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Firmenwagen , Fahrtkosten & Nettoeinkommen

 
(@baltic_sea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

nach mehreren Tagen suchen habe ich leider immer noch keine wirklich zufriedenstellende Antwort auf die korrekte Anrechnung eines Firmenwagens gefunden.

Nun hoffe ich, dass einige der Leser hier vielleicht die Konstellation kennen oder beurteilen können.

Ich arbeite als Angestellter. Mein Arbeitgebenr stellt mir einen Firmenwagen zur Verfügung, da dieser dienstlich unabdingbar ist.

Meine Monatsabrechnung setzt sich wie folgt zusammen (der einfachheit halber gerundete Beträge):

Brutto:

Lohn: 1220,-
Provision: 2430-,
Zulage Führungsposiition: 700,-
1 % des Firmenwagens: 132,-
Fahrtkosten Wohnort zum Büro: 293,-

Danach erfolgt die Berechnung der Steuer- und Sozialabgaben. Am Ende der Berechnung ergibt sich ein rechnerisches Nettoeinkommen von:

Netto: 2857,- Euro

Hiervon werden allerdings durch den Arbeitgeber die 132,- und die 293,- Euro für den Firmenwagen direkt einbehalten.

Das tatsächliche Nettoeinkommen ( = die Überweisung auf mein Konto) beträgt dann  2432,- Euro.

Überweisung: 2432,- Euro

Die Fragen die ich hierzu habe sind:

a) Wie hoch ist nun das anzusetzende Einkommen für die Unterhaltsberechnung?
b) Wie ändert sich die Berechnung wenn der Firmenwagen einen 1% Wert von 320 Euro hat und die Fahrtkosten daher mit ~710,- Euro zu Buche schlagen?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich schonmal im voraus.

Gruß,
baltic_sea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 18:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin baltic sea,

in Deiner Rechnung ist ein Denkfehler, zumindest solange man davon ausgeht, dass Du das Auto auch privat nutzen darfst. Wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die überdies auch noch die Unterhaltskosten für die Privatnutzung vom AG bezahlt bekommen, wird der Denkfehler noch grösser, denn diese Kosten müsste ein AN ohne Firmenwagen ja privat bezahlen. Insofern wirst Du den 1%-Anteil nicht abziehen können; möglicherweise wird Dir von einem findigen Gegenanwalt noch ein zusätzlicher geldwerter Vorteil aufgeschlagen.

Unterhaltsrecht und Steuerrecht unterscheiden sich in manchen Punkten. Für die Fahrten zur Arbeit ist üblicherweise die Entfernung mal X Arbeitstage (ich glaube 220 pro Jahr) massgeblich. Mit welchem Fahrzeug Du diese Fahrten zurücklegst, ist unerheblich. Was Dein AG einbehält muss nicht zwingend der Kilometerpauschale für Fahrten zur/von der Arbeitsstelle entsprechen.

Das unterhaltsrelevante Einkommen ist das Netto (was nicht mit dem Überweisungsbetrag übereinstimmen muss) abzüglich Werbungskosten, Altersvorsorge (sofern vorhanden) etc.

Hilfreich wären zur Einschätzung auch noch ein paar zusätzliche Angaben:
- wer soll Unterhalt bekommen (Ehefrau? Kind(er)? Wie viele? Wie alt?)
- um was für eine Art von Unterhalt geht es (Trennungs-/nachehelicher Unterhalt für Ehefrau? Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Partnerin? Keins von beidem?
- hat eine Trennung bereits stattgefunden? Sind bereits Anwälte im Spiel?
- gibt es ehebedingte Schulden (Immobilien-, Verbraucherkredit etc.)?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 19:50
(@baltic_sea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

mir ist schon bewußt, dass der Überweisungsbetrag nicht dem entspricht, was voraussichtlich als "Einkommen" zu berücksichtigen ist.
Ja, ich darf den Wagen auch privat nutzen. Nur wie genau ich die private Nutzung berücksichtigen muss, finde ich nirgendwo.

- wer soll Unterhalt bekommen (Ehefrau? Kind(er)? Wie viele? Wie alt?)

2 uneheliche Kinder, 9 und 12 (geworden im Januar)

- um was für eine Art von Unterhalt geht es (Trennungs-/nachehelicher Unterhalt für Ehefrau? Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Partnerin? Keins von beidem?

Kindesunterhalt für die im Haushalt der Mutter lebenden Kinder

- hat eine Trennung bereits stattgefunden? Sind bereits Anwälte im Spiel?

Trennung JA
Anwälte: JA
Gemeinsamer Haushalt von 2000-2004. Trennung 2004, aufgrund meines Ausbildungsgehalts hat das Jugenamt bis Mitte 2009 Unterhaltsvorschuß gezahlt.
2009 dann anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Aufgrund relativ geringer Einkünfte wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Unterhalt je Kind: 220,-
Letzte Woche dann ein neues Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zum Einkommensnachweis.

- gibt es ehebedingte Schulden (Immobilien-, Verbraucherkredit etc.)?

Nein bzw. alles beglichen. Ehe gab es gottseidank auch nicht

Mir ist schon klar, dass ich mit den 440,- Euro Unterhalt zu gut bedient war und die Zahlung wohl deutlich höher ausfallen wird. Allerdings ist in obiger Rechnung auch ein sehr hoher Provisionsansatz enthalten (er macht fast 50% des Bruttogehaltes aus, realistischer sind im Durchschnitt 1000,- Euro oder etwa 30%)

Ist mein Nettoeinkommen nun

Überweisungsbetrag + Vorteil PKW in Höhe x- Werbungskosten ?

Würde bei Werbungskosten die Fahrtkosten Büro-Wohnung berücksichtigt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 20:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

ein gegnerischer Anwalt wird immer versuchen, das Maximum zu erreichen. Das ist sein gutes Recht; das ist sein Job und dafür wird er bezahlt. Umso wichtiger ist es, dass auch Du Deine Rechte kennst. Und natürlich wäre es wünschenswert (und billiger), das Ganze aussergerichtlich zu klären; das geht auch, wenn Anwälte im Spiel sind.

Zunächst: Das Auskunftsersuchen ist rechtens, wenn das letzte mal 2009 Auskunft verlangt wurde. Was Dein offenbar schwankendes Einkommen angeht: Hier wird üblicherweise nicht die letzte Gehaltsabrechnung, sondern ein längerer Zeitraum betrachtet; mindestens ein Jahr; ggf. auch länger. Rechne das Ganze mal (ohne die Autokosten) für die vergangenen 12 Monate und 3 Jahre aus (Urlaubs-/Weihnachtsgeld nicht vergessen) und ermittle einen Monatsdurchschnitt; dann hast Du eine realistische Basis. Davon ziehst Du die Fahrtkosten (Kilometer mal Arbeitstage) ab; ebenso private Altersvorsorge (falls vorhanden, wird bis zu 4% vom Brutto anerkannt.) Danach rechnen wir mal für Dich - oder Du schaust selbst mal in die >>>Düsseldorfer Tabelle<<<. Abzug des hälftigen Kindergeldes nicht vergessen.

Der Dienstwagen kann Dir auf Dein Einkommen draufgeschlagen werden. Es gibt Fälle, wo ein Gericht einfach sagt "Ein vergleichbares Fahrzeug würde XYZ EUR in der Anschaffung und XYZ EUR an monatlichem Unterhalt kosten; diese Kosten hat jeder andere Arbeitnehmer auch. Aber noch bist Du ja nicht vor Gericht; da ist manches verhandelbar. Dabei kommt es natürlich auch auf das Verhältnis zur Mutter Deiner Kinder an: Will sie jeden Cent, der "ihr zusteht" oder kann sie fünfe auch grade mal sein lassen?

Sicher ist nur: Mit 220 EUR pro Kind und Monat wird es nicht mehr getan sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 20:47
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi baltic_sea,

dem entfernungsabhängen Teil des geltwerten Vorteils im steuerlichen Sinn stehen ja die abzugsfähigen tatsächlichen Fahrtkosten gegenüber.

Und wenn ich das richtig sehe, fährst Du mit einem extrem niedrigpreisigen Auto (oder Oldtimer??) eine extrem weite Strecke (74km einfach = 148km).

Und für 74km einfach sagen die meisten Unterhaltsleitlinien sowas wie 2*220/12( 30*30ct + (74-30)*15ct ) = 572€

Und das ist natürlich viel mehr als die 293€ im steuerlichen Sinne. Aber Vergleichbar mit den 710€, solltest Du das Auto also ersetzen durch eines mit Bruttolistenpreis 32.000€, wie Du das offenbar planst.

Also wenn ich Familienrichter wäre würde ich den entfernungsabhängigen Teil einfach aus der Rechnung rauslassen (also sowohl den steuerlichen als auch den unterhaltsrechtlichen) und Dir nur den fixen Teil des geldwerten Vorteils zum Gehalt rechnen.

Aber letztlich ist das immer auch Ermessenssache.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 21:05
(@baltic_sea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille und Pappasorglos,

vielen Dank für die Vorschläge.

Ja, ich fahre derzeit einen Kleinwagen, Mazda2, Listenpreis 13.200 und 74km einfache Pendelstrecke am Tag.
Angedacht ist der Ersatz des Wagens durch einen Volvo V50 DrivE Business Pro mit einiger Sonderaustattung.

Allerdings verstehe ich Euch so, daß auch Ihr zwei verschiedene Ansätze zur Berechnung nehmt.

Brille rechnet Nettoeinkommen ohne Auto - Fahrtkosten (km *Arbeitstage) - Altersvorsorge + Vorteil Dienstwagen privat.

Pappasorglos würde wohl einfach Nettoeinkommen ohne PKW - Altersvorsorge + Vorteil Dienstwagen rechnen.

Sind also nur noch die Fahrtkosten unklar wenn ich das richtig sehe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2012 13:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die 293€ würde auch ich als nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen vom Gesamtnetto (ohne Auto) abziehen. Lediglich die 1%-Regelung - da üblich - stellt "Einkommen" dar und bleibt daher drinne. AV ist ja klar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 18:11
(@baltic_sea)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Die 293€ würde auch ich als nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen vom Gesamtnetto (ohne Auto) abziehen. Lediglich die 1%-Regelung - da üblich - stellt "Einkommen" dar und bleibt daher drinne. AV ist ja klar.

Gruss oldie

müsste man die Fahrtkosten nicht eher vom Netto inklusive Firmenwagen abziehen?
bzw. die 1% als Nutzungsvorteil auf den Überweisungsbetrag raufrechnen?

2857,- Euro Netto nach Steuer und Sozialabgaben
- 132,- vom Arbeitgeber einbehaltene 1%
- 293,- vom Arbeitgeber einbehaltene Fahrtkosten
=2432,- Euro Überweisung auf mein Konto.

Das Nettoeinkommen im Sinne des Unterhaltsrechtes dürfte dann 2432,- plus 132,- für den Firmenwagen minus 293 für berufsbedingte Aufwendungen betragen?

2432,- Überweisungsbetrag
+ 132,-  PKW-Vorteil
- 293,- Fahrkosten
= 2271,-

hmmm, sieh zumindest halbwegs logisch aus.

Mich wundert allerdings das es zu diesem Thema kein Urteil oder ähnliches gibt. Ich bin ja nun nicht der einzige der mit FirmenPKW unterwegs ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2012 18:29
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mal ne Zwischenfrage, weil ich auch gerade rechne (kein Firmenwagen..)

Beim OLG Düsseldorf steht:
"Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR
pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer
kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in
Betracht"

Also gefahrener Kilometer?

ok zu Dir dann:
Wenn Du alle Kosten (Benzin usw.) vom AG erstattet bekommst, würde ich die Fahrt zur
Arbeit als Richter nicht vom Netto abziehen. Oder wie seht Ihr das?

Und als Geldwerter Vorteil ist aus meiner Sicht - aus quergelesenen Urteilen - nicht unbedingt
der 1% Wert maßgebend, sondern Dein Vorteil aus Sicht des Richters... 100 EUR oder so
je nach Deinem privaten Anteil

Aber das Nierigrechnen soll ja der gegerische Anwalt... und nicht Du.

Gruß
Th

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 18:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ja sicher, das meinte ich auch. Ich wollte lediglich auf meine Interpretation Deiner "Wortwahl" Rücksicht nehmen, gemeint war der Gesamtnetto, ohne vom Arbeitgeber einbehaltene Gelder zu berücksichtigen. Daher: 2857€ (Gesamtnetto)

Von dieser Zahl ist auszugehen. Bei der Bereinigung kannst Du an Fahrtkosten zur Arbeit 293€ nachweisen.

Netto: 2857€
- berufsbedingte Aufwendungen (hier gehören die 293€ dazu)
- AV
- bestimmte Versicherungen (Berufsunfähigkeit z.B.)
= bereinigtes Einkommen für KU

Der vom Arbeitgeber ausgezahlte Betrag ist bei Privatnutzung eines Firmen-PKW's irrelevant.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 18:53




(@standmyground)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich kann ja kurz berichten, wie es bei mir abgelaufen ist. Kurz zu den Fakten:
Neupreis: ca 38.000€
Jährliche Fahrleistung: 25.000km
Davon berufsbedingt: 4000km
Mit direktem Kindesbezug: 15.000km (Mutter hat die Entfernung hergestellt, ich fahre).
Private Nutzung des Firmen-PKW's ist ok, dafür zahl ich auch etwas mehr als den Mindeststeuersatz.

Mir wurde unterstellt, dass ich einen finanziellen Vorteil durch den Firmenwagen habe. Ansonsten hätte ich ihn ja nicht. Dass sich die Mutter nicht an den Fahrten beteiligt steht auf einer anderen Karte und kann nicht verrechnet werden. Auf eine konkrete Berechnung (Wert des Wagens, gefahrene Kilometer etc) wollte sich der Richter nicht einlassen. Im Rahmen eines Vergleichs wurde dann einfach ein zweistelliger Betrag auf mein Netto draufgerechnet.

Rückblickend war das ein blaues Auge. Ich kenne ähnlich gelagerte Fälle, bei denen der Richter den Wert auf 0€ gesetzt hat - aber auch solche Fälle, wo der Richter 300€ angesetzt hat und damit die nächste Stufe der DT erreicht wurde. Ein Schelm wer Absicht unterstellt...

Viele Grüße
SMG

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 19:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

über Firmenwagen kann man trefflich streiten; einem langjährigen User hier wurden für einen popeligen Polo nach meiner Erinnerung über 400 EUR pro Monat auf's Gehalt aufgeschlagen.

Rechne probeweise doch einfach mal so, als hättest Du gar keinen Firmenwagen (bzw. als stünde der vor der Firma und dürfte auch nur dort geparkt werden). Dann ziehe die Werbungskosten für die täglichen Fahrten zur Arbeit ab - fertig.

Am Ende kommt es natürlich darauf an, ob eine einvernehmliche Regelung angestrebt wird oder ob vor Gericht um jeden möglichen Euro gestritten wird. Und natürlich, ob sich der ganze Aufwand lohnt: Bei einem Netto von 2.400 EUR läge Dein monatlicher Zahlbetrag laut Düsseldorfer Tabelle bei 725 EUR; bei 2.200 wären es 686 EUR. Allein die Anwaltskosten für den Streit um die Differenz (von 490 EUR) könnten diese Differenz vermutlich zwei bis drei Jahre lang abdecken.

Hinzu kommt: Bis vor kurzem hast Du überhaupt keinen Unterhalt bezahlt (was für Deine Kinder trotz UHV sicher auch immer Verzicht bedeutet hat); da stellt sich die (moralische) Frage, ob man heute päpstlicher als der Papst sein und jeden möglichen Euro für sich behalten muss, wenn einen diese "Sparsamkeit" nicht selbst an den Bettelstab bringt. Immerhin war Deine lange Ausbildung (inklusive fehlender Leistungsfähigkeit für Unterhalt) ja mal dafür gedacht, Dir einen guten Job mit gutem Verdienst zu verschaffen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 19:04
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo BS,

die Fahrtkosten würde ich persönlich, wie hier beschrieben, als durchlaufenden Posten deklarieren.
Es gibt haufenweise Urteile zum GWV Firmenwagen. Aber kaum ein Anwalt oder Richter wird eine korrekte Rechnung dazu
aufmachen können. Aber wahrscheinlich ist für nicht wenige Unterhaltszahler ein FW ein Sprengsatz
in der UH-Berechnung und da wird das kleinstmögliche Fahrzeug genommen, um den geldwerten Vorteil
möglichst niedrig zu halten. Oder aber es wird ganz darauf verzichtet.
Auch ein Ford Fiesta kann einem Richter noch 450 Euro Privatnutzung wert sein,
so ein Urteil gab es auch schon einmal. Im Streitfall nimmt ein Richter dazu sehr gerne die ADAC Tabelle für
die Ermittlung der monatlichen Kosten her. Die basieren aber auf einer fiktiven KM-Laufleistung, die man
selber gar nicht zusammenfährt.
Berufsbedingte Aufwendungen werden nicht in beliebiger Höhe anerkannt. Einige Gerichte nehmen max. 5% an,
andere nur mit nachgewiesenen Kosten und dann wird geschaut, ob nicht ein Umzug für den Pflichtigen besser wäre.
Solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst, sollte das aber noch kein Thema sein.

Für die Privatnutzung wäre zu überlegen, ob ein Fahrtenbuch nicht Sinn macht. Die Versteuerung nach tatsächlicher
Privatnutzung kann ja deutlich günstiger sein, wenn man nicht für jeden Meter ein Auto braucht.

Im Streitfall wird das eine Einzelfallentscheidung, die kann aber, je nach Laune des Richters,
auch zu deinen Gunsten ausfallen.

Mit dem Volvo würde ich mir das allerdings überlegen, wenn du mit der KM nicht im grünen Bereich sein solltest, wie Brille
bereits hier erwähnt hat.

Gruß,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 19:13
(@baltic_sea)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die vielen Antworten,

ich merke schon, das ganze ist schlichtweg situationsbedingtes Glücksspiel. 😉

Beim letzten mal wurde 2009 vor Gericht aufgrund Mangelfall einfach irgendeine Summe (in dem Fall 440 für beide zusammen) aus der Luft gegriffen und eine gütliche Einigung vor Gericht erzielt. Der Firmenwagen wurde zwar angesprochen, aufgrund des schwachen Einkommens wurde aber nicht konkret gerechnet.

Die PKW laufen btw ca. 50.000km im Jahr, davon mindestens 30.000 dienstlich.
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ich gegen den Volvo vermutlich nicht viel machen kann, der wird von der Firma gestellt und muss gefahren werden. Ich kann höchstens versuchen das solang nach hinten zu verschieben bis eine Einigung über den KU erfolgt ist. Ist aber auch Blödsinn, weil die Muter das eh irgendwann mitbekommt und dann das ganze Theater wieder von vorne losgeht.

Mit reinem Menschenverstand würde ich einfach mal sagen dass mein Überweisungsbetrag niedriger ist als das unterhalsrelevante Nettoeinkommen. Der Nutzungsvorteil in Höhe des 1% anzusiedeln erscheint mir sinnvoll. Wenn allerdings die Berechnung nach ADAC erfolgt müsste ich den Firmenwagen eigentlich zurückgeben. Das würde aber gleichzeitig die Kündigung bedeuten.

Ich werde einfach anbieten den Mindestunterhalt zu zahlen, da dürfte ich zumindest nach meinen Berechnungen ungefähr im Jahresschnitt liegen.

Hinsichtlich der langen Ausbildungsdauer weise ich einfach mal daraufhin, dass diese auch mit von der Mutter verursacht wurde. Strafanzeigen, Umgangsvereitelung usw das ganze zog sich ziemlich hässlich über 2 Jahre hin.
Die Kinder hatten dank Großeltern allerdings zumindest finanziell keine Not zu leiden.
Denen ging´s (finanziell) nach der Trennung eher besser als zu Zeiten des gemeinsamen Haushaltes 🙁

Gruß,

BS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2012 19:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

2857,- Euro Netto nach Steuer und Sozialabgaben
- 132,- vom Arbeitgeber einbehaltene 1%
- 293,- vom Arbeitgeber einbehaltene Fahrtkosten
=2432,- Euro Überweisung auf mein Konto.
+ 132,-  PKW-Vorteil
- 293,- Fahrkosten
= 2271,-
hmmm, sieh zumindest halbwegs logisch aus.

Nein, weil Du hast die 293 ja zweimal abgezogen! 2432+132 = 2564 war mein Vorschlag in der ersten Runde (aber dann noch minus Altersvorsorge)

Und jetzt nächste Runde, mit Steuer-Freibeträgen:

Wenn bei diesen 2857 Netto noch KEIN Freibetrag aus der Pendlerpauschale beteiligt ist, dann musst Du den dazurechnen. Und das hebt Dein Netto um ca 140€ an (egal, ob tatsächlich als Freibetrag oder als Steuerrückerstattung von 12*140 = 1680€). Weil Steuervorteile aus Tatbeständen, die für die Bereinigung des Einkommens relevant sind, müssen mitgezählt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 20:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Der Nutzungsvorteil in Höhe des 1% anzusiedeln erscheint mir sinnvoll. Wenn allerdings die Berechnung nach ADAC erfolgt müsste ich den Firmenwagen eigentlich zurückgeben. Das würde aber gleichzeitig die Kündigung bedeuten.

ob die Inkaufnahme einer Kündigung angesichts der Frage, ob Du nun 40 EUR mehr oder weniger pro Monat bezahlst, eine gute Idee ist, wage ich mal zu bezweifeln. Zumal eine schuldhaft verursachte Kündigung an Deiner UH-Pflicht  und -höhe nichts ändert; die bemisst sich erst einmal nach dem Einkommen aus der Vergangenheit, auch bei Arbeitslosigkeit.

Ich werde einfach anbieten den Mindestunterhalt zu zahlen, da dürfte ich zumindest nach meinen Berechnungen ungefähr im Jahresschnitt liegen.

das mit dem Mindestunterhalt wird bei einem Netto von (mindestens) 2.400 EUR kaum klappen; der ist für Einkommen bis 1.500 EUR vorgesehen.

Hinsichtlich der langen Ausbildungsdauer weise ich einfach mal daraufhin, dass diese auch mit von der Mutter verursacht wurde. Strafanzeigen, Umgangsvereitelung usw das ganze zog sich ziemlich hässlich über 2 Jahre hin.

das ist angesichts von 9 und 12 Jahre alten Kindern erstens rein zeitlich ein schwaches Argument; zum zweiten können da ja die Kinder nichts dafür.

Die Kinder hatten dank Großeltern allerdings zumindest finanziell keine Not zu leiden.

und dank des Steuerzahlers, der in Form von UHV jahrelang für Dich eingesprungen ist.

Denen ging´s (finanziell) nach der Trennung eher besser als zu Zeiten des gemeinsamen Haushaltes 🙁

Du hast ja die Chance, hier jetzt wieder selbst etwas beizutragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 21:11
 Uli
(@Uli)

... einem langjährigen User hier wurden für einen popeligen Polo nach meiner Erinnerung über 400 EUR pro Monat auf's Gehalt aufgeschlagen.

Das ist richtig! Ich glaube es waren 485,-€, die man mir anrechnete. Da ich vor dem Dienstwagen in der Trennungszeit mir für 4.000,-DM einen alten Polo gekauft hatte, wurde dieser als Bemessungsgrundlage genommen und nicht mein Dienstwagen (SAAB 9.5).
Gerechnet wurde nach ADAC-Kostenrechner für einen NAGELNEUEN VW-Polo mittlerer Austattungslinie mit jährlicher Fahrleistung von 40.000 km. Eine Steuererstattung, die ich bekommen hätte, wenn ich das Auto wirklich selbst finanziert hätte, wurde nicht gegengerechnet. Damit wäre das Auto für mich nicht haltbar gewesen. Abgeben konnte ich es auch nicht, da dies als Entreicherung gewertet worden wäre.

Fazit: Bei Unterhaltsproblemen - Finger weg von Dienstwagen (zumindest von der Möglichkeit der privaten Nutzung).

LG, Uli

p.s. in meinem Fall war es noch übler, weil ich ja AE-Vater war und es "nur" um den Aufstockungsunterhalt für eine faule Exe ging.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2012 21:32
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtungsweisend ist wohl das Urteil vom OLG Hamm, Aktenzeichen: 2 UF 43/08

"Der private Nutzungsvorteil eines Firmenfahrzeugs ist in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen. Er ist zu bereinigen um den steuerlichen Nachteil, der dem Nutzungsberechtigten dadurch entsteht, dass er das Firmenfahrzeug als Sachbezug zu versteuern hat."

Das OLG Karlsruhe hat eine ähnliche Berechnung angestellt: 16 WF 80/06 Beschluss vom 02.08.2006.
Dasselbe Gericht hat mit dem (nicht veröffentlichten) Urteil 16 UF 217/05 einen BMW der 3er Reihe mit 200 Euro
Privatnutzung monatllich veranschlagt, wobei die Juristen davon ausgehen, das hierbei der Steueranteil
bereits herausgefallen ist.

Das heißt, der auf den geldwerten Vorteil anfallende Anteil der Einkommenssteuer kann abgezogen werden.
Trägt man die Betriebskosten alleine oder anteilig, dann sollte man das auch in Abzug bringen.

Gruß,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2012 02:34
 Uli
(@Uli)

Richtungsweisend ist wohl das Urteil vom OLG Hamm, Aktenzeichen: 2 UF 43/08

"Der private Nutzungsvorteil eines Firmenfahrzeugs ist in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen. Er ist zu bereinigen um den steuerlichen Nachteil, der dem Nutzungsberechtigten dadurch entsteht, dass er das Firmenfahrzeug als Sachbezug zu versteuern hat."

Das ist interessant, denn ich war damals ja auch vor dem OLG Hamm. Damals hieß es noch, es könnten die Kosten veranschlagt werden, die dem Unterhaltspflichtigen durch den Firmenwagen erspart blieben. Dies war natürlich sehr dehnbar.
Aber auch die jetzige Regelung läßt etwas offen: was ist, wenn ich einen Mercedes E-Klasse (aus Repräsentationsgründen) als Dienstwagen fahre, mir privat ein solches Fahrzeug niemals kaufen würde/könnte?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2012 16:29
(@baltic_sea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Debugged,

vielen Dank für die Urteile. Das Urteil des OLG Hamm scheint mir sinnvoll und einleuchtend zu sein. Das ist zumindest eine Position die ich gegenüber Anwalt und notfalls Gericht glaubhaft vertreten und vorrechnen kann.

Aber auch die jetzige Regelung läßt etwas offen: was ist, wenn ich einen Mercedes E-Klasse (aus Repräsentationsgründen) als Dienstwagen fahre, mir privat ein solches Fahrzeug niemals kaufen würde/könnte?

In meiner Vergleichsverhandlung hat der Richter genau den Punkt bei mir angesprochen. Er wäre bereit diesen Einwand gelten zu lassen, wenn die Fahrzeugklasse im krassen Mißverhältnis zum Einkommen und Lebensstandard stehen würde. Beispiel wäre wohl genau das von Dir geschilderte Szenario wenn ein sehr hochpreisiger Wagen bei relativ geringem Einkommen gefahren wird und privat überhaupt nicht finanzierbar wäre. Bei mir stellte sich die Frage aufgrund des Mangelfalls aber eh nicht.

...
das mit dem Mindestunterhalt wird bei einem Netto von (mindestens) 2.400 EUR kaum klappen; der ist für Einkommen bis 1.500 EUR vorgesehen.
das ist angesichts von 9 und 12 Jahre alten Kindern erstens rein zeitlich ein schwaches Argument...

Hallo Martin, das Berechnungbeispiel beinhaltet einen Jahresbonus, ohne Provision liegt der Nettoüberweisungsbetrag bei ca. 800,-. Im Jahresschnitt dürfte der sich um und bei bei 1500 Euro einpendeln. Wenn ich jeden Monat 2400 Euro netto überwiesen bekommen würde bräuchten wir in der Tat nicht über den Mindestbetrag diskutuieren...das ist aber leider nicht so.
Die Ausbildungsdauer war ein zweiteiliges Studium mit 1. und 2. Staatsexamen...das dauert nunmal ziemlich lange, selbst wenn man in der Regelstudienzeit bleibt 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2012 16:05