Hallo zusammen,
meine Ex hat früher Vollzeit gearbeitet. Nach der Kindererziehungszeit bis heute Teilzeit.
Durch die Richterin wurde sie jetzt aufgefordert wieder Vollzeit zu arbeiten, da die Kinder mittlerweile 13 und 15 Jahre alt sind.
Nach der Trennung vor ca. 2 Jahren ist sie aber bereits zum Psychologen gegangen und wird demnächst eine Kur (psychosomatisch) antreten.
Sie ist angeblich durch die ganze Situation überlastet.
Mir ist auch klar, dass das alles nicht einfach ist.
Sie hat aber damals schon zu Freunden gesagt, dass sie mich ausnehmen will und das man als Beamter über diese Schiene sich am besten vor der Arbeit drücken kann.
Was kann man tun, wenn sie wirklich ein Gutachten bekommt das sie nicht, oder nur eingeschränkt, arbeitsfähig ist?
Gegengutachten sind bestimmt teuer!
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps und Erfahrungen diesbezüglich geben.
Vielen Dank
clint
Hallo,
Tipps kann ich dir nicht geben. Aber andere hier sicherlich.
Ich glaube aber, dass es schwierig werden könnte mit einem Gegengutachten, da ich aus eigener Erfahrung weiß, dass bei Beamten generell ein Gutachten vom zuständigen Amtsarzt vorliegen muss, bevor eine Kur genehmigt wird.
Dieser Arzt wird von den Gerichten meist anerkannt, da er nicht frei praktiziert, sondern ebenfalls ein Staatsdiener ist.
LG Luca
Hi,
Sie ist angeblich durch die ganze Situation überlastet.
Mir ist auch klar, dass das alles nicht einfach ist.
Hol die Kinder zu DIR.
Dann leiden die Kinder nicht mehr unter einer überforderten Mutter.
Und die Mutter kann wieder in Vollzeit arbeiten gehen.
Ich ziehe nicht aus.
hi
vielleicht ist es wichtig ob diese "Überlastung" eheprägend ist oder erst nach der Trennung auftrat. Und wenn sie Teilzeit auch während der Ehe vor der Trennung gearbeitet hat... ist das ja wohl auch prägend...das Alter der Kinder ist auch recht günstig...
Leider kann ich nicht konkret weiterhelfen, aber das fiel mir so ein.
Außerdem kommt es ja darauf an was du derzeit an TU bzw. EU zahlst, bzw ob es eine Vereinbarung/Vergleich/Urteil gibt, die eingehalten werden muss.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo zusammen,
ich werde auf jeden Fall versuchen die Kinder zu mir zu holen.
Der jüngste hat schon von sich aus gefragt, ob er zu mir ziehen darf.
Bei dem älteren Kind wird das schwer, da sie mittlerweile sehr viele Freiheiten geniest damit die Mutter weniger Reibungspunkte mehr hat.
Übermäßigen Computer- und Fernsehkonsum akzeptiere ich aber nicht.
In einem Urteil ist der TU festgelegt worden. Das sie Vollzeit arbeiten soll, würde dieser dann mit Sicherheit reduziert werden.
Viele Grüße
clint