Formel für Aufstock...
 
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Formel für Aufstockung ?

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(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Wie berechnet ein beruftstätiger Kindesunterhaltzahler, ob Anspruch auf H4 Aufstockung besteht ?
Ein Kind 2 j. 225 €. Kein Umgang. Alleinlebend.  Es gibt bestimmt eine Formel. Falls ja bitte mit genauen Angaben und wie einem 5 Jährigen erklären, zu Brutto, Netto, Weinachtsgeld, ob man alles durch 12 teilen muss,
die Fahrtkosten zur Arbeit abziehen kann, bereinigtes Einkommen, Freibeträge falls vorhanden u.s.w

Vielen Dank im Voraus

Nestle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 02:48
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Hallo nestle,

Eine Formel? Gibts zwar nicht direkt, weil etliche individuelle und regionale Faktoren mitspielen. Vielleicht so:

Bedarf (= SUMME von KdU + Regelsätze der BG + Mehrbedarfe + Fahrtkosten Umgang)
- anrechenbares Einkommen (= SUMME [Nettoeinkommen - KU - Freibetrag aus Bruttoeinkommen + sonstiges Einkommen])
= Aufstockungsbetrag

Hier mal an einem Bespiel erklärt:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=6702&pid=91156#pid91156

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 04:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Zur Ergänzung:
Neben dem Grundbedarf von 374,-
und den KDU von z.B. 400,-€ errechnet sich der Freibetrag aus Erwerbstätigkeit so:

Die ersten 100,-€ verbleiben einem zu 100% also bis 100,-€
Zwischen 100,- und 1.000,- € bleiben einem 20% also bis zu 180,-€
Zwischen 1.000,- und 1.500,- € bleiben einem 10% also bis zu 50,-€

Jeweils vom Brutto.

Wenn man mindestens 1.500,- Brutto verdient bleiben einem also 100+180+50=330 € zusätzlich.
Bei 374,-€ +400,-€ + 330,-€ sind das immerhin 1.074,-.
Und GEZ Gebühren, titulierter Unterhalt sowie Umgangskosten kommen noch oben drauf.

Hartz 4 liegt also deutlich höher als der familienrechtliche Selbstbehalt von 950,- €.
Das zeigt die Perversion des "Familienrechts" besonders anschaulich.

Wichtig ist noch, dass der Freibetrag vor Abzug von Unterhaltszahlungen berechnet wird.

D.h., wenn du tatsächlich 1.500,- verdienst aber 225,- € Unterhalt bezahlst, bleibst es beim Freibetrag auf Basis der vollen 1.500,- € also 330,-€
An diesem Punkt "verrechnen" sich die JC besonders gerne.

Der Freibetragsrechner des JC rechnet aber richtig und man sollte seinem Antrag immer einen Ausdruck dieser Berechnung zuschicken und bei Falschberechnung sofort Widerspruch und ggf. Klage beim Sozialgericht einreichen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 09:25
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiss nicht, ob der Rechner in den Fällen auch hilft, allerdings kannst du es ja mal versuchen:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Bisher hat dort alles gestimmt

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 10:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Hexesyl,
ich hatte den Link zum Freibetragsrechner vergessen.
http://www.freibetragsrechner.sgb2.info/Freibetragsrechner/

Dieser ist eher für Unterhaltszahler geeignet, deiner wohl eher für Unterhaltsempfänger.

Ist vermutlich Geschmackssache. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 10:17
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Hexesyl,
ich hatte den Link zum Freibetragsrechner vergessen.

Dieser ist eher für Unterhaltszahler geeignet, deiner wohl eher für Unterhaltsempfänger.

Gibt es denn auch für Selbstständige? Und kann man den temporären Mehrbedarf auch einrechnen lassen?

Naja, immerhin kann man da den Bedarf der Mama ausrechnen  😉 wenn es interessiert

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 10:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der hat einen Knopf für "Arbeitnehmer" und einen für "Sonstige Einkünfte"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 10:30
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Wird das Bruttoeinkommen genauso wie üblich errechnet (  letzten 12 Bruttoeinkomen addieren anschliessend durch 12 teilen ) ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 15:47
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Bitte um Antwort !!!  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 23:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wird das Bruttoeinkommen genauso wie üblich errechnet (  letzten 12 Bruttoeinkomen addieren anschliessend durch 12 teilen ) ?

Nein. H4 lebt von der Hand in den Mund.
Also immer das aktuelle Einkommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 23:46




(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Beppo ist Deine Antwort erst gemeint, oder habe ich zu sehr genervt, die wollen wirklich nur das letzte Einkommen wissen ?
Nächsten Monat ist mein Brutto doppelt so hoch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 00:01
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Nächsten Monat ist mein Brutto doppelt so hoch.

Also H4 bekommt man für 6 Monate bewilligt, also muss man auch das Einkommen der nächsten 6 Monate beim Antrag angeben. Daraus wird dann ein Durchschnitt errechnet. Wenn du angestellt bist, muss der Arbeitgeber einen Zettel ausfüllen. (Ich weiss jetzt allerdings nicht, ob der auch nur für die kommenden 6 Monate ist oder nicht).
Als ich als Angestellte gearbeitet habe und zu wenig hatte, musste ich meinen Lohnzettel immer gleich abgeben und wurde neu berechnet. Als Selbstständige macht man eine vorraussichtliche Einkommensschätzung und muss nach 6 Monaten die Nachweise nachreichen.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 00:18
(@fruchteis)
Registriert

Dieser Beitrag bei tacheles zeigt die recht komplizierte Situation bei schwankenden Einkommen.

Der Beitrag ist aus 2008, daher sollte man in den Fachanweisungen der BA nachsehen, ob es inzwischen vernünftige Verfahrensweisen gibt.

W. 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 01:10
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Hexesyl

Ich verdiene November ( 13 tes Einkommen Weinachtsgeld ) und  Januar ( wegen Feiertagsarbeit Zuschläge aber viel viel weniger als November  ) wesentlich mehr als die restlichen 10 Monate.
Mein Lohn bleibet mehr oder weniger gleich bis auf die 2 Monate.

Könnte ich also wie Beppo geschrieben hat, vom aktuellen Einkommen z.b März ausgehen und es als mein Brutto Einkommen verwenden und dann Antrag stellen ?

Sorry falls ich so kompliziert frage, hab noch nie etwas beantragt. Bei jeder Antwort stelle ich mir noch mehr fragen :=(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 01:20
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Danke Willachs,

Beschissener gehts nicht mehr.
Ich habe letzten und vorletzten Monat das selbe verdient , den Monat davor 16 € weniger jetzt kommt das dicke Aber den Monat davor 80 € mehr als heute.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 01:35
(@fruchteis)
Registriert

N,

sind Deine Fragen zur Aufstockung beantwortet?
Kannst Du mit den Hinweisen nun Bedürftigkeit und Aufstockung bestimmen?

Darf ich fragen, warum Du keinen Umgang hast?

VGv W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 02:29
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Nein sind sie leider nicht. Das leigt aber an meinem schwankenden Einkommen

Es gehört zwar nicht zum Unterhaltsrecht aber Du darfst fragen.
Weil mich die Ex nur ausgenutzt und verarscht hat. Und ich mit asozialen Abschaum nichts zu tun haben will. Damit ist selbstverständlich nicht das Kind gemeint.
Ich will nicht nur KU zahen, mit der Hoffnung, dass das Kind davon etwas hat, nur arbeiten und schlafen gehen, deswegen frage ich hier über ALG 2 Aufstockung nach.
Ich will meinem Vater ein schönes Geburtstagsgeschenk machen, mit meiner guten Bekannten ins Kino oder Essen gehen und selbst bezahlen, mehr will ich nicht. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 03:13
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Und Wildlach bevor Du über mich urteilst. Es gibt Frauen die in jungen Jahren von Familienangehörigen vergewaltigt wurden.
Die in einer Pflegefamilie gelandet sind in der sie misshandelt wurden.
Ich bin kein Psychologe aber glaube mir die Frauen denken anders, nehmen die Umwelt den Partner anders wahr oft mit Vorurteilen.
Ich habe keine Möglichkeit mein Kind zu sehen, für meine Ex bin und bleibe ich immr der Bösewicht obwohl ich ncihts verbrochen habe.
Unter diesen Bedingungen ist es meiner Meinung nach besser kein Kontakt zu ihr und zu unseren Kind zu haben. Ja es tut mir weh mein Kind nicht sehen zu dürfen, aber ich denke auch eine gerichtliche Lösung gibt es in dem Fall nicht.
Das Kind würde vermutlich am meisten dadrunter leiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 03:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Unter diesen Bedingungen ist es meiner Meinung nach besser kein Kontakt zu ihr und zu unseren Kind zu haben. Ja es tut mir weh mein Kind nicht sehen zu dürfen, aber ich denke auch eine gerichtliche Lösung gibt es in dem Fall nicht.
Das Kind würde vermutlich am meisten dadrunter leiden.

Auf welche Weise und warum "leidet" ein 2-jähriges Kind unter einer gerichtlchen Klärung des Umgangs? Es muss da nicht hin, wird nicht verhört oder verhaftet; es bekommt nicht einmal etwas davon mit.

Ich halte dieses immer wieder zu hörende "Argument" vor allem für ein Feigenblatt, um die eigene Untätigkeit zu bemänteln. Natürlich kann ein Vater vor Gericht scheitern. Wer es aber gar nicht erst versucht, ist schon gescheitert.

Worunter dagegen fast jedes Kind oft lebenslang leidet: Unter dem Gefühl, nicht erwünscht gewesen zu sein und seine Wurzeln nicht kennen zu dürfen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 04:23
(@nestle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille007

Kennst Du mich und meine EX persönlich ? Kannst Du nach 2 Beiträgen beurteilen wie meine Situation ist ?  Wenn nicht dann lass die Kommentare wie " Ich halte dieses immer wieder zu hörende "Argument" vor allem für ein Feigenblatt, um die eigene Untätigkeit zu bemänteln. " sein.  Denkst Du ich habe keinen Grund auf Abstand zu gehen ? Habe ich nichts versucht nur weil ich es nicht geschrieben habe ?
Und was ist mit der untätigkeit der Mutter ? Sind nur die Väter zur Tätigkeit verpflichtet ?

Ich habe mich hier nicht angemeldet um mich verhören zu lassen, oder mich für etwas rechtzufertigen zu müssen.

Wenn mir jemand bei meiner finanziellen Lage helfen kann, nehme ich die Hilfe dankbar an.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 04:53




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