Hallo an alle,
die Große meines LG am 3 November 18 Jahre alt. Im Forum, als auch im Netz haben wir nun schon einiges dazu gelesen. Gerne möchte ich die Sachlage hier vorstellen. Wenn euch dazu etwas ein oder auffällt, bitte um Rückmeldung.
LG zahlt im Moment zwei statische Titel in Höhe von 290 Euro für Töchter 17/15.
LG ist ein Mngelfall, bei der UH Berechnung wurden Fahrtkosten anerkannt, Selbstbehalt wurde um 20% gekürzt damals 200 Euro, irgendwann wurden vom Gericht die 200 Euro übernommen anstatt der 20%.. Selbstbehalt jetzt 880 Euro.
Letzte UH Berechnung Februar 17 steht also für 2019 an.
Es es nun rechtlich vertretbar im November 2 Tage UH an KM zu zahlen, den Rest an Tochter?
Tochter macht nächstes Jahr Abitur, so lange sie in allgemeiner Schulbildung ist, ist sie mit ihrer Schwester in gleichen Rang, da privilegiert ?
Nach dem Abitur ist sie zwar weiterhin Unterhaltsberechtigt aber nicht mehr privilegiert, das heißt der Selbstbehalt gegenüber der Großen ändert sich auf 1300 Euro ?
LG ist bewusst, dass er ab 18 das volle KG abziehen kann und das KM ebenfalls UH pflichtig wird, da sie nur TZ Arbeitet ist von der Seite nichts zu erwarten. Er plant nun UH entsprechend der statischen Urkunde für Kind 15 an KM zu zahlen und entsprechend der anderen Urkunde an die 18 jährige. Wenn dann im Januar /Februar die Neuberechnung ansteht strebt er an dass dann auch für die Große nach Vorgabe gerechnet wird und dann befristet bis Schulabschluss...
Der 15 jährigen würde dann mehr zustehen. Bzw. hat er in den letzten 2 Jahren durch Lohnerhöhung und auch Überstunden warscheinlich genug Gehalt um den vollen UH zu zahlen...
Die Große möchte sich nicht wirklich mit der KM auseinander setzten, das Verhältnis zu den Kindern zu uns ist super. In wieweit KM dann versucht mitzumischen, wissen wir nicht. Möchten ihr aber keine Angriffsfläche bieten.
Wie ist das eigentlich mit einem Vollstreckungsverzicht, solange LG den statischen Titel an die Große zahlt bräuchte keiner gemacht werden, oder ?
LG anfree
Hallo anfree,
Letzte UH Berechnung Februar 17 steht also für 2019 an.
Nun ja, das ist jetzt etwas haarspalterisch gedacht. Nach zwei Jahren hat der Unterhaltsberechtigte ohne Angabe irgendwelcher Gründe das Recht, eine neue Einkommensauskunft zu fordern und damit ggf. eine Neufestsetzung des Unterhalts anzuleiern, aber wenn sich grundlegende Dinge ändern (hier: Eintritt der Volljährigkeit), dann wäre eigentlich eine Neuberechnung auch vor Ablauf der zweijährigen Frist angemessen.
Problem dabei: Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wird's bei der Neuberechnung wegen der vorangegangenen Lohnerhöhung für ihn allemal teurer als vorher. Insofern hat er jetzt die Wahl, entweder auf Zeit zu spielen, oder zum 18. Geburtstag der Tocher "klar Schiff" zu machen. Seine Entscheidung.
Wenn er auf Zeit spielen möchte, dann würde ich allerdings ...
Es es nun rechtlich vertretbar im November 2 Tage UH an KM zu zahlen, den Rest an Tochter?
... von solchen Mätzchen ganz klar Abstand nehmen, sondern auf eine einvernehmliche Lösung abzielen; d.h. vorsichtig bei Mutter und Tochter nachfragen, wie sie's gern hätten. Meinetwegen auch leicht getarnt als die Frage, auf welches Konto denn der Unterhalt ab November überwiesen werden soll, d.h. weiterhin aufs Konto der Mutter oder stattdessen aufs Konto der Tochter (und wenn's weiterhin das Konto der Mutter sein soll, dann soll er sich das von der Tochter am besten schriftlich geben lassen).
LG zahlt im Moment zwei statische Titel in Höhe von 290 Euro für Töchter 17/15.
Steht in den Titeln bzw. im zugehörigen Gerichtsbeschluss irgendwas drin, dass er es unaufgefordert melden muss (bzw. hätte melden müssen), wenn sich z.B. sein Einkommen verbessert?
Tochter macht nächstes Jahr Abitur, so lange sie in allgemeiner Schulbildung ist, ist sie mit ihrer Schwester in gleichen Rang, da privilegiert ?
Wohnt noch zu Hause, zwischen 18 und 21 Jahre alt, allgemeine Schulbildung. Wenn sie nicht schon verheiratet ist, ja, dann ist sie im Sinne des Unterhaltrechts ein privilegiertes Kind und somit im gleichen Rang wie ihre minderjährige Schwester.
Nach dem Abitur ist sie zwar weiterhin Unterhaltsberechtigt aber nicht mehr privilegiert, das heißt der Selbstbehalt gegenüber der Großen ändert sich auf 1300 Euro ?
Richtig. Wenn sie nicht mehr in allgemeiner Schulbildung ist (oder eines der drei anderen genannten Kriterien nicht mehr gilt), dann ist's vorbei mit der Privilegierung, sie fällt im Rang hinter die Minderjährige zurück, der Selbstbehalt des Unterhaltszahlers steigt, und auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltszahlers hat sich damit erledigt (letzteres ist wichtig für die Frage, ob der erhöhte Selbstbehalt nicht doch wieder wie beim Minderjährigenunterhalt reduziert werden kann, oder bestimmte Abzugsposten wie z.B. Fahrtkosten über die Maßen gekürzt werden dürfen).
Der 15 jährigen würde dann mehr zustehen.
Richtig, das liegt daran, dass bei der volljährigen Tochter das volle Kindergeld angerechnet wird, deshalb bekommt die Große trotz des höheren Tabellenunterhalts für Volljährige weniger ausgezahlt als ein Kind der Altersgruppe 12 - 17 Jahre, und deshalb würde der zu verteilende Kuchen nicht mehr halbe-halbe zwischen den Kindern verteilt werden, sondern die jüngere Tochter würde davon etwas mehr abbekommen als die volljährige Tochter. Beziehungsweise, wenn es wegen des gestiegenen Einkommens auf den Mindestunterhalt hinausläuft, dann ist es ein Zahlbetrag von 370 Euro für die jüngere Tochter und 333 Euro für die ältere Tochter.
Wie ist das eigentlich mit einem Vollstreckungsverzicht, solange LG den statischen Titel an die Große zahlt bräuchte keiner gemacht werden, oder ?
Titelinhaberin ist sowieso die Tochter, die Mutter hat während der Minderjährigkeit des Kindes das Geld "nur" treuhänderisch in Empfang genommen. Wenn er diese 290 Euro ab Volljährigkeit an die Tochter selbst zahlt, dann tut er genau das, was im Titel festgelegt ist, insofern ist ein Vollstreckungsverzicht weder nötig noch sachlich gerechtfertigt.
Wenn der Unterhalt dann neu festgesetzt wird, wird die Mutter wahrscheinlich wieder einen neuen Titel fordern, aber da es dann mehr Geld für das jüngere Kind gibt als vorher, wird sie auch kein Problem damit haben, den alten und "schlechteren" Titel gegen einen neuen und "besseren" Titel einzutauschen. Es muss halt nur juristisch wasserdicht formuliert sein, dass der neue Titel den alten Titel ersetzt, und der alte Titel damit unwiderruflich erlischt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
LG ist ein Mngelfall, bei der UH Berechnung wurden Fahrtkosten anerkannt, Selbstbehalt wurde um 20% gekürzt damals 200 Euro, irgendwann wurden vom Gericht die 200 Euro übernommen anstatt der 20%.. Selbstbehalt jetzt 880 Euro.
LG ist bewusst, dass er ab 18 das volle KG abziehen kann und das KM ebenfalls UH pflichtig wird, da sie nur TZ Arbeitet ist von der Seite nichts zu erwarten.
Da die dann Volljährige privilegiert ist gilt für die KM dann auch die gesteigerte Erwerbsobligenheit.
Da man deinen SB ja abgesenkt hat müsste man daß Teilz.-Einkommen der KM dann fiktiv auf Vollzeit hochrechnen und somit ihre Unterhaltspflicht erwirken.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo, vielen Dank für eurer Feedback. @ Malachit, mit der Tochter hat er alles besprochen, sie will den UH auf ihr Konto haben. Mit der KM hat er seit der Trennung nicht mehr gesprochen, sie hält es nicht mal für nötig zu Grüßen wenn er die Kinder abholt, nach einiger Zeit ließ er das Grüßen auch sein. Wenn es was gab, kam ihrerseits immer Post vom Anwalt und verhandelt wurde immer vom AG und letztlich vom OG.
Eigentlich müsste KM wissen das der UH nun der Großen zusteht. Ich denke nicht, dass die Große ihre Mutter darauf anspricht. So kann es schon passieren dass es überraschend für KM kommt. Deshalb auch meine Nachfrage ob es rechtlich vertretbar ist 2 Tage zu Händen der KM zu zahlen und die restlichen Tage an Tochter ohne dass KM, LG an die Karre fahren kann. Bislang hat sich LG immer korrekt verhalten weshalb er ja auch letztlich immer vor dem OLG Recht bekommen hat. Das er mehr verdient hat, muss er nicht von selbst angeben. Die Lohnerhöhung selbst war nur minimal, ein höherer Verdienst wird sich nur dieses Mal ergeben, da er durch den Ausfall eines Arbeitskollegen Überstunden hatte.
@sturkopp das mit der fiktiven Anrechnung auf Vollzeit ist ein interessanter Ansatz, sollte KM jetzt schon auf eine Neuberechnung bestehen bzw. spätestens 2019. Auch eine 20% SB Kürzung könnte denkbar sein, sie ist damals ja direkt beim Next eingezogen. LG wäre ja auch nur zu vollem UH leistungsfähig da sein SB so gekürzt ist.
Gruß anfree
Deshalb auch meine Nachfrage ob es rechtlich vertretbar ist 2 Tage zu Händen der KM zu zahlen und die restlichen Tage an Tochter ohne dass KM, LG an die Karre fahren kann. Bislang hat sich LG immer korrekt verhalten weshalb er ...
Don't worry.
Der Unterhalt ist Sache des Kindes, auch unter 18. Da ein Kind aber nicht rechtsfähig ist, nimmt die (hier) die KM die Vertretung in Anspruch. Da wir hier über zwei Tage reden, wird die KM erst nicht realisieren, dass kein Geld kommt und wenn es dann nicht kommt, sie auch nur zwei Tage hat um einen Gerichtsvollzieher in Gang zusetzen. Da allerdings die Tochter das Geld auf Ihr Konto bekommen hat, und es ein Anpsruch des Kindes ist, dieses ebenfalls 18 Jahre alt ist ... kann die KM nichts machen.
Im Gegenteil, er könnte die zwei Tage an die Tochter zahlen und dann die Tochter auffordern, dass sie Ihre Bedürftikeit nachweisen möge, wozu ebenfalls die Einkommenssituation der KM zählt. Darauf wird dann der Anspruch ermittelt und berechnet.
Vielleicht mal mti der Tochter sprechen, welche Wege sie gehen mag und wie es aussehen kann/soll.
Bei der großen Tochter ist die KM nur raus ... zumindest Euch gegenüber.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es es nun rechtlich vertretbar im November 2 Tage UH an KM zu zahlen, den Rest an Tochter?
Ich würde gar nichts mehr an die KM zahlen. Unabhängig von der Frage, wie ab dem 03.11. gerechnet wird:
Der 01.11. ist Feiertag, also muss das Geld bis zum 02.11. um 24:00 Uhr bei der KM gutgeschrieben sein. Jetzt wartet ihr noch eine logische Sekunde und überweist am 03.11. um 00:00 Uhr an die Tochter. Der Verzug sollte sich damit in engen Grenzen halten. Wenn nicht sogar eine großzügigere Zahlungsfrist im Titel steht.
Gruss von der Insel
Wenn nicht sogar eine großzügigere Zahlungsfrist im Titel steht.
Selbst wenn.
Der Anspruch geht mit dem 18 Lebensjahr auf die Tochter über bzw. sie muss für die Beitreibung sorgen. Welches allerdings entfällt, da 1 Minute später der Betrag auf dem Konto eingeht und damit als ausgegelichen zählt.
Die KM kann auch für Rückstände nichts mehr selber entscheiden und (auch wegen des Feiertages) wird keiner etwas unternehmen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
GuMo, vielen Dank noch für eure Ratschläge bzw. Meinungen.
LG hat es nun so gemacht und Tochter den Unterhalt komplett auf ihr Konto überwiesen. Am Samstag war sie 18.
Er hat gestern mit ihr gesprochen, KM hat bislang das Thema Unterhalt bei ihr noch nicht erwähnt als LG fragte ob KM was gesagt hätte.
Sie fürchtet sich jetzt das KM kommt und sich bei ihr beschwert und Geld von ihr fordert. Da muss sie aber jetzt durch.
LG hat ihr erklärt, dass KM auch unterhaltspflichtig ist. Das Kindergeld geht ja immer noch an KM. Wäre es eigentlich rechtens wenn KM bei einer eigentlich auch von ihr bestehenden Unterhaltspflicht Geld von Tochter verlangt?
Gruß anfree
Hallo,
im Sozialrecht stellen Mutter und Tochter eine Bedarfsgemeinschaft dar und wirtschaften deshalb gemeinsam. Da die Tochter nicht von der Luft lebt und die Wohnung Kosten verursacht ist es schon richtig, wenn die KM Geld von der Tochter für Kost und Logis bekommt.
Die Frage ist ob die KM auf dieses Geld angewiesen ist.
VG Susi
GuMo,[...]
Er hat gestern mit ihr gesprochen, KM hat bislang das Thema Unterhalt bei ihr noch nicht erwähnt als LG fragte ob KM was gesagt hätte.
Gruß anfree
weiß die KM eigentlich um Ihre Barunterhaltspflicht (viele ehemalige BET´s sind ja quasi völlig überrascht, mit Beginn der Volljährigkeit Ihrer Kinder nun auch Bargeld zahlen zu müssen)
[...]
Sie fürchtet sich jetzt das KM kommt und sich bei ihr beschwert und Geld von ihr fordert. Da muss sie aber jetzt durch.
Gruß anfree
..da besteht (vermutlich) Redebeadrf. Du könntest ja zumindest ansatzweise der Tochter helfen,in dem Du der KM ein paar aufklärende Zeilen bezüglich Ihrer eigenen Barunterhaltspflicht schreibst und sie nachträglich darüber in Kenntnis setzt, dass Dein Unterhalt aktuell und zukünftig auf das Konto der Tochter fließt.
(Was die KM dann mit der Information macht soll Dir (fast) egal sein).
[...]
Wäre es eigentlich rechtens wenn KM bei einer eigentlich auch von ihr bestehenden Unterhaltspflicht Geld von Tochter verlangt?
Gruß anfree
Kommt auf die Umstände an bzw. inwieweit die KM mit Barunterhaltspflichtig ist bzw. wird.
Im allgemeinen gibt es da ja immer diese "Kostgeldgeschichte" wonach das volljährige Kind sich an den Kosten, die es selbst erzeugt (anteilig oder Pauschalobolus) beteiligt (Kosten für Wohnung/ Nebenkosten/ Wäsche waschen/ Essensgeld...) Inwieweit das auch für "priveligierte Volljährige" zutrifft kann ich nicht abschließend beurteilen. Fair wäre es aber schon...
Ansonsten: wie ich gelesen habe gibt es einen Titel... Hier ist die Frage, ob der auf Volljährigkeit befristet ist/ war (unabhängig von statisch oder dynamisch).
Wenn nicht müßte hier die Herausgabe gefordert werden oder aber die Tochter erklärt schriftlich, aus diesem Titel nicht mehr zu vollstrecken.
Falls beides nicht funktioniert bleibt auch in dem Fall nur Abänderungsklage - so meine Meinung und Erfahrung. Ob dann der (gerichtlich) abgeänderte Titel befristet erstellt wird wage ich zu bezweifeln- zumindest "meine" Anwältin sagt in meiner aktuellen Geschichte nein (bei Fortbestand von Unterhaltsverpflichtung)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo, die Kommunikationbereitschaft seitens KM und LG liegt bei Null. LG hat es aufgegeben mit ihr zu reden und ist nicht wirklich erpicht darauf, würde das natürlich tun wenn es sein muss.
Anfragen, Lösungen und Bitten seitens LG konnten immer nur gerichtlich meist 2 instanzlich geregelt werden, Forderungen, Behauptungen etc. ihrerseits kamen immer nur per Anwalt und landeten ebenfalls vor Gericht.
Wenn es darum ging auf irgendeine Art und Weise mehr UH von LG zu bekommen ob gerechtfertigt oder nicht , war sie immer gut informiert. Sie sollte eigentlich wissen dass UH nun Tochter selbst zusteht bzw. sagt LG kann sie ja der AW darüber informieren. Sollte sie ihn wieder erwarten darauf ansprechen erklärt er ihr es natürlich.
KM lebt seit ihrerem "Kindesentzug" (LG kam von der Arbeit nach Hause, sie war mit den Kindern weg. Er wusste nicht wohin. Sie war zum Next gezogen ) mit dem Next und den 2 Kindern zusammen. Next war/ist bei seiner Mutter gemeldet.
So bezogen sie ein paar Jahre Harz 4. Der Schwindel flog auf und sie wurde wegen Sozialbetrugs verurteilt. Seit dem arbeitet sie Teilzeit.
Höchstwahrscheinlich ist ihr Verdienst nicht ausreichend für eine UH Pflicht außer man würde sie fiktiv aus Vollzeit rechnen und ihren Selbstbehalt kürzen um 200 Euro so wie es bei LG gemacht wurde um leistungsfähig zu werden.
Summa sumarum könnte der UH bei Tochter belassen werden. Natürlich könnte sich die Große an Unkosten beteiligen, aber das das Kindergeld ja noch an KM ausbezahlt wird, tut sie das doch auch....
Spätestens mit dem Abitur im Frühjahr und dem Wegfall der privilegierung und Selbstbehalterhöhung fließt gar kein Unterhalt mehr, außer dem was LG Tochter evtl. mal zusteckt.
Wir werden jetzt erst mal abwarten ob KM sich zuckt...
moin,
so ärgerlich das alles sein mag:
KM lebt seit ihrerem "Kindesentzug" (LG kam von der Arbeit nach Hause, sie war mit den Kindern weg. Er wusste nicht wohin. Sie war zum Next gezogen ) mit dem Next und den 2 Kindern zusammen. Next war/ist bei seiner Mutter gemeldet.
So bezogen sie ein paar Jahre Harz 4. Der Schwindel flog auf und sie wurde wegen Sozialbetrugs verurteilt. Seit dem arbeitet sie Teilzeit.
Höchstwahrscheinlich ist ihr Verdienst nicht ausreichend für eine UH Pflicht außer man würde sie fiktiv aus Vollzeit rechnen und ihren Selbstbehalt kürzen um 200 Euro so wie es bei LG gemacht wurde um leistungsfähig zu werden.
Ist einfach nicht (mehr) eure Baustelle. Das ist eine Mischung aus Vergangenheit und persönlichen Angelegenheit der Mutter.
Ich weiss, man kann sich trefflich drüber ärgern, ändert aber nix.
Spätestens mit dem Abitur im Frühjahr und dem Wegfall der privilegierung und Selbstbehalterhöhung fließt gar kein Unterhalt mehr, außer dem was LG Tochter evtl. mal zusteckt.
Warum? Ich denke, ihr habt ein so gutes Verhältnis zur Tochter?
Ich finde, ihr beschäftigt euch noch viel zu viel mit der KM, was sie gemacht hat, was nicht, wie doof das alles ist.
Fokussiert euch auf die Tochter, unterstützt sie nach euren Möglichkeiten bis zum Ende der Erstausbildung oder studiums.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
so leid es mir tut, die KM muss gar nichts. Mit Volljährigkeit ist die Tochter der alleinige Ansprechpartner und sie alleine ist für ihren Unterhalt zuständig. Sie muss sich um die Unterlagen kümmern und für eine Unterhaltsberechnung dem anderen Elternteil zur Verfügung stellen und sie muss ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Zu überprüfen wäre auch inwieweit der statisch titulierte Unterhalt noch dem realen Unterhalt (Mindestunterhalt minus volles KG) entspricht. Zwar muss der Titel nicht herausgegeben werden, es müsste aber seitens der Tochter(!) eine Verzichtserklärung über den zu hohen Anteil abgegeben werden.
Die KM kann weder aus dem Titel vollstrecken, noch ist sie Eurer Ansprechpartner.
Wenn Dein LG Prnzipiell nicht leistungsfähig für den vollen KU 527 - 194 Euro = 333 Euro ist, dann wäre zu prüfen inwieweit die KM zumindest für einen Betrag leistungsfähig ist, der dann den Mindestunterhalt (abzüglich KG) ergibt. Dabei gilt der Selbstbehalt von 1080 Euro. Selbst eine Mangelfallberechnung müsste dann beide Eltern berücksichtigen.
Diese ganze Rechnerei ist aber ohne Mitwirkung der Tochter (und der KM) nicht möglich. Vermutlich bleibt deshalb nur der Weg zum Familiengericht oder der statische Titel wird weiter bedient, zumindest bis zum Ende der Schulzeit (nein, nicht Frühjahr sondern das Ende gemäß Schulgesetz, das kann der 31.07.19 sein).
Danach wäre der Titel herauszugeben.
VG Susi
Hallo, die Große war nun im November 18 Jahre alt. Es wurde anlässlich des Geburtstags nicht neu gerechnet und LG zahlt im Moment die statische Summe von 280 Euro an Tochter. Da KM nur Teilzeit arbeitet war/ist von dieser Seite keine Leistungsfähigkeit zu erwarten. Außerdem war zu erwarten dass KM neue Auskunft begehrt und da LG in den letzten 2 Jahren Lohnerhöhung und auch Überstunden hatte ist er zu mehr bzw. vollen UH fähig. Er selbst hat extra auf eine Neuberechnung ab Volljährigkeit verzichtet, da KM sonst auch für Kind 2 100%gefordert hätte.
So, nun ist es soweit. Gestern kam der Auskunftsbogen vom Ja, geschickt von der Mutter zur Neuberechnung UH für Kind 1 und 2...
Sehen wir es richtig dass die 18 jährige ihn selbst zur Auskunft auffordern müsste?
Er verdient um arbeitsbedingte Aufwendungen und gerichtlich festgelegte Umgangskosten bereinigt Netto ca. 1700 Euro.
Würde betreuten er könnte nun für Kind 2 (16) 379 Euro UH zahlen und Kind 2 (18) 333 Euro.
Überlegen nun die Abrechnungeb, Steuererklärung hinzuschicken, (Erfassungsbogen wurde gleich entsorgt) und die Gegenseite rechnen zu lassen. Sollte dann eine Forderung für die Größe kommen, kann mann dann auf die Absprache mit der Großen hinweisen? Bzw, darauf verweisen, dass sie UH fordern muss und dazu ebenfalls Unterlagen von KM benötigt werden?
Wie gesagt es ist davon auszugehen, dass er alleine die 333 Euro an die Große zahlen darf. Vorteil eines neuen Titels wäre er könnte ihn neu erstellen und auf Juli befristet, da sie dann ihr Abi hat und dann nicht mehr privilegiert ist und sein SB dann auf 1300 Euro steigt.
Müssen die alten Titel zwangsläufig ausgehändigt werden oder ersetzt ein neuer Titel mit nachweislich neueren Datum, die Alten?
Da die Große nach wie vor nicht weiß was sie machen will und nach Juni warscheinlich nix macht wie ist das mit dem UH. Normal steht ihr ja eine Orientierung zu, ändert die Zeit was an der Priviligierung? Im Moment ist sein SB auf 880 Euro gekürzt..
Danke fürs Lesen...
Gruß anfree
Moin,
1. Sehen wir es richtig dass die 18 jährige ihn selbst zur Auskunft auffordern müsste?
2. Sollte dann eine Forderung für die Größe kommen, kann mann dann auf die Absprache mit der Großen hinweisen? Bzw, darauf verweisen, dass sie UH fordern muss und dazu ebenfalls Unterlagen von KM benötigt werden?
3. Wie gesagt es ist davon auszugehen, dass er alleine die 333 Euro an die Große zahlen darf. Vorteil eines neuen Titels wäre er könnte ihn neu erstellen und auf Juli befristet, da sie dann ihr Abi hat und dann nicht mehr privilegiert ist und sein SB dann auf 1300 Euro steigt.
4. Müssen die alten Titel zwangsläufig ausgehändigt werden oder ersetzt ein neuer Titel mit nachweislich neueren Datum, die Alten?
5. Da die Große nach wie vor nicht weiß was sie machen will und nach Juni warscheinlich nix macht wie ist das mit dem UH. Normal steht ihr ja eine Orientierung zu, ändert die Zeit was an der Priviligierung? Im Moment ist sein SB auf 880 Euro gekürzt..
zu 1.: Das seht ihr richtig.
zu 2.: Die Große kann nur selber oder durch Anwalt fordern. JA darf dies nicht, die dürfen
schreiben, beraten und rechnen.
zu 3.: Der Titel wäre zwangsläufig neu zu erstellen. Dynamische UT für volljährige gibt es nicht.
zu 4.: Nein, müssen sie nicht wenn der im neuen Titel der alte Titel als ersetzt erwähnt wird.
zu 5.: Die Antwort gibst du dir in 3. selber. Mit Abschluss endet die Privilegierung.
Für die Große gilt auch der SB von 1080,-€ solang die KM ihrer Unterhaltspfl. nicht nachkommt.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo Sturkopp und danke nochmal fürs aufdröseln. Letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Normal ist die Große mit Beendigung der allgemeinen Schulbildung nicht mehr privilegiert und der SB der Unterhaltspflichtigen steigt doch normalerweise auf 1300 Euro oder bleibt der in der Orientierungsphase bei 1080? Bzw. bei LG ist der ja auf 880 Euro reduziert, das würde ja bedeuten er müsste ja ewig bzw. so lange zahlen bis sie dann evtl. studiert, denn da müsste sie ja dann vorrangig Bafög beantragen🤔
Habe mir meinen Thread nochmal komplett durchgelesen, eigentlich ist schon alles soweit beantwortet... Danke euch...!
Moin,
ich würde die Absenkung des SB auf 880,-€ für die Große nicht akzeptieren solange die KM nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt.
Ab ende Schulausbildung kann die Große auch einen Minijob ausüben, wenn es für den Unterhalt nicht reicht.
Daher gilt dann der angemessene SB (1300,-€)
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Kurzes Update,
LG hat seine Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid an KM geschickt. Eine von uns erstellte Einkommensberechnung/Bereinigung haben wir beigelegt. Des Weiteren ein Schreiben, dass mit Volljährigkeit auch Sie UH schuldet und um Ihren Anteil berechnen zu können, Ihre Gehaltsnachweise benötigt werden. Mittlerweile haben wir diese erhalten. Wie vermutet verdient sie zu wenig (ca.750 €).
In ihren Begleitschreiben wies sie darauf hin, nicht genug zu verdienen und wir möchten doch bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigen, dass im Januar der Umgang ausfiel(wegen Straßenverhältnissen) und LG somit Umgangskosten gespart hätte. Da wir ihr keine Angriffsfläche bieten wollen haben wir 13 € monatlich in den Umgangskosten berücksichtigt.
LG hat KM jetzt geantwortet, er wies auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit von Unterhaltsschuldnern hin und dass wenn man bei ihr von Vollzeit zu Mindestlohn ausgehen würde und ihren Selbstbehalt wie bei ihm geschehen um 200 €kürzen würde, auch sie UH zahlen könnte.
Er wies auch auf das Gespräch hin, dass er mit der Großen hatte, dass er UH (291€ statisch) an die Große zahlt, da er davon ausging, dass sie nichts zahlen könnte und er der Großen nicht zumuten wollte gegen KM zu agieren. Ferner wies er darauf hin, dass mit Beendigung der Schule im Juni, die Priviligierung wegfällt und sein Selbstbehalt auf 1300 € steigt. Er forderte sie nun auf, bis Ende Juni den Titel entweder direkt oder über die Tochter herauszugeben. UH für die fast 16 wird er nun von den statischen 291€ auf Regelunterhalt erhöhen.
Die Kinder kommen am Samstag für 1 Woche Ferienumgang, da wird er mit der Großen nochmals sprechen. Mal sehen wie KM aus das Schreiben reagiert...
Gruß anfree