Moin Bela,
noch ein weiterer Aspekt für Dein künftiges Handeln: Es lässt sich auch alles, was Du NICHT tust, ins jeweils passende Gegenteil verkehren à la "wir müssen das ja so machen, weil der Papa nix/nicht genug bezahlt". Das ist in Teenie-Ohren im Zweifelsfall Rechtfertigung genug: Sowohl für den Betrug an sich als auch für ein entsprechendes Verhalten Dir gegenüber; die Schuldfragen sind mit einer solchen Begründung ja (vermeintlich) eindeutig geklärt.
Grüssles
Martin
(Der Dauer-Wegsehen auch für keine gute Lösung hält)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
@nichtplatt: Deine Rechnung stimmt so nicht. Ich hab mich da durchaus eingehend erkundigt. Wenn Du untervermietest, also jemanden in der Wohnung hast, der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, gilt die Mietobergrenze, die gelten würde, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen würde. Was an Untervermieteinnahmen darüber hinaus geht, wird voll angerechnet. Auch die 310Euro Grenze stimmt nicht. Du meinst wahrscheinlich die 280Euro maximalen Freibetrag, der bei einer Höhe von 1500Euro Arbeitseinkommen gilt. Der Rest (Einkommen minus Freibetrag) wird aber ebenso wieder angerechnet. So ein Einkommen hat sie aber nicht.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Es geht normalerweise nicht. Was aber geht ist, die 100Euro Grenze auszunutzen, d.h. Du arbeitest, und kriegst 100 Euro/Monat und den Rest schwarz.
Ich finde eine solche Trickserei zwar auch nicht richtig, aber grundsätzlich ist es m.E. schon eher ein Kavaliersdelikt. Den Unterschied macht aber für mich:
Es ist pädagogisch verantwortungslos, und zwar eben aus dem Grund, dass mein Großer eben durchblickt, dass Theater spielen vor Behörden (kennt er von seiner Mutter schon länger) und rumtricksen eine Alternative ist, die zu einem Leben mit max. 10h Arbeit pro Woche, aber einem Leben sonst führt, das sich ein Erwerbstätiger nicht leisten kann. Die Beamten/innen in der ARGE-Behörde ("Fallbearbeiter") verdienen selbst nicht genug, um Wohnung, Auto und Urlaube in dem Standard, bzw. Menge zu finanzieren.
Übrigens: Auch meine Kleine hat keine Ahnung, dass normalerweise Menschen in erheblichem Maße erwerbstätig und eingespannt sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich werde sie schon deshalb nicht anzeigen, weil ich mir vor niemandem das Stigma des Denunzianten auf die Stirn kleben will. Deshalb überlege ich, wie ich sie durch sanften Druck dazu zwingen kann, damit aufzuhören. Übrigens: nötig hätte sie es nicht. Sie könnte durchaus, aber dem Weg des geringsten Widerstandes konnte sie noch nie widerstehen.
Gruß
Bela
Hi Bela,
ich möchte keine Erbsenzählerei machen,
aber
alleinstehend (ohne Anhang wie Kinder) 1200,00 €
100€ Freibetrag, 100,00€ bis 800,00€ davon 20% = 140,00€, 800,00€ bis 1.200,00€ davon 10% = 40,00€
Insgesamt 100 + 140 + 40 = 280,00 €
Mit Anhang 1500,00€
100€ Freibetrag, 100,00€ bis 800,00€ davon 20% = 140,00€, 800,00€ bis 1.500,00€ davon 10% = 70,00€
Insgesamt 100 + 140 + 70 = 310,00 €
gilt die Mietobergrenze, die gelten würde, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen würde.
m.E. ist das falsch. Da aber mittlerweile jeder 2 te Bescheid eh falsch ist und dann noch der größte Teil vors SG geht, wundern mich solche Aussagen nicht mehr.
Unterschied Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft ist der Knackpunkt.
Man kann auch nichts als Einkommen bewerten, was nicht da ist, da Einnahme gegen Miete gerechnet wird.
Ich finde eine solche Trickserei zwar auch nicht richtig, aber grundsätzlich ist es m.E. schon eher ein Kavaliersdelikt.
Da schüttele ich jetzt einmal nur den Kopf.
Es ist pädagogisch verantwortungslos, und zwar eben aus dem Grund, dass mein Großer eben durchblickt, dass Theater spielen vor Behörden (kennt er von seiner Mutter schon länger) und rumtricksen eine Alternative ist, die zu einem Leben mit max. 10h Arbeit pro Woche, aber einem Leben sonst führt, das sich ein Erwerbstätiger nicht leisten kann. Die Beamten/innen in der ARGE-Behörde ("Fallbearbeiter") verdienen selbst nicht genug, um Wohnung, Auto und Urlaube in dem Standard, bzw. Menge zu finanzieren.
Übrigens: Auch meine Kleine hat keine Ahnung, dass normalerweise Menschen in erheblichem Maße erwerbstätig und eingespannt sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Also doch Neiddiskussion
Ich werde sie schon deshalb nicht anzeigen, weil ich mir vor niemandem das Stigma des Denunzianten auf die Stirn kleben will
.
Ist auch klar, weil nur ein Kavaliersdelikt.
Deshalb überlege ich, wie ich sie durch sanften Druck dazu zwingen kann, damit aufzuhören
Wasch mich aber mach mich nicht nass. Nett formuliert, aber Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du Deine Ex zu irgendwas zwingen kannst.
nichtplatt