fehlender Unterhalt...
 
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fehlender Unterhalt ist "kommt hinten beim Pferd raus"

 
(@ich-habe-angst)

Hallo Forum,
die Betreff Zeile verrät bereits einiges...
Ich selbst bin seit einigen Jahren alleinerziehender Vater.
Zahlreiche Termine bei FG und JA habe ich erlebt und in 2014 werde ich weitere bisher unbekannte Instanzen beim FG durchlaufen.
Weil ich ein Mann bin ....
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Die KM zahlt keinen Unterhalt.
Unterstützung für ihre Position findet die KM in der Politik.
Irgend ein Ar... bei der EU findet es gut dass sie keinen Unterhalt zahlt.
Deutsche Steuergelder werden genutzt, damit die KM keinen Unterhalt zahlen muss.
Erfolgreich und doch erfolglos geklagt habe ich.
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Was bedeutet fehlender Unterhalt für die Kinder ???
Hat sich irgendein Vollpfosten in Berlin darüber schon einmal Gedanken gemacht ???
Wir gehen in Richtung Hartz 4.
Sobald der letzte UVG entfällt, sobald das letzte Kind 12 Jahre alt wird, schenkt uns die Bundesrepublik Deutschland zum Kindergeburtstag Hartz 4.
Die Wohnung werden wir verlieren.
Die Kinder werden massivste Einschränkungen - sofern nicht bereits geschehen - erfahren.
Balkonien statt Mallorca.
Smartphone daddeln ist billiger als Buch.
Kino und Theater besser von aussen.
Amerikanische Küche ist billiger als gutbürgerliche Küche.
Schule kostet sehr viel Geld - besser kein Abitur.
Und wenn dann die Waschmaschine kaputt geht, wird es total aufregend.
Unsere Zukunft liegt im sozialen Wohnungsbau. Ganz weit oben. Etage 12 ?.

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Die KM hat - und das ist hier eine sehr ernste Sache - später einmal Anspruch auf Unterhalt durch die Kinder.
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MEINER MEINUNG nach wird das Thema Unterhalt immer wieder von zahlreichen Beteiligten massiv unterschätzt.
Auch hier im Forum.
"Ohne Unterhalt" kann grosse wirtschaftliche Not für die Kinder bedeuten.
Das Geld wächst nicht am Baum.
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Sogleich wird es Kritik hageln.
Ich hätte Unrecht und wäre dumm wird so mancher schreiben.
Alles nicht so schlimm wird so mancher schreiben.
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Ich bin der Meinung dass Kinder auch ein Recht haben.
Nur ein einziges Recht.
"Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit."
Und genau dieses Recht treten wir in der Bundesrepublik Deutschland täglich tausendfach mit Füßen.
Weil der Unterhalt fehlt ....

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Die GroKo hatte in der Startphase einen Vorschlag auf dem Tisch liegen.
Eine Partei wollte die Altersgrenze beim UVG erhöhen.
Dieses hätte für tausende Kinder Vermeidung von Hartz 4 bedeutet.
Das Ergebnis ist bekannt.

Zitat
Geschrieben : 04.03.2014 02:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Normalerweise sollten beide Eltern zu jeweils gleichen Teilen für Unterhalt und Betreuung zuständig sein.

Nicht, einer betreut alleine und der andere bezahlt alleine.

Woran hapert das bei euch?

Warum betreust du alleine?

Was hindert dich, selbst ein wenig dazu zu verdienen, wenn dein jüngstes Kind schon fast 12 ist?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 09:23
(@Inselreif)

Eine Partei wollte die Altersgrenze beim UVG erhöhen.
Dieses hätte für tausende Kinder Vermeidung von Hartz 4 bedeutet.

Die Verlängerung des UVG hätte für diese Kinder gar nichts bedeutet. Sie hätten keinen Cent mehr zur Verfügung gehabt. Lediglich
-> der leistungsfähige Betreuungselternteil wäre auf Kosten der Allgemeinheit um den Barunterhalt herumgekommen, den auch er im Ausnahmefall von Gesetzes wegen leisten muss und
-> der nicht leistungsfähige Betreuungselternteil hätte sich den Aufwand eines Antrags auf Hartz IV sparen können.

Man darf es sich hier nicht zu leicht machen.
Der Grundsatz "einer zahlt, einer betreut" findet seine Grenze dort, wo der eine nicht zahlen kann. Dann heisst es "einer betreut und zahlt". So sieht es das BGB vor. Kann der Betreuer nicht gleichzeitig noch zahlen, dann gibt es eben Leistungen nach SGB II.
Es gibt ausreichend Fälle, bei denen gerichtlich festgestellt wurde, dass der Mann nicht zahlen kann und deshalb selbstverständlich die Frau einspringen muss. Meist trifft es dann indirekt den neuen Lebenspartner oder am Ende eben (Frauen tun sich mit diesem Schritt wohl deutlich leichter als Männer) das Jobcenter.

Und ja, der pragmatische Weg an dieser Stelle wäre wirklich: wenn Frau nicht zahlen kann, soll sie eben ihren Beitrag durch Betreuung leisten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 11:26
(@ich-habe-angst)

Hallo Forum,

berauschend viele Neuigkeiten oder Hilfestellungen vermisse ich schon.

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/vier-von-zehn-alleinerziehenden-beziehen-hartz-iv-aid-1.4092514

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2014 14:54
(@entsorgtervater2009)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Ergebnisse der erwähnten Bertelsmann-Studie sind sicherlich erschreckend. Allerdings hat die Autorin der Studie u.a. das deutsche Steuerrecht für diese Entwicklung verantwortlich gemacht, womit sie nur zum Teil richtig liegt.

Ich sehe die Problematik vornehmlich in der Arbeitsmarktpolitik. Im Dezember 2000 hat der Gesetzgeber mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Instrumentarium geschaffen, das zum Ziel hatte, mit Hilfe befristeter Arbeitsverträge, den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis münden zu lassen sowie den Unternehmen einen Anreiz anzubieten, verstärkt ArbeitnehmerInnen einzustellen. Dieses wurde von den Arbeitgebern in der Folgezeit immer wieder geschickt ausgehebelt. Bestes Beispiel die Deutsche Post AG, die eine(n) ArbeitnehmerIn selbst nach über zehn (!) Jahren Betriebszugehörigkeit noch mit einem befristeten Arbeitsvertrag ausgestattet, wobei der angeführte Sachgrund der Befristung gar nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist, zum wiederholten Mal Schwangerschaftsvertretung bzw. Elternzeit suggeriert wird oder der Sachgrund längst auf einem Friedhof schlummert. Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund lässt man den Arbeitsvertrag nach zweimaliger Verlängerung bzw. spätestens nach zwei Jahren einfach auslaufen, um die fällige Festanstellung zu verhindern. Hintergrund dieser gängigen Beschäftigungspolitik ist die Aushebelung des Kündigungsschutzes, die den Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin für das Unternehmen “unattraktiv“ und teuer macht.

Weiterhin wurden die Zeitarbeit (die Arbeitnehmerüberlassung) und die Gründung von Tochterunternehmen (das Outsourcing ganzer Unternehmenszweige) massiv vorangetrieben, immer mit dem Argument, im internationalen Vergleich konkurrenzfähig und bei Konjunktureinbrüchen flexibel zu bleiben. Die Gewinne der Unternehmen sind durch diese Möglichkeit der Einsparung von Personalkosten sprunghaft angestiegen. Den Vorstandsherren freute das natürlich, ein paar Millionen mehr auf dem Konto zu haben und auch die Aktionäre wurden mit “üppigen“ Dividenden befriedigt. Auf der Strecke blieben die ArbeitnehmerInnen, die durch ihre Arbeitskraft maßgeblich zum Gewinn eines Unternehmens beigetragen haben. 

Es entbehrt schon jeder Gerechtigkeit, dass ein(e) Beschäftigte(r) im Tochterunternehmen bzw. ein(e) ZeitarbeitnehmerIn bis zu 20 % weniger Lohn für die gleiche Arbeit bekommt wie ein(e) ArbeitnehmerIn, der/ die direkt beim Unternehmen angestellt ist. Die Einführung von Manteltarif- bzw. Entgelttarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche ist lediglich Schönheitskosmetik, um die Kluft zwischen Arbeitnehmern “Erster Klasse“ und “Zweiter Klasse“ nicht noch größer werden zu lassen. Allerdings führt genau diese Praxis dazu, dass vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen, teilweise mit zusätzlichem 450.- Euro-Nebenjob, gerade mal auf ein Nettoeinkommen von 1.250.- Euro kommen, und so, wie in der Bertelsmann-Studie aufgezeigt wurde, besonders bei Kindern und Jugendlichen ab Altersstufe 2 nach DDT, in jedem zweiten Fall nicht den vollen Mindest-KU zahlen können.

Man darf nicht vergessen, dass die Hauptbeschäftigung generell Vorrang genießt und dass alle weiteren Nebenbeschäftigungen mit ihr kompatibel sein müssen. Was nützt es einem, wenn mit 220 Stunden im Monat gerade so eben der Mindest-KU gezahlt werden kann, der Hauptarbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Mehrfachbelastung irgendwann kündigt, weil er die volle Arbeitskraft für sich beansprucht?? Spätestens dann, wenn mehrere 450.- Euro-Jobs zur Besteuerung nach Lohnsteuerklasse VI führen, ist m.E. eine zulässige Grenze überschritten.

Es gibt Millionen von ArbeitnehmerInnen, die trotz Vollzeitbeschäftigung und Nebenjob Anspruch auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II haben. Diesen Anspruch aber nicht wahrnehmen bzw. ablehnen, weil sie dem Staat nicht zur Last fallen wollen bzw. weil es ihr Stolz verbietet, zu Bittstellern zu werden. Eine derartige Lebenseinstellung ist zu respektieren, zumal kein Gesetz eine Antragstellung auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II in derartig gelagerten Fällen zwingend vorschreibt. Demgegenüber gibt es Millionen von HARTZ IV-BezieherInnen, denen es finanziell weitaus besser geht als den vorstehend beschriebenen Vollzeitbeschäftigten mit Nebenjob, die alle monatlichen Fixkosten selbst bezahlen, und sich diese nicht vom Staat bezahlen lassen, und die alles mögliche unternehmen, ihrer UH-Pflicht in angemessener Weise nachzukommen.

Wenn kein KU gezahlt wird, sollte man sehr genau schauen, woran es liegt. Und selbst bei eingeschränkter/ teilweiser Leistungsfähigkeit, was hindert einen daran, diesen Umstand zu akzeptieren, und selbst zu schauen, dass ein HARTZ IV-Bezug der gemeinsamen Kinder verhindert wird, insbesondere wenn die Kinder in einem Alter sind, wo mindestens die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung als zumutbar erachtet wird. Die Ausweitung der Bezugsdauer von UHV wäre ein völlig falsches Signal. UND: WO soll dann die neue Altersgrenze gezogen werden?? Beim Eintritt der Volljährigkeit?? Wie Inselreif schon schrieb: Es wäre nur eine Verlagerung der Zuständigkeiten.

So wie ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil alles in seiner Macht stehende zu unternehmen hat, seiner UH-Pflicht nachzukommen, so hat der unterhaltsberechtigte Elternteil, besonders wenn die Betreuung von etwas “älteren“ Kindern vorliegt, alles in seiner Macht stehende zu tun, einen HARTZ IV-Bezug zu verhindern (Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit).

@ ich-habe-angst
Das Auslaufen von UHV hat nicht zwangsläufig den gleitenden Übergang in HARTZ IV zur Folge. Du könntest bei der zuständigen Familienkasse einen Kindergeldzuschlag (kurz: Kinderzuschlag) für Deine Kinder beantragen (bis zu 140.- Euro pro Kind, zusätzlich zum gezahlten Kindergeld). Der Kindergeldzuschlag soll verhindern, dass erwerbstätige Eltern - alleinerziehende Elternteile und Paare - nur wegen der Betreuung ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Unter diesem Link findest Du mehr zum Thema Kindergeldzuschlag: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693

Sicher, ein HARTZ IV-Bezug bringt finanzielle Einschränkungen und die “Kontrolle“ durch das JC mit sich. ABER seit wann verliert man bei HARTZ IV seine Wohnung?? Es findet doch erstmal eine Prüfung statt, ob die tatsächlichen Wohnkosten angemessen sind, oder liege ich da falsch?? Einige von Dir angeführte Szenarien sind zum Teil etwas überzogen, haben aber durchaus Unterhaltungswert.

“Smartphone daddeln ist billiger als Buch.“ … RICHTIG, und ich frage mich immer wieder, wie ein(e) HARTZ IV-BezieherIn (Regelsatz 391.- Euro) für sich selbst das allerneueste iPhone 5s und für die Kinder (hier waren es zwei Kinder) - das Jüngere etwa 6 Jahre - das Vorgängermodell iPhone 5 und - das Ältere etwa 10 Jahre - ein iPad mini leisten kann (selbst vor kurzem in einem HVV-Bus in Hamburg-Wilhelmsburg gesehen). Bislang habe ich noch keine einleuchtende Erklärung dafür gefunden … O.K., die Kinder dürfen in der Schule nicht diffamiert werden, nur weil sie HARTZ IV beziehen, aber ein iPhone 5 für einen Grundschüler?? Oh Mann, was habe ich mein altes Nokia 6610 geliebt (über 10 Jahre alt, erster Akku und funktioniert nach wie vor einwandfrei), aber man ist ja nicht “up to date“, wenn man kein WhatsApp benutzt, so musste ein Smartphone angeschafft werden … nee, kein iPhone 5s 😉

“Das Geld wächst nicht am Baum.“ … Auch RICHTIG, JEDER ist für sich selbst verantwortlich und JEDER muss dieses Geld erst einmal durch EIGENE ARBEIT erwirtschaften, bevor es verteilt werden kann.

In diesem Sinne … “Lasst uns das Bruttonationaleinkommen steigern.“  😉

EntsorgterVater2009

Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2014 02:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin EntsorgterVater,

“Smartphone daddeln ist billiger als Buch.“ … RICHTIG, und ich frage mich immer wieder, wie ein(e) HARTZ IV-BezieherIn (Regelsatz 391.- Euro) für sich selbst das allerneueste iPhone 5s und für die Kinder (hier waren es zwei Kinder) - das Jüngere etwa 6 Jahre - das Vorgängermodell iPhone 5 und - das Ältere etwa 10 Jahre - ein iPad mini leisten kann (selbst vor kurzem in einem HVV-Bus in Hamburg-Wilhelmsburg gesehen). Bislang habe ich noch keine einleuchtende Erklärung dafür gefunden … O.K., die Kinder dürfen in der Schule nicht diffamiert werden, nur weil sie HARTZ IV beziehen, aber ein iPhone 5 für einen Grundschüler??

Genau da hakt es bei mir auch immer wieder. Oder wenn ich sehe, dass H4-Bezieher sich locker das Hobby "Rauchen" leisten können. Nicht dass ich ihnen das missgönne (ich habe selbst 40 Jahre lang geraucht), aber solange es nicht mal die leckeren Selbstgedrehten oder die Geschmuggelten aus Polen sind, sondern die teuren Schachteln aus dem Automaten, scheint in unseren Sozialhilfesätzen noch eine ganze Menge Luft zu sein.

Nicht zuletzt nach den Erfahrungen, die ich bei unzähligen Reisen in andere - auch erheblich ärmere - Länder dieser Erde gesammelt habe, halte ich innerfamiliäre Unterhaltspflichten und Solidarität für absolut sinnvoll; lange, bevor irgendwelche staatlichen Fleischtöpfe ins Spiel kommen. Genauso, wie ich es für sinnvoll halte, dass jeder erst einmal selbst für sein eigenes Einkommen sorgt - und zwar nicht nur nach der Devise "wenn ich jeden Tag arbeiten gehe, habe ich am Monatsende nur 300 EUR mehr in der Tasche - dafür stehe ich doch nicht auf!" Ich glaube aber nicht, dass man aus einem Unterhaltspflichtigen jeden Cent herausholen muss, der irgendwie zu kriegen ist. Und auch nicht von irgendwelchen Ämtern, nur weil einem (vermeintlich) irgendwas "zusteht".

Der nicht nur in den USA geltende Kennedy-Satz "Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann – fragt, was ihr für euer Land tun könnt" scheint mittlerweile allerdings ziemlich aus der Mode gekommen zu sein.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2014 12:39