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Forderung der RAin der Gegenseite in Sachen KU

 
(@der-zweite)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe unsere Geschickte schon mal kurz beschrieben und jetzt haben wir eine Forderung der Anwältin der Gegenseite nachdem sie die Lohnbescheinigungen von 2009 und den Steuerbescheid von 2008 bekommen hat.

Ist die Rechnung korrekt?

Durchschn. Nettoeinkommen 2859,55 Euro davon wurde der Betrag für die Altersvorsorge in Höhe von 128,31 Euro in Abzug gebracht, sodass 2731,24 Euro verbleiben.

Abzügl. der 5%-igen berufsbed. Aufwendungspauschale von 137,57 Euro ergibt sich ein Einkommen von 2.594,67 Euro.

Hinzuzurechnen sind 1/12 der Steuererstattung in Höhe von 178,16 Euro sowie der vermögenswerte Vorteil (Firmenwagen) von 306 Euro. Dementsprechend ist von einem für das Kindesunterhalt massgebliche Einkommen in Höhe von 3.078,83 Euro auszugehen.

Bei 3 Kindern und einer Ehefrau ergibt sich eine Eingruppierung in der DT (Heruntergruppierung um 1 Stufe) nach 2. Altersstufe, 4. Einkommensgruppe.

Der KU beläuft sich auf 419 Euro, abzüglich hälftigem KG, dementsprechend 327 Euro.

Auch kam die Aufforderung eine neue Unterhaltsverpflichtungserklärung über 115% erstellen zu lassen.

Soweit das Schreiben von ihr.

Geschickt bekommen hat die RA folgende Unterlagen, über:

Jahresbruttoeinkommen:  48.458,24 Euro. Im Brutto enthalten sind Fahrtgeld stpfl., VWL-AG-Anteil, Kfz.-Überlassung, Gelhaltsverzicht Altersvers.

Jahresnettoeinkommen: 34.348,77 Euro (mtl. 2.862,40 Euro), wir frangen uns wie sie auch ihren Nettobetrag kommt

Steuererstattung 2008: 2137,95 Euro

Jetzt zu meinen Fragen:

Der Firmenwagen (306 Euro) ist in dem mtl. Netto doch eingerechnet warum wird er nochmals hinzugerechnet so daß ein Betrag von 3.078,83 Euro entsteht?

Die VWL-AG werden die auch rausgerechnet, ist doch Altersvorsorge?

Mein Mann hat einen Kinderfreibetrag von 3,0 in seiner Abrechnung. Sein Stiefsohn hat aber doch mit seiner Kindesunterhaltsberechnung nicht zu tun.
Kann man die Abrechnung auf 2,5 umrechnen, macht auch 10 Euro im Monat aus?

Im August und September hatte mein Mann keine Firmenwagen wie wird das berechnet oder sind die Fahrtkosten in den 5% enthalten die ja abgezogen worden sind?

Von seinem Netto 2862,40 Euro (nicht Zahlbetrag) wurden erst die Altersvorsorge abgezogen und dann die 5% ist das richtig?

Nach der neuen DT ist doch eine Heruntergruppierung von 2 Stufen und nicht 1 Stufe vorzunehmen.

Können wir eine neue Unterhaltsverpflichtungserkärung alleine vornehmen? Ist damit die Änderung des dyn. Titels gemeint?

Können wir darauf bestehen das der Steuerbescheid von 2009 zu Grunde gelegt wird, da das Auskunftsersuchen am 30.12.2009 an uns verschickt wurde. Kann sein Stiefsohn rausgerechnet werden? Zur Hochzeit 2008 haben wir vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung bekommen diese ist doch wohl auch nicht dem KU anzurechnen. Außerdem hat mein Mann im Jahr 2009 kurz gearbeitet so daß eine ganz andere Erstattung rauskommen wird.

Ich weiß es sind viele Fragen aber wir würden uns gerne den Anwalt sparen und Ihr seid richtig gut informiert und sehr hilfsbereit.

liebe Grüße und vielen Dank
der Zweite

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 14:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dieses Posting hast Du praktisch wortgleich bereits gestern >>>HIER<<< eingestellt - was soll das? Wo soll man sinnvollerweise antworten?

Die Methode "viel hilft viel" kann nicht funktionieren; daher *topic closed*

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2010 16:50