Ex verzichtet auf U...
 
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Ex verzichtet auf Unterhalt, damit sie mehr Kindesunterhalt bekommt

 
(@ast13)
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Hallo, ...

und wieder mal hab ich ein Problem !!!

Ich habe die ganzen Jahre Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt + ehebedingte Schulden gezahlt. (nach Mangelfall)

Nun möchte meine Exfrau eine Neuberechnung, die ihr auch zusteht, nur diesmal will sie auf Ihren Unterhalt verzichten, da vom Kindesunterhalt keine ehebedingten Schulden abzugsfähig sind, sprich so würde sie den vollen Unterhalt für zwei Kinder bekommen (514,00 Euro).

Ich zahle z.Zt. :

Ehegattenunterhalt/Kindesunterhalt von 188,00 Euro
ehebedinget Schulden von 190,00 Euro

Kann sie denn so einfach auf Ihren Unterhalt verzichten ??

Über Hilfe würde ich mich freuen!!

Gruss AST

[Editiert am 18/7/2005 von AST13]

[Editiert am 18/7/2005 von AST13]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2005 18:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:question:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2005 18:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich weiß darf sie, soweit bei dir ein Mangelfall vorliegt, zugunsten des KU auf den EU verzichten.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2005 19:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mein :question: im oberen Beitrag bezog sich darauf, dass ursprünglich der Beitrag von AST leer war.

Nun zur Sache...

Ich vermute es gibt Titel für den Unterhalt. Diese Titel können mittels Unterhaltsabänderungsklage abgeändert werden. Es ginge auch außergerichtlich durch notariell beurkundete Vereinbarung, in welcher der neue Unterhalt festgelegt wird und gleichzeit von den alten Titeln Abstand genommen wird.

Wenn deine Ex nun eine Abänderungsklage einreicht, so würde die Begründung mich doch sehr interessieren.

Ich würde die Finger davon lassen. Nicht aus dem Grunde, höheren KU zu vermeiden. Vielmehr, weil diese Vereinbarung, wenn die Ex auf Sozialleistungen angewiesen ist, für nichtig erklärt wird und dir deshalb rein weg gar nix nützt. Und dann würde nur der EU verhandelt, hingegen nicht die Herabsetzung des KU, wenn du nicht entsprechenden Gegenantrag stellst. Auch ist nicht gesagt, dass das Gericht deinem Antrag dann entspricht. Also nochmal: Finger weg.

@midnightwish

Soweit ich weiß darf sie, soweit bei dir ein Mangelfall vorliegt, zugunsten des KU auf den EU verzichten.

Bitte Quellenangabe.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2005 19:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Muss ich nachfragen, deep. Ist ne Aussage unserer Anwältin. Die Ex meines LG hat das nämlich so gemacht. Ist bei Gericht so durchgegangen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2005 20:08
(@ast13)
Schon was gesagt Registriert

Nein, es gibt keinen Titel. Es wurde bis jetzt alles aussergerichtlich geklärt aber sie droht jetzt mit Unterhaltsklage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2005 20:10
(@ast13)
Schon was gesagt Registriert

Sie bekommt für die Kinder auch noch Unterhaltsvorschuss vom J-Amt (pro Kind 78,00 Euro). Sie selber bekommt Sozialhilfe.

Meine jetztige Ehefrau musste aber ein Unterhaltverzicht unterschreiben, müsste sie das nicht auch ??

Meine Töchter sind 8 und 11 und lt. Internet habe ich gelesen das ich verpflichtet bin bis zum 12 Lebensjahr (Kinder) Unterhalt für meine Exfrau zu zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2005 20:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nochmal,

Meine jetztige Ehefrau musste aber ein Unterhaltverzicht unterschreiben,

Niemand kann jemanden (ohne Waffengewalt) zwingen, etwas zu unterschreiben!

Du bist also noch im Bereich des Mangelfalls, so entnehme ich das zum. der Aussage, dass das JA den Rest zahlt. Dann musst du dir bzgl. des Verfahrens keine Sorgen machen, du wirst PKH bekommen. Ich wüsste auch keinen Ansatzpunkt für deine Ex, weswegen sie nun plötzlich das bisherige mal so eben über den Haufen wirft. Mach dir da keinen Kopf drum, lass es auf dich zukommen.

verpflichtet bin bis zum 12 Lebensjahr (Kinder) Unterhalt für meine Exfrau zu zahlen.

Im Prinziup stimmt das, kommt jedoch auf die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG an. Guckst du mal in den Aufsätzen. Auch kann rehct schnell damit argumentiert werden, die Kinder benötigen einen erhöhten Betreuungsaufwand, Ex findet keinen Job in der Nähe, und wenn, dann keine Kinderbetreuung usw. usf. Ich würde nicht drauf bauen. Letztlich ist es auch egal, weil ggf. vom EU zum KU umgeschichtet werden würde. Prinzip linke Tasche - rechte Tasche.

DeepThoguht

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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 18.07.2005 20:23
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo AST13,

Nun möchte meine Exfrau eine Neuberechnung, die ihr auch zusteht, nur diesmal will sie auf Ihren Unterhalt verzichten, da vom Kindesunterhalt keine ehebedingten Schulden abzugsfähig sind, sprich so würde sie den vollen Unterhalt für zwei Kinder bekommen (514,00 Euro).

ja, weil Frau - entgegen minderjährigen Kindern - voll geschäftsfähig ist. Warum sollte sie in diesem Fall nicht auf EU verzichten dürfen? Das wäre doch nur interessant bei Sittenwidrigkeit.

Im übrigen werden auch im Mangelfall längst nicht alle Schulden (Zins und Tilgung) anerkannt.

Ok, vielleicht jetzt etwas pingelig: Nicht "sie" würde den Unterhalt bekommen, sondern die Kinder.

Was bei einer Rechnung mit 2x KU bei rauskommt, kann hier keiner sagen, dazu muss wenigstens das Nettoeinkommen bekannt sein.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 01:57
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin Sky,

nunja, aber die Dame bekommt anscheinend ergänzende Sozialhilfe /Hartz-IV, wenn sie ihren Unterhaltsanspruch senkt oder ablegt, bekommt sie die Fehlmenge aus der Berechnung des ALG-II, also von der Allgemeinheit. Denn MEHR Geld ist auf Seiten des Verpflichteten durch die andere Berechnung nicht vorhanden; die Ex bekommt aber nach Berechnung mehr, also muß es irgendwoher kommen. Genauer bekommt Ex exakt NULL mehr, denn das wird beim ALG-II gegengerechnet:

die gesamte Berechnung ist ähnlich der von meiner ganz persönlichen Ex für den Mülleimer, da Ex + 2 Kinder = eine Bedarfsgemeinschaft. Das was sie mehr bekommen würde, würde gegen den Gesamtbedarf aufgerechnet werden. Es geht offensichtlich nur um die Ausklammerung der eheprägenden Verbindlichkeiten, zu welchem Zweck ist mir allerdings unklar - bei Hartz IV ist jede Änderung oder Erhöhung, die die Zahlsumme des ALG-II nicht erreicht, eine Nullnummer auf Seiten des ALG-II-Beziehers, der Unterhalt (EU/TU/KU) bekommt.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 15:55




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Xe,

nunja, aber die Dame bekommt anscheinend ergänzende Sozialhilfe /Hartz-IV,

Bist Du Hellseher 🙂 ? Daran hab ich jetzt nicht gedacht, aber ok, dann wäre das ein Argument aus sozialhilferechtlicher Sicht. Nur, für die KM kommt da nicht mehr bei raus - wie Du schon sagst.

Wenn man sich aber den Unterhalt der zur Zeit gezahlt wird mal anguckt: 188€ für eine Ehefrau und 2Kinder, dann denke ich, dass da ein Richter eher zu 2 X KU Regelbetrag tendiert. Ohne nähere Angaben kann das aber niemand beurteilen.

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 16:51
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Hai Sky. 🙂

Ja, AST hatte geschrieben, daß die Exfrau Sozialhilfe bezieht. Das Problem wird wohl darin liegen, daß die Kommuniikation eher gestört zu sein scheint. Denn für ein solches Rechenexempel braucht es normalerweise keinen Anwalt und auch kein Gericht, außer zur neutitulierung, und im Rahmen des Kindesunterhaltes macht das das JA, für den dann wegfallenden EU reicht ein Notar.

Solange die Summe der Unterhalte nicht höher ist als Hartz-IV, bringt jeder Cent mehr oder Verschiebung rein garnichts - er wird aufgerechnet. Sollte AST der Dame doch mal vorrechnen, da auch ein höherer Kindesunterhalt nicht in ihrer Tasche bleibt.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 17:52
 sky
(@sky)
Registriert

Hi Xe :),

Ja, AST hatte geschrieben, daß die Exfrau Sozialhilfe bezieht

tatsächlich! Meine zeitweilige Leseschwäche – das Alter !

Solange die Summe der Unterhalte nicht höher ist als Hartz-IV, bringt jeder Cent mehr oder Verschiebung rein garnichts - er wird aufgerechnet.

Schon klar.

Sollte AST der Dame doch mal vorrechnen, da auch ein höherer Kindesunterhalt nicht in ihrer Tasche bleibt.

Ich tippe eher, die KM wird gedrängt den Unterhaltsanspruch der Kinder geltend zu machen. Aus dem übergeleitetem Recht wird das vermutlich sonst das Sozialamt machen. Höherer KU erfreut das Amt - meine ich mal so.

Gruss
sky

[Editiert am 26/7/2005 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 20:29
(@ast13)
Schon was gesagt Registriert

Anbei meine Fiskaldaten:

Einkommen 1.598,00 EUR

berufsbedingte Aufwendungen 176,00 EUR
Unterhalt 188,00 EUR
Schulden 190,00 EUR
Eigenbedarf 890,00 EUR
Umgangsrechtkosten 154,00 EUR

Beim Ehegattenunterhalt ist ein Unterhaltsverzicht unwirksam, wenn der verzichtende Ehegatte Sozialhilfebedürftig ist. (nach § 630 Abs. 1 ZPO)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 23:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin AST13,

folgende Berechnung unter Maßgabe, deine berufbedingten Aufwendungen werden anerkannt (nicht jedes OLG macht das).

1598 - 176 = 1422, das entspricht Stufe 2 der DT

Kind 1, 8 Jahre = 264 KU gem. DT
Kind 2, 11 Jahre = 265 KU gem. DT

1422 - 265 - 265 = 892

892 - 190 = 702, damit Mangelfall

Normalerweise müsste eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden. Die Einsatzbeträge wären beim KU die Stufe 6 der DT, bei der EX der SB für Nichterwerbstätige. Dann wird die Verteilungsmasse (1598-176- evtl. 190) im Verhältnis aufgeteilt. Diese Berechnung ist nur ausschlaggebend um zu ermitteln, wer wie viel bekommt. Der Zahlbetrag ändert sich für dich nicht.

Ergebnis wird sein, dass dir der SB bleibt, sehr wahrscheinlich zzgl. der berufsbedingten Aufwendungen und nur evtl. zzgl. der Schuldtilgung. Letztere musst du u.U. auch vom SB bedienen. Die Umgangskosten können auf Antrag angemessen den SB erhöhen.

DeepThought

[Editiert am 27/7/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 00:34
(@ast13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

die Entfernung zu den Kinder beträgt 240 km " Hin und Zurück", da meine Kinder ihr Umgangsrecht ausüben wollen.

BGH–Urteil vom 23.02.2005 (gerichtliches Az. : XII ZR 56/02)
Mit dem jetzigen Urteil bejaht das Gericht die Möglichkeit der Anrechenbarkeit des Umgangsrechts und begründet dies wie folgt:

Durch den neuen § 1684 BGB habe das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil. Auf der anderen Seite habe jedes Elternteil auch eine Umgangspflicht. Diese Pflicht dürfe nicht durch die Unterhaltszahlungen vollkommen eingeschränkt werden. Wenn sich daher der Umgangsberechtigte – der gleichzeitig Unterhaltsschuldner ist – die Umgangskosten nicht leisten könne, dann müsse eine Berücksichtigung der Kosten möglich sein.

Diese Möglichkeit müsse es dann geben, wenn das Kindergeld nicht angerechnet werde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn jemand einem Kind ab 6 bis 17 Jahren Unterhalt leisten müsse und ein Einkommen von weniger als 1.300 EUR habe.

Meine Frage ist eigentlich, ob diese Höhe für 2 Besuchswochenden für 480 km Wegekosten richtig angesetzt sind ??

Was währe der Zahlbetrag für den Unterhalt ?

[Editiert am 27/7/2005 von AST13]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 00:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin AST,

mir ist schon klar, dass deine Kinder ein Recht auf Umgang haben. Die Gerichte sind zwecks Entlastung der Staatskasse immer häufiger der Auffassung, Kindesunterhalt ist wichtiger als Umgang. Die Berücksichtigung der Umgangskosten lässt sich daher nicht eindeutig bestimmen. Das BVerfG hatte ja selbst von "angemessener Erhöhung" gesprochen. Die wussten schon, warum.

Die Gerichte sind ferner der Auffassung, dass Schuldtilgung nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten gehen kann. Für dich als Mangelfall kann das bedeuten, dass die Schuldtilgung nicht oder nur zum teil anerkannt wird. Führe vorsorglich schon mal ein Gespräch mit (ich vermute) der Bank über eine Änderung der Konditionen.

Selbst die berufsbedingten Aufwendungen können zum Streitfall werden. Das Gericht kann auf die pfiffige Idee kommen, du könntest ja dichter an den Arbeitsort ziehen. Dass du den Umzug nicht bezahlen kannst, deine Möbel zu Bruch gehen und u.U. die Entfernung zu den Kindern dadurch vergrößert gelangt zwar in das Ohr des Richters, wird von dort aber meist nicht an das Hirn weitergeleitet.

In Summe werden dir bleiben, wenn alles gut läuft: SB plus die berufsbedingte Aufwendungen plus Schuldtilgung plus ein kleiner Betrag für den Umgang.

Was das nun an exakten Beträgen ergibt, kann ich dir nicht sagen. Die Unsicherheiten bzgl. Schuldtilgung und Umgangskosten ermöglichen dies einfach nicht. Wäre ich Hellseher, hätte ich Lotto gespielt, somit die IP-Adresse von den Bahamas und würde ein mächtig entspanntes Leben führen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 00:56
(@Aniram)

@Deep

hätte ich Lotto gespielt, somit die IP-Adresse von den Bahamas und würde ein mächtig entspanntes Leben führen.

Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß Du ohne das hier und vor allem ohne uns
alle leben kannst ?

*entsetzt guck und bevor ich nochmehr Blödsinn rede, schlafen geht*

Gute Nacht allerseits

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 01:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Aniram,

Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß Du ohne das hier und vor allem ohne uns
alle leben kannst ?

...erwischt... 😀

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 12:35
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Wie wäre es denn mit einer Spendensammlung zugunsten "WLAN auf Waikiki"? 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 19:12