflicht den Umgang zwischen ihrem Sohn und dem Kindsvater sicherzustellen und zu fördern. Sie dürfen nichts unternehmen was den Umgang zwischen den beiden stört oder gefährdet.

Der Umzug war eine unglaubliche Störung des Umgangs. Wir haben vorher nur 3 Minuten Fußweg auseinander gewohnt. Ich habe mir nach der Trennung extra diese Wohnung zugelegt um in der nähe meines Sohnes zu sein. Früher habe ich beim spielen auf der STraße oder auf dem nahegelegenen Spielplatz gesehen. Wenn er mit seiner Mutter beim Einkaufen war. Meine Ex hat das wohl gestört und ist weggezogen.

Nun wohnt sie 7km weit weg und es gibt keine Busverbindung zwischen den beiden Orten. Er kann also nicht wenn er älter ist einfach mal den Papa besuchen gehen dafür müssen wir warten bis er 16 ist und einen Roller hat.

Für mich stellt das eine erhebliche Einschränkung des Umgangs dar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2014 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin whayne,

Du bist ja schon schräg drauf...

Dass der Junge nach dem Hort zu mir geht und dort auf mich wartet ist nicht möglich da sich meine Ex erdreistet hat vom gemeinsamen Wohnort 7 km weit weg zu ziehen. Auch mit dem Hinweis dass sie dort einen Hortplatz für das damals noch Kindergartenkind gefunden hätte.

Du nimmst für Dich in Anspruch, Dich unter der Woche keinesfalls um Euer Kind kümmern zu können - aber dass Deine Ex es tut, ist selbstverständlich? Kleiner Hinweis: Sie hätte auch 50 oder 100 Kilometer weit weg ziehen können, wenn dort der nächste Lover wohnt. Insofern solltest Du über

eine 3,5 Zimmer Eigentumswohnung

dankbar sein; die wird dafür sorgen, dass sie samt Sohn in der Gegend bleibt.

Wenn es nach mir gegangen wäre wäre sie in unserem Dorf geblieben. Ich hätte damals klagen sollen.

Was hättest Du denn einklagen wollen? Du wärst achtkantig auf die Nase gefallen; die Personenfreizügigkeit ist ein hohes Gut, das auch für Deine Ex-Frau gilt. Und 7 km sind keine Entfernung.

Kann es sein, dass Eure Ehe genau deswegen im Eimer ist: Weil Deine Ex nicht mehr wild war auf

Wenn es nach mir gegangen wäre

?

Zumal die Erbschaft nachehelich war und damit sich meine Unterhaltverpflichtung nicht verringerte.

die hätte sich auch bei einer Erbschaft während der Ehe nicht verringert. Nachehelicher Unterhalt hat mit Aufgabenverteilung und Einkommensgefälle zu tun. Und dass Deine Ex die Aufgabe hat, Euer Kind zu hüten, steht für Dich ja ausser Zweifel.

Ich hätte es Anständig von ihr gefunden wenn sie nach der Erbschaft  immerhin 25.000 Euro auf den Betruungsunterhalt verzichtet hätte. Aber mit Anstand ist meiner Frau und ihrem Rechtsverdreher nicht zu kommen.

hmmm - Du meinst, wenn Du heute etwas erben oder im Lotto gewinnen würdest, würdest Du ungefragt den nachehelichen Unterhalt für Deine Ex erhöhen, weil Du selbst das für anständig hältst? Oder gilt Anstand nur für die anderen?

Ich weigere mich meinen Sohn an den Vaterwochenenden von dort abzuholen und hinzubringen. Wenn meine Frau wegzieht muss sie lernen, dass das Konsequenzen hat und sie fahren muss.

das muss sie keineswegs; bei dieser Mini-Entfernung würdest Du die Übernahme der Fahrten auch nicht einklagen können. Die Organisation und Finanzierung des Umgangs obliegt üblicherweise dem Umgangsberechtigten, also Dir. Wenn Deine Ex die Faxen morgen dicke hat, sagt sie schlicht "Du kannst Sohnemann freitags um X Uhr bei mir abholen und sonntags um Y Uhr wieder zurückbringen" - und das war es dann.

Ich finde, dass auch hier im Forum sich die Männer viel zu sehr auf der Nase herum tanzen lassen. Wir müssen unseren Frauen klare Kante geben.

Das ist schon während der Ehe keine wirklich gute Idee (denn Ehen scheitern gerne daran) - und danach kann es ziemlich lächerlich werden. Gut möglich, dass die Differenz zwischen beidem genau 7 Kilometer beträgt...

Der nette Mann vom Jugendamt war damals eingdeutig. Er hat damals meiner Ex streng in die Augen geschaut und gesagt:

schön, wenn Deine Ex sich davon beeindrucken liess. Zu melden oder gar zu entscheiden hat ein JA-Mitarbeiter nämlich nichts.

Nun wohnt sie 7km weit weg und es gibt keine Busverbindung zwischen den beiden Orten. Er kann also nicht wenn er älter ist einfach mal den Papa besuchen gehen dafür müssen wir warten bis er 16 ist und einen Roller hat.

sitzt Dein Sohn im Rollstuhl? Ansonsten gibt es zwischen "Autorücksitz" und "Motorroller" noch eine technische Errungenschaft namens "Fahrrad", die man auch benutzen kann, bevor man 16 ist.

Im übrigen ist es Dir ja unbenommen, bei Gelegenheit näher an die ETW Deiner Ex zu ziehen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 20:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

7 km lassen sich auch mit dem Fahrrad zurücklegeb 😉

Würdest du einfach mal die Frage beantworten aufgrund welcher Umstände deine Ex verplichtet ist 100 % zu arbeiten?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 20:51
(@whayne)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt doch das BGH Urteil, das besagt dass Mütter wieder Vollzeit arbeiten müssen wenn:
-Das Kind in die Grundschule geht
-Eine Hortbetreuung oder andere sichere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist
-Das Kind schrittweise an die Vollzeitbeschäftigung der Mutter herangeführt wurde.
-Es keine ausergewöhlichen Belastungen durch das Kind gibt (Chronische Krankheit, Behinderung)

All das liegt hier vor. Also

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2014 20:56




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gibt doch das BGH Urteil, das besagt dass Mütter wieder Vollzeit arbeiten müssen wenn:
[...]
All das liegt hier vor. Also

herrje, dann versuch doch einfach, das mit dieser Begründung einzuklagen - und akzeptiere das vorhersehbare Ergebnis.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 21:02
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde, dass auch hier im Forum sich die Männer viel zu sehr auf der Nase herum tanzen lassen. Wir müssen unseren Frauen klare Kante geben.

Das ist schon während der Ehe keine wirklich gute Idee (denn Ehen scheitern gerne daran) - und danach kann es ziemlich lächerlich werden. Gut möglich, dass die Differenz zwischen beidem genau 7 Kilometer beträgt...

Hi,

bin weitestgehend mit Martin einer Meinung, bis auf obigem Punkt.
Denn nicht wenige Ehen scheitern auch einfach nur deswegen, weil einige Frauen heute meinen, alles bestimmen zu können und Männer für ein Austauschgut halten, welches man nur insoweit behält, wie sie den eigenen Zielen dienlich sind und ansonsten gehen. Da gibts dann einen Mann für Kind und Unterhalt, einen Mann als Ersatzvater und einen Mann fürs Bett. Hier müssten Männer mal frühzeitig insgesamt mehr Grenzen zeigen. Denn das klappt ja nur deshalb, weil es gernügend Austauschmänner gibt, die ohne jeden Stolz als willige Sklaven fungieren  :-D.
Klar Schatz, drei Kinder, Einfamilienhaus, du Hausfrau, eigenes Auto, Putzhilfe, ich schenke dir die Welt, kein Problem! Wenn der dann arbeitslos oder krank wird, klar, da ist dann ein Austausch fällig...

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 21:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, nur das sich eben die Hortbetreuung nicht mit den Arbeitszeiten der KM deckt und du nicht in der Lage oder bereit bist deine Arbeitszeiten entsprechend anzupassen. Und das Kind vielleicht eben nicht damit zurecht kommt, wenn Mama erst spät daheim ist. Grundsätzlich gibt es dieses Urteil, aber es gibt genügend Gründe,warum es nicht immer zu 100 % umgesetzt wird, sondern in jedem Einzelfall geguckt wird, ob und wie es für das Kind anzuwenden ist.

Wir reden hier von alle 14 Tage 1 bis 1 1/2 Stunden weniger Arbeit, Du wirst ja nicht der einige in der Warenannahme sein.

Dein Vorschlag würde schon zu Problemen führen, wenn die von dir auserkorene Mutter selbst verhindert ist. Wer soll sich dann um eure Kind kümmern? Machst du dann 2 Stunden früher Schluß oder muss das dann deine Ex auf die Reihe kriegen?

Ich würde dir vorschlagen dir von einem Richter sagen zu lassen wer wann und wieviel in Arbeitszeit und Kinderbetreuungszeit zu stecken hat. Vielleicht findet sich ja ein Richter der eine unbetiligte Dritte dazu verpflichtet euer Kind alle 14 Tage 2 Stunden zu betreuen, deine Ex dazu verdonnert dich in ihrer Wohnung zu dulden und als i-Tüpfelchen dir dann auch noch die dadurch entstehnden Fahrtkosten zu erstatten. Viel Spaß dabei

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 21:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dantes,

Denn nicht wenige Ehen scheitern auch einfach nur deswegen, weil einige Frauen heute meinen, alles bestimmen zu können und Männer für ein Austauschgut halten, welches man nur insoweit behält, wie sie den eigenen Zielen dienlich sind und ansonsten gehen.

Ehen funktionieren anerkanntermassen auf der Basis von Augenhöhe und Respekt und weil man sich als Paar im Auge behält. Ein Partner, mit dem man anstellen kann, was man möchte, wird irgendwann einfach stinklangweilig und sinnlos - egal, ob der Pantoffelheld nun der Gatte oder die Gattin ist. Und dann sieht man (oder frau) sich eben nach interessanteren Alternativen um.

Da gibts dann einen Mann für Kind und Unterhalt, einen Mann als Ersatzvater und einen Mann fürs Bett.

das gibt's vielleicht in ein paar (schlechten) Filmen; im real life wäre es den allermeisten viel zu viel Stress, drei Parallel-Männer (oder-Frauen) zu händeln. Schon zwei ist organisatorisch schwierig und funktioniert nur vorübergehend. Glaub's mir 😉

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ja mal richtig geil  :rofl2:  :rofl2:  :rofl2:

Sich mit dem Argument "ich kann nicht wegen meines Jobs" aus der Kinderbetreuung verpieseln, aber von der Ex verlangen, dass sie ihren Job so ausübt,  dass sie das Kind nicht mehr betreuen kann.

Du hast doch echt den Knall nicht gehört!

Und ja, genau DESHALB wirst du weiter zahlen.

Gruß LBM, deren LG mit zwei erwachsenen und einem Bonuskind sich gerade herzhaft über dich amüsiert hat.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 22:14
(@whayne)
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Die Trennung und der Umzug gingen nicht von mir aus. Das heißt meine Exfrau kann Tatsachen schaffen und ich muss damit leben.
Wenn meine Ex die eheliche Lebensgemeinschaft  aufgibt, dann soll sie schleunigst dafür sorgen ihr neues Leben auch aus eigener Tasche zu finanzieren.
Dass sie sich da hinter den vermeintlichen Bedürfnissen des Kindes versteckt finde ich nicht in Ordnung.
Mein Ex hat sich selbst dafür entschieden alleinerziehende Mutter zu werden, dann soll sie auch sehen wie sie das hinbekommt.
Ich bin es satt für ihren Egosimus gerade stehen zu müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2014 22:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Schuldprinzip ist seit fast 40 Jahren abgeschafft. Außerdem kommt es zu einer Trennung ja nicht aus dem Nichts.

Sie sitzt sich nicht den Hintern auf der Couch breit. Und sie hat eine Fürsorgepflicht für euren Sohn. So wie du auch. Biete ihr an stattdessen dich an den Kosten einer ergänzenden Tagesmutter zu beteiligen. Babysitter, was weiß ich. Aber nur fordern aus verletzter Eitelkeit geht nun mal nicht.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 22:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Glaubst du allen ernstes, dass an eurer Trennung deine Ex alleine Schuld ist.

Zum Gelingen einer Beziehung gehören 2 Menschen, die bereit sind an sich und ihrer Beziehung zu arbeiten.

Genauso tragen beide zum Scheitern der Beziehung bei. Sicher nicht 50/50, aber 100/0  mit Sicherheit nicht.

Komm aus deiner Schmoll- und "ich zeig der jetz mal wo der Hammer hängt"-Ecke raus und frage dich was für euer Kindgut ist und wie du konstruktiv dazu beitragen kannst.

Im übrigen könnte deine Ex dich ja an den Betreuungkosten beteiligen (und da gibt es dann auch entsprechende Rechtsprechung), wenn sie nötig sind, damit sie arbeiten kann,

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 22:34
(@ingo30)
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Moin Wayne,

kann es sein, dass Du die Trennung von Deiner Exe noch nicht wirklich verarbeitet hast? Darauf deutet einiges hin.

Weder hast Du einen Anspruch darauf, dass Deine Exe nebenan wohnt (was auch in den wenigsten Fällen wirklich gut ist), noch das Du dich in ihrer Wohnung aufhalten darfst / solltest.

Aus meiner Sicht arbeitet Deine Exe mit 34 Stunden schon sehr ordentlich. Wenn in Hessen wirklich 42 Stunden anliengen (was mich mit Kind allerdings wundert, normalerweise gibts da auch eine Stunde weniger), heisst das Faktisch, dass Deine Exe pro Tag von morgens 7 bis fast 17:00 Uhr on the job wäre. Das dann für einen sechsjährigen doch etwas wenig Zeit ist, kann ich schon nachvollziehen. Normalerweise sind die Verdienstausfälle von 80 zu 100 Prozent auch nicht so gross, dass Du hier so ein Fass aufmachen musst.

Es gibt doch das BGH Urteil, das besagt dass Mütter wieder Vollzeit arbeiten müssen wenn:
-Das Kind in die Grundschule geht
-Eine Hortbetreuung oder andere sichere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist
-Das Kind schrittweise an die Vollzeitbeschäftigung der Mutter herangeführt wurde.
-Es keine ausergewöhlichen Belastungen durch das Kind gibt (Chronische Krankheit, Behinderung)

All das liegt hier vor. Also

Wayne, das ist ja alles supi. Wenn Du eine Exe hättest, die jetzt faul auf der Haut liegen würde und sich von Dir durchfinanzieren lässt - kein Thema.
Vernünftige Elternteile versuchen aber auch die Bedürfnisse des Kindes mit in die "Kalkulation" miteinzubeziehen. Und die kommen mir bei Dir ganz schön kurz.

Generell wirkt Dein Auftreten sehr "robust" und wenig emphathisch.  Vielleicht solltest Du hier auch noch mal überlegen, warum sich Deine Ex-Partnerin von Dir getrennt hat. Zu einer Trennung gehören immer zwei Beteiligte - also auch Du. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2014 22:55