Falsche Berechnung ...
 
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Falsche Berechnung KU und zu spät gemerkt

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(@commmander)
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Hallo,

habe wieder mal einen Erhebungsbogen zur Feststellung des Unterhaltes diesmal von meinen 20 jährigen Sohn bekommen.
Der letzte war vor ca. 2,5 Jahren und habe jetzt festgestellt das damals das Jugendamt es falsch berechnet hat und dadurch ich eine Stufe höher in der DTT hochgeruscht bin.
Ich war ziemlich an der Grenze und zwar 3108 Euro und das Jugendamt hat meine Zinseinnahmen wo im Steuerbescheid stehen 1 zu 1 übernommen ohne die Abgeltungssteuer und den Soli abzuziehen. Dann würde ich unter 3100 Euro fallen.

Meine Frage kann ich jetzt nach dieser langer Zeit irgendwo Einspruch einlegen oder ist das verjährt bzw. selber Schuld? Habe damals auch die Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt beim Jugendamt Unterschrieben.

Dann noch eine Frage.
Muss dieses mal wieder meine letzten 12 Lohnzettel und den letzten Steuerbescheid an meinen Sohn schicken. In diesem Steuerbescheid habe ich einen Aktiengewinn von ca. 10000 Euro ausgewiesen den ich in meinen letzten 10 Jahren nicht hatte.
Wird das voll angerechnet obwohl ich ja in Zukunft sowas höchstwahrscheinlich nicht mehr habe?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 19:28
(@Inselreif)

Hi,

Habe damals auch die Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt beim Jugendamt Unterschrieben.

damit: Du hast Dich verpflichtet, xxx zu zahlen - selber schuld.
Wir reden hier über die 2,5 Jahre aber sowieso nur von ca. 600 Euro Mehrbelastung.

Wird das voll angerechnet obwohl ich ja in Zukunft sowas höchstwahrscheinlich nicht mehr habe?

Dann kann der Gewinn über einen angemessenen Zeitraum verteilt werden (drei, mit viel Glück fünf Jahre wäre mein Ansatz). Unter den Tisch fallen wird er auf gar keinen Fall, sonst hätten die Leute nur noch "höchstwahrscheinlich unregelmässige Gewinne".

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 09:30
(@commmander)
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Wird der Aktiengewinn brutto zum KU gerechnet oder netto also mit abzug Abgeltungssteuer und Soli?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2013 10:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wird der Aktiengewinn brutto zum KU gerechnet oder netto also mit abzug Abgeltungssteuer und Soli?

Netto! Also so, wie er in Deinem Steuerbescheid besteuert ist,

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2013 10:41
(@commmander)
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Hallo zusammen,

habe jetzt das Schreiben von meinen Sohn bekommen. Dort steht das das Jugendamt mich in die Gruppe 8 der Düsseldorfer Tabelle einordnet also 742€.
Dann schreibt mein Sohn noch 90€ Pauschale dazu -184€ Kindergeld sind dann 648€ wo ich monatlich jetzt zahlen soll und er brauch zu seinen Studium einen Laptop den soll ich laut schreiben auch bezahlen bzw. mich beteiligen.
Mein Sohn studiert seit Oktober 2013 und wohnt bei der Mutter.

1. Darf er einfach eine Pauschale von 90€ wie er schreibt für Fahrtkosten, Bücher usw. berechnen?
2. Es ist keine Berechnung vom Jugendamt im Schreiben dabei und auch nicht von der Mutter was sie verdient. Ist das so O.K.?
3. Muss ich den Laptop für Ihn extra bezahlen?

Werde so wie es aussieht zum Anwalt gehen müssen weil es kann nicht sein das ich von jetzt 480€ auf einmal 648€ zahlen muss sind ja 35% mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 11:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Das JA hat bei Volljährigen noch weniger zu sagen als nichts.
Die können dich auch in Zeile 0815 einordnen, ohne dass das irgendeine Wirkung entfalten würde.

1. Die 90,-€ kann er m.W.n. nur von eigenem Einkommen abziehen.
Wenn er keins hat, kann er auch nichts abziehen.

2. Ohne Einkommensnachweise der Mutter gibt es garnichts. Jedenfalls nicht über den bestehenden Titel hinaus.

3. Nein. Und würde ich bei dieser Form der Kommunikation keinesfalls tun. Auch nicht als kleinen Zuschuss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 12:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Darf er einfach eine Pauschale von 90€ wie er schreibt für Fahrtkosten, Bücher usw. berechnen?

Nein, die Pauschale würde er bei sich abziehen dürfen, wenn er eigenes Einkommen hätte. Aber sie bei dir oben aufschlagen is nich.

2. Es ist keine Berechnung vom Jugendamt im Schreiben dabei und auch nicht von der Mutter was sie verdient. Ist das so O.K.?

Das JA muss ja auch nicht berechnen, es kann, darf aber keinen KU bestimmen. Wenn du aber die Unterlagen beim JA eignereicht hast, dann soltlest du auch vom JA Post bekommen, wenn nicht mal nachfragen. Nein, er muss dir die Unterlagen der KM zur Verfügung stellen. Hast du ihn dazu aufgefordert?

3. Muss ich den Laptop für Ihn extra bezahlen?

Nein, wozu. Dafür bekommt er ja KU von dir. Der einzige Mehrbedarf bei Studenten wären Studiengebürhgen und KV.

Vor dem Anwalt würde ich ihn nochmal auffordern dir die angebliche Berechnung des JA vorzulegen (und nicht nur eine Zahl), die Einkommensnachweise der KM vorzulegen, einen BAFÖG-Antrag zu stellen und dir vorzulegen und ihm mitteilen, dass er, solange ers seinen Pflichten nicht nachkommt entweder gar keinen oder eben den niedrigen KU bekommt. Das mit Fristsetzung und dem Hinweis, dass du es ansonst leider deinem RA übergeben musst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 12:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Commander,

na das ist doch mal ein feiner Haderlump von Sohn! Dieses ganze Schreiben von ihm strotzt nur so von Unverschämtheiten, Halbwahrheiten und faustdicken Lügen, und sollte demnach bei dir sämliche Alarmglocken schrillen lassen.

1. Darf er einfach eine Pauschale von 90€ wie er schreibt für Fahrtkosten, Bücher usw. berechnen?

Der gscherte Hundling hat hier offenbar die Pauschale genommen, die er als z.B. Auszubildender in Ansatz bringen dürfte, wenn es um die Anrechnenbarkeit seiner eigenen Ausbildungsvergütung ginge (Anmerkung 8 in der DT). Darum geht es hier aber überhaupt nicht => das kann dieser gierige Drecksack sich mal gepflegt abschminken.

2. Es ist keine Berechnung vom Jugendamt im Schreiben dabei und auch nicht von der Mutter was sie verdient. Ist das so O.K.?

Das Jugendamt ist bei einem Zwanzigjährigen normalerweise eh' nicht mehr im Boot; ich vermute mal, er ist gar nicht beim Jugendamt gewesen (bzw. er ist dort abgeblitzt), und schreibt das nur, um Eindruck zu schinden. Im übrigen, sei froh, wenn du diese Truppe los bist: Vor zweieinhalb Jahren haben diese Armleuchter dich ja auch schon sauber über den Tisch gezogen. Damit meine ich jetzt nicht nur die nicht berücksichtigte Zinssteuer; ab dem 18. Geburtag des Kindes wäre der Unterhalt mutmaßlich eh' schon nicht mehr von dir allein aufzubringen gewesen, d.h. die Frau Mama hätte sich bereits ab Volljährigkeit beteiligen müssen, falls leistungsfähig; außerdem, sogar bei 3.108 Euro Einkommen wärest du eigentlich "nur" in Zeile 6 gewesen, das JA hat dich aber nach Zeile 7 hochgestuft, mutmaßlich laut Anmerkung 1 zur DT weil du nur eine Unterhaltspflicht hast, dies ist aber für den Volljährigenunterhalt m.W. nicht unbedingt üblich. Und falls es so gewesen sein sollte, dass dies alles kurz vor Erreichen der Volljährigkeit berechnet wurde und man dir trotzdem einen unbefristeten Titel an den Hals gebunden hat, dann verdient der zuständige Sachbearbeiter meiner unbescheidenen Meinung zufolge ohnehin eine dreifache Bäckertaufe in der nächst erreichbaren Jauchegrube.

Tut aber alles nichts zur aktuellen Situation, denn all dieses ist vergossene Milch.

Allerdings, wenn der volljährige Herr Sohn jetzt sogar noch mehr Unterhalt von dir will, dann muss er dir zwingend eine Einkommensauskunft der Frau Mama vorlegen. Keine Auskunft über das Einkommen der Mutter bedeutet im Normalfall: kein Geld von dir. Dummerweise hast du diesen Titel an der Backe, aber da dein missratener Nachwuchs ja gerade versucht, sogar Zeile 8 der DT von dir zu ergaunern, hast du die Wahl:

  • Du zahlst weiterhin die 480 Euro und hoffst, dass der Hundling damit zufrieden ist.
  • Du zahlst weiterhin die 480 Euro (oder sogar weniger als diese) und hoffst, dass der Hundling vor Gericht geht, und sich dort eine saubere Watschen abholt, die damit endet, dass die Frau Mama ebenfalls zahlpflichtig wird und du am Ende sogar etwas weniger zahlst als jetzt.
  • Du zahlst erst mal weiterhin die 480 Euro (oder sogar weniger als diese), aber leitest derweil selber eine Abänderungsklage in die Wege.

Die Auskunft über das Einkommen der Mutter solltest du aber so oder so von ihm anfordern, und zwar schriftlich und nachweisbar.

Pro forma: Eigentlich ist der Herr Student außerdem verpflichtet, sich vorrangig vor dem Unterhalt um Bafög zu bemühen. Ich fürchte allerdings, bei deinem Einkommen dürfte da wenig bis gar nichts bei rumkommen.

3. Muss ich den Laptop für Ihn extra bezahlen?

Er kann ja gerne versuchen, dies in einem Gerichtsverfahren als Sonderbedarf durchzusetzen; ich halte es allerdings für nahezu ausgeschlossen, dass er damit durchkommt. Und, ganz ehrlich - so unverschämt, wie dieser Schmierlappen dir geschrieben hat, hätte ich an deiner Stelle genau null Neigung, mich hier freiwillig zu beteiligen: Der soll sich seinen Laptop rektal einführen, und zwar gerne sogar im Querformat!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. zefix, was bin ich langsam. Sowohl Beppo als auch Tina haben in viel freundlicheren Worten als ich bereits dasselbe gesagt 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 13:26
(@commmander)
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Hallo,

vielen dank für die Antworten, echt super Forum. Werde mit dem Schreiben zu einen Anwalt gehen und der soll meinen Sohn und der Mama einen saftigen Brief schreiben.

Nochmal vielen dank für die Auskünfte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 19:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht der Mama.
Mit der hast du nichts mehr zu schaffen.

Alles läuft über deinen Sohn.
Er ist volljährig.
Zur Abwehr brauchst du auch keinen Anwalt.
Ja nicht mal eine Antwort würde ich ihm in der Situation zukommen lassen.

Ein Anwalt ist nur nötig wenn du den titulierten Unterhalt senken willst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 19:11




(@commmander)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe meinen Sohn einen Brief mit folgenden Punkten was ich von Ihm will geschrieben.

1. Die  Unterlagen der Berechnung des Jugendamts und nicht nur eine Zahl die nach meinen Berechnungen falsch ist.
2. Die Einkommensnachweise deiner Mutter.
3. Einen BAFÖG-Antrag von dir weil du vorrangig verpflichtet bist vor dem Unterhalt dich um Bafög zu bemühen.
4. Ich zahle keinen Cent für deinen Laptop und auch keine zusätzlichen 90€ Pauschale wenn du meinst das es dir angeblich zusteht dann sehen wir uns vor Gericht wieder.

Jetzt ist die Antwort von meinen Sohn gekommen.

1. Es ist ein schreiben vom Jugendamt beigefügt wo steht: Ihr Vater verfügt über ein unterhaltsrechtliches Einkommen innerhalb der 8 Gruppe. Ihre Mutter überschreitet den Selbstbehalt von 1200€ nicht, allerdings liegen keine vollständigen belastbaren Steuerunterlagen vor. Daher bemisst sich Ihr Anspruch alleine aus dem Einkommen des Vaters. Aufgrund der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen wird Ihr Vater eine Einkommensgruppe höher eingestuft. Ihr bedarf beträgt demnach 742€ minus Kindergeld 558€.
Es liegt aber keine Berechnung bei mein Sohn schreibt dazu ich soll halt bei Jugendamt nachfragen.

2.Er hat die Einkommenssteuerbescheide seiner Mutter von 2010 und 2011 beigelegt die von 2012 hat die Mutter noch nicht. Für 2012 ist eine Handschriftliche Auflistung dabei.
Die Mutter verdient aber nicht mehr als der Selbstbehalt ist Selbstständig, putz Autos und hütet Kinder.

3. Er hat einen Bafög Antrag gestellt hat aber noch nicht bescheid bekommen. Die vom Jugendamt hat angeblich gesagt er bekommt höchstwahrscheinlich nichts weil der Vater zu viel verdient.

4. Laptop will er jetzt nichts mehr und wegen den 90€ will er sich noch mal erkundigen.

Also zu Punkt
1. Wenn ich den einmaligen Aktiengewinn den ich so noch nie gehabt habe und auch nicht mehr haben werde weil keine Aktien mehr vorhanden zum Einkommen voll dazuzähle komme ich auch auf die 558€. Aber ich bin der Meinung das man die nicht mitrechnen darf bzw. maximal auf 3 Jahre aufteilt dann kommen ich nämlich 1 bzw. 2 Stufen runter. Was meint Ihr? Gibt es dazu ein Urteil?

2. Mutter verdient wirklich unter 1200€. Hat vor Jahren Ihren Job bei der Bank gekündigt um Auto zu putzen. Ist die Mutter nicht verpflichtet sich einen Job zu suchen wo man mehr verdient? Bei uns ist Vollbeschäftigung Sie hat eine Banklehre und Abitur kann mir also nicht erzählen das Sie keine anständigen Job findet.

3. Bafög ist ja beantragt aber noch kein Ergebnis da.

4. Sehe ich als erledigt an.

Soll ich jetzt auf das Schreiben nicht reagieren und weiter meine 480€ zahlen oder zum Anwalt?

Mein Sohn hat mir eine Frist zum zahlen gesetzt hab ich da ein Problem wenn ich dem nicht nachkomme?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2013 18:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob Du zahlen sollst oder nicht kann ich Dir nicht sagen.
Ich weiss nur, dass Kapitalinkünfte unterhaltsrelevantes Einkommen sind, d.h. Du musst sie Dir anrechnen lassen.

Hinsichtlich Bafög könnte Dein Aktiengewinn nochmals zu Buche schlagen, aber dann nur einmal und im nächsten Jahr kann es schon anders aussehen.

Eine Abänderung der Unterhaltszahlung bei gerigerem Einkommen ist möglich. Wenn ein Titel besteht  ist eine Abänderung nach unten nur durch eine Abänderungsklage möglich.

Du kannst eigentlich entweder zahlen (den geforderten Betrag) oder jetzt vor Gericht gehen.
Hoffnung auf weniger Unterhaltzahlungen sehe ich nur bei einem (weiteren, neuen) Bafög-Antrag nächstes Jahr oder Du versucht die Sache dem JA zu erklären damit die das Deinem Sohn erklären, alles andere geht nur über das Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2013 19:54
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Commander,

Ist die Mutter nicht verpflichtet sich einen Job zu suchen wo man mehr verdient? Bei uns ist Vollbeschäftigung Sie hat eine Banklehre und Abitur kann mir also nicht erzählen das Sie keine anständigen Job findet.

Nein, ist sie nicht. Eine erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht nur bei Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen und privilegierten Volljährigen. Das ist hier nicht der Fall.
Wie sind denn die Lebensumstände der KM? Ist sie wieder verheiratet?
Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2013 21:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Commander,

Du kannst eigentlich entweder zahlen (den geforderten Betrag) oder jetzt vor Gericht gehen.

Mindestens noch eine dritte Möglichkeit, nämlich: zahlen und zwar den bislang titulierten Betrag, der ja nun doch um gut hundert Euro niedriger ist als von dem raffgierigen Söhnchen aktuell gefordert wird. Dieses idealerweise mit der Ansage in Richtung Junior, dass er wegen der geforderten Summe gerne vor Gericht ziehen kann, aber falls der Richter zu der Entscheidung kommt, es seien sogar weniger als die 480 Euro aus dem alten Titel (z.B. weil Muddi doch mit im Boot ist), dass es dann selbstverständlich auch nur diese Summe gibt, und nicht etwa die "freiwillig" angebotenen 480 Euro.

Ich weiss nur, dass Kapitalinkünfte unterhaltsrelevantes Einkommen sind, d.h. Du musst sie Dir anrechnen lassen.

Das ist zwar so weit richtig und hier auch unstrittig, aber das Problem ist: Unsere allseits geliebten Freunde vom Jugendamt möchten hier einmalige Einkünfte in voller Höhe zur dauerhaften Grundlage für den Unterhalt machen - denn es klingt nicht so, als wolle man zum 1. Januar 2014 mit den dann aktuellen Zahlen neu rechnen (denn spätestens Ende Dezember ist ja klar, ob in 2013 wieder solche Kapitaleinkünfte aus Aktienverkäufen erzielt wurden, oder eben nicht).

Jetzt wäre es mal wichtig zu wissen, welches Oberlandesgericht zuständig ist. In den Leitlinien der Süddeutschen OLGs steht nämlich zum Beispiel unter Punkt 1.2 drin: "Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen." Nach meinem Dafürhalten müsste das, was für einmalige Lohnausgleichszahlungen wie z.B. die explizit genannten Abfindungen gilt, ganz analog auch für einmalige Kapitaleinkünfte gelten: also Verteilung über mehrere Jahre (wobei natürlich die Frage offen bleibt, wie viele Jahre denn angemessen sind).

Wie sind denn die Lebensumstände der KM? Ist sie wieder verheiratet?

Weitere wichtige Frage: Wohnt sie zur Miete, oder hat sie Wohneigentum? Wenn letzteres, kommt ggf. ein Wohnvorteil ins Spiel, der ihr unterhaltsrelevantes Einkommen über die Marke von 1.200 Euro heben könnte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 00:10
(@commmander)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

danke für die Antworten.

KM lebt alleine mit Sohn in einen selbst gekauften Haus. Ob Sie noch Schulden drauf hat oder nicht weiß ich nicht. Ist mir sowieso ein Rätsel wie die mit so wenig Einkommen das Haus abbezahlen kann bzw. konnte. Entweder von meinen Unterhaltszahlungen oder weil Sie ja 3 Jobs hat einmal Selbständig, einmal freiberufliche Tätigkeit und einmal Angestellt und wir wissen ja alle das man als "Selbstständiger" nichts verdient die arbeiten alle umsonst laut Steuererklärung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2013 15:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Commander,

KM lebt alleine mit Sohn in einen selbst gekauften Haus. Ob Sie noch Schulden drauf hat oder nicht weiß ich nicht.

Und schon ist die Dame ggf. mit einem Wohnvorteil mit an Bord, dafür braucht das Haus auch noch nicht schuldenfrei zu sein.

Ich geb' dir ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Mal angenommen, für das Haus wäre eine marktübliche Kaltmiete von 750 Euro zu erzielen, aber es wären noch monatliche Raten von 500 Euro zu zahlen, bestehend aus einem Zinsanteil von 400 Euro und einem Tilgungsanteil von 100 Euro. Den Zinsanteil darf sie von der erzielbaren Miete abziehen, bleiben noch 350 Euro; die 100 Euro Tilgung darf sie zwar im Prinzip als zusätzliche Altersvorsorge deklarieren, aber dafür gibt's eine Höchstgrenze von 4% des Bruttoeinkommens, was bei ihr ja nicht sonderlich viel ist. Also weiterhin angenommen, vom Tilgungsanteil wären 50 Euro als Altersvorsorge anrechenbar, dann hätten wir: 750 Euro Mietersparnis, gegengerechnet werden 400 Euro Zinsen und 50 Euro Altersvorsorge => ihr unterhaltsrelevantes Einkommen erhöht sich um 300 Euro.

Jetzt kommt es natürlich ganz entscheidend auf ihre echten Daten an, meine Zahlen sind ja nur ein erfundenes Beispiel zwecks Veranschaulichung; es ist aber durchaus denkbar, dass sie mit diesem zusätzlichen "Einkommen" oberhalb der 1.200-Euro-Marke landet, und damit eben doch leistungsfähig für Unterhalt wird. Festzuhalten bleibt aber auf alle Fälle: Die Auskunft des Herrn Sohnemann über das Einkommen seiner Mutter war offensichtlich unvollständig, weil die Angaben zum Wohnvorteil fehlen! Du forderst die fehlenden Daten also bitte umgehend von ihm an, danach kann man weitersehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. ich gehe jetzt mal ganz rotzfrech davon aus: Der geforderte Unterhalt sollte in diesem konkreten Fall nicht nur den Bedarf des volljährigen Kindes decken, zu dem zwar selbstverständlich dessen angemessene Wohnkosten gehören; sondern darüberhinaus sollte mit dem Unterhalt wohl teilweise auch die Immobilie der Mutter finanziert werden. Aus meiner Sicht ist das gleich noch ein Grund mehr, dem Dream-Team "Mutter & Sohn" möglichst gründlich auf die Finger zu klopfen.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 22:17
(@commmander)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

war jetzt im Urlaub und wo ich heimkam lag ein Anwaltsschreiben von meinen Sohnemann im Briefkasten mit folgenden Inhalt.

Anwaltskanzlei fordert mich auf nochmal alle Einkommensnachweise von 2013 und den Einkommensbescheid von 2012 ihnen zuschicken bis zum 07.04.2014.
Ausser ich bin einverstanden zukünftig 550€ monatlich stat meine 519€ zuzahlen und Sonderbedarf von 400€ für den Laptop der wo 800€ gekostet hat zuzahlen.
Es ist eine Laptoprechnung dabei auf den Namen der Mutter.
Bin jetzt auch zum Anwalt und hab ihn meine Unterlagen übergeben aber ich sehe schwarz so wie er sich geaüßert hat. Habe einen Termin am Donnerstag bei meinen Anwalt bis dahin meint er hat er sich die Unterlagen angesehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2014 17:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Commander,

gegnerische Anwaltsschreiben sollte man niemals wörtlich nehmen, sondern gründlich auf ihren Wahrheitsgehalt hin abklopfen.

Den Sonderbedarf für den Laptop sehe ich nach wie vor nicht; möge der gegnerische Anwalt sich dafür mal eine gerichtsfeste Begründung ausdenken! Im übrigen: Wenn Muttis Name auf der Rechnung steht, dann ist das eben Muttis Laptop, und nicht Sohnemanns Laptop ...

Zur wichtigeren Sache, nämlich dem laufenden Unterhalt. Grob überschlägig: Bei der vorigen Berechnung waren es 3.108 Euro bereinigtes Einkommen, und deinen Angaben zufolge war das eher zu hoch als zu niedrig gegriffen. Sogar wenn jetzt diese einmaligen 10.000 Euro Gewinn hinzukommen (was ich auch noch nicht für sicher halte - argumentiere mit "einmaligen Einnahme", die folglich auf mehrere Jahre zu verteilen sind): Abzüglich Steuern sind das 7.500 Euro p.a., also 625 Euro pro Monat. Dann bist du in der Gegend von 3.700 Euro, das wäre dann "nur" Zeile 7 der DT. Mutmaßlich Hochstufung um eine Zeile, da nur ein Unterhaltsberechtigter; dann sind wir in Zeile 8 und somit bei 519 Euro.

Und was immer dir dein Anwalt am Donnerstag erzählt: Frag' anschließend am besten wieder hier nach. Auch gegenüber dem eigenen Anwalt gilt: Lieber selber mitdenken, als ihm blind zu vertrauen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. ist deine Steuererklärung für 2013 eigentlich schon beim Finanzamt? Mit dem Steuerbescheid für 2013 könntest du der Gegenseite nämlich so einigen Wind aus den Segeln nehmen, d.h. ggf. lohnt es sich, auf Zeit zu spielen ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2014 20:30
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Ergänzend dazu...
Als Einkommensbescheide der Mutter sind natürlich auch nur die Jahre 2012 und 2013 relevant. Was sie früher irgendwann mal verdient hat, interessiert eigentlich nicht. Da 2012 ausreichend weit in der Vergangenheit liegt, sollte dazu durchaus ein Steuerbescheid vorliegen. Ich würde erstmal genau dasselbe von der Mutter fordern, wie von Dir gefordert wird.
Und den Wohnvorteil würde ich mal gesondert und verstärkt abklopfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es den Kreditvergaberichtlichen einer Bank entspricht, einer armen selbstständig arbeitenden Mutter am Selbstbehalt einen Kredit über mehrere hunderttausend Euro für ein Haus zu geben, wo man alleine schon mit Zinsaufwendungen von vielen hundert Euro rechnen müsste ohne jegliche Tilgung.
Beim Laptop könnte man mal auf die Ausstattung gucken, denn fürs Studium dürfte es auch billiger gehen (z.B. 3D Grafik braucht man nicht fürs Studium), also ich finde bei Händlern Notebooks schon für 400€, für alle Arbeiten, selbst als Informatikstudent dürften diese mehr als ausreichen! Allerdings halte ich die Laptopgeschichte insgesamt auch für hochgradig lächerlich, vielleicht ist es besser, darauf nicht einzugehen.

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 11:00
(@commmander)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten,

die Steuer für 2013 habe ich noch nicht erledigt hätte aber schon alle Unterlagen könnte ich auch noch nachreichen.
Schauen wir mal was mein Anwalt mir am Donnerstag sagt bin gespannt aber er macht keinen vertrauenserweckenden Eindruck habe halt aus dem Telefonbuch einen rausgesucht.
Es gibt wie in allen Berufen gute und schlechte mal gucken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2014 18:12




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