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Firmenwagen bei Selbstbehalt

 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich mache mir gerade ein Paar Gedanken, was mit einem Firmenwagen passiert, wenn man nach Unterhalt nur noch den Selbstbehalt hat. Ein Thema mit dem ich mich so gar nicht auskenne

Der Wagen wird ja mit 1% Listenpreis monatlich auf das Bruttogehalt gerechnet. Danach berechnen sich KU (was völlig in Ordnung ist) aber auch EU.

Da die Summe aber ‚imaginär’ ist, schlägt sie am Ende auf den Selbstbehalt durch (die anderen Summen, die man abgeben muss sind ja nicht imaginäre Traumbeträge, sondern echtes Geld).

Nun macht das bei einem Auto schnell 350-400 Euro aus – viel mehr, als ich privat für einen Wagen zahlen würde.

Rechne ich mal kurz nach komme ich auf 890-350=540 Euro. Nicht gerade viel. Jetzt kann ich aber weder in dem Wagen wohnen, noch kann ich das Ding anziehen oder essen.

Was ist da also zu tun?

Dann beschäftigt mich eine zweite Frage:
Es sieht so aus, als ob ich Umgangkosten angerechnet bekommen kann, zumal ich nicht nur 200km von unserem Sohn entfernt wohne.
Was passiert, wenn ich diese nun mit dem Dienstwagen zurücklege? Und was, wenn ich doch mit einem privaten PKW fahren muss?

Gruß und Dank,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2006 13:30
 Uli
(@Uli)

Nun macht das bei einem Auto schnell 350-400 Euro aus – viel mehr, als ich privat für einen Wagen zahlen würde.

Damit habe ich gerade selbst zu tun! Das OLG hat bei meinem Arbeitger angerufen, um zu erfragen, ob es billig wäre, mir für meinen Dienstwagen 850,-€ netto/Monat anzurechnen!!!!! Zusätzlich zu den ca. 150,-€ steuerlicher Mehrbelastung durch den Wagen wären das für mich dann ca. 1.000,- €. Hierfür könnte ich mir zwei Autos kaufen, die dann mir gehörten und die ich unterhaltsmindernd und steuerlich absetzen könnte.

Gängig ist normalerweise einen Fixbetrag, je nach Umständen 100 - 200,-€ anzusetzen. Oder aber die 1%-Regelung, dann aber Fahrtkosten zur Arbeit gegenzuhalten. Die OLG-Leitlinien besagen, es solle ein Betrag angesetzt werden, der den eigenen Aufwendungen entspreche (das ist sicherlich dehnbar).

Der BGH hat in 2003 (AZ müsste ich ggf. raussuchen) entschieden, das bei geldwerten Einkünften, die sich nicht auf Kost und Logis erstrecken, der notwendige Selbstbehalt nicht unterschritten werden darf. D.h. wenn Du einen Porsche als Dienstwagen hast, musst Du trotzdem noch wohnen und essen dürfen. Ich warte mit Spannung auf meine OLG-Entscheidung in gut 2 Wochen !!!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 13:57
 elwu
(@elwu)

Damit habe ich gerade selbst zu tun! Das OLG hat bei meinem Arbeitger angerufen, um zu erfragen, ob es billig wäre, mir für meinen Dienstwagen 850,-€ netto/Monat anzurechnen!!!!!

Das wären bei sagen wir 30% Steuer ca. 2.800€ Brutto im Monat. Mit der Einprozentregelung also 280.000€ Kaufpreis. Das OLG scheint zu glauben du hast einen Ferrari als Dienstwagen *g* Zu Dienstwagen an sich scheint mir immer wieder, dass die vor allem dem Arbeitgeber und dem Fiskus nutzen. Sobald Unterhaltssachen dazukommen, auch noch den Unterhaltsempfängern. Mag sein das ich mich da täusche, müßte man mal konkret durchrechnen.

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2006 20:58