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Fahrtkosten zur Schule und Nutzung des Schülertickets während des Umgangs

 
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
leider brauche ich wieder einmal Rat und würde gerne eure geschätzte Meinung wissen.

Die Kleine (fast 11) fährt seit wenigen Tagen mit dem Bus zur Schule. Schülerticket kostet 12 €/Monat.
Mutter richtet ein Konto ein, Vater gibt Zustimmung und unterschreibt in der Bank.
KM zahlt das Ersparte des Kindes ein und gibt das Konto für monatliche Abbuchung des Tickets an.

Dann werde ich angeschrieben und gebeten die Hälfte des Tickets zu übernehmen, da sie das Ticket auch an 4 Tagen im Monat nutzt, wenn ich Umgang habe und sie den Bus oder die Bahn von und zu mir nutzen möchte. Nahezu gleiche Strecke.

Ich habe geantwortet, dass man so etwas doch absprechen und Kind nicht mit hineingezogen werden sollte. Außerdem noch, dass ich mich auch nicht erpressen lasse, denn dann kommen in Kürze weitere Kostenbeteiligungen hinzu.
- KU wird selbstverständlich gezahlt und zusätzlich noch die Zahnspange, Sport- und Karnevalsverein und bis vor kurzem die Musikschule -

Antwort der KM: Seitenweise Vorwürfe und sie fährt mit dem Auto zur Schule (nicht berufstätig), um dem Kind freitagmittags das Schülerticket wegzunehmen.
Kind steht unvorbereitet in der Schule und ist mir dieser Situation konfrontiert. Ich konnte sie zum Glück erreichen und habe sie bei einer Freundin von ihr abgeholt.

KM hat gleiches Spiel für dieses Wochenende angekündigt.
Ich habe KM gebeten das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, eine Lösung zu finden und dann die Dinge organisatorisch und finaziell zu regeln. Es geht um 6 €  :exclam:
Keine Antwort ist leider auch eine. Es gibt eine Vorgeschichte und deshalb auch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung und einen Umgangsbetreuer. Dieser kennt diese Spielchen und äußert sich nur im Notfall, also noch nicht.

Was meint ihr dazu?

--
Viele Grüße
Bruno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 15:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kind fährt also nach der Schule direkt zu dir? Und Sonntag dann allein zur KM mit der Fahrkarte?

Rein theoretisch: 12 €/Monat für 30 Tage - 4 Tage Umgang = 12/30*4=1,60 €

Insofern könntest du der KM vorschlagen, anteilig das Ticket zu zahlen. Wenn du das nicht willst, riskierst du, dass das Kind Freitag wieder ohne dasteht.

Oder du rufst die KM an, und erklärst ihr, dass das Kind am Sonntag leider nicht zurückkommen kann, weil es kein Ticket hast und kaufst dem Kind im voraus immer einen Einzelfahrschein für freitags. Das wirkt aber nicht deeskalierend.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 15:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes würde das Schülerticket keinen Cent weniger kosten, wenn das Kind damit nicht zu Dir fährt und damit ist der Streit natürlich dämlich.

Allerdings hast Du beim Umgang eine Hol- und Bringpflicht. Prinzipiell könnte die KM darauf bestehen, dass Du das Kind zu Hause bzw. in der Schule abholst und nach Hause bringst. Deshalb müsstest Du für die Kosten der Fahrt zu Dir und dann nach Hause auch aufkommen. Die Frage ist deshalb ob Dir die 6 Euro pro Monat das Wert sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 18:23
(@psoidonuem)
Registriert

Ich finde das immer lustig, wenn Leute von ihren Ex fordern, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen und sich wegen dreieurofuffzig querstellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 18:30
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

KM zahlt das Ersparte des Kindes ein und gibt das Konto für monatliche Abbuchung des Tickets an.

Dann werde ich angeschrieben und gebeten die Hälfte des Tickets zu übernehmen, da sie das Ticket auch an 4 Tagen im Monat nutzt, wenn ich Umgang habe und sie den Bus oder die Bahn von und zu mir nutzen möchte. Nahezu gleiche Strecke.

Hallo,

in Anbetracht der Situation würde ich hier entweder
a) Kind sagen ohne Ticket zu Dir zu fahren (das Schülerticket dürfte persönlich sein, kann also im Falle einer Kontrolle nachgezeigt werden, die Kontrollgebühr würde ich dann übernehmen), oder
b) Kind jeweils Einzelfahrscheine spendieren, was wahrscheinlich deutlich teurer als die Beteiligung am Schülerticket ist, aber das wäre es mir Wert
c) Entsprechende Situation nachweisbar dokumentieren

Aus meiner Sicht kommt hier auch in betracht gegen die KM vorzugehen, denn eine KM, die die Busfahrkarte zur Schule vom Kind (vom selbst ersparten) bezahlen lässt, veruntreut Vermögen des Kindes. Es dürfte wohl zweifelsfrei so sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dafür verantwortlich ist, Busfahrkarten zur Schule zu bezahlen.
Sie erhält Unterhalt, sogar Mehrbedarf und weigert sich grundlegende Dinge zu bezahlen... sorry, aber die Frau ist als KM untragbar.

Es wird Zeit, dass solche offensichtlichen Verfehlungen der KM endlich vom Gesetzgeber wahrgenommen werden und drakonisch bestraft werden. Solches Verhalten hinterlässt tiefe Wunden beim Kind, denn bei dem kommt es so an, als wäre Papa nicht bereit 6€ zu übernehmen...weil es nicht versteht, dass Papa schon hunderte € jeden Monat zahlt.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 19:30
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Ich finde das immer lustig, wenn Leute von ihren Ex fordern, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen und sich wegen dreieurofuffzig querstellen.

2 einzelne Fahrten kosten mehr, als die 6 € im Monat. Warum sollte ich mich also querstellen.

Es geht mir aber auch um das Wie?
Bei der nächsten Kleinigkeit wird wieder das Ersparte des Kindes verwendet und der KV indirekt erpresst ... was ich natürlich vermeiden möchte.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 20:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Schülerticket dürfte Teil des Betreuungsunterhaltes sein, wenn es sich im Rahmen hält. Zu finanzieren wäre das über den regelmäßig erhaltenen Unterhalt, wo solche Aufwendungen berücksichtigt sind. Alles andere wäre Mehrbedarf, welcher notfalls gerichtlich gefordert werden müsste. Eine Verweigerung der Nutzung des Tickets für den Umgang zum anderen ET stellt eine Missachtung mehrere §§ des BGB dar. Ok, das ist die rechtliche Seite. Hilft Dir das, Dein Problem zu lösen?

Viel mehr würde mich aufregen, dass das Ersparte des Kindes für die Finanzierung herhalten soll. Das ist m.E. ein sauberer Verstoß gegen das Sorgerecht, hier die Vermögenssorge. Aber das ist meine private Meinung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 20:10
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo,

...
b) Kind jeweils Einzelfahrscheine spendieren, was wahrscheinlich deutlich teurer als die Beteiligung am Schülerticket ist, aber das wäre es mir Wert
...

Genau das habe ich gemacht. Ich habe meinem Kind 20 € zusätzlich Taschengeld gegeben und die Einzelfahrkarten bezahlt.
Damit wäre das Ersparte meiner Tochter ausgeglichen. Jetzt aber wird das Schülerticket "konfisziert" und von der Mutter einbehalten.

Da ich meine Tochter von Freitagnachmittag bis Dienstagmorgen habe, kann sie an den Umgangswochenenden jeweils genau 4 Fahrten nicht machen.

Wie gesagt, die 6 € sind es nicht wert sich darüber zu streiten und deutlich billiger, als 8 Fahrten pro Monat.

Aber die Erpressung war erfolgreich, wurde direkt fortgesetzt und ich befürchte Böses.
Das stört mich und die Tatsache, dass meine Tochter das Ticket bezahlt und nicht nutzen kann. Sie wird eingeschränkt und eingeschüchtert. Das möchte ich einfach für sie nicht hinnehmen.

Deshalb mein Plan - vorbehaltlich zahlen und es dann klären.
Antrag beim Familiengericht stellen?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 20:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Kleine bezahlt also das Ticket von ihren Ersparnissen?!
Dann würde ich der KM mitteilen, dass du dem Kind jeden Monat 6 € zukommen lässt, während sie bei dir ist. Denn dann hat eure Tochter Anspruch auf das Geld und nicht die KM.

Und ich würde die KM auffordern, die anderen 6 € monatlich dem Kind zur Verfügung zu stellen, da du ansonsten ein Gespräch beim Jugendamt initieren wirst um zu klären, was alles über den Unterhalt zu finanzieren ist und wofür Ersparnisse des Kindes auszugeben sind.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 21:35
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Viel mehr würde mich aufregen, dass das Ersparte des Kindes für die Finanzierung herhalten soll. Das ist m.E. ein sauberer Verstoß gegen das Sorgerecht, hier die Vermögenssorge. Aber das ist meine private Meinung.

Die OLG in Frankfurt und Bremen teilen deine private Meinung ( http://www.t-online.de/leben/familie/id_70979408/sparbuch-die-ersparnisse-der-kinder-sind-fuer-eltern-tabu.html)
Ich anstelle des TO würde die Mutter auffordern das Geld ganz zügig wieder auf das Sparbuch einzuzahlen. Und da die Fahrkarte aus dem Unterhalt gezahlt wird hat sie dem Kind dauerhaft zur Verfügung zu stehen. Eine 50:50 Teilung (oder andere Quotelung) wäre allenfalls bei einer sehr teuren Fahrkarte in Form von Mehrbedarf denkbar. 12€ stellen m.E. ganz sicher keinen solchen war.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 23:10




(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Vielen lieben Dank euch allen für die Hilfe und Anregungen.  :thumbup:

Ich hatte gestern noch den Gedanken folgenden Kompromissvorschlag zu unterbreiten: Wir zahlen beide 12 € monatlich auf das Konto der gemeinsamen Tochter. Dann hat jeder seinen Willen und ist gut aus dem Streit herausgekommen. Einziger Nachteil wäre, das es wohl beim nächsten Mehrbedarf wieder so ablaufen würde und wird.

Ich werde die KM bitten dem Kind zukünftig das Ticket mitzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich an das Familiengericht schreiben.
Es gilt außerdem noch zu klären, wann der Umgang beginnt und wann endet. Dazu mache ich aber nachher einen neuen Thread auf.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2017 09:44
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Wir zahlen beide 12 € monatlich auf das Konto der gemeinsamen Tochter. Dann hat jeder seinen Willen und ist gut aus dem Streit herausgekommen.

Ganz schlechte Idee. Damit würdest du nachträglich die Entnahme von Vermögen des Kindes für Dinge des täglichen Bedarf billigen. Das widerum macht dich mit verantwortlich für die Veruntreuung des Vermögens und damit mit haftbar. Du solltest das Gegenteil tun: Der KM klippp und klar zu verstehen geben, dass du ganz und gar nicht damit einverstanden bist, dass die Fahrkarte vom Ersparten des Kindes bezahlt wird.

Ich werde die KM bitten dem Kind zukünftig das Ticket mitzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich an das Familiengericht schreiben.

Zuerst solltest du dich dann deswegen schriftlich an das Jugendamt wenden und die bitten vermittelnd tätig zu werden um der Mutter klar zu machen, dass die Fahrkarte zum Kind gehört und du sie eigentlich über den Unterhalt sogar bezahlt hast. Gleichzeitig kann das Jugendamt dann der KM auch nochmal klar machen, dass Gespartes des Kindes nicht dazu gedacht ist Dinge des täglichen Bedarfs zu finanzieren. Dazu dient der Unterhalt!
In deinem Schreiben verweist du am besten gleich auf die o.g. Urteile verbunden mit dem Hinweis, dass die KM hier ihren Pflichten die sich aus dem Sorgerecht ergeben erheblich zuwider handelt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2017 10:52
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Beidem stimme ich voll und ganz zu. Vielen Dank, so werde ich es machen!!!

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2017 10:57
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Es wird Zeit, dass solche offensichtlichen Verfehlungen der KM endlich vom Gesetzgeber wahrgenommen werden und drakonisch bestraft werden. Solches Verhalten hinterlässt tiefe Wunden beim Kind, denn bei dem kommt es so an, als wäre Papa nicht bereit 6€ zu übernehmen...weil es nicht versteht, dass Papa schon hunderte € jeden Monat zahlt.

unterschreib ich!

Aus diesem Grund habe ich ihr 12 € in bar gegeben und zusätzlich 20 € für den Fall der Fälle.

Gerade kam die Antwort der KM. Ich hatte sie gebeten im Sinne des Kindes eine kurzfristige Lösung zu finden. Sie ist aber im Recht und unnachgiebig.

Also werde ich jetzt gleich die 12 € für 2 Monate überweisen, der KM antworten, dass dies Handeln im Sinne des Kindes ist, wie ich es von ihr erwartet hätte und mich ans Schreiben fürs Jugendamt machen. Ich überweise es ja auf das Konto des Kindes.

Womit ja immer noch nicht sichergestellt ist, dass das Kind das Ticket behalten darf ....

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2017 16:49