Fiktiver Freibetrag...
 
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Fiktiver Freibetrag in Lohnsteuerkarte bei Unterhaltsberechnung

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich habe mal eine Frage zum Thema "Eintragen von Freibeträgen"

Und zwar habe ich mtl. Fahrtkosten von 535€ , welche bei der Berechnung vom Unterhalt auch anerkannt werden.

Nun wird mir fiktiv ein monatl. Freibetrag angerechnet, was ja auch okay is. Doch wurde ein Freibetrag von 250€ unterstellt, was nicht korrekt ist, da der AG-Pauschbetrag vorher noch abzuziehen wäre. Es wären also 167€ Freibetrag, die ich in der Lohnsteuerkarte eintragen könnte.

Jetzt das eigentliche Problem. Man hat doch dann nicht monatlich 167€ mehr. Der Brutto/Netto Rechner sagt, dass es effektiv ca 55-60€ netto mehr an Einkommen ausmacht, also kann mir doch auch nur dieser Betrag angerechnet werden?!Oder ist das nicht korrekt, was dieser Rechner sagt???

Montag werde ich direkt auch nochmal beim Finanzamt nachfragen, das lässt mir keine Ruhe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2017 19:38
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vater 1982
Inwiefern soll noch ein Arbeitgeberpauschbetrag abgezogen werden? So wie ich das sehe können die Dir nur die Steuerersparniss von 50 - 60 € anrechnen. Ich würde mich mal beim Finanzamt erkundigen.
L.G.
der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 20:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht, es ist also so, dass Du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen.
D.h. auf diesen Betrag wird keine Lohnsteuer erhoben sondern erst bei der Einkommenssteuer wird alles genau berechnet.
Das geht das Finanzamt an.

Den Unterhalt berechnet das Finanzamt nicht, wenn der Unterhalt berechnet wird, dann wird Dein Netto-Gehalt genommen, nachzuweisen mit den Lohnbescheinigungen. Da auf den Freibetrag keine Lohnsteuer erhoben wird, erhöht sich Dein Nettoeinkommen, aber nicht um diesen Betrag, da auf diesen Betrag auch Sozialabgaben geleistet werden.

Warum wird Dir etwas fiktiv angerechnet und von wem? Hast Du einen Dienstwagen?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 20:54
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Inwiefern soll noch ein Arbeitgeberpauschbetrag abgezogen werden?

Das sind die Infos, die ich mir erlesen habe.

Man kann Freibeträge erst eintragen lassen, wenn sie den Pauschbetrag von 1000 um 600€ überschreiten und dann ist auch nur das einzutragen, was über den Pauschbetrag ist. In unserem Fall 2002€/jährlich und nicht wie vom Anwalt errechnet 3002€/jährlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2017 21:59
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Warum wird Dir etwas fiktiv angerechnet und von wem?

Ich wurde von der Anwältin der KM im Zuge der Unterhaltsberechnung aufgefordert aufgrund der hohen Fahrtkosten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Das möchte ich aber nicht. Deswegen unterstellt sie mir nun im Klageschreiben ans Gericht monatlich 250€ fiktive Ersparnis durch den Freibetrag, d.h. statt der 535€ Fahrtkosten zieht sie mir lediglich 285€ vom Durchschnittseinkommen ab. Aber ich habe ja durch das Eintragen der Summe x nicht automatisch den selben Betrag mehr raus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2017 22:07
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Achso, und einen Dienstwagen habe ich nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2017 22:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also die Anwältin der KM will, dass Du einen Freibetrag eintragen lässt und da Du das nicht gemacht hast, hat sie einen fiktiven Betrag für den Unterhalt angenommen.

Also die Anwältin bzw. die KM darf fordern was sie will, davon wird es auch nicht richtig.

Wie Unterhalt zu berechnen ist steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt). Solange Du kein Mangelfall bist solle eine Forderung nach einem Lohnsteuerfreibetrag in die Lehre laufen.
Deshalb berechne den Unterhalt ganz normal, also Einkommen der letzten 12 Monate und Steuererstattung, ggf. Wiehnachts- und Urlaubsgeld sind auf 12 Monate umzulegen. Abzüglich der berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten) und ggf. nachgewiesen Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto, dann ergibt sich aus der DDT die Höhe des Unterhaltshalts.

Schreibe der Anwältin, dass Du den (s.o.) berechneten Unterhalt zahlen wirst (ggf. auch titulieren und auf das 18. Lebensjahr des Kindes befristen).
Für die fiktive Berechnung solle sie doch bitte eine Rechtsgrundlage nennen!

Als erstes würde ich annehmen, dass dann nicht viel passiert. Letzlich ist die Anwältin nicht autorisiert den Unterhalt endgültig und damit rechtsgültig zu berechnen, das kann nur ein Gericht.

Das gilt alles aber nur, wenn Du kein Mangelfall bist, d.h. wenn Du mindestens den Mindestunterhalt bezahlen kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 23:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sollte tatsächlich schon eine Klage anhängig sein, dann solltest Du sofort zumindest den Unterhalt zahlen, der sich ohne Anrechnung des fiktiven Anteils ergibt.
Das bewirkt, dass der Streitwert nur noch die Differenz ist.

Ich denke aber nicht, dass eine Klage schon vorliegt sondern, dass sie nur angedroht wird.

Auch ein Lohnsteuerfreibetrag ist keine "Gelddruckmaschine". D.h. zwar erhöht sich Dein monatliches Netto, bei der Einkommenssteuererklärung wird aber die tatsächliche Steuerschuld berechnet und Du bekommst eine Nachzahlung aufgebrummt, wenn der Betrag zu hoch war.
Anderersherum, wenn Du keinen Lohnsteuerfreibertrag eintragen lässt, dann wird auf das gesamt Einkommen die Lohnsteuer erhoben. Durch Deine hohen Fahrtkosten kann es sein, dass Du eine ordentliche Steuererstattung bekommst. Diese ist aber wieder auf den Unterhalt anrechenbar und es entsteht damit kein Verlust beim Unterhalt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 23:41
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Schreibe der Anwältin, dass Du den (s.o.) berechneten Unterhalt zahlen wirst (ggf. auch titulieren und auf das 18. Lebensjahr des Kindes befristen).
Für die fiktive Berechnung solle sie doch bitte eine Rechtsgrundlage nennen!

Als erstes würde ich annehmen, dass dann nicht viel passiert. Letzlich ist die Anwältin nicht autorisiert den Unterhalt endgültig und damit rechtsgültig zu berechnen, das kann nur ein Gericht.

Das gilt alles aber nur, wenn Du kein Mangelfall bist, d.h. wenn Du mindestens den Mindestunterhalt bezahlen kannst.

VG Susi

Das steht in der Klageschrift, welche die Anwältin bei Gericht eingereicht hat, obwohl noch kein 12Monatszeitraum für die korrekte Berechnung vorliegt. Irgendwie versteh ich nicht, wieso bereits geklagt wird. Heute kam das Schreiben vom Gericht.

Sie fordern 110%. Tituliert sind derzeit 105%. Und mehr werden es definitiv nicht. Wenn die Fahrtkosten angerechnet werden und dann noch die Altersvorsorge mit 50€ komme ich auf 1800€ und durch meine Ehefrau dann noch eine Stufe tiefer, da ich mit ihr 3 unterhaltsberechtigte Personen habe. Darauf würden wir aber verzichten, da meine Große Tochter nächstes Jahr evtl raus fällt.

Montag habe ich nun auch einen Termin beim Anwalt, den ich ja nun gezwungenermaßen nehmen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2017 23:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, das tut mir leid. Trotzdem sehe ich nicht warum mehr Unterhalt gefordert wird, wenn die Zahlen ansonsten geblieben sind. Wenn es nicht noch weitere Dinge gibt sehe ich eigentlich keinen Grund warum die Klage Erfolg haben sollte. (Aber ich bin auch keine Anwälting.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 23:56




(@inselreif)
Moderator

Wie Unterhalt zu berechnen ist steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).

Man müsste jetzt die zutreffenden Leitlinien herauskramen aber wahrscheinlich steht das mit dem Freibetrag für Fahrtkosten dort 1:1 drin. Um die fiktive Zurechnung wirst Du kaum herum kommen.
Aaaaber: 1. bitte korrekt gerechnet und 2. wenn die Steuererstattung nächstes Jahr Gegenstand einer dann neuen Unterhaltsberechnung sein sollte, müsste man die fiktive Steuerersparnis von heuer dort wieder abziehen.
Um diesem Chaos zu entgehen wäre der Eintrag eines Freibetrags vielleicht doch nicht ganz verkehrt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 23:57
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Man müsste jetzt die zutreffenden Leitlinien herauskramen aber wahrscheinlich steht das mit dem Freibetrag für Fahrtkosten dort 1:1 drin. Um die fiktive Zurechnung wirst Du kaum herum kommen.
Um diesem Chaos zu entgehen wäre der Eintrag eines Freibetrags vielleicht doch nicht ganz verkehrt.

Ja, es steht in den Leitlinien. Wie gesagt, ich habe kein Problem mit einer korrekten Be- und Anrechnung. Es nützt keinem mehr wenn ich es jetzt eintragen lasse, denn ich habe keine Lust weitere Lohnzettel einzureichen, nur damit sie sehen welcher Vorteil dadurch ensteht. Zudem liegt jetzt die Steuererklärung vom letzten Jahr vor und da gab es die Fahrtkosten schon in den letzten beiden Monaten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2017 00:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja es steht unter 10.1

"Es  besteht  die  Obliegenheit,  Steuervorteile  in  Anspruch  zu  nehmen  (z.B.  Eintragung  eines  Freibetrags  bei
Fahrtkosten, Realsplitting für unstreitigen oder titulierten Unterhalt). "

und gemäß 9.

"Einkommen können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit erzielbare Einkünfte sein."

(zitiert nach SüdL, wo anders kann es anders formuliert sein.)
ergibt sich die fiktive Anrechnung.

Die alles entscheidende Frage ist wieviel es ausmacht. <a href="https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/hoeheres-nettogehalt-durch-lohnsteuerfreibetrag/150/3098/316200>Hier</a>" wird das erläutert.
Ohne Zahlen bekommt man da natürlich nicht raus wieviel der Unterschied ist.
Dabei ist dann auch zu beachten, dass die Einkommenssteuererstattung sinkt, da die Fahrtkosten ja nun schon vorher berücksichtigt werden.

Pragmatisch wäre es einfach den Antrag zu stellen und an der nächsten Einkommenberechnung zu sehen wieviel es ist bzw. mit einem Rechner zu überschlagen wieviel es ist. (Hast Du offensichtlich schon gemacht).

Unterhaltsrechtlich ergibt sich dabei die Frage ob das Einkommen dann tatsächlich eine Stufe höher kommt.
Nur das zählt unterhaltsrechtlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2017 10:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wie gesagt, ich habe kein Problem mit einer korrekten Be- und Anrechnung.

Fakt ist: Bei unterhaltsrelevanten Fahrtkosten von 535 EUR kommt keine fiktive Steuerersparnis von 250 EUR raus.

Steuerrechtlich wird nur die Hinfahrt berücksichtigt, d.h. so Dein Grenzsteuersatz nicht bei 100% liegt, liegst Du mit der Größenordnung ...

[...], dass es effektiv ca 55-60€ netto mehr an Einkommen ausmacht [...]

... eher im richtigen Rahmen.

Sie fordern 110%. Tituliert sind derzeit 105%. Und mehr werden es definitiv nicht.

An Deiner Stelle würde ich nochmal mit (worst case) 100 EUR Steuerersparnis durchrechnen. So die 105% dann definitiv noch passen, ist der Weg zum Anwalt richtig.

Hinsichtlich der Herabstufung wegen Deiner Frau ... Ihr seid seit frisch (Juli 2017) verheiratet ?
Dann wäre bis Juni die Stufe höher korrekt ...

Insofern bin ich aktuell noch ein wenig verwirrt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2017 10:55
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

An Deiner Stelle würde ich nochmal mit (worst case) 100 EUR Steuerersparnis durchrechnen. So die 105% dann definitiv noch passen, ist der Weg zum Anwalt richtig.

Hinsichtlich der Herabstufung wegen Deiner Frau ... Ihr seid seit frisch (Juli 2017) verheiratet ?
Dann wäre bis Juni die Stufe höher korrekt ...

Wir sind seit Juli frisch verheiratet. Rückstände werde ich natürlich nachzahlen sofern eine Berechnung das ergibt.

An Deiner Stelle würde ich nochmal mit (worst case) 100 EUR Steuerersparnis durchrechnen. So die 105% dann definitiv noch passen, ist der Weg zum Anwalt richtig.

Den muss ich ja nun sowieso nehmen, da die KM bereits Klage eingereicht hat. Und es ergibt trotzdem 105%, vorausgesetzt meine Altersvorsorge von 50€ wird anerkannt, denn das hat der Anwalt der KM nicht, da ich diesen Fond angeblich nicht bedienen würde, wie auch immer die darauf kommen (hab es aber alles nachweislich hier). Aber ab Juli hätte ich dann sowieso 105%, selbst wenn 110% raus kämen.

Wer zahlt dieses Verfahren eigentlich???Die Gegenseite fordert 110% doch die wird es ja allein schon durch die Hochzeit nicht geben und am Ende würde ich noch bei 100% landen. Muss ich dann diesen ganzen Mist zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2017 11:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig sehe, dann gilt der <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/243.html>§" 243 FamFG</a>, der insbesondere besagt:

"1. Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten.
2. ... "

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2017 12:52
(@inselreif)
Moderator

Sorry falls es irgendwo steht - aber wie viel ist denn aktuell schon tituliert?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 20:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

105% sind tituliert und um 110% wird gestritten.

Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 21:47
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Vater 1982,

wie es der Inselreife schon angedeutet hat, bedeutet das Heranziehen eines fiktiven Freibetrages aber dann auch gleich ein fiktives Mindern der Lohnsteuerrückzahlung.
Hier ist es ja so, dass im Vorjahr für 2 Monate schon die Fahrtkosten angefallen sind. Entsprechend müsste man diese Rückzahlung dann wieder um die 2 Monate Fahrtkosten wieder mindern. Im nächsten Jahr ist es dann sogar ein Nullsummenspiel. Ohne Freibetrag gibt es eine größere Lohnsteuerrückzahlung, die dann wieder Unterhaltstechnisch genau so viel wiegt, wie der eingetragene Freibetrag.

Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 22:06