Moin Gemeinde,
nur ganz kurz zur Situation:
Leiblicher Sohn (24 Jahre) informierte mich Anfang März 22, dass er seinen Master in Portugal seit Februar 22 angetreten hat. Für mich überraschend und ohne weitere Infos oder Erklärungen meines Sohnes hat er mich aufgefordert meine Einkommensverhältnisse (und die der KM) offen zu legen, damit er selbst ausrechnen könne welcher Unterhalt ihm zusteht.
Daraufhin habe ich ihm sofort geantwortet er möge doch seine Bedürftigkeit (er hatte während des Bachelorstudiums gut bezahlte Jobs und von mir freiwillige Unterstützung) nachweisen, nebst Bafög Antrag und eine detailliert Begründung warum es ein Studium an einer privaten Hochschule im Ausland sein muss. Weiterhin habe ich ihn nach seinem exakten Beruf gefragt, den er später ausüben möchte um Prüfen zu können, ob für den Beruf zwingend eine Master überhaupt erforderlich ist.
Seitdem ist absolute Funkstille und keinerlei Reaktion auf meine Mail zu.
Zur Frage: Wie lange kann mein Sohn sich noch Zeit lassen oder anders: ist der Unterhaltsanspruch irgendwann für ihn ausgelaufen?
Danke für die Meinungen.
Gruß RP
Hallo,
Hat junior denn irgendwie geantwortet bzw. Die von dir geforderten Auskünfte erteilt?
Wenn nein würde ich bei einem erneuten Kontakt von junior auf seine nachweispflicht der Bedürftigkeit, des Bafög Antrages sowie der Information warum es eine private Uni und eine Uni im Ausland sein muss sowie den genauen Studiengang hinweisen.
Und wenn er das geliefert hat kannst du prüfen ob es diesen Stein Deutschland a einer staatlichen Uni gibt und ihn darauf verweisen.
Und ob du rückwirkend etwas zahlen misst, wenn junior seinen Pflichten nicht nachkommt . Das wird sich zeigen.
Ich hoffe du hast die Infos schriftlich nachweisbar angefordert
Sophie
Ich habe Null Antwort auf meine Fragen erhalten und ja ich habe das alles schriftlich (per Mail) gemacht ... mehr ging nicht, das er ja bereits im Ausland war/ist und ich auch keine Info habe wo er wohnt bzw. wie die Hochschule überhaupt heißt.
Scheint ja auszukommen mit seinen Mitteln, was echt nervt ist die ständige Erwartung, das da täglich etwas vom Anwalt kommt.... übrigens läuft in August sein Kindergeld wohl aus... vielleicht kommt dann was ..
@alle
Im Grunde ist die Frage noch offen für mich: Gibt es da irgendwas geschriebenes, dass Söhnchen seinen Anspruch "verwirkt" oder "verpasst" hat??
Gruß RP
Hallo @rp51730,
Wie groß ist denn der zeitliche Zwischenraum, zwischen dem Bachelorabschluß und Beginn des jetzigen Masterstudium? Auf Grund der Coronasituation kann es durchaus sein, dass Gerichte dazu tendieren, dem Sohnemann die Finanzierung des Masterstudiums durch dich mitzfinanzieren zu lasssen (Die KM wäre im Übrigen ebenfalls Barunterhaltspflichtig)
Was die Auskunftssituation betrifft, würde ich eMail und oder Whattsap oder ähnliches vermeiden. Erst recht, wenn unklar ist (oder sein sollte), ob diese Kanäle überhaupt den Adressat erreichen...
Hast Du keine (letzte) Wohnadressse, über die der Sohn erreichbar ist?
PS: mein letzter Kenntnisstand: mit Wegfall des Kindergeldes kann Kindesunterhalt steuerlich angesetzt (sprich abgesetzt) werden....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn es darum geht, ob der Master erforderlich ist, dann ist das ein schwammiger Begriff. Konsekutiv, also unmittelbar an den Bachelor ist es immer zulässig. Hier ist die Situation vermutlich komplizierter, da wie ich mich erinnere, auch Studien abgebrochen wurden und das Studium im Ausland an einer privaten Universität letztlich der einzige Ausweg ist den Master doch noch im gewünschten Bereich zu bekommen.
Nebentätigkeiten sind nach Corona und im Ausland nicht so einfach zu bekommen. Vorteilhaft sollte sich auswirken, dass Portugal doch eher ein Land mit niedrigerem Lebensstandard und Einkommen ist.
Da Prinzipiell Bafög zu beantragen ist, wäre in diesem Fall Auslandsbafög zu beantragen bzw. ggf. fiktiv anzurechnen. Eine Übersicht zu Auslandsbafög gibt es hier. Außerdem wird auf dieses Tool verwiesen, dass bei der Berechnung hilft. Ein Studium in Portugal ist prinzipiell förderbar, die Studiengebühren werden nur im 1. Jahr unterstützt.
1. Die entscheidende Frage ist, ob es ein (wenn auch mit Abstand) aber eben doch konsekutiver Master ist. Ist er es nicht, dann ist der Bachelor, der erste berufsqualifizierende Abschluss und es besteht kein Anspruch auf weiteren Unterhalt. Ggf. (bei entsprechender Erwerbstätigkeit) könnte elternunabhängiges Bafög bewilligt werden. Wie das ein Gericht entscheidet kann man nicht wirklich voraussagen, es gibt durchaus viele Gründe, die beachtet werden müssen.
2. Unterhalt kann es nur geben, wenn er seine Bedürftigkeit nachweist. Dazu würde die Immatrikulationsbescheinigung reichen. Weiterhin ist Bafög zu beantragen und würde auf den Unterhalt angerechnet.
3. Solange die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen ist, besteht auch kein Unterhaltsanspruch. Trotzdem ist es nicht sinnvoll die Einkommensauskunft zu verweigern, einfach weil sie eben für die Berechnung erforderlich ist. Es geht aber nicht nur um Dein Einkommen sondern auch das der KM, ggf. Nachweis, dass es Null oder gering ist.
4. Du kannst ein zügiges Studium erwarten, deshalb sind Nebentätigkeiten auch eher überobligatorisch. Bei einem 4-semestrigen Master, sollte der Abschluss in 3 Jahren möglich sein, dauert es länger wäre das ein Grund die Zahlungen zu reduzieren oder auch einzustellen. Die Durchsetzbarkeit ist auch hier das Problem. Sollte der Master-Abschluss nicht erreicht werden, dann endet die Unterhaltspflicht, da ein erster berufsqualifizierender Abschluss erreicht wurde und man nach 3 Jahren das Masterstudium als "erfolglos" einordnen müsste.
5. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs ist auch von Interesse. Als Student hätte er einen pauschalen Anspruch von 860 Euro plus KV+PV + Auslands-KV und Studiengebühren, es sei denn die Kosten werden vom Auslands-Bafög abgedeckt. Bei den 860 Euro würde ich nach der Tabelle des BMF von nur 3/4, also 645 Euro ausgehen.
6. Zu zahlen wäre Beginn des Studiums, da der Unterhaltsanspruch, wenn wer denn besteht, dem Grunde nach besteht.
Das ist zumindest meine Einschätzung der Situation.
VG Susi
Nachtrag: Das Tool ist nicht so toll.
Hallo,
ich würde aber auf jeden Fall bestreiten, dass die Kosten der privaten Uni zu tragen sind, sofern dieser Studiengang auch an staatlichen Unis belegt werden kann.
dass Junior nicht in der Lage war/ist diesen in Deutschland zu absolvieren kann ja nicht auf kosten der Eltern gehen. Zumal wenn dies nicht vorher abgestimmt wurde.
sophie