Da könnte sogar was dran sein.
(An der Sache mit der Prozesskostenhilfe)
Solange ihr noch verheiratet seid, gibt es das schöne Konstruckt des Prozesskostenvorschuss.
Dahinter steckt die Idee, dass du als Ehemann auch ihre Prozess- und Anwaltskosten tragen könntest, damit sie dich verklagen kann. Dann muss der Staat nicht dafür aufkommen.
Die Nazis hatten übrigens ein ähnliches Kostrukt.
Da durften die zum Tode verurteilten auch ihre eigene Hinrichtung bezahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
die Tochter wohnt bei der KM und du willst mit Umgangsentzug kontern??
Hab ich da was falsch verstanden?Gruss
Mima
Ich denke du hast die Ironie nicht verstanden ^^. ich werde der Verzögerung im Prozess bezichtigt, was nicht der Fall ist. Im gleichzug wird der Umgang verweigert ( das zum Thema Weigerung). ^^ keine Sorge da wird nix gekontert in dem Bezug. Und ja Tochter wohnt bei der KM.
Da könnte sogar was dran sein.
(An der Sache mit der Prozesskostenhilfe)Solange ihr noch verheiratet seid, gibt es das schöne Konstruckt des Prozesskostenvorschuss.
Dahinter steckt die Idee, dass du als Ehemann auch ihre Prozess- und Anwaltskosten tragen könntest, damit sie dich verklagen kann. Dann muss der Staat nicht dafür aufkommen.Die Nazis hatten übrigens ein ähnliches Kostrukt.
Da durften die zum Tode verurteilten auch ihre eigene Hinrichtung bezahlen.
Dürfen die denn an den Selbstbehalt dran? Also muss ich diese Kosten von meinem Selbstbehalt begleichen? Mittlerweile hat sie sich so hoch geschaukelt das ich mich laut ihr verweigere (obwohl ich die Unterlagen zu Freitag zugesagt habe) das sie den Antrag auf Hilfe ohne meine Unterlagen einreichen will und mich wegen Verweigerung dazu bei Gericht meldet. Seufz.
Sie soll die Unterlagen verwenden, die sie hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich würde es so wie Beppo vorgeschlagen hat machen, schreibe/sage ihr, dass sie die Unterlagen noch hat und die soll sie halt beilegen.
VG Susi
Moin
Unterhalt habe ich wie ich gerade gesehen habe erst konkret ab Oktober 14 bezahlt da wir vorher noch ein gemeinsames Konto hatten und sie das auch genutzt hat und ich habe bis Oktober 2014 auch noch die eheliche Wohnung bezahlt.
Hier gehe ich davon aus, dass keine "häusliche" Trennung vorlag, da erst ab Oktober die finanzielle sprich wirtschaftliche Trennung gegeben/möglich war. Ist ein Zeitversatz - mehr nicht. M.E. kann das Trennungsjahr erst ab Oktober 2014 begonnen haben.
Für TU (Trennungsunterhalt) ist es laut Rechtssprechung völlig ok, wenn Du bis zu Deinem SB gebeutelt wirst. Allerdings sind bei TU, ebenso bei EU, gemeinsam verursachte und ehebedingte Schulden voll zu berücksichtigen.
Für eine derzeitige Neuberechnung von TU/EU bist Du wegen der 2-Jahresfrist nicht verpflichtet. Wenn es aber vor Gericht geht und dieses es verlangt, dann ist dem so. Von daher würde ich der Ex/ihrem RA auch den Stinkefinger zeigen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sofern der TO der Trennung im Mai nicht widerspricht, ist sie im Mai auch vollzogen.
Nur wenn keine Einigkeit besteht, muss nachgeforscht werden, ob sie wirklich getrennt gewirtschaftet haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Derweiteren soll ich schriftlich bis zum 01.09. bestätigen das ich NACH rechtskräftiger Scheidung weiterhin monatlich 500 Euro Ehegattentrennungsunterhalt bezahle.
Als Faktum.
vs.
Mir wurde soeben von meiner noch lieben Frau mitgeteilt, dass dieses zur neuberechnung der Prozesskostenbeihilfe sei...
Als Verschleppung.
vs.
Ich habe gerade eine Mail von meiner Exfrau erhalten das sie meine letzten 12 Abrechnungen benötigt für die scheidung. Ich sollte sie bis zum Wochenende bei ihr daheim in den Postkasten werfen, das soll seit ihrem Anwalt ok sein.
Als Optimierungsversuch.
Alle drei zusammen betrachtet lassen jedenfalls mich tief blicken. Aus welchem Grund sollte dieser Frau nicht zugetraut werden, vor Gericht plötzlich was ganz anderes zu behaupten? An Stelle des TO würde ich zum 01.10.2015 einen eigenen Scheidungsantrag stellen und der Dinge harren. Die Zappelversuche der KM soll er einfach ignorieren und seine Sache durchziehen.
Gruss oldie
Edit und Ergänzung:
Bis jetzt ist die Einreichung einer Scheidungsklage eine Absichtserklärung der potentiellen Ex. Würde sie es tatsächlich wollen, vermisse ich diese Klageeinreichung schon seit einigen Monaten. Fällt das niemandem auf? Von daher erscheint mir alles als Verzögerungstaktik.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Von daher erscheint mir alles als Verzögerungstaktik.
Sehe ich auch so. Der TO sollte selbst einen Scheidungsantrag stellen.
Brauchst du nicht und tust du bitte auch nicht.
Auskunft gibt es alle 2 Jahre.
Wenn die erste Auskunft zur Berechnung des TUs gefordert wurde, gilt die 2 Jahresfrist nicht für die Auskunft zum EU.
Deshalb denke ich, dass Chili hiermit schon Recht hat:
Ist es nicht so, dass der nacheheliche Unterhalt ein neuer Unterhaltstatbestand ist und daher die zwei Jahre nicht relevant sind?
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin
Und da bisher kein Scheidungsantrag gestellt wurde, gibt es außerhalb der 2-Jahresfrist auch keine rechtliche Grundlage für ein neues Auskunftsersuchen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wo du Recht hast, hast du Recht.
When nothing goes right - go left!
Guten Morgen,
liege ich richtig, dass du die Lohnsteuerklasse auf 1 gewechselt hast. Falls nicht, so wird Einkommen suggeriert, den du nicht hast.
Grüße
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo zusammen,
Ich wollte euch von meinem Tag beim Anwalt berichten.
Es wird jetzt von meiner Seite aus zeitnah die Scheidung eingereicht. Desweiteren wird nochmal der Unterhalt korrekt berechnet. Bisher gibt es ja von keinem Anwalt oder Gericht eine schriftliche Berechnung des Unterhalts für Exfrau und Kind. Es gibt noch eine Information vom Anwalt der Exfrau das vorerst 500€ TU und 327€ KU gezahlt werden soll.
Der Anwalt wird das neu kalkulieren und eine Änderung des TU in die Wege leiten. Desweitern wird beim Anwalt der Exfrau angefragt welche Basis für den TU bzw Unterhalt nach der Scheidung es geben soll (Bemühungen bzgl Arbeit etc).
Laut Anwalt soll ich meiner Exfrau nix mehr "in den Postkasten werfen". Alle benötigen Unterlagen sollen vom Anwalt bzw Gericht angefordert werden. Dies habe ich meiner Exfrau schriftlich mitgeteilt, was natürlich wieder zu einer Eskalation führte (sie wollte direkt das Geschenk welches ich meiner Tochter zum Geburtstag gemacht habe zurück geben). Außerdem wird nächste Woche auch die Umgangsklage fertig gemacht. Ich durfte meine Tochter zu ihrem Geburtstag tatsächlich anrufen aber meine Frau hat das Telefon nach 1.40 Minute abgebrochen als ich auch von meiner Partnerin sowie meinen Eltern gratuliert habe, mit der Begründung das keine fremden was mit meiner Tochter zutun haben. Das gab mir den entglültigen Entschluss die Umgangsklage nun einzureichen. Außerdem habe ich heute bei der Schule angerufen und um Nachweis gebeten warum meine Tochter ohne meine Unterschrift bzw Information an mich in eine andere Schule versetzt wurde. Laut Anwalt hätte sowas nicht passieren dürfen. Hier werde ich am Montag eine Information erhalten.
Leider ist das mit dem netto von 1900€ doch nicht so korrekt wie der Anwalt erklärte. Da hier auch vom netto ein Dienstwagen abgezogen wird, müssen ca. 250€ wieder aufs endnetto draufgeschlagen werden. Somit kommt man ca. Auf ein netto von 2150€. Trotzdem wurde wohl zuviel TU gezahlt.
Sowas muss man erstmal verarbeiten, vorallem der umgangsentzug und das meine Tochter das alles mitmachen muss geht einem nicht aus dem Kopf und treibt einen fast die Tränen in die Augen.
Gruß malawi