Hallo und guten Abend,
die folgende Erklärung ist Bestandteil eines Vergleiches zu den Ehescheidungsfolgen, den mein LG und seine Ex gerichtlich protokolliert haben:
Die Parteien verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, einschließlich des Unterhalts in Fällen der Not und unverschuldeter Erwerbslosigkeit und nehmen ihre Verzichtserklärung wechselseitig an. Der Unterhaltsverzicht erfolgt auch in Kenntnis des ab Januar 2008 gültigen Unterhaltsrechts, über das die Parteien durch ihre Anwälte umfassend informiert wurden. Die Erschienenen erklären, dass beide Partner ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern und dies auch zukünftig der Fall sein werde. Die Vereinbarung des Unterhaltsverzichts soll auch dann bestehen bleiben, falls sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte.
Ich habe ihn mal für euch abgetippt, als Formulierungsvorschlag. Und bevor ihr meinen Lg allzu stürmisch zu so einem Verzicht beglückwünscht, der Vergleich hat noch andere Abschnitte, die meinen Lg zum Nachteil gereichen. Außerdem ist derzeit sowieso kaum Raum für EU (Selbstbehalt). Und Madame will sich einkommensmäßig nicht in die Karten gucken lassen...warum nur ?
Fazit: wir wollen nicht meckern, sondern genießen ...
LiGr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist