Liebes Forum,
ich habe keine Ahnung....und irgendwie werde ich auch zunehmend verwirrt. Ich bitte euch herzlichst auf meine Fragen klare Antworten zu geben, da es die Anwälte die ich bisher befragte es irgendwie nicht konnten.
Zu meiner Person: Ich habe eine Ausbildung und ein Studium abgeschlossen, bin 27, Vater einer dreijährigen Tochter, habe ein Einkommen (bis Ende Mai) von 400 € netto und werde von meiner Schwester (350 €), sowie meinen Eltern (300 €) unterstützt. Meine Eltern und meine Schwester sagen, dass ich das nicht als Einkommen sondern als unregelmäßiges, jederzeit erlöschendes Geschenk betrachten soll.
Ab Mai habe ich also 650 € um alle Kosten meines Lebens decken zu können, folglich ist die Summer unter dem Selbstbehalt.
Jetzt sagen mir die Leute um mich herum (mein Anwalt, ihr Anwalt, Richter), dass ich mindestens 225 € zu zahlen habe, das ich gesteigert unterhaltspflichtig bin, da ich ja schließlich einen Berauf ausüben könnte.
Ich würde aber gerne meinen Dr. machen, bin also den ganzen Tag damit beschäftigt zu arbeiten, allerdings an meinem Doktor.
Muss ich meine Doktorarbeit aufgeben, damit ich mir einen Job suchen kann um die 225 € zu bezahlen ?
Die Mutter meiner Tochter ist wohlhabend und auf mein Geld nicht angewiesen, die will mich nur bestrafen dafür, dass ich sie verlassen habe.
Mit bestem Dank im Voraus
Pandur
Guten Morgen Pandur,
ich habe in meinem Bekanntenkreis auch einige Doktoranden - die arbeiten aber "ganz normal" und beziehen auch ein vernünftiges Einkommen. Die Doktorarbeit dauert dann vielleicht ein oder 2 Jahre länger, aber wenigstens stimmt bis dahin der Lohn.
Gibt es kein Unternehmen, welches Dich bei deiner Arbeit unterstützen will/kann?
Gruß,
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Moin
Jetzt sagen mir die Leute um mich herum (mein Anwalt, ihr Anwalt, Richter),
Was du mit "Richter"?
Hat der bereits ein Urteil gefällt oder ist das lediglich ein Bekannter, den du um Rat gefragt hast?
Wenn es bereits ein Urteil gibt, hast du dich daran zu halten oder, innerhalb von 4 Wochen, Berufung einzulegen.
Ansonsten kannst du dir mal dieses Urteil durchlesen.
Da wurde einem Vater, ungewohnt großzügig, die Beendigung seiner Erstausbildung gestattet.
Ob deine Doktorarbeit zur Erstausbildung zählt, wage ich aber zu bezweifeln.
Ich denke, du wirst um den KU nicht herum kommen.
Eine Chance gibt es nur, wenn deine Ex mehr als das 2-3 Fache von dir verdient. Dann kann sie Barunterhaltspflichtig werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Pandur,
@netze1972 hat die zutreffende Frage gestellt.
Ich habe ebenfalls Bekannte und Freunde, die promovieren bzw. promoviert haben. Meines Wissens haben die jedoch alle nebenher gearbeitet. Das ist zwar sehr anstrengend, aber es hat sich meines Wissens nach keiner auf sein wissenschaftliches Arbeiten zurück gezogen und ausschließlich von Zuwendungen der Familie gelebt.
Dies ganz unabhängig davon, dass Du für Dein Kind schon vom Selbstverständnis her Unterhalt leisten solltest, ggfs. unter Anrechnung des Kindergelds, welches Du ja an die KM abtreten kannst.
Viele Grüsse
Guten morgen,
vielen Dank für eure Antworten.
Also, mein Selbstverständnis verlangt natürlich von mir, dass ich meine Tochter mit allen Mitteln unterstütze. Ich bitte darum, mir in diesem Fall einfach zu glauben, dass ich das auch tue.
Ein Unternehmen wird sich für die Art meiner Arbeit leider nicht finden lassen, falsche Fakultät. Im Dezember wurde das Urteil gefällt (im Rahmen eines Sorgerechtsprozesses) seitdem zahle ich jeden Monat 225 € plus Extra Unterhalt.
Im Zweifel suche ich mir auch im Juni einen Job um den Unterhalt weiter zahlen zu können, aber ich glaube, dass es für alle beteiligten sinnvoller ist, wenn die Arbeit schnell abgeschlossen würde und ich nicht 4 Jahr dafür bräuchte. Die Beistandschaft war, bis sie abgezogen wurde, ebenfalls meiner Meinung.
Daher würde ich gerne auf meine Eingangsfrage zurückkommen, kann man mich zwingen einen Job zu suchen ?
Also, ein fiktives Einkommen anzunehmen, zu sagen, dass ich das fähig bin zu leisten und mir über den Selbstbehalt hinweg das Geld zu nehmen ?
Mit besten Wünschen
Pandur
Eindeutig zwei mal ja.
Du hast ein Urteil und dem musst du folgen.
Du wirst auch niemand finden, der mit deiner Argumentation deine Zahlungspflicht mindert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Pandur,
Deine Darstellung:
Also, mein Selbstverständnis verlangt natürlich von mir, dass ich meine Tochter mit allen Mitteln unterstütze.
deckt sich so nicht richtig mit dem da:
aber ich glaube, dass es für alle beteiligten sinnvoller ist, wenn die Arbeit schnell abgeschlossen würde und ich nicht 4 Jahr dafür bräuchte
Hierzu von mir:
1.
Zum Promovieren braucht man nicht pauschal 4 Jahre!
2.
Mir scheint, dass Du die Unterhaltsverpflichtung für Dein Kind als disponibel ansiehst! Du zu Deiner Haltung wurden Dir bereits einschlägige Hinweise des Gerichts erteilt!
Wo ist also Dein Problem?
moin.
Ich glaube an dieser Stelle lässt sich festhalten, dass Du um die Zahlung des Mindest-KU nicht herumkommen wirst, zumal Du ja auch schon ein abgeschlossenes Studium hast mit dem Du sicherlich eine Arbeit bekommen kannst.
Daneben steht Dein nachvollziehbarer Wunsch, Deinen Dr zu bauen, der Dir ja sicherlich dann nach Abschluss der Promotion auch bessere Jobchancen und gesteigerte Gehaltsmöglichkeiten bietet (vorausgesetzt, Du gibst alle Zitate richtig an :wink:)
Und wenn ich es richtig lese, dann wirst Du auch noch von Deiner Familie unterstützt.
Aus diesem Grund fallen mir zwei Lösungen ein:
Entweder Du kannst mit der KM einen Deal aushandeln, sodass sie Dir quasi einen Teil des KU stundet. Das Argument wäre, dass wenn ihr noch zusammen wärt, ja ebenfalls diese "Durststrecke" zu überwinden gewesen wäre, mit der Aussicht auf ein späteres besseres Einkommen. Das ganze setzt aber eine freiwillige Kooperation der KM voraus! Und das sie ausreichend finanzielle Mittel hat. Und gleichzeitig kannst ja auch anbieten , ein wenig Betreuung zu übernehmen. Damit würdest Du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Und Zeit für ein wenig Kinderbetreuung ist sicherlich neben jeder Promotion
Und die zweite Idee die mir einfällt schliesst auch gleich daran an: wenn so wie es scheint, Deine Familie durch Zuwendungen Deinen Lebensunterhalt sichert, dann müsste doch ein wenig Zeit übrigbleiben mit Jobs (Putzen, Aushilfskassierer etc) den KU zu verdienen.
Was nicht geht, und lass Dich da auch nicht von Deiner Familie aufwiegeln, dass Du offiziell auf mittellosen Doktorand machst, der von Almosen der Verwandschaft lebt und sich deshalb aus der Verantwortung ggü dem Kind stiehlt.
Wünsche ein schönes sonniges WE, Toto
Hi,
seh es mal andersrum.
Wie du schreibst hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein abgeschlossenes Studium. Von daher hattest du bereits Glück, das die Beistandschaft während des Studiums kein fiktives Einkommen angesetzt hat. Möglich wäre das nämlich gewesen.
Da es ein Urteil gibt, wirst du aber um die Bezahlung eh nicht herumkommen.
Was bedeutet, das die KM vermögend ist? Hat sie einen gutbezahlten Job, hat sie eigenen Vermögen oder stehen im Hintergrund nur gutsituierte Eltern?
Vielleicht kannst du ja auf privater Basis reden, das sie dir den KU für 2 Jahre stundet und du dann diesen monatlich zusätzlich zum dann geschuldeten Unterhalt (der ja dann sicher auch höher ausfällt, da du nach der Promotion mehr verdienst) abzahlst. Das geht natürlich nur, wenn sie das Kind in dieser Zeit auch ohne staatliche Unterstützung durchbringt (oder ohne die Hilfe ihrer Eltern)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
ja, ihr habt natürlich recht, irgendwie werde ich hier von meinem Vater aufgewiegelt. Der eben sagt, dass ich dieser Frau keinen Cent zu geben brauche, da mir ein Selbstbehalt zusteht. Dies hat natürlich seinen Hintergrund...
Jedenfalls kann ich mit ihr nicht verhandeln, sie darf sich mir nicht nähern und ich darf meine Tochter nur mit einer Umgangspflegerin sehen. Ist alles ziemlich schwierig...jedenfalls soll mir keiner vorwerfen, dass ich nicht mein möglichstes tue um meiner Tochter beizustehen ohne den Hintergrund zu kennen, das ist übereilt.
Die Kindesmutter hat einen guten Job und verdient weitaus mehr als ich zur Verfügung habe. Sie hat Vermögen in Eigentum und eine finanziell tatkräftige Familie. Überhaupt fing sie erst an nach Unterhalt zu krähen als ich auf Umgangsrecht klagte.
Es fällt mir schwer diesem Drachen Geld in den Rachen zu werfen, dass ich so dringend brauche. Aber, ihr habt natürlich recht, ich habe Zeit zum Arbeiten. Es ist nur so, dass ich für das Geld das ich zum Leben brauche unverhältnismäßig lange arbeiten müsste und es daher besser wäre direkt ins Berufsleben einzusteigen.
Ich danke für die geleisteten Antworten.
Ein Schönes Wochenende
Pandur